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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Defekte HD was tuen?


Lord Wotan
2004-04-06, 01:53:11
Hi

Wollte mal fragen was ich machen soll.
Ich habe von ein Jahr ein PC mit einer 40 GB HD auf den Berliner Computer Tagen bei einer Berliner Firma gekauft. Nun scheind die Platte defekt zu sein. Sie klickt nur noch die ganze Zeit. Und wird in Bios nicht mehr erkannt. Die Firma meint das es einen umtausch nur in ersten halben Jahr gibt. Und danach müste ich beweisen das der Defekt schon beim Kauf bestanden hat. Nur will soll ich das Beweisen. Und nach den neuen Verbrauer Schutz Gesetz ist das wohl rechtens. Kann ich die HD auch über den Hersteller umtauschen. Die Festplatte ist eine ExcelStor. Hat jemand damit erfahrungen? Die Firma ist wohl aus China.

Byteschlumpf
2004-04-06, 11:45:54
Es scheint zwischenzeitlich wohl Usus zu sein, dass der Verbraucher Defekte selber nachzuweisen hat, die unlogischerweise schon im ungebrauchtem Zustand der Ware vorhanden gewesen sind - was für ein Blödsinn!

Defekte neue Hardware würde durch auftretende Probleme innerhalb der ersten Wochen sehr schnell "enttarnt" werden - alles danach ist eher nicht auf defekte Neuware zurückzuführen.

Ob der Defekt von Anfang an vorhanden war oder nicht, sollte dabei keine Rolle für den Kunden spielen, da die Gewährleistung 2Jahre beträgt, wobei bei Festplatten immer sinnvoller ist, sich DIREKT an den Hersteller zu wenden!

Eine defekte Maxtor-Platte wurde mir innerhalb weniger Tage durch Maxtor direkt gegen ein Ersatzmodell ausgetauscht - kostenlos, noch bevor es die 2 Jahresfrist gab! ;)
Excelstore Platten (IMO ehemals IBM) gelten allerdings nicht als sonderlich zuverläßig!


Ein Firmwaredefekt kann durchaus zu einem Problem der Hardwareerkennung führen (das hatte ich mal bei einer 20GB WD Platte, Anfang 2000).

Hucke
2004-04-06, 11:51:17
Schau doch mal auf der Website von Exelstore ob die auch RMA für Endkunden anbieten. WD, Seagate und IBM haben das immer gemacht und waren dabei auch recht kulant.
Und ansonsten siehts halt schlecht für Dich aus. Das mit den 6 Monaten ist leider so. Aber ein Grund mehr nichts mehr bei dem Shop zu kaufen, von dem Du die Platte hast.

stickedy
2004-04-06, 13:50:33
@Byteschlumpf

Da hast du Unrecht! Die Gewährleistung beträgt zwar zwei Jahre, allerdings ist es tatsächlich so, dass in den ersten 6 Monaten der Verkäufer nachweisen müsste, dass der Defekt durch den Käufer verursacht wurde - wae er normalerweise nicht kann und deswegen werden die Sachen normalerweise ohne Murren getauscht.
Nach den 6 Monaten ist es allerdings der Käufer, der nachweisen muss, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war. Tja, viel Spass. Ist zwar hart, aber Gesetz... Und da macht eigentlich auch niemand Ausnahmen. Warum auch?

@Lord Wotan
Wenn die Festplatte "tickt" - dein Modell ist baugleich mit IBM-Festplatten, dann ist sehr wahrscheinlich defekt.

Am besten du schreibst ne mail an techsupport@excelstor.com

Der Austausch erfolgt wohl über einen Distributor ( http://www.excelstor.com/warranty.htm )

Bei sales sind auch zwei deutsche Nummern angegeben, vielleicht können die dir da auch weiterhelfen:
089-608070 und 06251-96310

ow
2004-04-06, 17:47:07
.

DrumDub
2004-04-06, 17:56:12
Original geschrieben von ow
Nun, meinem örtlichen PC-Händler scheint das zumindest unbekannt, weil der mir nach > 1,5 Jahren anstandslos ein defektes Netzteil und DVD-ROM durch Neuware ersetzt hat.

gibt halt auch noch händler, die die wörter kulanz und kundenbindung nicht aus ihrem wortschatz gestricken haben. ;)
stickedy hat mit seinenen ausführungen schon völlig recht.

stickedy
2004-04-06, 18:04:15
Naja, wenn der Händler 2 Jahre Garantie von seinem Distributor auf die Teile bekommt, dann ist das ja auch nicht wirklich ein Problem für ihn. Aber das ist halt auch net die Regel und kommt auch auf den Hersteller der Teile an.

Und wenn dem nicht so ist, dann muss der Händler halt genauso nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war. Tja, was soll man dann machen?

Ich hab bei meinem Distributor z.B. zwei Jahre auf alle Teile. Ist zwar etwas teuerer als bei anderen Distributoren (ist nicht die Welt, ein paar Euro, so 1 - 2 je nach Teil), aber ich kann dann auch nach 1,5 Jahren Teile umtauschen. Mach ich aber auch nur, wenn es wirklich ein Fehler des Herstellers ist.

Gast
2004-04-08, 22:08:39
Kann mir jemand eine Quellenangabe geben, wo nachzulesen ist, dass ich als Kunde nach 6 Monaten nachweispflichtig sei?

Gast
2004-04-08, 22:14:20
http://www.sbg.wk.or.at/handel/Gewaehrleistungsrecht1.doc

stickedy
2004-04-09, 13:02:23
Naja, österreiches Recht ist natürlich da nicht so passend ;)

http://www.sellpage.de/i_verbraucherrecht.html


Umkehrung der Beweislast:
Nach § 476 wird die Beweislast zugunsten des Verbrauchers umgekehrt. Demnach wird innerhalb der ersten sechs Monaten, wenn nichts anderes bewiesen werden kann, zugrunde gelegt, daß der Kaufgegenstand bereits bei Kauf oder Lieferung fehlerhaft war. (Quelle: ZDF-online, WISO-Archiv: "Neues Gewährleistungsrecht", 19.11.01)

Nach den 6 Monaten wird dann zugrunde gelegt, dass der Kaufgegenstand bei Kauf oder Lieferung in Ordnung war außer der Käufer beweist das Gegenteil.
Wie schwierig das ist, sollte ja jedem klar sein...