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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auto überfährt RC-Car, wen würde schuld treffen?


Schnappi
2004-04-20, 17:35:56
also, wenn ich mit meinem auto in der siedlhg rumdüsen würde, und ein auto würde mein auto überfahren, wen würde die schuld treffen? Mich, weil ich das auto einfach auf öffentlichen (?) Straßen fahren gelassen hab, oder das auto weil es nicht aufgepasst hat und es auch ein kleines kind sein könnte!??

Tesseract
2004-04-20, 17:44:33
ich würde sagen ersteres

oder hat dein auto die form eines kindes? :D

sun-man
2004-04-20, 17:59:22
Spielstraße/Fußgängerzone, 30'er Zone oder normale öfftl Straße?

Bei letzterem KANN er eigentlich nichts dafür. RC Cars sind so schnell und klein das man wohl bei 50km/h kaum eine Chance hat zu realisieren was da passiert.
Im übrigen zahlt AFAIk auch keine Versicherung beim umfahren eines Hasen (Kleinwild), da wirst Du ein RC Car auch nicht ersetzt bekommen.

MFG

Schnappi
2004-04-20, 18:14:54
hm, müsste ne 30er Zone sein, glaub sogar nur ne 7er :D

auf jeden fall sind da ziemlich viele Straßen, eben in einer siedlung, wenn sie jemand kennt, ist die Märchensieldung in Hamburg Jenfeldt

huha
2004-04-20, 20:06:03
In 'ner Spielstraße muß er sowieso Schrittgeschwindigkeit fahren, bei so einem geringen Tempo kann er eigentlich nur dein Auto überfahren, wenn er denn unbedingt will ;)
IN 30er-Zonen oder auf anderen Straßen sieht's anders aus.
Außerdem hat dein Auto keine Straßenzulassung.

-huha

Gunaldo
2004-04-20, 20:14:34
ich denke auch in einer spielstraße kann man da vielleicht noch was regeln, aber ansonsten dürfte dein rc car nichts auf der straße verloren haben...

Kenny1702
2004-04-20, 20:18:44
Original geschrieben von huha
In 'ner Spielstraße muß er sowieso Schrittgeschwindigkeit fahren, bei so einem geringen Tempo kann er eigentlich nur dein Auto überfahren, wenn er denn unbedingt will ;)

oder der RC-Car Besitzer will es, so schnell wie die kleinen Viecher (net bös gemeint;)) sind. Aber in dem Fall hätte der Besitzer das Auto für eine Spielstraße eindeutig zu schnell fahren lassen.

AlfredENeumann
2004-04-20, 23:35:05
Nur mal so: Es gibt keine Spielstraßen. Das heißt Verkehrsberuhigter Bereich. Dort darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Aber wenn ein RC-Car da rumgurkt kann es sehr wohl sein das das ding mal so weben Platt gewfahren wird, weil es nicht im üblichen Blickfeld des Autofahrers ist, und weil es trotzdem nicht auf die Straße gehört.

grandmasterB
2004-04-23, 17:52:22
Im Verkehrsberuhigten Bereich = Spielstraße darf die gesamte Breite der Fahrbahn zum Spielen benutzt werden. Ein Auto muss gegebenenfalls anhalten und warten bis du die Fahrbahn geräumt hast.
Wie es mit der Haftung aussieht, steht auf einem anderen Blatt.

In 30er Zonen und sonst überall hat es nichts zu suchen. Keine Chance auf irgendeinen Ersatz selbst wenn der Autofahrer leicht eine Chance gehabt hätte anzuhalten.

Annator
2004-04-23, 22:12:15
Original geschrieben von grandmasterB
Im Verkehrsberuhigten Bereich = Spielstraße darf die gesamte Breite der Fahrbahn zum Spielen benutzt werden. Ein Auto muss gegebenenfalls anhalten und warten bis du die Fahrbahn geräumt hast.
Wie es mit der Haftung aussieht, steht auf einem anderen Blatt.

In 30er Zonen und sonst überall hat es nichts zu suchen. Keine Chance auf irgendeinen Ersatz selbst wenn der Autofahrer leicht eine Chance gehabt hätte anzuhalten.


Richtig! Solange er net mit seinem Racing Car die Reifen des Autos angesteuert hat. :) Bzw. geh ich davon aus das 80% ca :) aller Autofaher in Verkehrsberuhigten bereich nicht Schrittgeschwindigkeit fahern. 1. Gang rollen lassen... :) Kann es gut sein das der Fahrer wenn er zu schnell war das RC ersetzen muss.

StefanV
2004-04-23, 22:25:46
Original geschrieben von razorreaper
Richtig! Solange er net mit seinem Racing Car die Reifen des Autos angesteuert hat. :) Bzw. geh ich davon aus das 80% ca :) aller Autofaher in Verkehrsberuhigten bereich nicht Schrittgeschwindigkeit fahern. 1. Gang rollen lassen... :) Kann es gut sein das der Fahrer wenn er zu schnell war das RC ersetzen muss.

1. Gang rollen lassen sind beim TDI 10km/h, bei 'nem VW Benziner, je nach getriebe, auch 5-10km/h...

Irgendwie sind die Dieselfahrer ganz schön gearscht, da sie schon fast mit schleifender Kupplung bzw getretener Bremse (Automatik) fahren 'dürfen'...

Ganz ab davon:

Ich denke eher mal, daß es pech ist, wenn das Teil unters Auto kommt...

Selbst vor Gericht dürfte es schwer sein, daß du, als RC Car Fahrer, schadenersatz leisten musst, denn dann müsstest du erstmal beweisen, daß du nicht wirklich daran Schuld bist, daß dein Spielzeug breitgefahren wurde, was schwer bis unmöglich sein dürfte...

Es könnte sogar eher so sein, daß du dem Fahrers des Fahrzeuges ev. schadenersatz leisten darfst, falls du was daran beschädigst (Reifen/Felge)...

Annator
2004-04-23, 22:32:31
1. Gang rollen lassen sind beim TDI 10km/h, bei 'nem VW Benziner, je nach getriebe, auch 5-10km/h...



Mh also mein Fahrschulwagen war nen Golf4 TDI 90PS. Und der ist keine 10kmh gefahren. Im 2. Gang ok da ja aber nicht im 1. da war der wirklich so schnell als wenn man geht wollte ich nciht glauben also musste ich aussteigen und neben dem Wagen hergehen. Naja. :D

Ich muss aber zugeben das ich danach nie so gefahren bin in der Fahrschule. Hab auch danach noch nie nen Wagen mit Standgas im 1. Gang fahren lassen.

StefanV
2004-04-23, 23:00:57
Original geschrieben von razorreaper
Mh also mein Fahrschulwagen war nen Golf4 TDI 90PS. Und der ist keine 10kmh gefahren. Im 2. Gang ok da ja aber nicht im 1. da war der wirklich so schnell als wenn man geht wollte ich nciht glauben also musste ich aussteigen und neben dem Wagen hergehen. Naja. :D

Ich muss aber zugeben das ich danach nie so gefahren bin in der Fahrschule. Hab auch danach noch nie nen Wagen mit Standgas im 1. Gang fahren lassen.
1. nicht ganz aber fast (nagut, sagen wir 9km/h).

2. im 2. Gang hast ~20km/h drauf, beim TDI, 10km/h warens beim Golf3 mit 1,4l Benziner...
PS: den 5. kann man ab 45 nehmen, empfehlenswert ists aber erst ab ~60km/h

3. ich schon, hab die eine oder andere Spielstraße zum 'testen' durchfahren müssen (und um jemanden nachhause zu bringen)...
Habs auch nochmal im privaten Golf3 TDI mehrmals ausprobiert (befahren einer Fußgängerzone)...

Annator
2004-04-23, 23:10:22
Mh würd mich aber mal interessieren wie man dann fahren soll?

Wie ist Schrittgeschwindigkeit denn definiert in der Stvo?
Bzw wie schnell geht man? 3-4Kmh? Jemand der 2m groß ist geht doch schneller als jemand der 1,50m groß ist oder?

AlfredENeumann
2004-04-24, 00:03:43
Zwischen 4 und 7 km/h meint das OLG Köln (VRS 68, 382 - Az. Ss 782/84; vgl. auch OLG Stuttgart VRS 70, 49 = StVE § 21a STVO Nr. 14; Filthaut NZV 96, 59; siehe Berr DAR 82, 138). Das OLG Hamm (VRS 6, 222) erachtet den Begriff als nicht eindeutig und zieht die Grenze bei 10 km/h. Man wird jedoch nicht auf eine bestimmte km/h-Größe zwischen 4 und 10 km/h oder gar 4 bis 7 km/h abstellen dürfen, weil eine solche nämlich mittels Tacho gar nicht zuverlässig meßbar wäre und z.B. Radfahrer mit Fußgängergeschwindigkeit unsicher werden und zu schwanken beginnen, sondern unter Schrittgeschwindigkeit eine Geschwindigkeit zu verstehen haben, die jedenfalls deutlich unter 20 km/h liegt (LG Aachen ZfS 93, 114 - Az. 4 O 114/92; siehe amtliche Begründung zu § 42 Abs. 4a Nr. 2 StVO; Händel DNP 82, 255), zumal solche Geschwindigkeiten vom Kraftfahrer als "Schrittgeschwindigkeit" empfunden werden (siehe OLG Hamm NZV 92, 484).

AlfredENeumann
2004-04-24, 00:25:19
Original geschrieben von grandmasterB
Im Verkehrsberuhigten Bereich = Spielstraße ...


Nochmal: Ein Verkehrsberuhigter Bereich, http://www.polizei.bayern.de/ppobb/verkehr/stvo/Z_325.gif ist keine Spielstraße !!!!
In einem Verkehrsberuhigten Bereich sind alle Verkehrsteilnehmer GLEICHBERECHTIGT.

Was hier bestimmte Leute meinen ist dieses hier: http://www.polizei.bayern.de/ppobb/verkehr/stvo/Z_250.gif mit dem Zusatzschild 101 (Sorry leider kein Bild gefunden auf die schnelle). Aus so einer Straße dürfen KEINE Fahrzeuge fahren. Solche Straßen sind in Deutschland allerdings sehr selten.

Das Schild sieht dann so aus:
http://www.wdr.de/tv/service/verkehr/image/z250d.jpg

Annator
2004-04-24, 02:47:22
Die sind selten vorhanden, weil die nur noch Verkehsberuhigter Bereich mit Anlieger Frei aufstellen soweit ich das sehen kann.

Bzw wurde bei und in Winsen Luhe diese Schilder ausgetauscht in einer Straße.

Aber das mit den 10kmh ist ja mal interessant.


Das Beste am Verkehrsberuhigten Bereich ist das fastkeiner mehr weiß das wenn man dort hinaus fährt Vorfahrt gewähren muss.

Stormtrooper
2004-04-24, 11:11:37
was viele auch nicht wissen ist das ausm dem weißen schild mit rotem kreis keine fahrzeuge fahren dürfen ...
auch ein Fahrrad ist euin fahrzeug und darf somit nicht in solch gekeknnzeichnete strassen fahren...

AlfredENeumann
2004-04-24, 16:45:06
Original geschrieben von Stormtrooper
was viele auch nicht wissen ist das ausm dem weißen schild mit rotem kreis keine fahrzeuge fahren dürfen ...
auch ein Fahrrad ist euin fahrzeug und darf somit nicht in solch gekeknnzeichnete strassen fahren...

Im falle der SPielstraße oben aber schon. Weil dann ein Fahrrad als Spielgerät gilt. Aber ansonsten hast du recht.