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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer kennt sich mit US-Recht aus?


boxleitnerb
2004-04-27, 14:10:53
Hallo,

ich habe da eine Frage.
Eine Freundin von mir, die in den USA (in Oklahoma) wohnt, lässt sich von ihrem Ehemann scheiden. Sie ist deswegen, und auch wegen diverser anderer Umstände total fertig und ich möchte sie besuchen und ihr Beistand leisten.

Ursprünglich hatte ich geplant, die 7 Tage bei ihr zu wohnen. Jetzt habe ich aber gehört, dass es bei noch bestehender Ehe in den USA als Ehebruch gilt, wenn sich ein Fremder bei ihr einquartiert.
Sie ist mit meinem Besuch selbstverständlich einverstanden und hat selber vorgeschlagen, dass ich bei ihr wohnen könnte.

So sehr ich ihr helfen möchte, bin ich aber auch besorgt, da mit hineingezogen werden zu können.
Es ist als gesichert anzusehen, dass sich der noch-Ehemann in der Zeit meines Besuchs nicht dort oder in der Nähe sehen lassen wird, das weiß ich zu 100%.
Diese Sache mit dem Ehebruch kommt mir aber schon absurd vor, da es ja zB. auch eine ihr von anderswo bekannte Person (Nachbarn, Kollege etc.) sein könnte, die man kaum als "fremd" bezeichnen könnte.

Mein Punkt ist einfach: Ich möchte ihr mit meinem Besuch eine Freude machen, ihr bei ihren Problemen ein wenig beistehen.
Liege ich in meiner Einschätzung der Situation falsch, ist es unangebracht, sie zu besuchen und noch viel wichtiger: kann ich damit nach US-Recht in Schwierigkeiten kommen?

Ich bitte um eure Meinungen/Ratschläge

Gruß
boxleitnerb

darph
2004-04-27, 15:01:28
Kann ich mir nicht vorstellen. Niemand kann ihr verbieten, sich von einem Freund besuchen zu lassen. Auch nach amerikanischem Recht nicht. Das ist zwar manchmal ziemlich grotesk, aber sowas...?


Das ist wohl eins dieser modernen Märchen... Urban Legends.

derJay
2004-04-27, 15:35:20
Ich könnte mir durchaus vorstellen das der gegnerische Scheidungsanwalt ihr daraus einen Strick drehen könnte, soweit ihr Noch-Mann Wind davon bekommt...

DDM_Reaper20
2004-04-27, 15:57:26
Original geschrieben von boxleitnerb
Hallo,

ich habe da eine Frage.
Eine Freundin von mir, die in den USA (in Oklahoma) wohnt, lässt sich von ihrem Ehemann scheiden. Sie ist deswegen, und auch wegen diverser anderer Umstände total fertig und ich möchte sie besuchen und ihr Beistand leisten.

Ursprünglich hatte ich geplant, die 7 Tage bei ihr zu wohnen. Jetzt habe ich aber gehört, dass es bei noch bestehender Ehe in den USA als Ehebruch gilt, wenn sich ein Fremder bei ihr einquartiert.
Sie ist mit meinem Besuch selbstverständlich einverstanden und hat selber vorgeschlagen, dass ich bei ihr wohnen könnte.

So sehr ich ihr helfen möchte, bin ich aber auch besorgt, da mit hineingezogen werden zu können.
Es ist als gesichert anzusehen, dass sich der noch-Ehemann in der Zeit meines Besuchs nicht dort oder in der Nähe sehen lassen wird, das weiß ich zu 100%.
Diese Sache mit dem Ehebruch kommt mir aber schon absurd vor, da es ja zB. auch eine ihr von anderswo bekannte Person (Nachbarn, Kollege etc.) sein könnte, die man kaum als "fremd" bezeichnen könnte.

Mein Punkt ist einfach: Ich möchte ihr mit meinem Besuch eine Freude machen, ihr bei ihren Problemen ein wenig beistehen.
Liege ich in meiner Einschätzung der Situation falsch, ist es unangebracht, sie zu besuchen und noch viel wichtiger: kann ich damit nach US-Recht in Schwierigkeiten kommen?

Ich bitte um eure Meinungen/Ratschläge

Gruß
boxleitnerb

Am besten solltest Du sie mal fragen und offen mit ihr darüber sprechen, denn Du sorgst Dich ja um ihren Ruf.

Rechtliche Schwierigkeiten wirst Du wohl kaum bekommen (erstens bist Du ausländischer Staatsbürger, zweitens ist Ehebruch kein Vergehen, weswegen man als nicht an der Ehe beteiligter angezeigt werden könnte), aber für sie KÖNNTE es ein wenig schwierig werden, wenn nämlich, wie hier bereits einer gesagt hat, der Gegenanwalt ihr unterstellt, Ihr hättet was miteinander und das hätte zur Auflösung der Ehe geführt bzw. beigetragen.

Es hängt wohl auch von der Gegend ab, in der sie wohnt; in einer erzkonservativen Kleinstadt würde ich mich auch nicht bei einer guten Freundin einquartieren.--

Viel Glück!

MfG
DDM_Reaper20

Braincatcher
2004-04-27, 16:08:15
Was soll'n das? Selbt wenn's als Ehebruch gilt, wieso wird man deswegen bestraft? Mehr als die sowieso geplante Scheidung kann dabei eh nicht raus kommen, vielleicht höchstens wenn der Mann Emotionalschmerzensgeld fordert ;)

EureDudeheit
2004-04-27, 16:20:19
du schläfst ja nicht automatisch mit ihr, wenn du bei ihr wohnst, bist halt ein bekannter und fertig

sun-man
2004-04-27, 17:00:08
Reicht das als Begründung für seine Frage (die ich nicht beantworten kann)?

Pennsylvania

Es gilt ein Gesetz, wonach ein Autofahrer, dem ein Pferdefuhrwerk begegnet, seinen Wagen von der Strasse nehmen muss und mit einer Plane zuzudecken hat, die der Umgebungsfarbe entspricht. Sollten die Pferde weiterin störrisch reagieren muss er sein Auto demontieren und die teile unter Büschen verstecken.

Utah

Es ist in monroe Gesetz, dass man zwischen zwei Tanzenden Licht sehen muß.

Wyoming

In den Monaten Januar bis April ist es verboten , Hasen zu fotografiern.

New York

Frauen die im Kino Laut den möglichen Ausgang des Films diskutierten darf man ungestraft die Zunge herausstrecken.

Ein neues texanisches Gesetz zur Verbrechensbekämpfung verlangt von jedem Kriminellen, sein Opfer mindestens 24 Stunden vor der Tat entweder mündlich oder schriftlich über die Natur des geplanten Verbrechens zu unterrichten.

Alabama:
Männer dürfen ihre Ehefrauen nur mit einem Stock prügeln, dessen Durchmesser nicht größer ist als der ihres Daumens.



MFG

DDM_Reaper20
2004-04-27, 19:07:44
Original geschrieben von Braincatcher
Was soll'n das? Selbt wenn's als Ehebruch gilt, wieso wird man deswegen bestraft? Mehr als die sowieso geplante Scheidung kann dabei eh nicht raus kommen, vielleicht höchstens wenn der Mann Emotionalschmerzensgeld fordert ;)

Naja, wenn der Anwalt der Gegenseite glaubhaft machen kann, daß dieser (angebliche!) Ehebruch Grund & Auslöser für die Beendigung der Beziehung war, kann es Schwierigkeiten mit dem Unterhalt geben.

Ansonsten gebe ich Dir Recht.

MfG
DDM_Reaper20

darph
2004-04-27, 19:14:54
Nun, offensichtlich leben sie schon getrennt.

Und dann - später - kommt jemand zu Besuch. Also war die Ehe ja vorher schon kaputt.

Außerdem: Hat Unterhalt wirklich damit was zu tun? :???:

Tesseract
2004-04-27, 19:24:03
Original geschrieben von DDM_Reaper20
aber für sie KÖNNTE es ein wenig schwierig werden, wenn nämlich, wie hier bereits einer gesagt hat, der Gegenanwalt ihr unterstellt, Ihr hättet was miteinander und das hätte zur Auflösung der Ehe geführt bzw. beigetragen.

unterstellen kann er viel

aber sogar im oft ziemlich idiotischen US-gesetz muss er eine derartige behauptung, afaik, immernoch beweisen können um damit etwas zu bewirken

wenn der threadstarter zB nachweisbar die letzen jahre nichtmal im land war wird der anwalt, auch wenn er noch so gut ist, nicht viel machen können

Braincatcher
2004-04-27, 19:28:31
Original geschrieben von darph
Nun, offensichtlich leben sie schon getrennt.

Und dann - später - kommt jemand zu Besuch. Also war die Ehe ja vorher schon kaputt.

Außerdem: Hat Unterhalt wirklich damit was zu tun? :???:

Kann ich mir jetzt aber auch gut vorstellen. Der Anwalt ihres Mannes könnte das ja so auslegen, dass die Frau den Mann nachhaltig ausnutzen würde. Ist juristisch sicherlich möglich, auch wenn ich's persönlich ziemlich plöt finde.;)
Vielleicht ist das mit dem Unterhalt ja eh egal.

boxleitnerb
2004-04-27, 20:20:06
Ich hab sie bei einem Schüleraustausch kennengelernt und war das letzte mal 2000 dort. Die Trennung hat schon vor meinem Plan, sie zu besuchen stattgefunden.
Ich werde mit ihr mal drüber reden, bevor ich rüberfliege, sicher ist sicher.

Danke für eure Antworten!

DDM_Reaper20
2004-04-27, 22:15:12
Original geschrieben von Tesseract
unterstellen kann er viel

aber sogar im oft ziemlich idiotischen US-gesetz muss er eine derartige behauptung, afaik, immernoch beweisen können um damit etwas zu bewirken

wenn der threadstarter zB nachweisbar die letzen jahre nichtmal im land war wird der anwalt, auch wenn er noch so gut ist, nicht viel machen können

Naja, darum geht's ja. Es wird viel und schnell unterstellt -- und bis das dann ausgeräumt ist, leidet der Ruf. In einer erzkonservativen Kleinstadt kann das ganz schöne Probleme geben. Abgesehen davon haben die ja diese beknackten Geschworenen-Gerichte . . . das macht 'ne Menge aus.

MfG
DDM_Reaper20

darph
2004-04-28, 07:12:39
Aber doch nur bei Kapitalverbrechen!

Doch net im Zivilrecht!

new_vision
2004-04-28, 08:12:12
Oklahoma ist nicht unbedingt der modernst denkende der US-Bundesstaaten. Auch wenn ich rechtlich da nicht Bescheid weiß, ich wäre an Deiner Stelle vorsichtig. Man kann nicht unbedingt europäische Maßstäbe für die Rechtsprechung ansetzen. Denkt nur mal an Schadensersatzklagen zum Beispiel. In den USA ticken die Uhren nunmal anders! ;) Ich weiß, dass in Texas z.B. es nicht strafverfolgt wird, wenn ein Einheimischer jemand Fremdes ohne Vorwarnung auf seinem Grundstück erschießt (schutz von eigenem Grund und Boden). Insofern - Holzauge sei wachsam! Wirst nicht erschossen werden, aber vielleicht trägt Deine Bekannte kapitalen oder emotionalen Schaden davon (Ausschluß aus der Dorfgemeinschaft!) ;). Aber hast ja schon gesagt, besprich das mit ihr, ihr werdet schon ´ne Lösung finden!