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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gerichtskosten, ich darf ab Juli jeden Monat 200 Euro bezahlen!


Gast
2004-05-20, 17:30:37
Abend Leute,

ich habe gerade einen Brief vom Familiengericht Grevenbroich bekommen. In diesem steht, das ich ab Juli monatlich 200 Euro überweisen soll, bis ich einen Bescheid bekomme der dies aufhebt. War durch zwei Instanzen bis vor das OLG Düsseldorf gegangen, wo es zu einem Vergleich bezüglich ausstehender Unterhaltszahlungen kam. Echt super... Dazu sei unter anderem gesagt, das ich
a) nicht besonders viel verdiene (1170 Euro netto)
b) ich gerade meinen Führerschein mache
c) der Streitwert bei gerade mal 1700 DM (ca. 850 Euro) lag
d) ich einige Kohlen für die Wohnung und satte 146 Euro für die Altersvorsorge abdrücke
e) schon die Anwanlstkosten des Prozessgegners habe tragen dürfen.

Was nun? Wieviel wird mich insgesamt der "Spaß" kosten? Und warum so teuer, ich dachte es läge bei maximal etwa 130-170 Euro Gerichtskostem für 2 Instanzen. Und wieso nennen die mir nicht eine einmalige Zahlungssumme, und wollen mir auch nicht sagen wie es es insgesamt wird? Und meinen Anwalt soll ich auch noch zahlen... Da bleibt ja wortwörtlich nichts mehr übrig vom erklagten Unterhalt.

Gast
2004-05-20, 17:31:45
Edit: Hatte meinen Vater während meiner Ausbildungszeit verklagt, weil er alle Leistungen kassierte obwohl ich nicht bei ihm wohn(t)e.

Weyoun
2004-05-20, 18:20:29
Zahlt bei Gerichten nicht immer der Verlierer des Prozesses? Vielleicht ist das bei Familiengerichten o. ä. anders, kann mich auch irren.

Zu "Und wieso nennen die mir nicht eine einmalige Zahlungssumme, und wollen mir auch nicht sagen wie es es insgesamt wird?" würde ich deinen Anwalt konsultieren, wofür bezahlst du ihn denn? ;)

Heimatsuchender
2004-05-20, 18:43:46
wegen was für leistungen hast du deinen vater verklagt? ich verstehe deine posts noch nicht so richtig. ach ja, mit dem wisch würd ich dann zum anwalt gehen. nächste frage: hast du keine rechtsschutzversicherung? also wie gesagt: ich versteh es noch nicht so richtig. und ein internet forum ist vielleicht nicht die richtige wahl. ansonsten versuch es mal bei http://www.recht.de

das forum wird von anwälten betreut. ich denke dort kann man dir eher helfen.
tobife

Hawky
2004-05-20, 19:43:37
Normalerweise zahlt, der der verliert!

Aber davon mal abgesehen find ichs schon krass den eigenen
Vater zu verklagen sowas geht doch auch mündlich oder?

Heimatsuchender
2004-05-20, 19:51:33
die ganze erzählung ergibt irgendwie keinen sinn. darum bat ich ja um aufklärung. er verklagt seinen vater auf schadenersatz wenn ich das richtig gelesen habe und soll jetzt monatlich 200 euro unterhalt zahlen??
tobife

Gast
2004-05-20, 20:14:37
Original geschrieben von tobife
die ganze erzählung ergibt irgendwie keinen sinn. darum bat ich ja um aufklärung. er verklagt seinen vater auf schadenersatz wenn ich das richtig gelesen habe und soll jetzt monatlich 200 euro unterhalt zahlen??
tobife

DA STEHT DAS ICH MEINEN VATER AUF UNTERHALT VERKLAGT HABE, UND NUN AB JULI MONATLICH 200 EURO FÜR GERICHTKOSTEN BLECHEN DARF!!!! Mensch, lest doch mal richtig.

Amarok
2004-05-20, 22:05:59
Brauchst ja nicht gleich zu schreien....


Es ist eben so: Wenn du jemanden verklagst, keine Rechtsschutzversichrung hast und verlierst musst du die Kosten tragen.

Hatte auch zuletzt eine Verhandlung, kostete so an die 600 Euro (Gericht, Anwalt, + gegnerischer Anwalt), und das nur in 1. Instanz. Men Gegner muss nun auch die gesamten Kosten tragen.

Heimatsuchender
2004-05-20, 23:48:12
@ gast vielleicht bin ich blind, aber markier mir bitte den satz, wo steht, dass die 200 euro gerichtskosten sind. aber egal. hast du keine rechtsschutzversicherung? und wenn ich es richtig verstehe, ist das verfahren beendet, oder? dann müßten eigentlich die genauen gerichtskosten feststehen + das was dein anwalt noch berechnet.
tobife


edit: hab die gerichtskosten grad entdeckt.
edit 2: bei euch wird am feiertag post zugestellt?

sun-man
2004-05-21, 00:33:21
DA STEHT DAS ICH MEINEN VATER AUF UNTERHALT VERKLAGT HABE, UND NUN AB JULI MONATLICH 200 EURO FÜR GERICHTKOSTEN BLECHEN DARF!!!! Mensch, lest doch mal richtig.

Schachern die jetzt neuerdings bei Gericht auch schon?
Du mußt doch einen Endbetrag haben den Du zu zahlen hast und nicht diese stumpfe Aussage "Monatlich 200€ bis es irgendwann genug ist".
Auch für Dich dürfte das Gericht Ansprechpartner Nummer 1 sein, ohne das Du hier die Leute annmachen mußt.

MFG

Firepower
2004-05-21, 09:39:31
Original geschrieben von [TWM]Hawk
Normalerweise zahlt, der der verliert!

Aber davon mal abgesehen find ichs schon krass den eigenen
Vater zu verklagen sowas geht doch auch mündlich oder?
Das kommt auf der Verhältnis zum Vater an.
Wieviele Väter gibt es, die keinen Unterhalt zahlen?
Ich denke mehr als genug.

Bei mir liegt die Sache schon 10 Jahre zurück, aber ich hab damals auch meinen Vater auf Unterhalt verklagt.

AlfredENeumann
2004-05-21, 10:27:57
Original geschrieben von Firepower
Bei mir liegt die Sache schon 10 Jahre zurück, aber ich hab damals auch meinen Vater auf Unterhalt verklagt.

Sowas kann ich überhaupt nicht Verstehen?
Ihr liegt den Eltern Jahrelang auf der Tasche, dann wollt ihr auf eigenen Füssen stehen, bekommt es aber nicht hin weil die Kohle nicht reicht. Schon liegt ihr den Eltern wieder auf der Tasche. Verklagen ist ja so schön einfach.
Früher sind wir ARBEITEN gegangen, um selber etwas dazuzuverdienen, z.B. in einer Pizzaria als Fahrer oder sonstwas.
Ich würde nie auf die Idee kommen meine Eltern wegen irgendwelchen Unterhaltszahlungen zu verklagen. Scheint wohl groß in Mode zu sein im moment.
Der Freund eines meiner Neffen hat jetzt auch seine "eigene Bude", unfreiwillig von den Eltern gesponsort. Super Leistung, er ist jetzt voll der Held. Über die Konsequenzen denkt da nur keiner nach.
Wenn ich die heutige Jugend anschaue kommt mir das kalte Kotzen.

maximAL
2004-05-21, 10:50:04
rofl, von welchem planeten kommst du denn? jetzt ist man also schon ein schlechter mensch, wenn darauf besteht, dass der eigene vater unterhalt bezahlt?
ja, sollen die ganzen alleinerziehenden mütter sich doch kümmern, wie sie ihre kinder ernähern, sind ja selber schuld, wenn sie keinen mann mehr haben, jawollja!

Gast
2004-05-21, 11:16:25
Macht bitte den Thread dicht, ist echt zu kindisch in diesem Forum. Kaum jemand liest den Text vernüftig durch, und alle sind 'se am durchdrehen von wegen wieso ich meinen Vater verklagt habe... Nun denn, dann sei euch gesagt das ich
a) sonst nirgends wohnen konnte außer in einer eigenen Wohnung (Mutter, Vater & Großeltern war defintiv nicht möglich - Gründe sind scheißegal)
b) ich den Kram finanzieren hätte können, wenn er (mein Vater) nicht ständig mein Kindergeld UNBERECHTIGT kassieren hätte (im übrigen hat er über 16.000 Euro ältere Unterhaltsschulden...)
c) bla...


Und jetzt closed den scheiß Thread.

AlfredENeumann
2004-05-21, 12:05:51
Wenn du von Anfang an so einiges nicht verschwiegen hättest wäre die Diskussion auch ganz anders Verlaufen.
Wenn dein Vater sich vor langer Zeit abgeseilt hat, und kein Unterhalt zahlt ist das was anderes als wenn du normal von zu Hause ausgezogen bist und jetzt die Tasche offen hälst.

PS: Kindergeld bekommt derjenige welcher die Kinder erzieht. Wenn dein Vater sich abgeseilt hat hat er gar kein Anspruch drauf.

Drachenkeks
2004-05-21, 13:12:38
Also erstmal hättest du deinen Vater wegen dem Kindergeld nicht verklagen müssen, es hätte gereicht, wenn du dich bzw. deine Mutter bei der Kindergeldstelle gemeldet hättest.
Das Kindergeld steht demjenigen zu, der das Kind (auch wenns ausgezogen ist und noch keinen eigenen Verdienst hat) unterstützt.
Das Kindergeld steht dir dann aber nicht zu. Das liegt im Ermessen des Elternteils, welches es erhält, ob das dir ausgezahlt wird.

Bei mir wars damals übrigens so, das meine Mutter (als ich bei ihr wohnte) Kindergeld bezog, nach meinem Auszug zahlte mein Vater mir den Unterhalt direkt und meldete sich bei der Kindergeldstelle, gab an, das meine Mutter mich nicht unterstützt, ich nicht mehr bei ihr wohne, und schon kam ab dem nächsten Monat das Kindergeld auf sein Konto - welches er mir dann auch gab.
Die Frau damals sagte mir, als ich mich bezüglich des Kindergeldes erkundigte, das ich keinerlei rechtliche Ansprüche darauf habe. Ich könnte nur auf die 'Großzügigkeit' meines Vater hoffen.

Edit: noch was zu den Gerichtskosten: dir muß ein Endbetrag genannt werden - ich würde mich da an deiner Stelle nochmal erkundigen.
Solch schwammige Aussagen sind eigentlich bei Gericht nicht üblich.

Simon Moon
2004-05-21, 13:24:02
Original geschrieben von AlfredENeumann
Wenn du von Anfang an so einiges nicht verschwiegen hättest wäre die Diskussion auch ganz anders Verlaufen.
Wenn dein Vater sich vor langer Zeit abgeseilt hat, und kein Unterhalt zahlt ist das was anderes als wenn du normal von zu Hause ausgezogen bist und jetzt die Tasche offen hälst.



Nur war es nie sein Anliegen, dass du oder sonst wer seine Situtation versteht. Er wollte eine Antwort auf seine Frage, und nicht ein schönes Geschichtchen über einen Neffen hören. Aber es scheint ja in Mode zu sein andere zu kritisieren ohne Fakten zu kennen ... siehe Talkshows :stareup:

Gast
2004-05-21, 14:51:58
Wenn ich richtig gelesen habe, hast du das Verfahren mit einem Vergleich abgeschlossen. Und bei einem Vergleich ist es nun mal so, das die Gerichtskosten GETEILT werden, denn es wurde ja kein Urteil gefällt, sondern ein Vergleich geschlossen. Soviel dazu.