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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : nicht angeschnallte Polizisten


BubbleBoy
2004-05-10, 23:13:36
Warum sind die ganzen Polizisten, die man in den üblichen Reportagen im Fernsehen sieht, im Auto nicht angeschnallt? Gibt es für die auch so eine Ausnahme wie für die Taxifahrer?

darph
2004-05-10, 23:18:46
Wahrscheinlich weil's eben Fernsehen ist: Anschnallen ist uncool.

mofa84
2004-05-10, 23:25:14
Original geschrieben von BubbleBoy
Warum sind die ganzen Polizisten, die man in den üblichen Reportagen im Fernsehen sieht, im Auto nicht angeschnallt? Gibt es für die auch so eine Ausnahme wie für die Taxifahrer? vielleicht damit sie schneller aus dem Auto kommen?

Bescheuert find ich es aber auch, dass genau die, die immer goschen wenn man nicht angeschnallt ist sich selbst nie anschnallen.

Durcairion
2004-05-10, 23:36:04
Original geschrieben von mofa84
vielleicht damit sie schneller aus dem Auto kommen?

Bescheuert find ich es aber auch, dass genau die, die immer goschen wenn man nicht angeschnallt ist sich selbst nie anschnallen.

Ist das nicht bei allem so? ;) Ist doch wie nen Chef... selbst nix tun aber seine Angestellten zur Sau machen wenn diese wiederum nichts arbeiten :D

Panasonic
2004-05-10, 23:45:02
Polizisten sind von der Anschnallpflich befreit, damit Sie im Ernstfall schnell reagieren können.

Metzger
2004-05-10, 23:53:22
Genauso wie übrigens die Taxifahrer. Bei denen ist der Grund allerdings, dass sie vor etwaigen Dieben schneller fliehen können.

salkjdk0815jfv
2004-05-11, 07:58:25
"Leicht" ungerechte Behandlung. Aber unsere Polizei ist ja eh ganz toll...

Hier fahren die auch mit Autos rum, die im Februar zum Tüv hätten müssen...

Simon Moon
2004-05-11, 08:43:37
Wenn sie dafür stärkere Frontscheiben haben, solls mich nicht stören. ;)

Maki
2004-05-11, 09:13:35
Die Polizei und der BGS dürfen ja auch, wenn sie nicht im Einsatz sind, die Vorfahrt schneiden...

Simon Moon
2004-05-11, 10:22:29
Original geschrieben von Maki
Die Polizei und der BGS dürfen ja auch, wenn sie nicht im Einsatz sind, die Vorfahrt schneiden...

Und wer trägt die Schuld, wenns bei so nem Manöver nen Unfall geben sollte? Ich mein, als Autofahrer kann man ja Polizisten in zivil in ihrem Zivilauto schwer von anderen, richtigen, Zivilpersonen unterscheiden - glaubt man an die eigene Vorfahrt.

new_vision
2004-05-11, 11:13:00
Original geschrieben von Maki
Die Polizei und der BGS dürfen ja auch, wenn sie nicht im Einsatz sind, die Vorfahrt schneiden...

Wenn´s Dich nervt, halt doch einfach drauf. Bei klarer Verkehrslage, sprich eindeutige Schuldzuweisung möglich, ist die Schuldfrage dann hinfällig. Achte nur drauf, dass die den Unfall nicht selbst aufnehmen wollen, sondern besteh auf Beamte einer anderen Polizeiinspektion.
Und Vorfahrt schneiden ist heutzutage ja Mode. So oft wie ich in den letzten drei Jahren geschnittem wurde bin ich den 11 Jahren davor zusammen nicht geschnitten worden. Vielleicht sollten einfach mal alle etwas entspannter werden. Fahr mal in den USA Auto - Du bist selten entspannter unterwegs als da, vom Rushhour-Verkehr in Großstädten mal abgesehen natürlich.

nv

RaumKraehe
2004-05-11, 11:32:31
Original geschrieben von Maki
Die Polizei und der BGS dürfen ja auch, wenn sie nicht im Einsatz sind, die Vorfahrt schneiden...

Das stimmt nicht.

Danny007
2004-05-11, 11:36:21
Taxifahrer sind nur teilweise befreit. Wenn die keine Personen befördern, müssen die sich auch anschnallen.

Nurmalsoerwähn

Thorti83
2004-05-11, 12:22:41
gilt das mit dem nicht-anschnallen nicht für alle Leute die hauptberuflich hinterm Steuer sitzen? Also bei uns sind auch Stadtbusfahrer und so nicht angeschnallt. Is doch bei LKW Fahrern dasselbe oder? Ebenso Fernreisen mitm Bus...

the_MAD_one
2004-05-11, 12:26:01
Original geschrieben von Thorti83
gilt das mit dem nicht-anschnallen nicht für alle Leute die hauptberuflich hinterm Steuer sitzen? Also bei uns sind auch Stadtbusfahrer und so nicht angeschnallt. Is doch bei LKW Fahrern dasselbe oder? Ebenso Fernreisen mitm Bus...

Die muessen eigentlich allesamt angeschnallt sein.

radi
2004-05-11, 12:37:00
Original geschrieben von the_MAD_one
Die muessen eigentlich allesamt angeschnallt sein.

neuerdings müssen sich auch die Passagiere von Reisebussen anschnallen wenn gurte vorhanden sind. Ich schnall mich immer an wo es geht, da ich ohne Gurt n komisches gefühl habe!

BubbleBoy
2004-05-11, 12:45:36
Original geschrieben von Thorti83
gilt das mit dem nicht-anschnallen nicht für alle Leute die hauptberuflich hinterm Steuer sitzen? Also bei uns sind auch Stadtbusfahrer und so nicht angeschnallt. Is doch bei LKW Fahrern dasselbe oder? Ebenso Fernreisen mitm Bus...
Das machen die nur, weil sie total bekloppt sind (und asozial)!
Die haben einen Unfall, lassen sich auf Kosten der Steuerzahler wieder zusammenflicken und Reha finanzieren und bekommen bei bleibender Behinderung auch noch einen kompletten Wohnungs-/Hausumbau finanziert (wieder vom Steuerzahler).
Abartiges Pack ... :motz:

RaumKraehe
2004-05-11, 13:01:28
Original geschrieben von radi
neuerdings müssen sich auch die Passagiere von Reisebussen anschnallen wenn gurte vorhanden sind. Ich schnall mich immer an wo es geht, da ich ohne Gurt n komisches gefühl habe!

In Reise-Bussen besteht seit 01.01.04 Anschnallpflicht.

Gast
2004-05-11, 13:06:13
Original geschrieben von Maki
Die Polizei und der BGS dürfen ja auch, wenn sie nicht im Einsatz sind, die Vorfahrt schneiden...

Watt nen datt fürn Zeug? :bonk:
Die Vorfahrt darf niemand schneiden!
Sich im Einsatz befindlichen Fahrzeuge dürfen eine Kreuzung oder Vorfahrtsstrasse auch nur überfahren, wenn kein GEFÄHRDUND der übrigen Teilnehmer stattfindet.

govou
2004-05-11, 13:09:32
Original geschrieben von Maki
Die Polizei und der BGS dürfen ja auch, wenn sie nicht im Einsatz sind, die Vorfahrt schneiden...
Unsinn...wenn sie nicht im Einsatz sind, müssen sie sich genauso an die Verkehrsregeln halten wie jeder andere auch.

astanoth
2004-05-11, 15:02:31
Original geschrieben von Gast
Watt nen datt fürn Zeug? :bonk:
Die Vorfahrt darf niemand schneiden!
Sich im Einsatz befindlichen Fahrzeuge dürfen eine Kreuzung oder Vorfahrtsstrasse auch nur überfahren, wenn kein GEFÄHRDUND der übrigen Teilnehmer stattfindet.


Stimmt wiederum nicht...
Wenn sie im Einsatz sind (Blaulicht an), dann haben die ÜBERALL Vorfahrt egal was da is. Wenn es zu einem Unfall kommt ist die Polizei nicht Schuld. Das ist imho auch ganz sinnvoll und auch eine zeimlich neue Regelung.

Monkey
2004-05-11, 15:05:43
neu? ich glaub die regelung is so alt wie das blaulicht auf polzei autos selber

darph
2004-05-11, 15:07:44
U.A. aus dem Grund darf man zum Bleistift nicht mit Kopfhörern fahren (auch kein Rad). Darum finde ich auch diese Kids mit ihren tiefergelegten Bassschleuderpenisverlängerungen scheiße. DIE hören ein Martinshorn bestimmt nicht rechtzeitig.

AtTheDriveIn
2004-05-11, 16:09:24
Original geschrieben von astanoth
Stimmt wiederum nicht...
Wenn sie im Einsatz sind (Blaulicht an), dann haben die ÜBERALL Vorfahrt egal was da is. Wenn es zu einem Unfall kommt ist die Polizei nicht Schuld. Das ist imho auch ganz sinnvoll und auch eine zeimlich neue Regelung.
Eine Teilschuld bekommst du immer, wieviel % hängt von der Situation ab.
Feuerwehr, Polizei etc. stehe auf Einsatzfahrten mitnichten über der STVO. Wenn die blind und mit voller Fahrt in eine Kreuzung reinpreschen und einen Unfall verursachen, dann bekommen sie die Hauptschuld, nicht du.

govou
2004-05-11, 16:35:40
Original geschrieben von astanoth
Stimmt wiederum nicht...
Wenn sie im Einsatz sind (Blaulicht an), dann haben die ÜBERALL Vorfahrt egal was da is. Wenn es zu einem Unfall kommt ist die Polizei nicht Schuld. Das ist imho auch ganz sinnvoll und auch eine zeimlich neue Regelung.
Totaler Unsinn, den du da erzählst.
Sondereinsatz nur mit Blaulicht



A fuhr als Polizeibeamter bei Ausfuehrung des dienstlichen Auftrags,

wegen eines gegenwaertigen Kioskeinbruchs einzuschreiten, mit einem

zivilen Polizeifahrzeug, an dem Martinshorn und Blaulicht eingeschaltet

waren, auf einer Hauptverkehrsstrasse mit einer Geschwindigkeit von

60 km/h. Bei Annaeherung an eine ampelgregelte Kreuzung stellte er we

gen der Tatortnaehe das Horn ab und betaetigte nur noch das Blaulicht.

Als er bemerkte, dass die Ampel auf Rot umschaltete, verminderte er

seine Geschwindigkeit auf 30 km/h und fuhr in die Kreuzung ein.

Er stiess mit einem anderen PKW zusammen, der bei Gruenlicht mit

"fliegendem Start" in die Kreuzung eingefahren war.



Zur Urteilsbegruendung:



Nach 35 Abs. 1 StVO war A aufgrund des ihm erteilten Auftrags von

den Vorschriften der StVO befreit, soweit dies zur Erfuellung seiner ho

heitlichen Aufgaben dringend geboten war. Dem steht nicht entgegen,

dass er zum Unfallzeitpunkt lediglich das Blauliht eingeschaltet hatte.

Denn wenn ein Fahrer im hoheitlichen Einsatz, soweit die Durchfuehrung

seiner Aufgabe dies erfordert, sich nach 35 Abs. 1 StVO ueber alle Re

geln der StVO hinwegsetzen darf, muss er auch 38 Abs. 2 StVO, der

Blaulicht allein nur in bestimmen Faellen vorsieht, missachten duerfen.

Dass die akustische Warnung die Aufgabe erschwert, wenn nicht gar un

moeglich gemacht haette, liegt auf der Hand. A durfte aber von seine Son

derrechten gemaess 35 Abs . 8 StVO nur unter gebuehrender Beruecksich

tigung der oeffentlichen Sicherheit und Ordnung Gebrauch machen.

Im Hinblick darauf, dass das Einsatzhorn nicht eingeschaltet war, musste

er ganz besonders darauf achten, dass der PKW-Fahrer ihn wahrgenom

men hatte und deutliche Anstalten zum Anhalten machte. Das bedeutet,

dass A seiner gesteigerten Sorgfaltspflicht nur genuegt haette, wenn er mit

Schrittgeschwindigkeit in die Kreuzung eingefahren waere; denn nur dann

waere es ihm moeglich gewesen, sich zu vergewissern, ob der andere ihn

wahrgenommen und sich auf seine Absicht, die Kreuzung vor ihm zu

ueberqueren, eingestellt haette.

A hat daher gegen 35 Abs. 8 StVO verstossen.

Stormtrooper
2004-05-11, 18:22:22
das stimmt aber auch nicht ganz die urteilsbegründung ...
über die kreuzung darf er auch bei rot fahren wenn er mit seinem Privatauto unterwegs ist und verfolgt einen verbrecher.
Auch Freiwillige Feuerwehrleute dürfen sich über die STVO hinwegsetzen wenn sie auf den Weg ins Feuerwehrhaus oder zur Einsatzstelle sind.

Gast
2004-05-11, 18:39:43
Original geschrieben von Stormtrooper
das stimmt aber auch nicht ganz die urteilsbegründung ...
über die kreuzung darf er auch bei rot fahren wenn er mit seinem Privatauto unterwegs ist und verfolgt einen verbrecher.
Auch Freiwillige Feuerwehrleute dürfen sich über die STVO hinwegsetzen wenn sie auf den Weg ins Feuerwehrhaus oder zur Einsatzstelle sind.

Das sie über eine rote Ampel fahren dürfen, steht außer Frage - sie dürfen dabei aber die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Wie oft denn noch. :no:

new_vision
2004-05-12, 08:08:14
Die o.a. Urteilsfindung greift aber nur, weil der bei erreichen der Kreuzung seine Geschwindigkeit angepaßt hat. Wäre er mit voller Geschwindigkeit durchgesemmelt hätte er die Hauptschuld bekommen. 100%.
Mit dem Überfahren von roten Ampeln wäre ich mir nicht so sicher. Die Polizei im Dienst bekommt nur nach entsprechender Anmeldung bei der Leitstelle die Freigabe zu Sonderwegerechten. Wenn dann was passiert ... s.o. Entscheiden sie eigenmächtig, wg. Gefahr im Verzug, fahren mit SWR und es passiert was, dann schreiben die sich die Finger blutig, soweit ich weiß. DA bin ich mir allerdings auch nicht 100% sicher.

nv

Stormtrooper
2004-05-12, 17:21:58
ob Sonder-Wegerechte in Anspruch genommen werden entscheidet grundsätzlich der Fahrer... denn er ist auch verantwortlich wenn was passiert.

new_vision
2004-05-13, 07:32:16
Anmelden mußt Du das bei der Leitstelle trotzdem. Es kommt ja uch auf die Verhältnismäßigkeit an. Zum Ladendiebstahl mit Blaulicht und Horn zu rasen wäre wohl nicht angebracht. Aber egal, Du hast ja Recht. Schließlich und endlich muß der Fahrer verantwortungsbewußt mit den von ihm eingesetzten Mitteln umgehen.

nv

Quasar
2004-05-13, 09:21:48
Original geschrieben von Mr.B
Totaler Unsinn, den du da erzählst.

Sondereinsatz nur mit Blaulicht

Zur Urteilsbegruendung:



Nach 35 Abs. 1 StVO war A aufgrund des ihm erteilten Auftrags von den Vorschriften der StVO befreit, soweit dies zur Erfuellung seiner hoheitlichen Aufgaben dringend geboten war.

[b]A hat daher gegen 35 Abs. 8 StVO verstossen.



Höh??
Er hat also gegen §35, Abs 8 verstossen, ist aber gleichzeitig davon befreit?

In Schrittgeschwindigkeit bei jeder Kreuzung rumzugurken steht m.E. der Unmittelbarkeit entgegen, die für A zur Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgabe geboten war.

Maki
2004-05-13, 10:12:37
Ich weiß, dass die das nicht dürfen, sie scheinen es aber manchmal zu denken. Erfahrung...

BubbleBoy
2004-05-13, 10:38:27
Ähm Leute, ihr seit total OT - ich wollte nur wissen, warum die nicht angeschnallt sind.

Gast
2004-05-13, 11:09:35
Original geschrieben von BubbleBoy
Ähm Leute, ihr seit total OT - ich wollte nur wissen, warum die nicht angeschnallt sind.

?( Wurde doch beantwortet.

new_vision
2004-05-13, 12:42:33
Original geschrieben von BubbleBoy
Ähm Leute, ihr seit total OT - ich wollte nur wissen, warum die nicht angeschnallt sind.

Wurd ja schon beantwortet. Aber ist lustig, wohin so eine Diskussion führen kann! :p ;)
Man sollte vielleicht doch das Ganze langsam schließen...

nv

Silent Hunter
2004-05-13, 12:48:38
Original geschrieben von astanoth
Stimmt wiederum nicht...
Wenn sie im Einsatz sind (Blaulicht an), dann haben die ÜBERALL Vorfahrt egal was da is. Wenn es zu einem Unfall kommt ist die Polizei nicht Schuld. Das ist imho auch ganz sinnvoll und auch eine zeimlich neue Regelung.

die Aussage ist mal wieder komplett falsch.
Ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Folgetonhorn darf nur dann den Vorrang nehmen (bei Rot über die Kreuzung) sollange man andere Verkehrteilnehmer nicht gefährdet. Wenn also die Rettung einen Unfall baut ist natürlich der Lenker des Rettungsfahrzeuges schuld.

astanoth
2004-05-13, 22:12:28
So ich wollte jezt doch nochmal meine Position verteidigen.
Vorweg: ich hab weder Belege noch Quellennachweise, also müsst ihr mir glauben oder lasst es.
Aber mir ohne schlüssige Begründung zu widersprechen war imho net so angebracht o.O
Also: Ich hab mit meinem Fahrlehrer damit drüber gesprochen und wir hatten hier in Kiel letztens so einen Fall:
Ein Polizeiwagen fährt ungebremst auf eine Kreuzung, obwohl er Rot hat. Es kommt zu einem Unfall und der, der Grün hatte, hatte die volle Schuld.
Begründung: Er hatte nicht die Kreuzung auf eventuelle Einsatzfahrzeuge eingesehen. Einsatzfahrzeug, die sich erkennbar im Einsatz befinden (Blaulicht), sind von der StVo ausgenommen. (Punkt!)
Das ist so und das kann eventuell auch nicht sinnvoll sein, aber es ist Fakt ;(

Stormtrooper
2004-05-13, 22:27:26
Schwachsinn
erst lesen dann reden...
in Paragraph 35 StVO steht:
§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Von einer Kenntlichmachung steht im gesamten Paragraph nichts.

von einer Kenntlich machung steht erstwas im Paragraph 38 StVO

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".



Also wenn ich über ne Rote Ampel will, gegen die Einbahnstraße fahre zu schnell unterwegs bin oder sonstige Verkehrsregeln mißachte braucht man keine Kenntlichmachung.

ERST WENN ich andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen will, DANN braucht man Blaues Blinklicht in Verbindung mit dem Einsatzhorn.

astanoth
2004-05-13, 22:39:28
"ERST WENN ich andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigen will, DANN braucht man Blaues Blinklicht in Verbindung mit dem Einsatzhorn."

X-?
Ich glaube du hast mir aber nicht sonderlich widersprochen oder?
Der Polizeiwagen hatte sein Blaulicht an und deshalb keine Schuld...
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
=>Die Polizei hat immer Vorrang und besonders, wenn sie ihr Blaulicht anhaben...

Ich glaube wir sind uns einig und beenden diese OT Diskussion.
(Ich hätte sie vielleicht doch nicht nochmal pushen sollen)

"Schwachsinn
erst lesen dann reden..." <--das nehm ich aber persönlich :-P

new_vision
2004-05-14, 08:24:52
Original geschrieben von astanoth
So ich wollte jezt doch nochmal meine Position verteidigen.
Vorweg: ich hab weder Belege noch Quellennachweise, also müsst ihr mir glauben oder lasst es.
Aber mir ohne schlüssige Begründung zu widersprechen war imho net so angebracht o.O
Also: Ich hab mit meinem Fahrlehrer damit drüber gesprochen und wir hatten hier in Kiel letztens so einen Fall:
Ein Polizeiwagen fährt ungebremst auf eine Kreuzung, obwohl er Rot hat. Es kommt zu einem Unfall und der, der Grün hatte, hatte die volle Schuld.
Begründung: Er hatte nicht die Kreuzung auf eventuelle Einsatzfahrzeuge eingesehen. Einsatzfahrzeug, die sich erkennbar im Einsatz befinden (Blaulicht), sind von der StVo ausgenommen. (Punkt!)
Das ist so und das kann eventuell auch nicht sinnvoll sein, aber es ist Fakt ;(

Dann gelten in SH/Kiel offenbar andere Regeln als im Rest der BRD. Oder der Beamte hatte einen mitfühlenden, milden Richter. Und da ich die Informationen aus erster Hand habe, glaube ich Deinem Fahrlehrer nicht so ganz. Wo wir schonmal bei den Fakten sind:

§ 1 Grundregeln StVO

(1)
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2)
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.



§ 35 Sonderrechte

(1)
Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

(1a)
Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.

(8)
Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Daraus geht hervor, dass vom Prinzip her die Ordnungs- und Rettungskräfte unter Einsatz von Sonderwegerechten Vorfahrt haben, auch bei Rotlicht. Aber - ich bezweifle stark, dass sie bei ungebremster Einfahrt in eine Kreuzung mit 50 - 70 km/h nicht mindestens Teilschuld bekommen. Es kommt allerdings auch noch auf andere Faktoren an, wieso der andere Verkehrsteilnehmer die Vollschuld erhalten haben könnte (Unachtsamkeit, Hören zu lauter Musik, Telefonieren ...). Wenn Dein Fahrlehrer also nicht ein paar/alle dieser Fakten erbringen kann, dann sollte er besser seine Spekulationen für sich behalten.

nv

Stormtrooper
2004-05-14, 12:10:21
falls der paragraph 35 greift gilt für denjenigen nicht mehr der paragraph 1 ... und genau deswegen wurde noch der absatz 8 hinzugefügt das man immernoch vorsichtig fahren muß

new_vision
2004-05-14, 13:53:26
Yeppers. Das sollte doch ein hervorragendes Schlusswort sein. Laß sie doch alle fahren, wie sie wollen - Hauptsache passiert nüscht!

Friede und :rainbow: !

nv

StefanV
2004-05-14, 22:26:28
Original geschrieben von Thorti83
gilt das mit dem nicht-anschnallen nicht für alle Leute die hauptberuflich hinterm Steuer sitzen? Also bei uns sind auch Stadtbusfahrer und so nicht angeschnallt. Is doch bei LKW Fahrern dasselbe oder? Ebenso Fernreisen mitm Bus...

NEIN!!

Du bist nur befreit, wenn du oft/schnell aus dem Auto musst.

i.e. Paketdienst, Taxifahrer (mit Fahrgast!), bei Polizei kanns sein, daß die befreit sind, damit sie schneller hinterm Bankräuber hinterherrennen können.

LKW Fahrer MÜSSEN sich auch anschnallen!!