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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfrage


Gast
2004-05-23, 09:57:55
Habe folgendes Problem:
Meine Mutter hat sich vor einiger Zeit eine Software gekauft.Die Software war sozusagen kostenlos, allerdings hat der cd-key viel Geld gekostet.Doch nach der Installation musste sie dem Verkäufer den Key zurückgeben, weil der Verkäufer meinte man könne den Key sonst weiterverkaufen.Wenn sie jetzt neu formatiert oder das Programm löscht, hätte sie den Key nicht mehr.
Was meint ihr, ist so etwas erlaubt?

Formica
2004-05-23, 10:12:02
um was für eine software handelt es sich da... komisch ist das schon.. ich glaub der verkäufer hat da selbst ein kleines (illegales)privatgeschäft gemacht im grunde genommen müsstet ihr den key behalten.. denn bei jeder software ist EIN key dabei und der wird nicht mehr zurückgegeben.. der GEHÖRT zur software... aber der verkäufer verkauft den key privat weiter... was illegal ist...

MooN
2004-05-23, 10:22:56
Wenn deine Mutter für den Key bezahlt hat und nicht für die (kostenlose) Software an sich, hat der Händler kein Recht, den Key von deiner Mutter zurückzufordern, es sei denn, dass diese Abmachung Teil des Kaufvertrages war (kann ich mir nur schwer vorstellen).

Natürlich könnte man den Key weiterverkaufen. Das geht allerdings den Händler nichts an, da man sich bei der Verbreitung von Kopien einer Einzellizenz zwar strafbar macht, was jedoch den Händler wie gesagt nichts angeht.
Es ist jedoch (meistens) erlaubt, eine erworbene Lizenz weiterzuverkaufen. Dazu muss man besagtes Programm natürlich deinstallieren. Ein Recht auf das lizensierte Produkt hat immer nur der Eigentümer. In deinem Fall bezieht sich das "Produkt" auf den Key, da die Software an sich offenbar als Shareware frei erhältlich ist.

Geh zum Händler und lass dir den Key wiedergeben.

Frag doch mal den Händler was er denn mit dem Key anfängt. Vermutlich will er selbst den Key mehrfach verkaufen (bei fehlender Kopieabfrage via Internet/Telefon wie z.B. WinXP sicherlich sehr einträglich).

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Schreibfehler und weiteres -> Restalkohol :bier: