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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie?


Gast
2004-04-14, 13:53:08
HALLO @ all

also ich habe mir vor ca. 1 Jahr ein CD player bei ebay gekauft. jetzt ist der kapput. Nach Deutschem recht habe ich 2 Jahre garantie, also habe ich den Händler angeschrieben (siehe unten).

Es ist ziemlich viel zu lesen aber ihr werdet euren SPASS haben.

Mich würde eure meinung dazu interesieren.

Hat der Händler REcht?
Was kann ich jetzt machen?


Danke in voraus






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HALLO


ich habe am 18.02.03 bei ihnen ******* player per ebay gekauft.
Rechnung nummer Re ************
Bestellung ************

Jetzt liest der leider keine MP3 CD´s und sonst arbeitet sehr unstabil (stürzt ab, anti-shock system funktioniert kaum .....)
Falls sie denken ich mache da etwas falsch und mir irgendwelche FAQ oder sonstige links senden wollen, sie ihren sich ich mache alles sachgemäss
(PC laufwerke so wie andere mp3 player lesen die CD´s anwandfrei).

Was soll ich jetzt machen, ich habe ja noch Garantie auf dieses Gerät.
Ich glaube per fernabsatz Gesetz müssen sie jegliche Transportkosten in Garantiefall übernehmen. Wie soll ich jetzt vorgehen damit die Abwikelung
so schnell wie möglich voran geht.

P.S. ich schreibe auf diese e-mail adresse da ich sonst keine e-mail adresse gefuden habe. Auf der seite ******** steht etwas von eine e-mail
adresse auf der Rechnung, die fehlt mir leider.


Ich hoffe mein einlegen wird so schnell wie möglich Sachgemäss bearbeitet!!!!!!!

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Sehr geehrter ************,

wir haben Ihre E-Mail erhalten, vielen Dank.

Um Ihnen von hier aus weiter helfen zu können, benötigen wir detaillierte Informationen, auf was dieser Mangel an Ihrem Gerät zurückzuführen ist.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr **********
i.A. **********


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ERsmal vielendank für schnelle Antwort.

Das Gerät (********) spielt überhaut keine CD (Audio sowie Mp3) ---> display zeigt nur "disc version 1.10" nach ca. 30 min immer noch, Musik wird
nicht agespielt. Die Cd dreht sich mit sehr merkwündigen gereuschen.

wenn sie noch mehr informationen brauchen teilen sie mir bitte welche GENAU.

MFG ***


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Sehr geehrter ***********
wir haben Ihre Email erhalten, vielen Dank.

Wir gewährleisten (ugs.: garantieren) für den Zeitraum von 2 Jahren, wie jeder andere Händler in Deutschland auch, dass das Produkt bei Übergabe
keinerlei Fehler oder Defekte aufweist. Nach 6 Monaten, so sieht es der Gesetzgeber (Stichwort: Umkehr d. Beweislast), muss der Käufer nachweisen
können, weshalb er annimmt, dass der Defekt, den er nun erfährt, ursprünglich auf einen versteckten Mangel zurückgeht, der schon bei Übergabe
vorhanden war. Ein Hinweis auf einen Sachmangel muss innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf erbracht werden, um die volle Gewährleistung von 2
Jahren in Anspruch nehmen zu können. Liegt kein nachvollziehbarer Grund für einen verspätet mitgeteilten Sachmangel vor, kann kein
Gewährleistungsanspruch geltend gemacht werden. So sieht es der Gesetzgeber vor.

In diesem Sinn müsste ich Sie, um Ihren Gewährleistungsanspruch prüfen zu können, um Dokumente, Aufzeichnungen, E-Mails o.Ä. bitten, die ein
Problem bei/nach Übergabe verdeutlichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr *********
i.A. *********

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Sehr geehrter ********* Team

Bei der übergabe war das Gerät nicht kaputt. Es ist vor kurzem kaputt gegangen. Erlich gesagt vertehe ich ihren "fachchinesisch" nicht. Ich
weiss nur das jeder Händler in Deutschland MUSS 2 Jahre Garantie geben. 2 Jahre Garantie bedeutet egal wann (innerhalb von diesen 2 Jahren) das
Produkt kaputt geht, kann von der garantie gebrauch genommen werden. Ich habe davon schon mehrere mals bebrauch genommen (bei ONLINE HÄNDLER auch)
und bis jetzt hatte ich noch nie Probleme. Ich hoffe es bleibt SO!!!!

Ich beschreibe noch mal gerne das Problem.

Das Gerät (*******) spielt überhaupt KEINE CD´s ab.


MFG ******



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ehr geehrter ***********,

wir haben Ihre Email erhalten, vielen Dank.

Ich versuche Ihnen den Sachverhalt zu erläutern, da wir in jüngster Zeit öfter mit Missverständnissen - bezogen auf den Inhalt der Gewährleistung -
zu tun haben:

Am 18.02.2003 haben Sie nach unseren Unterlagen den Player erhalten. Jetzt reklamieren Sie einen plötzlich aufgetretenen Defekt. Unter diesen
Umständen erwarten wir von unseren Kunden, dass dargestellt wird, weshalb ein bestimmter Defekt mit einem Sachmangel, den wir zu vertreten haben,
in ursächlichem Zusammenhang steht.
Wenn Sie einen Mangel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten geltend machen, dann obliegt Ihnen nach Verstreichen von 6
Monaten nach Erhalt der Sache die Pflicht, Ihren Anspruch wie erwähnt zu begründen.

Die Gewährleistung, so wie sie der Gesetzgeber in Deutschland formuliert, bezieht sich auf den Zustand der Sache bei Übergabe. Ist die Sache bei
Übergabe ohne Mangel, hat der Verkäufer seine Pflicht eine mangelfreie Sache zu liefern gegenüber dem Käufer erfüllt. Da nicht jeder Mangel
offensichtlich ist, hat der Gesetzgeber Fristen geschaffen, innerhalb der Sachmängel anzumelden sind. Dabei gilt die Regel, dass Sie für Fehler,
die nach mehr als 6 Monaten auftreten, als Käufer in der Pflicht sind, den Zusammenhang mit einem Sachmangel bei Übergabe zu verdeutlichen. Ohne
diesen Zusammenhang haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.

Woran Sie möglicherweise denken, ist eine Garantie für die Funktion des Geräts über einen Zeitraum: Eine solche Garantie ist ein vom Kauf der
Sache separater Vertrag. Einen solchen haben Sie - meines Wissens nach - nicht erworben.

Garantieverträge werden in vielen Fällen von großen Herstellern gesondert angeboten (üblich im PC Bereich) und extra bezahlt. Da wir in erster
Linie sehr preisaggressiv anbieten und nicht selten auch mal unter unseren Kosten bleiben, können wir keine kostspieligen Garantieleistungen
anbieten und beschränken uns ausschließlich auf unsere gesetzlichen Pflichten.

Ich verstehe, dass Ihnen damit bei dem Problem mit Ihrem Player nicht wirklich geholfen ist, sollten Sie einen Zusammenhang von Mangel bei
Übergabe und jetzt aufgetretenem Defekt nicht darstellen können. Unsere Vorgabe ist eindeutig keine Gewährleistungsfälle anzuerkennen, bei denen
nicht dieser Zusammenhang zu vermuten ist, und wir den Defekt zu vertreten haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr ***********
i.A. **********


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Hallo

auszug aus ihren AGB´s


"Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Erhalt der Ware.

Bei einem Mangel der von uns gelieferten Ware sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zu einer Ersatzlieferung berechtigt.

Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger
Vermögensschäden des Käufers, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf der
Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unsererseits beruht.

In letzterem Fall ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Sofern wir eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der
von uns gelieferten Ware gegeben haben, richtet sich die Haftung nach dem Inhalt der Garantie."





das steht eindeutig GEWÄHRLEISTUNGsfrist 2 JAHRE.
Nichts von angeblichen 6 MONATEN.

Nach ihren Worten beträgt die GARANTIEzeit NUR 6 Monaten also 1/4 von gesetzlich geregelten FRIST & von ihnen (laut AGB´s ) festgelegte
Gewährleistungsfrist. ---> ????????


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Sehr geehrter ************,

wir haben Ihre E-Mail erhalten, vielen Dank.

Gerne stimmen wir Ihnen zu, das die Gewährleistungsfrist 24 Monate beträgt. Nach 6 Monate kehrt sich lediglich die Beweislast um. In den ersten 6
Monaten müßten wir Ihnen nachweisen, daß es sich um keinen Gewährleistungsfall handelt. Nach den sechs Monaten müßen Sie uns belegen, das der
Mangel
bereits bei der Übergabe vorgelegen hat oder auf einen Mangel zurückzuführen ist, der bereits vorgelegen hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr ***********
i.A. ***********



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Hallo

ALso wenn der Mangel nach 6 monaten auftritt ist es kein GARaNtiefall mehr ?


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Sehr geehrter **************,

wir haben Ihre E-Mail erhalten, vielen Dank.

Ob in den 24 Monaten ein auftretender Mangel als Gewährleistungsfall behandelt wird, hängt nach sechs Monaten davon ab, ob der Käufer uns
plausiebel
vermitteln kann, das der Mangel den er nun erfährt auf einen Defekt zurückzuführen ist, der bereits bei der Übergabe des Gerätes vorgelegen hat.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr *********
i.A.*********



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Hallo

Habe ich sie richtig verstanden, für sie bedeutet "24 Monate" Garantie: das Gerät muss bei Kaufdatum 100% Funktionieren, wenn das Gerät es tut
dann hat der Käufer ÜBERhaupt kein recht von Garantie Gewährleistung gebrauch zu machen. Egal wann das Gerät Mangel aufweisst (1 Tag Später oder
1/2 Jahr oder 2 Jahre). Der Unterschied vor oder nach 6 monaten ist, innerhalb der ersten 6 Monaten mussen sie (Verkäufer) beweissen das der Gerät
bei Kaufdatum 100% in Ordnung war und naher der Kaufer.

MFG ********


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keine ANTwort bis jetzt !!!!!!!!

x-dragon
2004-04-14, 14:20:37
Kannst ja hier mal nach Garantie und Gewährleitung suchen, dazu gibts hier schon ein paar Threads.

Ansonsten kann ich dir aber auch nur sagen das der Händler im Recht ist und die gesetzliche Lage zur Zeit so ist, das man nach 6 Monaten selber nachweisen muss, das der aufgetretene Defekt des Gerätes seine Ursache im Produkt selber hatte (also Produktionsfehler) und nicht das du durch unsachgemäßte Handhabung dies selber verursacht hast. Alles weitere wäre reine Kulanz vom Händler, wenn er das Gerät nach dieser Zeit sofort umtauschen würde.

Das mit den 2 Jahre kann man also normal vergessen, wenn man nicht gerade einen sehr kundenfreundlichen Händler hat.

Hier gibts das ganze nochmal kurz zusammengefaßt:
http://www.mdr.de/ratgeber/recht_versicherungen/1227194.html

Stormtrooper
2004-04-14, 14:21:38
stimmt so sieht es der gesetzgeber vor ...
garantie gibt der hersteller ... eine Garantie ist IMMER freiwillig.
der Verkäufer muß 2 jahre gewährleistung auf seine verkauften produkte geben ...
nach 6 monaten dreht sich die beweislast und du muß zb durch nen gutachter nachweisen das der fehler schon beim kauf vorhanden war und sich nun erst auswirkt.

oktolyt
2004-04-14, 14:22:23
Original geschrieben von x-dragon
Ansonsten kann ich dir aber auch nur sagen das der Händler im Recht ist und die gesetzliche Lage zur Zeit so ist, das man nach 6 Monaten selber nachweisen muss, das der aufgetretene Defekt des Gerätes seine Ursache im Produkt selber hatte (also Produktionsfehler) und nicht das du durch unsachgemäßte Handhabung dies selber verursacht hast. Alles weitere wäre reine Kulanz vom Händler, wenn er das Gerät nach dieser Zeit sofort umtauschen würde.

Ja, das hab ich auch so in Erinnerung...

govou
2004-04-14, 15:05:17
1. deine Rechtschreibung ist zum :...(
2. schalt ein Rechtaanwalt ein

huha
2004-04-14, 15:14:25
Der Händler hat recht, so schlimm das auch ist. Irgendwie muß ein Händler auch seine niedrigen Preise durchsetzen, das ist eine Möglichkeit, das zu machen.
Lerne daraus: Versuche, den Hersteller des Players anzuschreiben und zu fragen, was zu machen ist, wenn nichts machbar ist, verkaufe den Player bei E-Bay mit genauer Beschreibung (defekter Player, spielt keine CDs mehr, vllt. was für Bastler) und kaufe das nächste Gerät bei einem kulanten Händler, möglichst in deiner Nähe, damit du zu ihm hingehen kannst und das Gerät in der Filiale umtauschen, falls etwas nicht funktioniert. Das hat bei mir in allen Fällen bisher problemlos geklappt.

-huha

Gast
2004-04-14, 15:16:17
Es ist ziemlich viel zu lesen aber ihr werdet euren SPASS haben.

Da hast Du recht. Wirklich amüsant, wie Du Geschäftspartnern schreibst. Deine Mail würde bei mir sofort in Ablage P landen. (Ich arbeite selbst als Kundenbetreuer.. wirklich unglaublich, was sich manche Kunden erlauben. PISA lässt grüßen?)

Abschließend: Der Händler hat Recht, vielleicht solltest Du dich einfach mal informieren.