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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie v. 2 Festplatten v. E-Bug.de


-=K1nL3y=-
2004-04-04, 16:49:01
Hallo.

Ich habe am 04.12.2003 2 Festplatten bei dem Versandhaus www.e-bug.de bestellt. (Hitachi 120GB, (P)IDE, 8MB Cache).
Leider haben an diesen 2 Platten am IDE-Interface jeweils 1 Pin an der selben Position gefehlt. Toll. E-bug.de sagt dazu, dass die Gewährleistung bei einer solchen Beschädigung sofort erlischt. Sie haben die Platten auf Kulanz zum Hersteller geschickt, so Zitat von der support-Mail von e-bug.de

Ich hatte am 11.02.2004 nachgefragt, was denn mit den Platten nun sei, aber ich solle mich noch etwas gedulten!

Nun sind 4 (VIER!!!!) Monate rum, und ich habe nun erneut eine Mail an www.e-bug.de geschickt. Ist noch keine Antwort gekommen.


Mein Frage: Was kann ich rechtlich gesehen unternehmen? Es kann doch nicht sein, dass e-bug.de keine Gewährleistung für diesen Defekt übernimmt! Ich kann doch erst Recht nichts dafür!!! Man beachte aber zusätzlich noch den Wertverfall der Platten, ich habe die seit dem Kauf noch nicht nutzen können!

Wer ist also rechtlich belangbar? E-bug.de oder Hitachi?

Oh man. Ich könnt heulen!

Bitte helt mir.

Dankeschön.

Mit freundlichen Grüßen. St

Byteschlumpf
2004-04-04, 17:38:37
Welcher Pin hat denn gefehlt?
War es etwa der elfte Pin in der unteren Reihe? :D

Bei allen IDE-Platten "fehlt" generell immer ein Pin an exakt der gleichen Stelle!


So sieht ein IDE-Anschluß aus:


....................
.......... .........


Mal eine Frage, wie oft hast Du schon einen PC komplett zusammengebaut oder Laufwerke eingebaut?

-=K1nL3y=-
2004-04-04, 19:18:34
Original geschrieben von Byteschlumpf
Welcher Pin hat denn gefehlt?
War es etwa der elfte Pin in der unteren Reihe? :D

Bei allen IDE-Platten "fehlt" generell immer ein Pin an exakt der gleichen Stelle!


So sieht ein IDE-Anschluß aus:


....................
.......... .........


Mal eine Frage, wie oft hast Du schon einen PC komplett zusammengebaut oder Laufwerke eingebaut?

Mega-LOL... ;-D

also folgendes hätte ich wohl doch noch mit erwähnen sollen:

Ich habe schon sehr sehr viele PC' zerlegt und für mich/ bzw andere Leute gebaut usw etc... ;-) Und ich weiß auch, dass in der unteren PIN-Reihe der 11. Pin v. links bzw. der 10.v. rechts fehlt... *g*

Nein, bei den beiden Platten, welche ich bekommen hatte, fehlte, neben der "Pin-Lücke" in der untersten Reihe, 1 Pin.

So sah es aus...

....................
.......... ........
_


Hatte übrigens 3 Festplatten bekommen, eine davon war vollkommen korrekt bestückt. Diese verrichtet als primäre Sys-HD gerade ihren Dienst...

MFG.St

Byteschlumpf
2004-04-04, 19:31:31
Original geschrieben von -=K1nL3y=-
Mega-LOL... ;-D

also folgendes hätte ich wohl doch noch mit erwähnen sollen:

Ich habe schon sehr sehr viele PC' zerlegt und für mich/ bzw andere Leute gebaut usw etc... ;-) Und ich weiß auch, dass in der unteren PIN-Reihe der 11. Pin v. links bzw. der 10.v. rechts fehlt... *g*

Nein, bei den beiden Platten, welche ich bekommen hatte, fehlte, neben der "Pin-Lücke" in der untersten Reihe, 1 Pin.

So sah es aus...

....................
.......... ........
_


Hatte übrigens 3 Festplatten bekommen, eine davon war vollkommen korrekt bestückt. Diese verrichtet als primäre Sys-HD gerade ihren Dienst...

MFG.St
Wenn das so aussieht, ist das natürlich ein starkes Stück, was sich Hitachi da geleistet hat!!!

DocEvil
2004-04-04, 19:33:33
solche pins brechen aber doch nich von selbst ab, der hersteller prüft die HDs vor auslieferung, dann werden die eingeschweisst und in dieser tüte gelangen sie i.d.r. sicher zum endkunden...

Kenny1702
2004-04-04, 21:49:32
Original geschrieben von DocEvil
solche pins brechen aber doch nich von selbst ab, der hersteller prüft die HDs vor auslieferung, dann werden die eingeschweisst und in dieser tüte gelangen sie i.d.r. sicher zum endkunden...
muß aber nicht, ich hab auch schon einen P4 in-a-box gesehen, bei dem war ein Pin verbogen (wurde aber anstandslos getauscht:))

Henry
2004-04-04, 22:29:09
naja verbiegen können die schnell mal. hab selbst schon pins von platten und cpus mit zange und schraubendreher wieder gradebiegen müssen, aber abbrechen kann man zumindest bei der platte ohne absicht keine, die sind extrem fest drin.

-=K1nL3y=-
2004-04-06, 16:24:50
*PUSH*

Also, back to the topic... was hab ich in den oben geschilderten Fall für Ansprüche, bzw. Möglichkeiten? ???

Ich hoffe jmd. kann mir helfen...

Danke im Voraus.

MFG.St

Gastxy
2004-04-07, 15:40:45
Nun:

§ 439 BGB = Beseitigung des Mangels od. Lieferung einer mangelfreien Sache

Nach §286 BGB musst Du den Schuldner = eBug unter Lieferverzug setzen. Hier würde ich weitere 3 Wochen nehmen.

Sollte die Nachfrist ungenutzt bleiben, kannst Du nach § 323 BGB vom Kaufvertrag zurück treten und dein Geld einfordern.

Ich werde bei eBug nichts mehr bestellen, diese vorgehensweise des Händlers find ich allerhand.

Wenn Du den Lierferanten unter Verzug gesetzt hast und er immer noch nicht reagiert, sind alle Deine entstandenen Aufwendungen (evtl. Rechtsanwalt) einklagefähig im Zug des Schadensersatz (BGB §§ 281 ff.)

Lionel Hutz
2004-04-07, 19:20:09
in den ersten 6 Monaten hast Du Garantie, danach Gewährleistungsansprüche.

Sollte also der Fehler in den ersten 6 Monaten aufgetreten sein (wonach ich nach bei Deiner Beschreibung von ausgehe) gilt zugunsten des Käufers die Vermutung, das der Fehler des Produktes schon beim Kauf vorhanden waren. Etwas anderes gilt nur, wenn offensichtlich ist, daß der Fehler durch falsche Behandlung tec. aufgetreten ist.
Sollte das nicht der Fall sein muss Dir der Verkäufer nachweißen, daß Du den Fehler verursacht hast. Kann er das nicht, ist er verpflichte nachzubessern oder umzutauschen.

Fraglich ist also, ob der fehlende Pin schon beim Kauf gefehlt hat, oder ob so etwas nur durch unsachgemäße Behandlung abbrechen beim Anschließen) auftreten kann. Im ersten Fall wäre Ebug als Verkäufer in der Pflicht und nicht der Hersteller.

Drehrumbumm
2004-04-08, 04:27:37
Wie wärs denn mit der simplen Methode des Zurückschickens nach dem Fernabgesetz (2 wochen nach erhalt der ware ohne Begründung etc-pp).
Wann hast du die Platten denn eingeschickt?
Egtl müsste sich über den weg das ganze doch recht simpel lösen lassen (zur Not einfach mal kurz bei nem Juristen nachfragen oder so).

Viel Glück!