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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab wann erhält man Alhi??


mdx
2004-05-14, 19:45:13
Hallo allerseits,

wenn einem das Arbeitslosengeld, sagen wir mal Ende Juni erlöscht und man den Antrag auf Arbeitslosenhilfe aber Anfang August stellt. Ab welchem Monat bekommt man da seine Alhi ausgezahlt?

In meinem Fall wurde nämlich letztes Jahr nachdem ich den Antrag auf Arbeitslosenhilfe am 05. August 2003 gestellt habe, rückwirkend zum 28. Juni Arbeitslosenhilfe ausgezahlt.

(Ich stellte den Antrag auf Arbeitslosenhilfe deshalb erst Anfang August 2003 weil ich für Mitte Juli 2003 einen Arbeitsplatz fand, den ich leider aber aus gesundheitlichen Gründen schon Ende Juli 2003 aufgeben mußte. Auf die Arbeitslosenhilfe-Unterstüztung von Ende Juni 03 bis Mitte Juli 03 habe ich also bewußt verzichtet.)

Ich denke mal, dass das ein Fehler des Arbeitsamts war oder sind die so kulant und zahlen auch rückwirkend???

Jetzt würd man sagen, ist doch alles fein und gut. In meinem Fall ist es aber weniger toll. Denn das liebe AA will von mir Nachweise über meinem Vermögen am 28.06.03 haben, und dies liegt garnicht in meinem Interesse, da ich zu dem Zeitpunkt noch etwas mehr auf dem Sparbuch stehen hatte als der Vermögensfreibetrag (Schonvermögen) erlaubt.

Aber wenn ich keine Leistungen bis zum 05. August beantragt habe, dann brauche ich doch auch keine Auskünfte zum 28. Juni geben oder?

Mfg
mdx

Panasonic
2004-05-14, 20:13:17
Rückwirkend gibt es überhaupt nichts mehr.
Und wenn Du noch Geld auf dem Sparbuch hast, dann hilf der Allgemeinheit und gib das beim AA an.

Gast
2004-05-14, 22:34:47
sieh zu, dass du dein sparbuch leerräumst... ab 1.1. ist alhi=sozi; da darfste praktisch gar nix haben :(
die nachzahlung dürfte n fehler sein... geld gibt's immer erst ab antragstellung...

Original geschrieben von mdx
Aber wenn ich keine Leistungen bis zum 05. August beantragt habe, dann brauche ich doch auch keine Auskünfte zum 28. Juni geben oder?
da sie dir (rückwirkend) ab 28.6. leistungen gewährt haben, haben sie auch n auskunftsrecht...
also entweder vermögen offenlegen, oder alhi zurückzahlen... wenn die das selbst rausfinden, sogar beides... überleg's dir also


PS: muss man nicht eh seine kontoauszüge der letzten 3 monate und seine sparbücher (wegen zinseinkünften) vorlegen?!

Lokadamus
2004-05-14, 22:39:47
mmm...

Damals bekam man das Geld teilweise noch rückwirkend, wenn man Beweisen konnte, das man gearbeitet hat, aber aufgrunde der Sparmaßnahmen (Spassmaßnahme Agenda 2010?) wurde alles umgeändert ..

mdx
2004-05-15, 10:59:11
Original geschrieben von Lokadamus
Damals bekam man das Geld teilweise noch rückwirkend, wenn man Beweisen konnte, das man gearbeitet hat, aber aufgrunde der Sparmaßnahmen (Spassmaßnahme Agenda 2010?) wurde alles umgeändert ..

also wie oben steht, stellte ich den Antrag auf Arbeitslosenhilfe deshalb erst am 05.08.2003 (obwohl mein Arbeitslosengeld schon zum 27.06.2003 auslief) weil ich für Mitte Juli 2003 einen Arbeitsplatz fand, den ich leider aber aus gesundheitlichen Gründen schon Ende Juli 2003 aufgeben mußte. Auf die Arbeitslosenhilfe-Unterstüztung von Ende Juni 03 bis Mitte Juli 03 habe ich also bewußt verzichtet!!

Das Arbeitsamt hatt mir dann, weil ich die Arbeitstelle selbst gekündigt hatte eine dreimonatige Sperrzeit bis Oktober 2003 verhängt.

Ein paar tage später überwies mir aber das Arbeitsamt die Alhi für den Zeitraum ab dem mein Arbeitslosengeld auslief bis zu dem Tag als ich die Arbeitstelle aufnahm, also vom 28.06.03 bis Mitte Juli 03.

Ich kann mir das irgendwie nicht erklären warum das Arbeitsamt mir das Geld rückwirkend gezahlt hatt??? entweder wurde das letztes Jahr wie du sagst so gehandhabt oder aber es war ein Fehler????

da sie dir (rückwirkend) ab 28.6. leistungen gewährt haben, haben sie auch n auskunftsrecht...

hmmm, dann habe ich sehr schlechte karten, weil ich wie gesagt zu dem zeitpunkt den Vermögensfreibetrag überschritt :( Nur woher sollte ich auch wissen dass die auch rückwirkend zahlen bzw. ein Fehler machen und dies zahlen??

also entweder vermögen offenlegen, oder alhi zurückzahlen... wenn die das selbst rausfinden, sogar beides... überleg's dir also

also hellhörig wurden die über einen nicht angegebenen Freistellungsauftrag den ich im Antragsformular nicht angab, weil ich depp damals nicht wusste was ein Freistellungsauftrag überhaupt ist :-/

Also werden die ob ich nun mein Vermögen offenlege oder nicht mir Alhi entziehen (in der Rechtsfolgebelehrung steht: bei fehlender Mitwirkung wird Alhi versagt oder entzogen)

Ich würd also ein gutes tun, wenn ich mich kooperativ verhalte und denen die Nachweise vorlege.

Fazit: Alhi werde ich so oder so zurückzahlen müßen, bloß wird bei allen Rückforderungen routinemässig eine Ordnungswidrigkeit geprüft. Je nach Höhe und Dauer der Überzahlung reicht die Palette von Verwarnung über Bussgeld bis zur Strafanzeige.

Die Ordnungswidrigkeit, ist in meinem Fall dass ich zum 28.06.03 mehr Asche auf dem Sparbuch hatte als für Alhi-Empfänger erlaubt. Dass ist wenn ich den Antrag auch zu dem Zeitpunkt abgegeben hätte glatter Betrug!! Nur hab ich nunmal den Antrag erst am 05.08.03 abgegeben. Was kann ich dafür wenn die Alhi rückwirkend zahlen????

Das beste wird wohl sein wenn ich einen Rechtsanwalt für Sozialrecht aufsuche. Villeicht gibt es ja aber auch jemanden hier der mir jetzt schon sagen könnte was sache ist?

Mfg
mdx

Lokadamus
2004-05-15, 11:31:37
mmm...

Was ich zur Zeit nicht ganz verstehe, warum willst du zum 05.08.2003 einen Antrag stellen? Sicher das du nicht zum 05.08.2004 stellen willst? Achja, je später du dich dort meldest, desto eher bekommst du noch eine andere Strafe drauf (Sparmaßnahmen, du warst eben nicht gewillt, dich weiter vermitteln zu lassen). Soviel ich weiss, wird dir einfach berechnet, wieviel Geld dir zusteht, da du damals wohl zuviel bekommen hast, wird dir wahrscheinlich einfach nur etwas Geld am Anfang gestrichen. Ich kenne die neuen Änderungen nur grob aus dem Fernsehen, demnach gelten die Auszahlungen nur ab dem gemeldeten Tag, sprich, die Frist von damals, wo du 2 Wochen arbeitlos/ gefrustet zu hause sitzen konntest und es rückwirkend bezahlt bekommen hast, sind vorbei. Im Prinzip sollst du dich schon spätestens eine Woche vor deiner Kündigung arbeitslos melden, ansonsten unterstellt man dir einfach, du würdest nicht daran interessiert sein, dich weitervermitteln zu lassen (was in der heutigen Zeit, wo der Aufschwung doch da ist, kein Problem ist :bonk: ) ...

mdx
2004-05-15, 12:01:29
ne ich habe den Antrag auf Alhi am 05.08.2003 ja gestellt!!
Die erste (allgemein gehaltene) Frage von meinem Anfangspost, hatt dich wohl durcheinander gebracht ;)

Soviel ich weiss, wird dir einfach berechnet, wieviel Geld dir zusteht, da du damals wohl zuviel bekommen hast, wird dir wahrscheinlich einfach nur etwas Geld am Anfang gestrichen.

ich weiß nicht so recht, ich glaube ich werde eher mit einer Rückzahlung des gesamten Zeitraums und wahrscheinlich grösserem Ärger rechnen müßen. Weil ich a) mein Sparbuch kurz bevor ich den Antrag am 05.08.03 stellte "erleichert" habe und somit meine Bedürftigkeit herbeigeführt habe und b) zum 28.06.03 mehr Vermögen auf dem Sparbuch hatte als ich am 05.08.03 im Antrag auf Alhi angegeben hatte. -->> was im prinzip ja auch so war, bloß haben die vom Arbeitsamt mir zu meiner Verwunderung auch für den Zeitraum vor dem 05.08.03 Alhi gewährt!!

Ich versuche am besten einen guten Anwalt zu bekommen und die Sache zu regeln bevor das Arbeitsamt Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet??

Mfg
mdx

mdx
2004-05-16, 18:59:06
kennt sich noch jemand anders aus mit dieser materie?

Stirling
2004-05-16, 19:35:42
Naja, selbst die Beamten auf dem Amt steigen teilweise durch die neuesten Änderungen nicht komplett durch...
Was ich aus eigener Erfahrung sicher sagen kann ist:
Man muss sich spätestens eine Woche nach Arbeitsende beim Amt gemeldet haben, sonst gibts 6 Wochen Sperrzeit.
Es werden seit längerem schon keine Leistungen mehr rückwirkend gezahlt. Die Angelegenheit bei dir dürfte mit hoher Warscheinlichkeit ein Fehler des Amtes gewesen sein, für den du aufkommen musst.
Notfalls zieht man es dir von deinen Leistungen ab und du erhälst nur so wenig Geld vom Arbeitsamt das du an einem Besuch beim Sozialamt nicht vorbeikommst. (Es sei denn du kommst sonst irgendwie an Geld so das es zum leben reicht)
Solche Fehler kommen aber bei dem Verein durchaus häufiger vor (3-4mal im Jahr ist keine Seltenheit), ist in etwa vergleichbar mit der Telekom...