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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage wegen Unterhaltszahlung wenn Mutter nicht zahlt


Psychomaster
2004-05-06, 23:54:44
Also ich (17) wohne mit meiner Schwester (12) bei meinem Vater...also ist er somit allerziehend. Meine Mutter müsste für mich und meine Schwester Unterhalt zahlen kann es aber nicht tun weil sie ja Sozialhilfeempfänger ist...jetzt wollte ich wissen wie das ist ob man das Geld was einem dadurch fehlt anderweitig irgendwo herholen kann...also ob es da so Zuschüsse vom Jugendamt/Sozialamt/Staat/Arbeitsamt gibt....wäre echt dankbar für eine Antwort

Panasonic
2004-05-06, 23:59:06
Ich würde solch ein extrem privates Thema nicht in einem Forum ansprechen. Wenn Deine Mutter nicht zahlen kann oder will, gehst Du erstmal zum Jugendamt und erkundigst Dich, was es für Möglichkeiten gibt. Andernfalls kannst Du auch einen Vollstreckungsbescheid gegen Deine Mutter erwirken und Sie pfänden lassen. Ob Du das willst ist natürlich eine andere Frage.

Psychomaster
2004-05-07, 00:04:30
ich hab damit kein Problem darüber zu sprechen..is ja nix schlimmes oder!? ich wollt halt nur wissen ob es halt noch von anderen Ämter Geld gibt...ne ne unser Anwalt hat ja schon Vollstreckungsbescheid losgeschickt aber solange ein Sozialfall vorliegt kann keiner was machen...es liegt halt eher daran ob es halt Geld von anderen Einrichtungen gibt..mehr wollt ich ja nicht wissen =)))

xyz
2004-05-07, 07:26:37
Das glaubt du ja selber nicht dass in Deutschland mal eine FRAU Unterhalt zahlen muss...

Meta
2004-05-07, 07:31:56
Wieder einmal ein sich selbst disqualifizierender Gast posting.

@ threadersteller

Du solltest dich auf jeden Fall beim Jugendamt genau informieren. Hier im Forum wirst du zwar viele Meinungen und Halbwissen ein fangen und wirklich helfen, kann dir nur das Jugendamt.

Good Luck
Meta

Psychomaster
2004-05-07, 10:41:46
Original geschrieben von xyz
Das glaubt du ja selber nicht dass in Deutschland mal eine FRAU Unterhalt zahlen muss...
Bisschen dumm oder?? in Deutschland zumindest ist das so das wenn die beiden Eltern getrennt sind das das Elternteil zahlen muss bei dem das Kind nicht lebt damit das andere Elternteil für das Kind sorgen kann.....schon mal was von gleichberechtigung gehört? Frauen und Männer...in Deutschlang herrschen die gleichen Rechte....erst nachdenken DANN posten

Ronny_1
2004-05-07, 16:24:28
Original geschrieben von Psychomaster
Also ich (17) wohne mit meiner Schwester (12) bei meinem Vater...also ist er somit allerziehend. Meine Mutter müsste für mich und meine Schwester Unterhalt zahlen kann es aber nicht tun weil sie ja Sozialhilfeempfänger ist...jetzt wollte ich wissen wie das ist ob man das Geld was einem dadurch fehlt anderweitig irgendwo herholen kann...also ob es da so Zuschüsse vom Jugendamt/Sozialamt/Staat/Arbeitsamt gibt....wäre echt dankbar für eine Antwort


Der Unterhaltsvorschuß ist eine Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, für die der Unterhalt durch einen Elternteil ausbleibt. Bund und Länder tragen die Kosten je zur Hälfte. Erhöhter Unterhaltsvorschuß wird seit 1993 für Kinder bis zu zwölf Jahren gezahlt und zwar maximal sechs Jahre lang. Sowohl Bezugsdauer als auch Altersgrenze waren 1993 verdoppelt worden.

Bis auf das Kindergeld habt ihr Beide kein Anspruch auf den sogenannten "Unterhaltsvorschuss", wenn eure Mutter nicht zahlungsfähig ist.
Trotzdem beim Jugendamt nachfragen, ändern sich ja ständig diese "Gesetze".

mfG

EureDudeheit
2004-05-07, 17:36:51
sind deine eltern geschieden?


bei scheidung wird das so geregelt, daß verglichen wird, welcher elternteil welche leistungen während der ehezeit erwirtschaftet hat. derjenige, der den niedrigeren teil erwirtschaftet hat, bekommt einen ausgleich von dem ehepartner. da deine mutter arbeitslos ist, gehe ich mal davon aus, daß eher sie ovn deinem vater unterhalt bekommt. also rein rechtlich wirst du nichts von deiner mutter bekommen, außer sie gibt dir freiwillig was von ihrer sozialhilfe.

²³
2004-05-07, 18:05:00
Original geschrieben von Psychomaster
ich hab damit kein Problem darüber zu sprechen..is ja nix schlimmes oder!?

Ne, das isses auch nicht. Die heile Welt ist woanders. Ich möchte überhaupt nicht wissen, was bei den Leuten, die immer so tun als wenn ihr Leben ein einziges Märchen (mit Happy-End !!!1111eins) wäre, in Wirklichkeit alles so passiert.

Ich finde es gut, dass Du die Frage hier gestellt hast.

Drachenkeks
2004-05-08, 12:35:35
Original geschrieben von EureDudeheit
sind deine eltern geschieden?


bei scheidung wird das so geregelt, daß verglichen wird, welcher elternteil welche leistungen während der ehezeit erwirtschaftet hat. derjenige, der den niedrigeren teil erwirtschaftet hat, bekommt einen ausgleich von dem ehepartner. da deine mutter arbeitslos ist, gehe ich mal davon aus, daß eher sie ovn deinem vater unterhalt bekommt. also rein rechtlich wirst du nichts von deiner mutter bekommen, außer sie gibt dir freiwillig was von ihrer sozialhilfe.

hier ging es um den Unterhalt für die Kinder und nicht um den Unterhalt für den Ex-Partner und die muß das Elternteil zahlen,bei dem die Kinder NICHT wohnen.
Der Unterhalt berechnet sich nach dem Einkommen und der Düsseldorfer Tabelle.

Da deine Mutter Sozialhilfeempfängerin ist, zahlt das Jugendamt auf jeden Fall den sogenannten Unterhaltsvorschuß.
Solange, bis deine Mutter selbst zahlungsfähig ist.
Dein Vater sollte auf jeden Fall zum Jugendamt gehen.
Deine Mutter bekommt dann Post, muß dazu Stellung nehmen und die Nachweise vorweisen, das sie kein Einkommen hat.

Ihr bekommt also auf alle Fälle Unterhalt - nur eben wahrscheinlich erstmal vom Jugendamt (das holt sich das Geld im Übrigen von deiner Mutter wieder, sobald sie wieder arbeitet)

Dein Vater sollte sich so schnell wie möglich ans Jugendamt wenden, da nicht gewährleistet ist, das der Unterhalt nachgezahlt wird (ich glaube, es gibt da eine Frist, wenn die überschritten wurde, gibts nur noch Unterhalt für die kommende Zeit, nicht mehr rückwirkend)

starsnake
2004-05-09, 21:16:28
hallo,
der hinweis auf die verstrichene Zeit aus dem letzten Beitrag vor mir ist sehr wichtig, da Nachzahlungen in aller Regel nicht vorkommen, nicht vom Unterhaltspflichtigen als auch wahrscheinlich nicht vom Amt, obwohl ich das nicht ganz genau weiss.
bis denne
Henning