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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nachbars Hundi


derJay
2004-04-17, 15:44:10
Die Vorgeschichte: Unsere Nachbarn sind ein älteres Rentnerehepaar das sowieso einen kleien Schaden hat (alle Kinder sind doof, usw.).
Vor einigen Jahren sind sie nach Portugal gezogen, haben ihr Haus vermietet und alles war prima. Dann hat allerdings die Frau ihren Mann verlassen (bei dem kein Wunder) und wohnt jetzt wieder hier. Der Mietvertrag ist wohl vorher ausgelaufen, zumindest waren die Mieter ein paar Monate vorher weg...

Jetzt das eigentliche Problem: Die liebe Frau Nachbarin hat aus Portugal einen Hund mitgebracht. Dieser Hund ist jetzt bei dem guten Wetter die ganze Zeit im Garten und bellt alles und jeden an der sich in ein paar 100m Umkreis bewegt. Da mein Wohn- und Schlafzimmer im Dachgeschoss auch nach hinten rausgeht und 2 grosse Fenster hat, die zwecks besserer Luft auch schonmal offen sind, höre ich das Bellen natürlich die ganze Zeit und es nervt auf Dauer tierisch (im wahrsten Sinne des Wortes ;)).

Ich habe nichts gegen Tiere, mag auch Hunde recht gerne, aber wie kann man das blöde Tier zum Schweigen bringen? Wie kann ich meiner Nachbarin gegenüber argumentieren bzw. was könnte man ihr sagen?
Dem Hund gegenüber wäre es ja auch blöd wenn er die ganze Zeit im Haus bleiben müsste...
Verdammte Situation, ich war schon kurz davor Wasserbomben zu kaufen. ;)

bill
2004-04-17, 16:12:47
Als ich so 15 oder 16 Jahre alt war gab es gegenüber von uns auch so ein Köter, der den ganzen Tag gebellt hatte. Aber in einer unerträglich hohen Tonlage. Natürlich war er, so wie bei euch, immer dann draußen wenn schönes Wetter war. Der ging mir so auf den Sack daß ich mir ernsthaft überlegte, eine Armbrust zu kaufen oder Gift auszulegen :). Es kam dann aber nicht mehr dazu da er von einem Tag auf den anderen in einer normalen Tonlage bellte und bald Ruhe gab. Kommen Hunde in den Stimmbruch? Mit den Nachbarn zu reden half nicht viel. Die haben Hunde vergöttert und für mich war ein Hund nicht mehr oder weniger Wert als ein Regenwurm, ein Käfer oder ein Schwein. Also es prallten zwei recht uneinsichtige Welten aufeinander.

bill

EureDudeheit
2004-04-17, 16:16:43
kauf dir nen supersoaker oder eine 6mm softair oder schieß mit ner zwille auf ihn, leg gift aus, lasse ihn entführen und 100km weiter aussetzen, da gibts viele möglichkeiten, die aber alle nicht legal sind. wenn du ihn tötest und es raus kommt, ist es aber nur eine sachbeschädigung, da tiere sachen sind.

Loci
2004-04-17, 16:41:09
Tiere sind Lebewesen.Schade das die idioten die die gesetze in Deuschland machen das immer noch nicht kapiert haben.Vieleicht sollte man die mal anknallen

derJay
2004-04-17, 16:41:39
Den Hund schädigen will ich ja nicht, bin ja doch Tierfreund. ;)
Wobei ich so langsam doch an Gewalt denke so wie das Vieh nervt. :chainsaw:

Kann man Hunden das Bellen abtrainieren? Sonst sag ich meiner Nachbarin mal sie soll das machen, denn irgendwann reichts wirklich und es grenzt ja schon locker an Lärmbelästigung.

Loci
2004-04-17, 16:49:27
Veruschs mal wegen lärm belästigung.Das problem ist, das du damit am TAG keine chance haben wirst.Aber ab 22 uhr, so ist es zumindest bei uns hier in österreich, wäre es ein ruhe störung und der hund müsste im haus bleiben.

Stone2001
2004-04-17, 16:50:28
Original geschrieben von derJay
Kann man Hunden das Bellen abtrainieren? Sonst sag ich meiner Nachbarin mal sie soll das machen, denn irgendwann reichts wirklich und es grenzt ja schon locker an Lärmbelästigung.
yup, man kann Hunden das Bellen abgewohnen! Man muß ihm nur, wenn er anfängt zu bellen, kräftig auf die Schnauze hauen. Dann merkt er recht schnell, das es weh tut, wenn er ohne Grund bellt.

Ne andere Möglichkeit, wäre das Einschalten eines Anwalts und dem Hund das bellen verbieten zu lassen! :D Es gibt Zeiten in denen das bellen wirklich unter Ruhestörung fällt und demnach verboten werden kann.

Gast
2004-04-17, 16:55:39
Geh mal in einen Tierheim. Nimm da so einen netten "Kampfhund" mit, sag, du möchtest ihn vielleicht kaufen und laß ihn bei dir im Garten spielen ;)

bill
2004-04-17, 16:55:54
Original geschrieben von Loci
Tiere sind Lebewesen.Du hast Recht, der Hund kann ja nichts dafür. Manche Hundehalter sind die Asozialen, die ihre Mitmenschen belästigen. Wenn die Hundehalter aber uneinsichtig sind muß halt der Hund dran glauben. Ich hoffe natürlich daß sich das Problem in Frieden lösen läßt.

bill

Franklin
2004-04-17, 16:58:14
Wenn der Hund ständig bellt ist es schon ruhestörend und man kann erzwingen das sich der Besitzer so um das Tier zu kümmern hat, das der Hund das Bellen sein lässt. Kann der Besitzer das Tier nicht ruhig stellen , muss er das Tier weggeben. Ständiges Bellen müssen die Nachbarn nicht ertragen. Anders ist es nur bei Babygeschrei.

derJay
2004-04-17, 17:00:35
Ich werde es wohl heute abend mal diplomatisch versuchen und meiner Nachbarin sagen das sie ihrem Hund doch bitte das Bellen abtrainieren soll.
Wenn nicht, und das Tier weiter so nervt, kann man wohl wirklich mal nen SuperSoaker kaufen oder den Anwalt anrufen. ;)

Lustige Szene gerade: Der Hund ist an einer Pumpe angebunden und im Garten nebenan ist eine Katze. Der Hund zerrt wie verrückt an der Leine und bellt sich dabei die Seele aus dem Leib. Die Katze guckt ihn nur gelangweilt und unbeeindruckt an. :D
Irgendwie sind mir Katzen sympathischer ;)

DocEvil
2004-04-17, 17:07:33
Original geschrieben von derJay
Lustige Szene gerade: Der Hund ist an einer Pumpe angebunden und im Garten nebenan ist eine Katze. Der Hund zerrt wie verrückt an der Leine und bellt sich dabei die Seele aus dem Leib. Die Katze guckt ihn nur gelangweilt und unbeeindruckt an. :D
Irgendwie sind mir Katzen sympathischer ;)
mach den hund los und du hast nen pukt gut bei ihm ;)

BTW wundert es mich garnicht dass ein angeleinter hund im garten bellt, der will aufmerksamkeit. Für die meissten hunde ist sowas ein strafe :(

Nebelfrost
2004-04-17, 17:11:07
Von juristischer Seite gelten in Deutschland Tiere als Sachen und Sachen haben keine Rechte, weil es ja eben Sachen, quasi Gegenstände sind = :krank:

Franklin
2004-04-17, 17:11:41
Habe auch schon Hunde erlebt, die bei ner Katze stark den kürzeren gezogen haben!:D

Wenn das Reden nicht hilft, dann würde ich nen Anwalt fragen. Die Beratung kann ja nicht die Welt kosten. Dann weisst du 100%ig woran du bist.

EureDudeheit
2004-04-17, 17:23:51
Original geschrieben von DocEvil
mach den hund los und du hast nen pukt gut bei ihm ;)

BTW wundert es mich garnicht dass ein angeleinter hund im garten bellt, der will aufmerksamkeit. Für die meissten hunde ist sowas ein strafe :(

sag das nicht, ich hab katzen gesehen, die schäferhundgroße hunde zerlegt haben

DocEvil
2004-04-17, 17:36:31
Original geschrieben von EureDudeheit
sag das nicht, ich hab katzen gesehen, die schäferhundgroße hunde zerlegt haben
zerlegt wohl nicht aber zerkratzt :D
Ein hund will sein revier nunmal verteidigen, i.d.r. lässt sich auch kein hund auf einen direkten kampf mit einer katze ein, aber alleine das verfolgen bis die katze auf dem nächsten baum ist muss unbedingt sein.

Gast
2004-04-17, 17:40:08
Original geschrieben von EureDudeheit
sag das nicht, ich hab katzen gesehen, die schäferhundgroße hunde zerlegt haben

Einen deutschen otto zerlägt auch ein Meeresschweinchen :lol:
Schon die kleinen und flinken Terrier machen ein Katztenhackfleisch. Die Größe ist nicht entscheidend.

geforce
2004-04-17, 17:51:09
Ganz einfach:

Kailber 7,62 mm x 51 NATO
8,1Kg leicht

Ein- und Austrittswunde so gross wie eine Mandarine ;)

Nein, mal ehrlich, hab selber einen Hund -- einfach mal versuchen mit Ihr zu reden.

govou
2004-04-17, 18:35:22
Hab ne 6mm High Grade BB Air Sport Gun (auch als Softair bekannt), ein Treffer = fieser Bluterguss...
Nur halt nich inne Augen.

Panasonic
2004-04-17, 18:50:51
Original geschrieben von derJay
[...]
Verdammte Situation, ich war schon kurz davor Wasserbomben zu kaufen. ;)

Lässt sich alles Regeln im Leben:



http://www.airsoft.nu/reviews/images/g36c/02.jpg



BTW: das töten eines Hundes (töten eines Wirbeltieres) fällt unter Sachbeschädigung. Nix wildes.

soLofox
2004-04-17, 19:52:25
sone köter kann ich auch nich ab. wir haben auch n dog, aber wenn das vieh mich aufreg durchs bellen, dann brüll ich einmal "AUS!" und dann is ruhe ;)

aber ich kenn das gut, der nachbarshund von uns is auch anders, der bellt manchmal den ganzen nachmittag und dann is das son asiges hohes gebelle - kann ich aufn tod nich ab.

aber ich hab immer n n1 mittel dagegen :

winamp starten und 100% volume :D

wenn die nachbarn dann rüberkommen sag ich : JA WAS HÄ?! bringt euren hund zum schweigen und ich kann die anlage evtl. etwas leiser drehen.

dreh den spieß um, sei auch laut und warte, bis die nachbarn mit der verhandeln wollen ;)

Magnum
2004-04-17, 19:58:31
Original geschrieben von Panasonic
BTW: das töten eines Hundes (töten eines Wirbeltieres) fällt unter Sachbeschädigung. Nix wildes.
Ähhh.... Nein!

Der Absichtliche Mord an einem Hund ist keine Sachbeschädigung und wird IMO auch mit Freiheitsstrafe geahndet!! Und wenn du Pech hast bekommst du vom Staatsanwalt auch ne Einaldung in die Klapse!

Stone2001
2004-04-17, 20:06:21
Original geschrieben von Magnum
Der Absichtliche Mord an einem Hund ist keine Sachbeschädigung und wird IMO auch mit Freiheitsstrafe geahndet!!
Yup, bis zu drei Jahren! (IIRC)

Dragon
2004-04-17, 20:19:34
Von hier (http://www.umweltfibel.de/nachbar/nac_h_i..htm):
Hundegebell / Wann und wie lange dürfen Hunde bellen? Was tun gegen Hundegebell?
Hundegebell fällt unter den Begriff der so genannten Immissionen nach § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Werden Sie erheblich von dem Gebell beeinträchtigt, so sind Sie nicht schutzlos. Als Hauseigentümer oder Eigentümer einer Wohnung können Sie Ihre Rechte aus §§ 906, 1004 BGB geltend machen. Sie können vom Hundehalter Beseitigung und Unterlassung verlangen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Hundegebell das übersteigt, was als ortsüblich geduldet werden muss. Reagiert der Hundebesitzer nicht auf Ihre berechtigte schriftliche Aufforderung, können Sie ihn regelmäßig vor den Amtsgerichten auf Unterlassung verklagen. Gewinnen Sie und verstößt der Hundebesitzer dann gegen das Urteil, so kann ihm vom Gericht ein Ordnungsgeld auferlegt werden. Regelmäßig muss vor einer solchen Klage aber ein Schlichtungsverfahren vor einer anerkannten Schlichtungsstelle (z.B. Notar, Rechtsanwalt) durchgeführt werden. Bevor Sie vor Gericht ziehen, sollten Sie auch ein so genanntes Lärmprotokoll erstellen. Darin sollten Sie aus Beweisgründen genau festhalten, wann und wie lange der Hund gebellt hat und - sofern vorhanden - einen Zeugen notieren. Neben einer Klage besteht auch die Möglichkeit, vom Störer zu verlangen, dass er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt. Durch die Abgabe einer solchen Erklärung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis an einer Klage, da sich der Hundebesitzer schriftlich dazu verpflichtet, für den Fall eines Verstoßes einen bestimmten Geldbetrag an Sie zu bezahlen. Sind Sie lediglich Mieter, so stehen Ihnen die oben genannten Rechte grundsätzlich nicht zu. Sie können sich aber die Rechte Ihres Vermieters abtreten lassen und dann selbst gegen den Hundehalter vorgehen oder aber Sie verlangen von Ihrem Vermieter, dass dieser gegen den Störer vorgeht. Zeigt sich der Vermieter wenig kooperativ, so können Sie die Miete wegen nicht ordnungsgemäßer Gebrauchsüberlassung (Lärmbelästigung) mindern. Spätestens mit der Ankündigung der Mietminderung dürfte Ihr Vermieter aktiv werden, zumal die Möglichkeit besteht, diese Mietminderung als Schadenersatz vom Hundehalter ersetzt verlangen zu können. Gleichgültig, ob Sie Eigentümer oder nur Mieter sind, Sie können auf jeden Fall den Hundehalter darauf aufmerksam machen, dass er unter Umständen durch den erheblichen Lärm seines Hundes eine Ordnungswidrigkeit nach § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) begeht. Es droht Geldbuße bis zu 5000 EUR. Weitere Informationen, Beispielsfälle und ein Muster für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung finden Sie in unserem Premium-Download. Gesetzestexte: §§ 906, 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Zuführung unwägbarer Stoffe, Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch § 117 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) - Unzulässiger Lärm

Magnum
2004-04-17, 20:28:20
Original geschrieben von Stone2001
Yup, bis zu drei Jahren! (IIRC)
Nein, nicht ganz! Nur bis zu einem Jahr! Fällt unter Paragraph 222 StGB - Tierquälerei (http://www.sbg.ac.at/ssk/docs/stgb/stgb222.htm)

Edit: Oh, stimmt wohl doch! Tierschutzgesetz von 1998 (http://www.tierrechte.de/p20003500x2010x11.html)

Gast
2004-04-17, 20:32:13
geh doch mit tier spazieren,
das tier ist nicht ausgelastet
oder anruf beim ordnngsamt hehe

und hunde erschiessen find ich abartig

Gast
2004-04-17, 22:35:50
Original geschrieben von Dragon
Von hier (http://www.umweltfibel.de/nachbar/nac_h_i..htm):

Wenn du schon was sinvolles zitierst, dann bitte nicht die kleinste Schriftgröße.