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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Meine Rechte als Käufer bei Fernabsatzverträgen


deekey777
2004-04-30, 15:32:54
Jeder von uns, der in einem Onlineshop etwas bestellt hat, kennt diesen Hinweis:
Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB der Bundesrepublik Deutschland an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (E-Mail genügt) oder durch Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:

Norsk IT A/S
Logistiklager DHL Euroexpress
Kleiner Holzhägen 96
D-30559 Hannover

Wir übernehmen die Kosten der Warenrücksendung, wenn Ihre Bestellung einen Betrag von EUR 40,- übersteigt. Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück. Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: Software, CD's,DVD's, CD-ROM's und Videos, die vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

(Absichtlich von NorskIT genommen!)

Der §312d BGB gewährt dem Verbraucher ein sog. Widerrufs - und das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen, wenn diese zw. einem Verbraucher und einem Unternehmer abgeschlossen wurden.

1. Wer ist Verbraucher?
Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (§13 BGB) ist jede natürliche Person, die ein Rechstgeschäft (hier der Kaufvertrag) zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Das ist vielleicht die am deutlichsten geschriebe Norm im ganzen BGB. Jeder Käufer ist Vebrbraucher, wenn er etwas kauft, was er für den privaten Gebrauch benutzt. Doppeltgemoppelt.
2. Wer ist ein Unternehmer?
Gem. § 14 Abs. 1 BGB ist Unternehmer eine natürliche oder juristische Person ..., die bei Abschluss eines Rechtsgeschäft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt. Unternehmer ist der Gegensatz zum Verbraucher eine Person, die bei einem Rechtsgeschäft ihrem Beruf nachgeht. Logisch oder?
Sonderfall:
Aber was ist mit Ebay? Ist jemand, der dort 10000000 Sachen verkauft und davon lebt, auch gleich ein Unternehmer? Ja, wenn er er dabei seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit nachgeht, die auf Dauer angelegt ist. Nein, wenn er kein Selbständiger ist und daneben noch einen Hauptberuf ausübt, die Ebayverkäufe sind nur sein Nebenverdienst. Auch ein Sozialhilfeempfänger oder ein Arbeitssuchnder, der mit den Ebayverkäufen zusätzlich etwas Geld verdient, ist kein Unternehmer. Das ist aber etwas schwammig.
Die neue Macke ist, dass manche Unternehmer ihre Sachen bei Ebay verkaufen, wobei sie als eine "Privatperson" auftreten, um sich damit den Pflichten aus dem Fernabsatzrecht oder Gewährleistungsrecht zu entziehen. Etwas Detektivarbeit und die Verarschung fliegt auf.

3. Was ist ein Fernabsatzvertrag?
§ 312 b BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html) beschreibt was ein FernAbsVertrag ist. Dieser kann nur zw. einem Verbraucher und einem Unternehmer abgeschlossen werden. Charakteristisches Merkmal eines FernAbsVertr ist die ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln wie Briefe, Telefonanrufe... Emails. Diese Auflistung ist nicht abschliessend, wichtig ist, dass diese Kommunikationsmittel für den Abschluß des Vertrages benutzt werden, da die beiden "Vertragsparteien" zueinander körperlich abwesend sind. Auch dient dieser FernAbsVert nur der Lieferung der Ware, sprich die Lieferung der Ware ist der Gegenstand des Vertrages. Daraus folgt, dass der Unternehmer auf solche Verträge auch spezialisiert sein muss, da es sonst auch zum Mißbrauch vom FernAbsVertragsrecht kommen kann.
Beispiel: Ich bestelle bei Reichelt.de etwas per Telefon, Email oder Brief (Bestellschein im Katalog). Später wird bei mir eine Bestätigung(-semail) eingehen, was die Annahme meines Angebots darstellt. Damit wird der Kaufvertrag in der Form eines FernAbsVert abgeschlossen. (Je nach den AGBs des Unternehmers ist der Zeitpunkt des Abschlusses des KAufvertrages abweichend!)
4. Was habe ich als Verbraucher aus einem Fernabsatzvertrag?
Der § 312 d (http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html) gewährt sog. Widerrufs- und Rückgaberechte bei Fernabsatzverträgen. Das Widerrufsrecht wird im § 355 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html) bestimmt, bei Lieferungen von Waren gewähren die Unternehmer auch das sog. Rückgaberecht (§356 BGB). Der Ablauf der Rückgabe ist bei den Onlineshops grundsätzlich gleich, dennoch am besten die Infos durchlesen, zB nehmen Onlineshops grundsätzlich keine unfreien Sendungen an. Wichtig ist, dass bei einem Bestellwert unter 40€ keine Rückversandkosten erstattet werden, aber die Versandkosten bei der Lieferung von dem U an den Verbraucher. Die Rückerstattunge der Versandkosten darf nicht in der Form eines Gutscheins oder ähnl. erfolgen - das ist gesetzeswidrig!!! Bares gegen bares!!! Keine Gutscheine, keine Gutschriften... nur bares Geld! Bei der Rückgabe von bestellten Sachen brauchen keine Gründe angegeben zu sein - gar keine Gründe! Zum Bsp hat ein TFT Pixelfehler im erlaubten Bereich (Pixelferhlerklasse 2), was nicht unter das Gewährleistungrecht fällt, was besonders ärgerlich ist. Was macht der Verbraucher? Er schickt ihn zurück, da er dies gem. § 312 d BGB darf.
Wichtig: Die 14 Tage Frist muss beachtet werden!!! Diese beginnt erst mit dem Zugang der Ware, dh wenn der Verbraucher die Ware vom Postboten die Bestellung in seine Hände nimmt oder in seinem Briefkasten ist. Nur in diesen 14 Tagen kann man vom Rückgaberecht gebrauch machen. Ab Tag 15 nach der Lieferung ist der Kaufvertrag bombenfest, wenn nicht anderes bestimmt.
5.Welche Ware fällt unter § 312 d?
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!!! ;) Es steht ja alles in den AGBs bzw. im § 312d BGB selbst.
Sonderfall: Waren, die nach Kundenwünschen konfiguiert wurden, fallen nicht unter § 312 d. Da freut sich Dell!!! Grundsätzlich sind alle Waren, die nach Kundenwünschen konfiguriert und hergstellt wurde, nicht unter § 312 d. Es sei denn, die Ware ist aus Standardkomponenten nach Kundenspezifikationen konfiguriert wurde. Das hat das OLG Frankfurt entschieden (http://www.haerting.de/deutsch/archiv/OLG-FFM-9-U-148-01.pdf) . Auch der BGH gewährt dem Verbraucher das Widerrufsrecht/Rückgaberecht bei Waren, die mit verhältnismässig geringem Aufwand ohne die Beeinträchtigung der Substanz wieder trennen lässt (BGH VIII 295/01, Urt. vom 2.4.2003, also noch richtig frisch). Gerade bei einem PC ist eine solche Trennung ohne Probleme möglich, solange nur Standardkomponenten verwendet wurden, also nichts exotisches wie Wasserkühlung oder extra Casemodding etc.).
Damit sind solche AGBs grundsätzlich unwirksam: "Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen." Es kommt auf den einzelnen Fall an!

6.Und was ist mit Ebay?
Ebay ist nur eine Platform, die Unternehmer werden von ihren Pflichten aus FernAbsVerträgen nicht befreit!!! Sie sind auch hier verpflichtet, auf die Rechte der Verbraucher aus einem FernAbsVertrag hinzuweisen.

7.Zusammenfassung
Wie verhalte ich mich richtig? Zuerst natürlich vor der Bestellung die AGBs durchlesen. Die meisten Versender erklären auch, wie die Rückabwicklung abläuft. Im Zweifel nachfragen, kostet ja nichts! Auf keinen Fall unfreie Packete zurücksenden, diese werde niemals angenommen. Und natürlich beachtet die Frist!!! Wenn ihr keine Beschreibung findet oder der Versender auf eure Nachfrage nicht meldet, geht zur Post und schickt einfach das Paket(am besten die Originalverpackung und lieber als Päckchen) mit der Ware zurück - Kopie der Rechnung nicht vergessen, gebt auch eure Kontonummer an, damit das Geld überwiesen werden kann, auch die Quittung der Rücksendung oder deren Kopie unbedingt behalten bzw. mitabschicken. Gutscheine sind gesetzeswidrig! Auch nach Kundenwünschen konfigurierte/zusammengebaute Systeme werden nicht vom § 312d BGB ausgeschlossen, wenn sie aus Stabdardkomponenten bestehen.


PS: Was soll das ganze, was hier steht? Gar nichts, auch so komme ich auf meine Postings! Es ist kein Rechtsbehelf oder ähnliches. Alle Angaben sind ohne Gewähr!!! An die Jurastudenten/Juristen: :P Ich kann das viel, viel besser.
Verbesserungsvorschläge sind erwünscht, aber ich bitte euch, hier keine Anfragen zu posten oder eure Probleme an mich zu senden. Macht lieber ein Thread auf oder benutzt die Suchfunktion, denn bestimmt habt jemand anderer auch das gleiche Problem - gemeinsam sind wir stark!!!
@Mods: Wenn es geht, bitte den Thread schliessen.

PPS: Auch über das Gewährleistungsrecht/Garantierecht läßt sich einiges schreiben...

Quellen:
BGB Handkommentar, Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden, 3. Aufl.
Gesetze zitiert von
dejure.org (http://dejure.org/)