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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay frage


Gunaldo
2004-04-20, 18:06:52
dies ist die betreffende auktioN:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=21633&item=2471877719

der käufer meint das radio samt wechsler wäre defekt.
bei mir lief es jedoch noch.

das ist der streitpunkt.

des weiteren habe ich ja geschrieben keine rücknahme und keine garantie.

wie sieht es jetzt rechtlich aus?

der käufer drohte mir sofort mit einer klage:(

Konami
2004-04-20, 18:17:13
für transportschäden muss eigentlich immer der versender aufkommen, da es ja wahrscheinlich net ausreichend schützend verpackt war... aber ob man sich da einfach rausreden kann, indem man dazuschreibt dass man für nix aufkommt, weiß ich net

Gunaldo
2004-04-20, 18:18:57
ob transportschaden oder fehlerhafter einbau ist ja nicht klar. da gibt es ja viele möglichkeiten.

versand war im paket, also versichert

Konami
2004-04-20, 18:21:02
mmh daran hatte ich jetz net gedacht... kannst dir ja mal beschreiben lassen wie ers aufgebaut hat...

Melkor
2004-04-20, 18:26:11
Wenns im Paket kaputt gegangen ist, ist die Post schuld. Ansonsten kann er dir rein rechtlich nichts, da er bei einem Kauf bei dem die Garantie ausgeschlossen wird, ein Risiko eingeht und sich dessen auch bewusst sein sollte.

Was er dir kann, ist ne negative Bewertung, mehr wohl nicht. Und wenn es wirklich bei dir lief, dann hat ers kaputt gemacht, oder er will nur bisschen Ärger machen, gibt ja solche...

Gunaldo
2004-04-20, 19:47:37
die negative bewertung habe ich schon :(

als ich diese sah, habe ich ihm eine email geschrieben das ich es nicht gerade nett finde, dass er einfach so negativ bewertet ohne vorher mit mir zu sprechen.

die nächste email von ihm war eine rückforderung des gelds bzw androhung einer anklage wenn das nicht erfolgt.

sun-man
2004-04-20, 20:24:51
Oh Mann,
mittlerweile droht jeder der deutschen Sprache halbwegs mächtige 9 jährige bei EGay mit ner Klage.
Wegen 35€ würde ICH auch keinen Aufstand machen.

- Waren zurückschicken lassen, zum überprüfen und um zu sehen ob nachgebessert werden kann
- wenn defekt wird das Geld zurücküberwiesen

Da kann er garnix machen und jeder Richter würde Ihn fragen warum er nicht drauf eingegangen ist das Du nachbessern willst.

MFG

Kenny1702
2004-04-20, 20:25:15
In dem Fall hat er aus meiner Sicht schon alle Druckmittel aus der Hand gegeben, denn so würd ich wohl nicht mehr einer Rücknahme zustimmen.

Alleine der Gutachter, wann der Schaden passiert ist, kostet doch ein Vielfaches des Streitwertes.

Kampf Ameise
2004-04-20, 20:30:05
ich glaubso ne gerichtstag wegen sowas kostet beide seiten mind. je 75 euro....

Tomi
2004-04-20, 22:18:25
Ganz genau...Ware zurückholen und gucken ob wirklich was kaputt ist. Geld erst dann zurückgeben wenn die Ware da ist und eben auf Defekte geprüft und für kaputt befunden. Die Post kann man jetzt eh nicht mehr belangen wenn es ein Transportschaden ist. Geht der Käufer auf das Verfahren nicht ein (sondern "erst Kohle dann Ware") is klar was läuft. Dann brauchste auch keine Sorgen vor seinem Anwalt :D haben, denn dem muss er wie "Mogul" schon erwähnt erklären, warum er die defekte Ware unbedingt behalten will.

Gunaldo
2004-04-20, 22:57:17
aber als ich die ware verschickt habe war sie ja nicht defekt.
ich habe nämlich noch eine cd aus dem wechsel geholt und dafür hatte ich das ganze system angeschlossen.

somit kann der schaden beim transport oder beim käufer entstanden sein.

ich werde das radio aber wahrscheinlich zurücknehmen, wenn sich der käufer kooperativer zeigt als seine erste email.

rein rechtlich kann er mir jedoch nichts anhaben,das verstehe ich richtig,oder?

Stormtrooper
2004-04-21, 00:17:07
du kannst die komplette gewährleistung nicht ausschließen
du hast eine funktionsgewährleistung gegeben und somit muß das prdodukt bei ihm gehen, sollte er es einschalten und es geht nicht mußt du das Produkt zurücknehmen und das geld erstatten.

EureDudeheit
2004-04-21, 00:33:01
Original geschrieben von Gunaldo
dies ist die betreffende auktioN:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=21633&item=2471877719

der käufer meint das radio samt wechsler wäre defekt.
bei mir lief es jedoch noch.

das ist der streitpunkt.

des weiteren habe ich ja geschrieben keine rücknahme und keine garantie.

wie sieht es jetzt rechtlich aus?

der käufer drohte mir sofort mit einer klage:(


nicht einschüchtern lassen! wenn es bei dir heile war bist du im recht. die gefahr der verschlechterung liegt beim käufer

EureDudeheit
2004-04-21, 00:34:08
Original geschrieben von Stormtrooper
du kannst die komplette gewährleistung nicht ausschließen
du hast eine funktionsgewährleistung gegeben und somit muß das prdodukt bei ihm gehen, sollte er es einschalten und es geht nicht mußt du das Produkt zurücknehmen und das geld erstatten.


nö, wenn es beim verkäufer lief und beim transport kaputt gegangen ist, trägt der käufer den schaden

Stormtrooper
2004-04-21, 00:41:03
Original geschrieben von EureDudeheit
nö, wenn es beim verkäufer lief und beim transport kaputt gegangen ist, trägt der käufer den schaden

na dann viel spaß beim beweisen ...
fakt ist er muß gewährleisten das es funktioniert und wenn er sich am gleichen tag oder so noch rührt und sagt das produkt geht nicht ist er in der verantwortung denn von dieser gewährleistung kann er sich nur drücken wenn er sagt das produkt ist defekt, dadurch das er es nicht gemacht hat muß er gerade stehen ... so ist die rechtslage auch wenn du dich aufn kopf stellst.

Tomi
2004-04-21, 07:43:24
Original geschrieben von Gunaldo
aber als ich die ware verschickt habe war sie ja nicht defekt.


Das ist deine Aussage. Der Käufer wird möglicherweise anhand des Gerätes praktisch aber das Gegenteil beweisen können, während Du nur deine theoretische Aussage hast. Hast Du Zeugen die die Funktionsfähigkeit bis zum Versand belegen können ? Bei so einem Geldbetrag würde ich im Prinzip nicht so viel Wind machen. Bitte ihn wie beschrieben die defekte Ware zurückzusenden (was für ihn ja wohl kein Problem darstellen sollte), guck ob und was kaputt ist und erstatte den Kaufbetrag. Anschließend lässt Du bei Ebay die negative Bewertung löschen und fertig.

Gunaldo
2004-04-21, 09:14:27
in prinzip würde ich das machen, aber er kommt mir kein stück entgegen:

"Ihre Schrottware sende ich Ihnen dann natürlich unfrei zurück.
Die ebay Gebühren werde ich mit Sicherheit nicht zurücknehmen da diese Ware
die Sie versteigert haben wie bereits erwähnt Schrottreif Ist.
Ich erwarte Ihre Antwort"

Tomi
2004-04-21, 09:30:36
Hast Du mal versucht mit ihm zu klären was nicht geht ? Falscher Einbau etc. ist doch durchaus möglich.

Am Rückporto wirst Du nicht vorbeikommen, er hat für die Hinsendung schließlich Porto bezahlt. Ebay Gebühren sind auch futsch. Ist Mist, klar, aber Du hast ne negative Bewertung und der Käufer gebärdet sich wie ein kleines Kind. Unabhängig davon ob Anwalt oder nicht steht der Käufer derzeit auf der besseren Seite und wegen 35 Euro würde ich es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, der am Ende deutlich teurer wird. Ich geh mal davon aus dass Du ein funktionierendes Gerät hingeschickt hast. Kommt das jetzt wirklich defekt zurück würd ich mal einen Elektroniker draufschauen lassen. Theoretisch ist es möglich dass der Käufer sich das ein oder andere Ersatzteil aus dem Radio "ausgeborgt" hat und es natürlich nun nicht mehr funktioniert. Das dann aber zu beweisen dass der Käufer da rumgefummelt hat ist wiederrum ziemlich unmöglich.

darph
2004-04-21, 09:34:31
Das nächste mal: Vor Zeugen Funktionsfähigkeit testen und am besten auch jemand zuschauen lassen, wie du das Teil Ordnungsgemäß einpackst.

Zum Thema WEr haftet bei Transportschäden: Zunächst mal ist man ja selbstverfreilich verpflichtet, die Ware so zu verpacken, daß sie nicht kaputt geht. Alles andere wäre ja fahrlässig. Dann gilt: Gewerbliche Verkäufer haften für die Ware, bis sie beim Kunden abgegeben wurde. Private Verkäufer haben ihre Schuldigkeit getan, wenn das Paket bei der Post abgegeben wurde. Dazu gibt es auch Urteile. :)

Gunaldo
2004-04-21, 14:28:19
kann mir denn jemand mal die sachlage rechtlich fundiert erläutern?

das ist nämlich das einzige was für mich interessant ist.

also 1. das radio ging bei mir.
ich hab am tag des versands noch eine cd aus dem wechsler entnommen und hatte somit das ganze zeug angeschlossen.

2.habe ich in der auktion geschrieben keine garantie u keine rücknahme

3.ich bin privat verkäufer

4.ware war ordentlich verpackt und versichert bis 500e verschickt

die angesprochene "funktionsgarantie" bezog sich auf den wechsler (beide artikel sind ja getrennt beschrieben) und für die funktion habe ich auch zeugen (eine freundin war beim wiederholen der cd aus dem wechsler dabei, denn es war ihre)

abgesehen davon, dass ich das radio wohl zurücknehmen werde weil ich keine lust auf rumgezicke habe, möchte ich nun einfach wissen wie es rein rechtlich aussieht und zwar ohne jegliche spekualtionen (wär jedenfalls schön:))

EureDudeheit
2004-04-21, 14:41:02
Original geschrieben von Stormtrooper
na dann viel spaß beim beweisen ...
fakt ist er muß gewährleisten das es funktioniert und wenn er sich am gleichen tag oder so noch rührt und sagt das produkt geht nicht ist er in der verantwortung denn von dieser gewährleistung kann er sich nur drücken wenn er sagt das produkt ist defekt, dadurch das er es nicht gemacht hat muß er gerade stehen ... so ist die rechtslage auch wenn du dich aufn kopf stellst.


blabla wenn man keine ahnung hat....
der käufer hat die beweislast und muß beweisen, daß der mangel schon von anfang vorhanden war und wenn gunaldo sagt es ging bei ihm dann soll der käufer mal beweisen, daß es schon bei gunaldo kaputt war.

die gefahr der verschlechterung auf dem transportweg trägt auch der käufer, da gunaldo kein unternehmer, so einfach ist. und jetzt laß dich nicht einschüchtern und laß ihn mit seinem verdammten anwalt doch drohen

Thy
2004-04-21, 16:14:24
mach garnichts, er hat dir schon ne negative reingedrückt somit zeigt er sich kein bissel kooperativ, ER hat die Pflicht, dir beweisen zu müssen, dass der Schaden schon bei dir bestanden hat, du hattest nen Zeugen dabei, dass es funktionierte

Dass du das Gerät zurücknimmst, testest und ihm dann das Geld zurücküberweißt ist nicht deine Pflicht, wäre einfach nur deine Kulanz, wenn er es unfrei zurückschicken will hat er Pech, nimms nich an fertig ist, die kann nix mehr passieren (es sei denn dein Gewissen plagt dich) - kommentiere die Bewertung, gib ihm auch ne negative und hake die Bewertung ab

so würd ichs machen, bei nem freundlicherem kooperationswilligerem Menschen ließ ich mit mir reden, aber bei sonem unfreundlichen Typen - nö

okay, du hast ne Fktsgarantie auf den Wechsler gegeben, dann soll er den zurückschicken, du testest ihn, funzt er schickst ihm zurück auf seine Kosten - tut ers nicht gib ihm Kohle zurück (Vergleichspreis nur für den Wechsler holste dir aus andren Auktionen)

Gunaldo
2004-04-21, 17:57:49
Original geschrieben von Thy


so würd ichs machen, bei nem freundlicherem kooperationswilligerem Menschen ließ ich mit mir reden, aber bei sonem unfreundlichen Typen - nö

okay, du hast ne Fktsgarantie auf den Wechsler gegeben, dann soll er den zurückschicken, du testest ihn, funzt er schickst ihm zurück auf seine Kosten - tut ers nicht gib ihm Kohle zurück (Vergleichspreis nur für den Wechsler holste dir aus andren Auktionen)

das obere ist eben mittlerweile auch mein standpunkt.

mit dem wechsler ist richtig. andereseits habe ich ja auch geschrieben das ich keine rücknahme mache.
hebt sich das eine durch das andere auf?
bzw wie siehts da aus?

Thy
2004-04-21, 18:01:24
türlich, wenn du funktionsgarantie bietest, musst du auch zurücknehmen wenns nich funzt, hat sone Garantie an sich :>

Kenny1702
2004-04-21, 18:49:09
Bei Rücknahme würde ich aber noch auf die Rücknahme der Bewertung bestehen, geht ja in beiderseitigem Einverständnis.

Gunaldo
2004-04-23, 13:17:02
Original geschrieben von Thy
türlich, wenn du funktionsgarantie bietest, musst du auch zurücknehmen wenns nich funzt, hat sone Garantie an sich :>

prob ist nur bei mir lief er ja.

trotzdem zurück nehmen?

EureDudeheit
2004-04-23, 13:19:20
Original geschrieben von Gunaldo
prob ist nur bei mir lief er ja.

trotzdem zurück nehmen?

nein

Gunaldo
2004-04-23, 17:49:34
also er muss mir beweisen das der wechsler bei mir schon nicht ging,oder?

da es der fall war und ich auch zeugen habe, dürfte das recht schwer werden:)

rechtlich alles okay, oder?

darph
2004-04-23, 17:58:40
Wenn du garantiert hast, daß es geht - dann mußt du auch garantiert dafür gerade stehen, wenn es das nicht tut. Ausnahme: Für Transportschäden haftet (hier) der Käufer. Du solltest also einen Zeugen haben, der die Funktionsfähigkeit bezeugt - dann wäre klar, daß es ein Transportfehler bzw ein Bedienfehler des Käufers war. Kannst du das nicht, mußt die wohl den Garantieanspruch erfüllen.

Wenn du sagst "bei mir lief er ja" - nun, ohne dir jetzt eine böse Absicht unterstellen zu wollen, aber... das kann jeder sagen.



Daß du es nicht zurücknimmst, gilt ja sowieso nur für ein funktionierendes Teil (zum Beispiel wenn er sagt "ich habs mir anders überlegt, die Farbe gefällt mir nicht").

Gunaldo
2004-05-04, 12:02:54
so sieht es jetzt aus (ich habe nach langer zeit wieder eine email von ihm bekommen:

Sehr geehrter Herr Gunaldo
Mit Ihrem "Kompromissvorschlag" bin ich nicht einverstanden.
Die Geräte sowie unseren bisherigen Schriftverkehr incl. den Ausdruck Ihres ebay Angebotes übergebe ich meiner Anwaltskanzlei Großmann in Stuttgart der weitere Schritte unternehmen wird falls bis Ende KW 19-07.05.04 der Betrag noch nicht auf meinem Konto eingegangen ist.
Sollte bis zu diesem von mir gesetzten zweiten Termin der volle Betrag auf meinem
Konto sein werden ich bzw. Herr XYZ beide Geräte sowie Kabel an Sie unfrei zurückschicken.
Mit freundlichen grüßen
XXX




<Gunaldo> schrieb:
> Sehr geehrter Herr XXX,
>
> mein Vorschlag zur Güte:
> Sie schicken mir den Wechsler, für den ich eine Funktionsgarantie gegeben habe, und ich
> werde ihn prüfen lassen.
> Funktioniert er tatsächlich nicht und die Ursache liegt nicht bei einer Fehlbedienung ihrerseits,
> erstatte ich das Geld selbstverständlich zurück.
> Über den Preis müssten wir uns dann noch einiges. Ich denke eine andere Ebay Auktion
> könnte den Vergleichswert liefern.
>
> Mit freundlichen Grüßen,
>
> Gunaldo
>

was soll ich jetzt am besten tun?!

EureDudeheit
2004-05-04, 13:23:47
zeit abwarten, wie ich bereits gesagt hab, hat er keine rechtliche grundlage, er ist beweispflichtig, daß der fehler in dem gerät schon von anfang vorlag.

ist nur dummes geschwätz

Gunaldo
2004-05-04, 13:25:30
kann das jemand bestätigen?
(nichts gegen dich, aber ich habe zur zeit echt keinen nerv auf ärger wegen so einer kleinigkeit)

EureDudeheit
2004-05-04, 13:34:12
Original geschrieben von Gunaldo
kann das jemand bestätigen?
(nichts gegen dich, aber ich habe zur zeit echt keinen nerv auf ärger wegen so einer kleinigkeit)

frag deekey777, der studiert auch jura

haben deine eltern ne versicherung? wenn ja laß drauf ankommen

Gunaldo
2004-05-04, 15:45:20
leider nein.
deswegen hätte ich auch gerne gewißheit....

darph
2004-05-04, 16:13:34
Ruf ma da an:

Seit mehr als fünf Jahren ist der "Bundesweite Anwaltsnotruf" täglich 24 Stunden unter der Rufnummer 0190 - 870087 erreichbar. Hier werden dem interessierten Anrufer zum Preis von EUR 1,86 pro Minute Rechtsauskünfte erteilt.

Diese Tätigkeit wird wechselweise durch mehrere Rechtsanwälte / Rechtsanwältinnen wahrgenommen.

Schneller und günstiger bekommst du keine kompetente Antwort auf deine Frage. Ein Freund von mir werkelt da mit, ich kann dir versichern, daß das keine Abzocke ist. :)

bleipumpe
2004-05-04, 16:22:06
Mal was anderes. Hast du dir die Seriennummern der Geräte notiert? Ich möchte keinem etwas unterstellen, aber von dieser Art des "Umtausches" hört man gerüchtweise immer wieder. Deswegen mache ich generell immer ein Foto, auf dem man genau die Seriennummer erkennen kann. Und der kleine Mehraufwand könnte doch einmal nützlich sein.

mfg b.

darph
2004-05-04, 16:27:33
Gute Idee. *mirdasmerk*

Gunaldo
2004-05-04, 16:38:47
SN zu notieren hab ich natürlich nicht dran gedacht...

deekey777
2004-05-04, 18:03:27
Original geschrieben von EureDudeheit
blabla wenn man keine ahnung hat....
der käufer hat die beweislast und muß beweisen, daß der mangel schon von anfang vorhanden war und wenn gunaldo sagt es ging bei ihm dann soll der käufer mal beweisen, daß es schon bei gunaldo kaputt war.

die gefahr der verschlechterung auf dem transportweg trägt auch der käufer, da gunaldo kein unternehmer, so einfach ist. und jetzt laß dich nicht einschüchtern und laß ihn mit seinem verdammten anwalt doch drohen


Was soll ich dazu noch sagen? Das ist ein Kaufvertrag zwischen zwei Privaten - unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche (siehe Beschreibung), da kann der Käufer nichts machen. Wie es aussieht, hat gunaldo seinen Teil des KV erfüllt: Er hat die Ware beschrieben, bestättigte, dass sie einwandfrei bei ihm funktionierte, und hat sie auch wie vereinbart versendet (sprich Eigentumsübergang) - als
Paket!!! Der Käufer dagegen hat auch alles richtig gemacht - Geld überwiesen, Ware angenommen. Jetzt stellt er sich dumm und behauptet, die Ware sei defekt - kann doch jeder. Nur muss er das auch beweisen!

Kleine Anm: Es gibt im BGB einen Begriff "Gefahrenübergang" (§446, hier § 447). Wie es Unsere Dudeheit ( ;) ) richtig bemerkt hat, geht die Gefahr, dass die Sache untergeht, auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware an die Post als Versender übergibt. Ich hoffe, gunaldo hat auch die Ware richtig verpackt - aber hat wohl nicht zum ersten Mal etwas versendet.

Dann: Was zum Geier ist eine "Funktionsgarantie"??? Da steht:
Weist normale Gebrauchsspuren auf(ein paar Kratzer etc), funktioniert aber einwandfrei.
Und weiter unten:
Verkauf von Privat, also keine Garantieansprüche, kein Umtauschrecht. Bei Fragen einfach mailen, Versand trägt Käufer, Ebay ich.
Verwechselt die Beschreibung der Ware nicht mit der Gewährleistung!!! Er hat nur gesagt, dass die Ware mangelfrei ist!!!

Mein Tip:
Wenn ich du wäre, hätte ich zuerst einen netten Brief an den Käufer verfaßt: Einmal mit der Versicherung, dass die Ware bei dir so funktionierte bzw. in dem Zustand war, wie es in der Beschreibung stand; dann solltest du ihn auch mit Nachdruck bitten, dass er die negative Bewertung zurücknimmt. Und ein Hinweis, dass er sich auch mal mit der Post in Verbindung setzen sollte, wäre auch nicht verkehrt, schliesslich hat er die Versandkosten bezahlt und damit auch die Versicherung für dieses Paket. Ich hoffe, du hast noch die Quittung(Kopie!!!) von der Post, sonst hat die Post das bestimmt noch in ihrem Computer oder so.
Wie schon gesagt: Wenn du ehrlich bist und die Ware tatsächlich in einem mangelfreien Zustand war, bist du im Recht. (Wenn es anders ist, kannst dir schon vorstellen, wer im Recht ist.)

Edit:

Zum Brief kann ich nur eins sagen: Blah-Blah!!!
Wie schon gesagt: Für Ehrlichkeit wird man zivilrechtlich nicht bestraft. Die gegnerische Seite muss beweisen, dass die Ware schon vor dem Versand mit der Post im Arsch war.
Für dich sprechen auch deine Bewertungen, wo du als Verkäufer auftritts - nur eine negative Bewertung ist meiner Meinung nach verdient abgegeben worden.

Sir.Lydex
2004-05-04, 19:03:39
@Gunaldo
Was hast du denn bei den Puma Speed-Cat gemacht? 6,50 Euro Versand hast du verlang, dann wären Sie bei der Post bis 500 Euro versichert gewesen. Wozu noch die 3 Euro bei einem Wert von 74 Euro?

Kommt mir irgendwie nicht ganz sauber vor ...



MfG

Gunaldo
2004-05-04, 19:55:59
vielen dank an deekey777. du hast mir wirklich sehr geholfen.

@sir.lydex:
käufer wollte versand als päckchen und der nachforschungsantrag war ohne erfolg

Sir.Lydex
2004-05-04, 20:03:27
Naja, dann kann das wohl passieren. Wobei du dich natürlich nicht hättest drauf einlassen sollen.

Und 3 Euro noch zu verlangen, wozu? Es wäre als normales Postpaket versichert.


Naja, ist ja auch egal,


MfG

darph
2004-05-04, 21:25:18
Original geschrieben von Gunaldo
@sir.lydex:
käufer wollte versand als päckchen und der nachforschungsantrag war ohne erfolg
Tja, dann hat er freiwillig auf den Versicherungsschutz der Post verzichtet, du hast nen Zeugen, daß es vorher noch lief, jetzt soll er mal nachweisen, daß es NICHT auf dem Postweg kaputt ging.

Isser selbst dran Schuld.

Sir.Lydex
2004-05-04, 21:30:49
Original geschrieben von darph
Tja, dann hat er freiwillig auf den Versicherungsschutz der Post verzichtet, du hast nen Zeugen, daß es vorher noch lief, jetzt soll er mal nachweisen, daß es NICHT auf dem Postweg kaputt ging.

Isser selbst dran Schuld.

Ich bezog mich auf seine erste neg. Bewertung. Hat mit dem Radio nix zu tun.


MfG

Gunaldo
2004-05-06, 13:03:36
so,ich habe dem guten mann nun eine email geschrieben mit einer darstellung der situation aus meinr sicht und mit den sachen die deekey erklärt hatte.
nun bin ich mal gespannt auf seine Antwort.

Gunaldo
2004-05-06, 13:06:33
ach ja: habt ihr mal seine bewertungen durchgeschaut?

das hat er sich vor meinem radio ersteigert:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=21633&item=2464032831

irgendwie komisch in so einer kurzen zeit 2 nahezu identische radios mit wechsler der gleichen marke,oder?

Schwarzmetaller
2004-05-07, 10:58:42
Das ist alles ein wenig dubios..
-er weigert sich, das Gerät überprüfen zu lassen
->mach ihm doch, den Vorschlag, daß er das Gerät in einer Werkstatt seiner Wahl überprüfen lassen soll .....auf deine Kosten aber mit ordentlichem schriftlicher Darlegung des Fehlers und Kostenübernahme durch dich (wenn er Dreck am Stecken hat, wird er sich weigern, wenn er ehrlich ist, wird er´s machen)
Wenn er das Gerät geöffnet hat, um es zu "plündern", sind daran irgendwelche Garantiesiegel verletzt bzw. gerissen und an den Schrauben sind Spuren zu sehen. (hab mir extra noch mal mein Sony XR-5800R angeguckt)
Das wird dann auch dort festgestellt!

->frag ihn, wieso er schon zum zweiten Mal eine fast identische Radio/Wechslerkombi kauft

->laß ihn haarklein beschreiben, wie er die Geräte angeschlossen hat, welches Fahrzeug etc. und laß dir von ihm eine genaue Fehlerbeschreibung geben und geh damit zu nem Fachmann und laß es von ihm auswerten bzw. nach Fehlern suchen, evtl. gegen nen kleinen Obulus

Die Geräte sowie unseren bisherigen Schriftverkehr incl. den Ausdruck Ihres ebay Angebotes übergebe ich meiner Anwaltskanzlei Großmann in Stuttgart der weitere Schritte unternehmen wird falls....
.... werden ich bzw. Herr XYZ beide Geräte sowie Kabel an Sie unfrei zurückschicken.

Ähmn das entbehrt jetzt einer gewissen Logik! Wieso übergibt er die Geräte zum Zurückschicken seinem Anwalt, das kann er doch auch selber machen. *kopfkratz*
->Ruf bei der Anwaltskanzlei mal an und überprüf mal ob da wirklich etwas gegen dich am Laufen ist, wenn nein, wird´s dir dort gesagt und wenn ja, wird dir auch gesagt, worum es sich handelt, dazu sind die verpflichtet.

-> Laß dir !erst! von deinem Handelspartner die Erreichbarkeit der Kanzlei geben, daß ist dein gutes Recht, falls er wirklich einen Anwalt beauftragt hat. Wenn er keinen beauftragt hat und nur Töne spuckt, gerät er ganz schön in die Bredouille.

Hier die ergoogelten Erreichbarkeiten: (Suchbegriffe: Anwaltskanzlei Großmann Stuttgart )
von *hier* (http://www.rechtsanwalt-grossmann.de/)
Telefon: 07156/28271
Telefax: 07156/48542
info@grossmann.biz
Interessant ist nur, daß die Anwaltskanzlei auf Insolvenzrecht spezialisiert ist.

Er kann viel erzählen, von wegen er hat nen Anwalt beauftragt (um dich unter Druck zu setzen) solange vom "Insolvenz"anwalt nichts schriftliches kommt, ist da auch nichts am laufen.

Wenn er droht, alles unfrei an dich zurückzuschicken, gibt er alles aus der Hand (das kann ihm kein vernünftiger Mensch raten), die 6,70 Euro würd ich doch glatt investieren, weil du dann wieder die Geräte zur Überprüfung hast.

Laß dir nicht in die Karten gucken, während du die Möglichkeiten abarbeitest! ->Viel Fragen, wenig sagen.
Alles was du an Dokumenten, (dein Ebayangebot wird zb. nach 90 Tagen vom Server gelöscht)Emails etc. darüber hast: ausdrucken!
Emails haben keine Beweiskraft...deswegen kannst du auch mal unter www.das-oertliche.de (http://www.das-oertliche.de)
seine Telefonnummer ermitteln und ihn anrufen, dann fehlt ihm die Zeit zum ausformuliern und er verrennt sich in irgendwas bzw. macht Fehler.

Ist zwar nicht so großartig viel, aber ich hoffe ich habe hier einige Lösungsansätze geliefert! (Herrlich....ich vermisse es eigentlich schon richtig, Ebay-Warfare zu machen)

MFG
Schwarzmetaller
(ICQ 2940 179 46)