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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückgaberecht bei eBay-Kauf?


Benedikt
2004-05-06, 19:15:29
Hi Leute,

ich habe vor ein paar Tagen etwas über eBay gekauft, und zwar über "SofortKaufen" bei einem Powerseller.
Habe auch eine Rechnung dazu bekommen, wie sich's gehört.

Wenn ich jetzt vom Kauf zurücktreten möchte, geht das? Habe ich auch bei so einem quasi-Auktions-Kauf ein 14tägiges Rückgaberecht?

MFG,
BW

Rob
2004-05-06, 19:17:36
Wenn der Artikel als neu angepriesen wurde, sollte das FAG greifen und du kannst den Artikel, falls nicht übermäßige Gebrauchsspuren dran sind, zurück schicken. Lies dir am besten mal die AGB des Powersellers bzw. die Auktionsbeschreibung durch, da sollte das genauer vermerkt sein.

gasmeister
2004-05-06, 19:18:24
Das hat man generell, genauso wie 2 Jahre Garantie.

Auch wenn er schreibt "Rückgabe ausgeschlossen" müsste er es von rechtlicher Seite her trotzdem zurückgeben.

Stormtrooper
2004-05-06, 19:30:41
da er wahrscheinlich auch nicht auf das FAG hingewiesen hat fängt die 14 tage frist nicht an zu laufen und du kannst das teil auch nach 6 Monaten zurückschicken.

Benedikt
2004-05-06, 19:56:20
Original geschrieben von Stormtrooper
da er wahrscheinlich auch nicht auf das FAG hingewiesen hat fängt die 14 tage frist nicht an zu laufen und du kannst das teil auch nach 6 Monaten zurückschicken.

Kann das mal jemand bestätigen bitte?

MFG,
BW

P.S.: Thx für die Antworten, Leute!

Gunaldo
2004-05-06, 20:05:45
wenn es kein kauf von privat war, hast du auf jeden fall die 14 tage rückgaberecht.
versandkosten trägst du bei einem warenwert unter 40 euro, dadrüber trägt sie der verkäufer.
auch ausschließen des FAG befreit den verkäufer nicht von der rücknahme. die AGBs des verkäufers werden unwirksam, weil illegal.

Stormtrooper
2004-05-06, 20:09:45
wobei Unfrei zurückschicken ins auge gehen kann ...
der verkäufer hat ein anrecht darauf, daß das produkt zum günstigsten tarif zurückgeschickt wird und das ist sicher nicht Unfrei .. also im zweifelsfall immer rücksprache halten.

Kenny1702
2004-05-06, 20:21:25
FAG gilt selbstverständlich für Händler auch bei eBay, egal ob Auktion oder nicht (da die Auktion bei eBay rechtlich gar keine ist).
Bei Rückgabe mußt du bekanntlich bis 40€ die VK übernehmen, darüber hinaus der Händler, aber da gibt es durchaus öfters Zicken, da viele Händler bei eBay ruinös kalkulieren.

Stormtrooper
2004-05-06, 20:23:18
Original geschrieben von Benedikt
Kann das mal jemand bestätigen bitte?

MFG,
BW

P.S.: Thx für die Antworten, Leute!

kennst du zb google?
wenn ja probiers mal dort ...
solltest nix finden werd ich dir weiterhelfen.

Benedikt
2004-05-06, 20:26:10
Äähm - schaut Euch mal bitte das hier an:

Der Versandhandel meiner Wahl (http://www.computerschnaeppchen.de/) hat offenbar gar keine AGB (bitte mal auf "AGB" klicken!)...
Was soll ich davon halten?

MFG,
BW

edit: Darauf hingewiesen hat mich natürlich auch keiner - auch der Verkäufer nicht!

Black-Scorpion
2004-05-06, 20:44:56
Original geschrieben von Benedikt
Äähm - schaut Euch mal bitte das hier an:

Der Versandhandel meiner Wahl (http://www.computerschnaeppchen.de/) hat offenbar gar keine AGB (bitte mal auf "AGB" klicken!)...
Was soll ich davon halten?

MFG,
BW

edit: Darauf hingewiesen hat mich natürlich auch keiner - auch der Verkäufer nicht!
Doch, ist aber falsch verlinkt.
http://www.computerschnaeppchen.de/index.html?agb.htm

MISTEL X
2004-05-07, 08:09:02
Original geschrieben von gasmeister
Das hat man generell, genauso wie 2 Jahre Garantie.

Auch wenn er schreibt "Rückgabe ausgeschlossen" müsste er es von rechtlicher Seite her trotzdem zurückgeben.

Seit wann hat man 2 Jahre Garantie???

Man hat 2 Jahre Gewährleistung auf Neuware. das erste 1/2 Jahr ist Garantie, danach musst Du beweißen, dass zum Zeitpunkt des Kaufes der Fehler der zum Defekt führte bereits existierte.

Ausnahme ist natürlich eine erweiterte Garantie des Herstellers selbst.

MERKE: Garantie IST NICHT Gewährleistung

Haarmann
2004-05-07, 10:00:38
Benedikt

Ist immer auch ne Frage, was Du gekauft hast. Daher sollteste es mal genauer Beschreiben.

Stormtrooper
2004-05-07, 16:35:27
Original geschrieben von MISTEL X
Seit wann hat man 2 Jahre Garantie???

Man hat 2 Jahre Gewährleistung auf Neuware. das erste 1/2 Jahr ist Garantie, danach musst Du beweißen, dass zum Zeitpunkt des Kaufes der Fehler der zum Defekt führte bereits existierte.

Ausnahme ist natürlich eine erweiterte Garantie des Herstellers selbst.

MERKE: Garantie IST NICHT Gewährleistung

das einzigste was an deinem Posting stimmt ist dein letzter Satz nach Merke:

Man hat 2 Jahre Gewährleistung auf Neuware und Gebrauchtware, bei Gebrauchtware kann ein professioneller Händler auf ein Jahr Gewährleistung reduzieren.
Gewährleistung gibt der Händler/Verkäufer
Garantie hingegen gibt der HERSTELLER.
Der Hersteller kann muß aber keine Garantie geben genauso wie die Länge der Garantie bleibt dem Hersteller überlassen.
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast des Mangels beim Verkäufer, dies gilt sowohl bei Gebraucht als auch bei Neuware... für die letzten 6 bzw 18 Monate gibt es eine Beweislastumkehr.

MISTEL X
2004-05-07, 17:40:02
Original geschrieben von Stormtrooper
das einzigste was an deinem Posting stimmt ist dein letzter Satz nach Merke:

Man hat 2 Jahre Gewährleistung auf Neuware und Gebrauchtware, bei Gebrauchtware kann ein professioneller Händler auf ein Jahr Gewährleistung reduzieren.
Gewährleistung gibt der Händler/Verkäufer
Garantie hingegen gibt der HERSTELLER.
Der Hersteller kann muß aber keine Garantie geben genauso wie die Länge der Garantie bleibt dem Hersteller überlassen.
In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast des Mangels beim Verkäufer, dies gilt sowohl bei Gebraucht als auch bei Neuware... für die letzten 6 bzw 18 Monate gibt es eine Beweislastumkehr.

Hab mich halt etwas einfach ausgedrückt. Gelobe Besserung , der Herr.