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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betrüger bei eBAy mit einer 9800XT


forumer
2004-04-02, 14:44:31
Ich muss dies hier mal loswerden, da ich u.A. den Link bei eBay nicht finde, wo man den Artikel melden. Vielleciht könntet Ihr auch mal eine Meldung diesbezüglich abgegebn, damit eBay die Auktion noch rechtzeitig schließt!

siehe hier (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=47563&item=4120030705)

Erstmal Danke
forumer

Die Karte ist eine 9800pro im XT-Layout und höchstwahrscheinlich auch noch defekt! Die Auktion ist schon ziemlich dreist aufegmacht worden und verschleiert, so dass auf jeden Fall Jemand reinfällt!

Scotty23
2004-04-02, 15:19:03
jo hoert sich gut nach betrug an! er kauft die sich baut nen silencer drauf und will sie sofort, ohne tests wieder loswerden? mir tut derjenige leid der sich diese karte ersteigert!

omg

forumer
2004-04-02, 15:43:44
Original geschrieben von Scotty23
jo hoert sich gut nach betrug an! er kauft die sich baut nen silencer drauf und will sie sofort, ohne tests wieder loswerden? mir tut derjenige leid der sich diese karte ersteigert!

omg mir eben auch :(

Peppo
2004-04-02, 15:59:14
Ähm, könnt ihr mir erklären, wie ihr das sieht, daß der e-bay Angebot nicht in Ordung ist? :gruebel:

Ich bin da keine ATI-Experte...

PS:
Nein, ich will dort nicht mitbieten...

SamLombardo
2004-04-02, 16:01:46
Original geschrieben von Peppo
Ähm, könnt ihr mir erklären, wie ihr das sieht, daß der e-bay Angebot nicht in Ordung ist? :gruebel:

Ich bin da keine ATI-Experte...

PS:
Nein, ich will dort nicht mitbieten...


"Bitte beachtet: Ich kann leider nicht sagen, ob die Karte auch funktioniert, da ich sie - eben weil die Karte absolut neu und unbenutzt ist - nicht testen konnte! Das aber nur als Info, denn ich nehme natürlich an, dass die Karte absolut korrekt läuft, da ATI Grafikkarten bekanntlich sehr zuverlässig sind.

Eine Gewährleistung/Garantie kann ich leider nicht übernehmen, da es sich um eine Privatauktion handelt!"


:)

Quasar
2004-04-02, 16:02:44
Nuja, oben steht groß 9800XT, unten klein dann "blabla.. mit dem BIOS einer R9800p".

Es gibt zwar einige Karten, die einen R360-Chip haben und als R9800p anstatt als XT vertrieben werden, aber das macht die Karten trotzdem nicht zu echten XTs.

Dazu schreibt er, er habe das Teil ausgepackt nur um den Kühler zu montieren....
Dabei erlischt schonmal die Herstellergarantie. Dazu gibt er ausdrücklich an, das Teil nie benutzt zu haben. Egal ob das stimmt oder nicht, sowas klingt per se erstmal danach, als wolle er von allen möglichen Ansprüchen bezgl. Garantie ausgeschlossen werden, impliziert aber gleichzeitig, daß die Karte eigentlich gehen muss, weil ATi ja für Qualität steht...

-GENO-
2004-04-02, 16:58:38
Der Käufer muss echt dämlich sein oder nicht lesen können. Für 200,- bekommt man ne nagelneue 9800pro mit Garantie bei nem seriösen Versandhandel da braucht man diesen Schrott da nicht.

Emissary1978
2004-04-02, 19:14:19
Der hat sogar schon zum zweiten Mal ne Radeon 9800 XT verkauft,

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=47563&item=2785208088

Black-Scorpion
2004-04-02, 19:30:46
Wer so etwas melden will muß auf der Seite einfach nach unten scrollen.
Dort gibt es einen Link "Angebot an einen Freund senden".
Und dort als Empfänger einfach sicherheit@ebay.de eintragen und abschicken.
Das geht schneller.

stickedy
2004-04-02, 19:40:08
Was ist daran so tragisch? Ich denke jeder, der da mitbietet kann lesen und wenn jemand so dämlich ist, dass er dann doch bietet, dann ist er selber schuld...

Kann die Aufregung nicht nachvollziehen, jeder ist doch für sein Handeln selber verantwortlich...

forumer
2004-04-02, 19:42:28
Original geschrieben von stickedy
Was ist daran so tragisch? Ich denke jeder, der da mitbietet kann lesen und wenn jemand so dämlich ist, dass er dann doch bietet, dann ist er selber schuld...

Kann die Aufregung nicht nachvollziehen, jeder ist doch für sein Handeln selber verantwortlich... Ist schon richtig, aber wenn man sich nicht so gut auskennt mit Hardware und vor allem mit eBay, dann fällt man darauf herein!

stickedy
2004-04-02, 19:51:19
Lerneffekt! Beim nächsten Mal fällt man nimmer drauf rein, das Leben ist halt brutal...

Außerdem greifen die gesetzlichen Regelungen des BGB auch bei dieser "Auktion" (ist ein normaler Kaufvertrag), d.h. wenn die Karte defekt sein sollte, dann hat der Käufer sämtliche Gewährleistungsansprüche entsprechend dem BGB, also Umtausch, Minderung und Wandelung und evtl. sogar Schadenersatz.
Das läßt sich dann per Mahnverfahren und evtl. vor Gericht durchsetzen, der Verkäufer hat da net wirklich ne Chance, also ist das Risiko doch recht gering...

Die BGB-Regelungen lassen sich nämlich nicht ausschließen. Ein Ausschluß ist sittenwiedrig. Deswegen sind auch so viele AGBs von Firmen ungültig...

Aqualon
2004-04-02, 20:00:17
Original geschrieben von forumer
Ist schon richtig, aber wenn man sich nicht so gut auskennt mit Hardware und vor allem mit eBay, dann fällt man darauf herein!
Wer sich nicht auskennt kann bei ebay eigentlich nur auf die Schnauze fliegen. Da ist es besser bei einem örtlichen Händler einzukaufen, der einen berät und auch bei Problemen helfen kann.

Ich persönlich würde eh nie eine gemoddete Gebraucht-Karte kaufen, weil mir die mögliche Geldersparnis nicht das Risiko wert ist.

Aqua

Alertstatus Red
2004-04-02, 21:31:47
So 'ne Radeon mit VGA silencer kann man kaufen von HIS, sie Heisst HIS Radeon 9800pro IceQ, ich hab der teil gekauft von 'ne kolleg für Sfr 160.- weil beim seine PC ned laufte, aber neu denke kostet um die 230€, der vorteil ist das die VGA Silencer ist von werk drauf montiert und damit gibt kein Probs mit Garantie, und seehr gerauscharm ist sie.

Glaubt mir, beim ebay ist alles möglich, leider, deppe gibt es genug, ;D da MUSS man seehr aufpassen. Leider gibt auch blödel die 50-60€ verscherbeln für ein link auf 'ne handler dass 'ne Radeon 9800pro für 200€ verkauft, man fragt sich wo ist die ersparniss !!!


:O

Schutzfaktor12
2004-04-02, 23:19:27
Original geschrieben von stickedy
Lerneffekt! Beim nächsten Mal fällt man nimmer drauf rein, das Leben ist halt brutal...

Außerdem greifen die gesetzlichen Regelungen des BGB auch bei dieser "Auktion" (ist ein normaler Kaufvertrag), d.h. wenn die Karte defekt sein sollte, dann hat der Käufer sämtliche Gewährleistungsansprüche entsprechend dem BGB, also Umtausch, Minderung und Wandelung und evtl. sogar Schadenersatz.
Das läßt sich dann per Mahnverfahren und evtl. vor Gericht durchsetzen, der Verkäufer hat da net wirklich ne Chance, also ist das Risiko doch recht gering...

Die BGB-Regelungen lassen sich nämlich nicht ausschließen. Ein Ausschluß ist sittenwiedrig. Deswegen sind auch so viele AGBs von Firmen ungültig...

Da wäre ich vorsichtig. Ein Händler kann sich natürlich mit diesem billig-Spruch am Ende der Auktion nicht aus der Gewährleistung stehlen, zu der er gesetzlich verpflichtet ist. Rein private Verkäufer (da gibt´s schon Gerichtsurteile mit Obergrenzen; bei keine_Ahnung_wieviele_Auktionen _pro_Jahr ist man laut Urteil kein Privatverkäufer mehr, auch wenn man nicht im Handelsregister steht) dagegen können sich sehr wohl mit dem Spruch vor Gewähreistungsansprüchen schützen. Und da der Verkäufer kein sehr fleissiger Ebayer ist dürfte er nicht unter die gesetzlichen Regelungen für Händler fallen... und da er eindeutig geschrieben hat, dass er NICHT zusichern kann, dass die Karte auch läuft, dürfte er aus der Sache raus sein... ich habe die Auktion mal gebookmarked und bin auf die Bewertung gespannt :|

VooDoo7mx
2004-04-02, 23:52:44
Also am besten bei ebay fand ich immer noch das Wireless-Lan Kabel ;D ;D ;D

Denniss
2004-04-03, 00:17:05
Der Anbieter hat aber ein Problem - im Titel steht Neuware und im Text ebenso

Also ist er zur Garantie verpflichtet

Auch die verwirrende Beschreibung mit 9800XT in groß und dann irgendwo klein 9800PRo Bios ist ein Grund für eine Rückgabe wegen irreführender Bezeichnung

MadManniMan
2004-04-03, 03:18:30
Eindeutig zwei 98Pros :(

Indizien:

- naja, bei der zweiten ist es klar... ;)

- er erwähnt Overdrive nicht

- er spricht von "(keine dubios freigeschaltete 9800 SE, 9800 non Pro/9800 XL)" ... wo bleibt "keine Radeon 9800Pro" ?

ow
2004-04-03, 15:25:54
.

Schutzfaktor12
2004-04-03, 15:51:37
Original geschrieben von ow
Also bei Betrug (oder einem versuchten solchen)unterscheiden die Gesetze nicht unbedingt zwischen Händler und Privatperson.
Es geht hier auch nicht um die Gewährleistung.

Was stickedy schrieb hat schon Hand und Fuss.
Ein Gericht wird hier wohl entscheiden, dass der Verkäufer eine 9800XT zu liefern hat und zwar eine echte und funktionierende.

Beim flinken lesen war mir das mit der 9800XT durch die Lappen gegangen! Klar, bei Betrug kommt er da nicht raus, ob Händler oder nicht...

forumer
2004-04-03, 15:51:50
Original geschrieben von ow
Also bei Betrug (oder einem versuchten solchen)unterscheiden die Gesetze nicht unbedingt zwischen Händler und Privatperson.
Es geht hier auch nicht um die Gewährleistung.

Was stickedy schrieb hat schon Hand und Fuss.
Ein Gericht wird hier wohl entscheiden, dass der Verkäufer eine 9800XT zu liefern hat und zwar eine echte und funktionierende.
stimmt, wobei nicht jeder eine Rechtschutzversicherung hat und es ansonsten viel Kosten und Zeit auf einem zu kommen. Ich bin auch mal gespannt auf die Bewertung.

Übrigens hier mal seine Antorten, auf XT bzw. pro & ungestet:

Antwort 1:
?

Antowort2:
Hallo,

ich habe geschrieben, dass ich sie nicht getestet habe, ob sie funktioniert.

Ich weiss nicht wo ihr Problem ist, tun sie doch was sie wollen....

Antwort3:
Ja viel Spaß; klagen Sie doch bis Sie pleite sind.

Lass mir doch nicht meinen schönen Tag von so einem Ebayer wie Ihnen vermiesen.

Einen wundervollen Tag noch!

kiss
2004-04-03, 16:22:00
Irgendwie widerspricht der TYP sich...
Er hat sie noch nie eingebaut!?!?!

Er hat die 9800pro mit 9800xt design gekauft und das BIOS der 9800Xt draufgezogen und jetzt verkauft er sie als 9800xt und macht einen schönen gewinn!
Er muss sie also mindestens einmal eingebaut haben.


Oder er meint eben nur das Layout der 9800xt mit 9800Pro BIOS.
Ich will es nicht betrügen nennen, aber irgendwie hätte er es deutlicher schreiben MÜSSEN, weil jeder noob glaubt das es eine 9800xt wär.

Naja mir tut der käufer Leid. :|

Skinner
2004-04-03, 16:59:12
http://i15.ebayimg.com/03/i/01/91/64/1f_1_b.JPG

Man beachten den AGP Stehg ;) Der Käufer wird sich sicherlich auf seine AGP2x Karte freuen ;D

forumer
2004-04-03, 17:12:23
Original geschrieben von Skinner
http://i15.ebayimg.com/03/i/01/91/64/1f_1_b.JPG

Man beachten den AGP Stehg ;) Der Käufer wird sich sicherlich auf seine AGP2x Karte freuen ;D =) sieht wie meien XT aus?!

huha
2004-04-04, 16:11:09
Der Verkäufer kann Probleme kriegen.

Erstmal ist es Neuware, darauf ist nunmal Garantie. Er gibt ja selber zu, daß das Teil nicht gebraucht ist, somit zieht auch seine lustige Auschlußklausel am Ende der Beschreibung nicht.

Dann hat die Karte eine zugesicherte Eigenschaft (XT) nicht, außerdem gibt er an, es handelt sich dabei um eine ECHTE XT -- was aber nicht der Fall ist, eine umgeflashte pro ist noch immer kein echte XT, sondern halt eine "falsche"

Das zweite Angebot, das er hat, ist nicht besser.
Da es "Neuware und einwandfrei" ist, muß er hier Garantie dafür geben, einfach defekte Kärtchen verkaufen ist also nicht.
Außerdem gibt er noch eine Übertaktungsgarantie, was er natürlich auch garantieren muß; seine Ausschlußklauseln helfen hier genauso wenig weiter, wie sonstwas.

-huha

tatarus
2004-04-05, 13:11:53
Bei Privatverkäufen darf die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Dabei ist es völlig unerheblich, ob die Ware gebraucht oder neu ist.

Ein Ausschluss der Garantie oder Gewährleistung würde nur dann nichts bringen, wenn die Karte nicht die bei eBay beschriebenen Eigenschaften besitzt. Dann wäre der Käufer berechtigt, sie wieder zurück zu schicken oder den Preis zu mindern.

In der genannten Auktion wird eine 9800XT mit 9800 Pro Bios verkauft. Genau das muss der Verkäufer dann auch liefern. Der Käufer wäre, wenn er wirklich eine vollwertige 9800XT bekommen würde, sogar zum Umtausch berechtigt, da er ja eigentlich eine 9800 PRO mit XT Layout gekauft hat.

Generell gehört zu einer eBay Auktion auch die Beschreibung. Wer bei dem Preis nicht genau ließt, der braucht sich später auch nicht zu wundern.

stickedy
2004-04-05, 13:22:10
Die zugesicherte Eigenschaft der Karte ist aber u.a. ganz eindeutig "eben weil die Karte absolut neu und unbenutzt ist". Tja, und eine ganz signifikante Eigenschaft einer neuen Grafikkarte ist eben die Funktionsfähigkeit.
Da kann sich der Verkäufer noch so sehr drehen und winden, wenn die Karte net gehen sollte, ist er da chancenlos! Ein Ausschließen der Gewährleitungspflicht entsprechend dem BGB ist nicht zulässig.

ow
2004-04-05, 13:25:25
.

thop
2004-04-05, 13:26:16
Original geschrieben von tatarus
Bei Privatverkäufen darf die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Eine Gewährleistung zwischen Privatleuten gibt es nicht, deshalb brauch auch nichts ausgeschlossen zu werden.

Wenn man sich nur mal die Antworten von dem anguckt weiß man wo der Hase langläuft, leider gibt es immer noch genug Menschen die darum betteln verarscht zu werden.

ow
2004-04-05, 13:28:37
.

DrFreaK666
2004-04-05, 13:31:09
Hat vielleicht jemande dem Käufer bescheidgesagt??

ow
2004-04-05, 13:32:17
.

Thao_ZzZzZ
2004-04-06, 10:54:11
http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm

zitat, bezieht sich auf privatverkäufe (!):
"Zusammengefaßt kommt es somit für die Wirksamkeit eines Haftungsausschlusses darauf an, ob der Verkäufer die Ware ausreichend beschrieben hat. Sind keine Mängel erwähnt, wird man in der Regel davon ausgehen können, dass es sich um ein funktionierendes Produkt handelt. Ansonsten müssen zum wirksamen Ausschluß der Gewährleistung die Mängel ausdrücklich beschrieben werden.

Ein quasi formularmäßiger Haftungsausschluß, wie er neuerdings bei vielen Internetangeboten mit aufgeführt wird, dürfte somit nicht wirksam sein."

der grund: §§442,444 bgb

Gast
2004-04-06, 11:06:56
Original geschrieben von Skinner
http://i15.ebayimg.com/03/i/01/91/64/1f_1_b.JPG

Man beachten den AGP Stehg ;) Der Käufer wird sich sicherlich auf seine AGP2x Karte freuen ;D Die Kerbe (ein "Steg" kann nur im Slot sitzen, nicht auf dem Steckverbinder der Karte) sitzt an der Position für "0,8/1,5 Volt only". Die Karte ist also eine lupenreine AGP 2.0/3.0 Karte, die in AGP 1.0 Slots (max. 2x) nicht läuft. Das ist schon richtig so.