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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Höhe der Verzugszinsen


ErIch0815
2004-05-04, 16:45:59
Hallo,

ist die Höhe der Verzugszinsen bei einem einseitigen Handelskauf oder einem zweiseitigen Handelskauf beliebig?

Ich hab in Erinnerung, dass bei einem einseitigen im Moment ca. 6,14 % berechnet werden, und bei einem zweiseitigen 9,14%.

Also, ist es verboten 12% Verzugszinsen zu erheben?

vielen Dank

Das gute A
2004-05-04, 17:17:02
Es können 12% Zinsen verlangt werden.

Diese können bei einseitgem Handelskauf 5% über dem Basiszinssatz liegen und bei zweiseitigem Handelskauf sogar 8% über dem Basiszinssatz.

Der Verkäufer kann darüberhinaus von Dir noch Rücknahmekosten und Ersatz des Mindererlöses geltend machen.

Hoffe geholfen zu haben!

Vielleicht ist das hier auch nützlich:
http://verzugszinsen.org/zinsrechner/

Gruß

ErIch0815
2004-05-04, 17:22:38
also gibt es nach oben hin keine Grenze oder wie?

Das gute A
2004-05-04, 17:26:26
Doch, wie geschrieben. Der Basiszinssatz (weiß nicht bei was der genau liegt aktuell, gehe mal von 5% aus?) + 5% respektive 8% Aufschlag, das MUSS aber in den AGB auch deklariert sein soweit ich weiß.

ErIch0815
2004-05-04, 17:46:21
danke, ist aber finde ich trotzdem eine schwammige angabe..