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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage Gewährleistung - Garantie


pt3
2004-03-31, 13:02:32
Angenommen ich habe eine Festplatte erworben mit 1 Jahr Herstellergarantie. Nach 1 1/2 Jahren stellt sich heraus, die Festplatte hatte von Anfang an Fehler.
Was kann der Händler dann mit der Festplatte machen wenn er sie zurücknimmt? Bleibt er auf ihr sitzen oder kann er sie an den Hersteller zurückschicken?

Etienne
2004-03-31, 16:00:01
er könnte sie eventuell zurückschicken, aber das wird er nicht machen, weil er sie dann nicht repariert beokmmt, ist er sein geld los und sitzt auf ner kaputten festplatte.

Hansolo
2004-03-31, 16:07:28
Der Gesetzgeber hat eine 24 monatige Gewährleistung für alle neu vertriebene Verbrauchsgüter an private Endverbraucher erlasssen.
Innerhalb der ersten 6 Monate muß der Hersteller über den Händler Ihen beweisen, dass das Gerät in Ordnung ist
(Beweislastumkehr). Nach Ablauf der 6 Monate Verlangt der Gesetzgeber und somit der Hersteller, dass der Kunde dem Händler beweisen müssen, dass das Gerät schon von Anfang an den Defekt aufwies. Dieser Defekt muß eben dann durch ein richterliches Gutachten bewiesen werden.

Leider bist Du dann in der Pflicht mit einem Gutachten zu beweisen, das die Platte schon von Anfang an defekt war.
Genau da aber liegt das Problem, so ein Gutachten ist verdammt teuer und die meisten Kunden werden sowas dann nicht in Betracht ziehen. Glaub so ist es jedenfalls, wenn ich mich nicht irre.

Gruss
Hansolo

pt3
2004-03-31, 18:15:49
Original geschrieben von Hansolo
Der Gesetzgeber hat eine 24 monatige Gewährleistung für alle neu vertriebene Verbrauchsgüter an private Endverbraucher erlasssen.
Innerhalb der ersten 6 Monate muß der Hersteller über den Händler Ihen beweisen, dass das Gerät in Ordnung ist
(Beweislastumkehr). Nach Ablauf der 6 Monate Verlangt der Gesetzgeber und somit der Hersteller, dass der Kunde dem Händler beweisen müssen, dass das Gerät schon von Anfang an den Defekt aufwies. Dieser Defekt muß eben dann durch ein richterliches Gutachten bewiesen werden.

Leider bist Du dann in der Pflicht mit einem Gutachten zu beweisen, das die Platte schon von Anfang an defekt war.
Genau da aber liegt das Problem, so ein Gutachten ist verdammt teuer und die meisten Kunden werden sowas dann nicht in Betracht ziehen. Glaub so ist es jedenfalls, wenn ich mich nicht irre.

Gruss
Hansolo

Schön und gut, beantwortet nur leider meine Frage nicht :(

MaV3RiX
2004-03-31, 20:02:10
Original geschrieben von pt3
Nach 1 1/2 Jahren stellt sich heraus, die Festplatte hatte von Anfang an Fehler.


1. Wenn sie von Anfang an fehlerhaft war, warum hast Du sie dann nicht gleich umgetauscht?
2. Kannst Du beweisen, dass die Platte schon beim Kauf fehlerhaft war?

Solltest Du Frage 2 mit "nein" beantworten müssen hat sich die Frage schon geklärt... :D

Tomi
2004-03-31, 20:38:56
Original geschrieben von pt3
Schön und gut, beantwortet nur leider meine Frage nicht :(

Du bist erstmal in der Beweispflicht, musst beweisen dass der Fehler bereits im Zeitpunkt des Kaufes vorgelegen hat. Halte ich sofern die Platte nicht von Anfang an in der Mitte durchgebrochen war ;) für aussichtslos. Ergo wird der Händler abwinken, Herstellergarantie ist auch nicht mehr, also Neukauf.

pt3
2004-04-01, 20:15:53
aarrrrrrrrgggggggggg!!!!!!!!!!!


weder hab ich ne Festplatte mit nur einem Jahr Garantie, noch ist diese kaputt.
Mich interessiert einfach nur die Rechtslage, mehr nicht.

Wir gehen jetzt von dem Fall aus, der Händler hat die Festplatte (oder was auch immer) zurückgenommen. Was unternimmt der Händler dann? Kann er was unternehmen?

Oder angenommen der Händler geht vorher Pleite. Hab ich dann auch 2 Jahre Gewährleistung beim Hersteller?

Thowe
2004-04-01, 21:23:44
Original geschrieben von pt3
aarrrrrrrrgggggggggg!!!!!!!!!!!


weder hab ich ne Festplatte mit nur einem Jahr Garantie, noch ist diese kaputt.
Mich interessiert einfach nur die Rechtslage, mehr nicht.

Wir gehen jetzt von dem Fall aus, der Händler hat die Festplatte (oder was auch immer) zurückgenommen. Was unternimmt der Händler dann? Kann er was unternehmen?

Oder angenommen der Händler geht vorher Pleite. Hab ich dann auch 2 Jahre Gewährleistung beim Hersteller?

Sofern der Großhändler die Gewährleistung gegenüber seinen Händler eingeschränkt hat, was im Gegensatz zu einer Einschränkung gegenüber dem Endverbraucher möglich ist, würde der Händler dann ein Problem haben. Im Regelfall gelten die 2 Jahre Gewährleistung allerdings für Endkunde, Händler und Großhändler so das keinen einen Schaden entsteht. Einzig der Aufwand fürs Handling bliebe.

Wenn der Händler pleite ist, dann musst du versuchen den Großhandel zu ermitteln der ihn die Platte verkauft hat, ist dies nicht möglich, dann kannst du dich direkt an den Hersteller wenden.

Stormtrooper
2004-04-01, 21:37:48
Original geschrieben von Thowe
Wenn der Händler pleite ist, dann musst du versuchen den Großhandel zu ermitteln der ihn die Platte verkauft hat, ist dies nicht möglich, dann kannst du dich direkt an den Hersteller wenden.

stimmt nicht ... dann hast du pech gehabt ...
der hersteller muß keine garantie geben...
garantie ist immer ein kann, kein muß.

pt3
2004-04-01, 21:40:47
Original geschrieben von Stormtrooper
stimmt nicht ... dann hast du pech gehabt ...
der hersteller muß keine garantie geben...
garantie ist immer ein kann, kein muß.

aber muss der Hersteller nicht 2 Jahre Gewährleistung geben?

Thowe
2004-04-01, 21:49:02
Original geschrieben von pt3
aber muss der Hersteller nicht 2 Jahre Gewährleistung geben?

Muss er, zumindestens gegenüber den Endkunden wenn kein Händler mehr dazwischen steht. In diesem Fall müsste es gar so sein, das der Kunde auch ein Recht auf Gewährleistung hat wenn dies vom Hersteller gegenüber dem Handel ausgeschlossen wurde.


@Stormtrooper, wir reden hier von Gewährleistung, also das die Ware beim Zeitpunkt der Übergabe in einem einwandfreien Zustand ist. Die ist nicht freiwillig sondern gesetzlich gesichert.

Stormtrooper
2004-04-01, 22:20:16
der verkäufer muß 2 jahre gewährleistung geben, nicht aber der Hersteller

Thowe
2004-04-01, 23:01:33
Original geschrieben von Stormtrooper
der verkäufer muß 2 jahre gewährleistung geben, nicht aber der Hersteller

Der Hersteller ist auch zur Gewährleistung verpflichtet, er kann diese aber selbst gegenüber einen Händler auf 12 Monate kürzen. Es ist aber richtig das diese nicht gegenüber den Endkunden zählt, allerdings dürfte es so sein, das innerhalb des Verpflichtungszeitraumes des Herstellers gegenüber dem Händler auch der Kunde ein Recht auf diese Gewährleistung hat.

In der Praxis wird dies wohl eher nicht vorkommen, nicht zuletzt weil mir kein Hersteller bekannt ist der nicht zumindestens 1 Jahr Garantie gibt.

EDIT: Das was ich 2 Postings vorher schrieb ist somit nicht wirklich gültig, müsste es aber in den ersten 12 Monaten sein.