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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruchsschreiben gegen die Musterung


pippo
2004-06-01, 20:13:10
Sorry, ich wusste jetzt leider nicht, wie ich den Thread besser beschreiben könnte

Ich hab das Problem, dass mich die Ärztin bei der Musterung absolut nicht leiden konnte, da sie nur auf die Schulmedizin fixiert ist. Ich hab das Problem, dass ich einen Überbiß habe und der Zahnarzt versäumte, dagegen etwas zu unternehmen. Diese Zahnfehlstellung wirkt sich auf den Rücken aus und äußert sich manchmal in ziemlich unangenehmen Schmerzen.
Das ganze lässt sich jedoch nicht mit der Schulmedizin erklären, sondern geht schon in Richtung chinesicher Heilkunst. Bei SternTV und div. anderen Reportagen ist schon ausführlich auf dieses Problem eingegangen worden, da es scheinbar viele Leute gibt, die darunter leiden. Die Ärztin hat jedoch alle diese Ärzte für dumm und meine Arteste für nichtig erklärt.

Folge der Musterung war, dass ich auf T2 gestuft wurde. Nun hab ich mit dem Berater schon gesprochen und wir waren uns einig, Widerspruch einzulegen. Jedoch hab ich versäumt zu Fragen, wie ich das ich in einem solchen Schreiben ausdrücken soll.

Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen. Ich möchte da jetz ungern nochmal anrufen und das ganze nochmal aufwirbeln. Denke sowas wird da nicht gern gesehen ;)

govou
2004-06-01, 20:45:47
Bei allem Respekt, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie man durch Zahn-/Gebissproblemen Rückenschmerzen bekommen soll. Ich würde das auch nicht durchgehen lassen. Sry. ;(

pippo
2004-06-01, 21:27:01
Es ist aber so, da kannst du genug Internetseiten drüber finden. Ich würde es nicht behaupten, wenns nicht so wäre. Hab mich deswegen extra paar Monate mit Akupunktur behandeln lassen

Ich kenne genug, die wegen Plattfüße (was ich auch habe) oder kleinsten Allergien ausgemustert wurde. Da finde ich es ungerecht, dass ich wegen einer engstiernigen alten Frau auf T2 gestuft werde, zumal ich im Oktober mit dem Studium anfange und nicht zurückgestellt werde.

Heimatsuchender
2004-06-01, 21:37:22
hallo, geh mal auf: http://www.musterung.de
vielleicht kann man dir dort weiterhelfen.

aber normalerweise wird man zurückgestellt, wenn man ein studium beginnt oder eine ausbildungsstelle hat. seltsam. ansonsten widerspruch einlegen und auf das studium verweisen.
tobife

sun-man
2004-06-01, 21:59:57
Hallo,

1. ich glaube Dir das Du eine Krankheit hast, bitte nicht angegriffen fühlen !

Diese Zahnfehlstellung wirkt sich auf den Rücken aus und äußert sich manchmal in ziemlich unangenehmen Schmerzen.

Ich habe nen schiefen Rücken und eine gebrochenes Schlüsselbein welches unangenehme Scherzen verursacht, 8 Jahre Bund waren trotzdem kein Problem ;)
Allerdings kann ich da einen Zusammenhang erkennen.
Ich wüßte nun wirklich nicht nach was ich bei Google suchen muß um fündig zu werden, kannst Du mir mal helfen? Ich interessiere mich nur dafür denn auch für mich klingt das sehr weit hergeholt - auch wenn ich es für möglich halte.

Wie gesagt, nichts gegen Dich, interessiert mich nur.


Das ganze lässt sich jedoch nicht mit der Schulmedizin erklären, sondern geht schon in Richtung chinesicher Heilkunst.

Wenn die Schulmedizin scheinbar Deine Krankheit nicht kennt oder annerkennt, was sollen dann erst die Bundeswehrärzte machen? Die bekommen hundertausende unglaubliche Geschichten aufgebrummt, da muß man wohl so reagieren und die können nichts dafür.

Hattest Du denn Atteste von nem normalen Mediziner?

MFG

Gast
2004-06-01, 22:04:51
tja scheisse wenn man lügt dass sich die balken biegen

Heimatsuchender
2004-06-01, 22:12:19
Original geschrieben von Gast
tja scheisse wenn man lügt dass sich die balken biegen


warum lügt er???
dieser kommentar hat ihm jetzt nicht weitergeholfen!
tobife

pippo
2004-06-01, 22:14:54
Hier (http://www.kfo-online.de/lexikon/R/rueckenschmerzen.html) kannst du etwas drüber nachlesen. Meine Naturheilerin kannte das Problem schon und hat mir das damals auch so erklärt.

Bei ARD kam da mal ein größerer Bericht, bei diesem das Problem mit einer neu entwickelten Maschine genau dargestellt wurde. Im Körper verschieben sich dadurch irgendwelche Felder (elektrische ?), die ebenfalls darauf Einfluß haben. Sicher könnte ich den Wehrdienst ableisten, ich werde nicht dran sterben. Jedoch habe ich absolut keine Lust, ständig mit Rückenschmerzen rumlaufen zu müssen. Bin heilfroh, dass es mit der Therapie nun besser geworden ist.

Wenn ich ne passende Zivildienststelle finde würde, würde ich natürlich verweigern, aber das braucht das KWE ja nicht zu wissen.
Ich finds halt nur lächerlich, dass andere mit weitaus weniger ausgemustert wurden und mir dadurch ein großer Nachteil entsteht. Möchte nicht mit 27 aus dem Studium kommen

Heimatsuchender
2004-06-01, 23:05:07
wie gesagt, leg widerspruch ein. verweis auf das studium. in diesem fall muss eigentlich eine zurückstellung erfolgen. hast du den studienplatz denn sicher?
tobife

pippo
2004-06-01, 23:27:18
Ich weiß nicht, ob es so klug ist, etwas vom Studium zu erwähnen. Der Berater damals hat mir auch davon abgeraten, da ich sonst vielleicht Glück habe, und dieses Jahr keinen Platz mehr bekomme.

Der Studienplatz sollte sicher sein. Der NC lag letztes Jahr bei 3,1 und ich werde voraussichtlich einen Schnitt von 2,33 erreichen

Berni
2004-06-01, 23:48:02
Wehrpflichtige, die verheiratet sind, oder in eingetragenen Lebensgemeinschaften leben, oder bereits über 23 Jahre alt sind, werden nach den neuen Richtlinien nicht mehr eingezogen. Auch auf Tauglichkeitsgrad 3 gemusterte werden nicht mehr zum Zivildienst herangezogen und müssen nur dann ihren Wehrdienst ableisten, wenn im gesamten Bundesgebiet kein T1- oder T2-Gemusterter zur Verfügung steht.
Also als T2 wirst du nicht zurückgestellt wegen dem Studium und darauf zu spekulieren, dass du nicht gezogen wirst, ist sehr riskant und die Erfolgsaussichten gering(zumindest vor einem Jahr war es so!). Nur wenn du einen Ausbildungsvertrag in der Tasche hast, kannst du auf Antrag zurückgestellt werden; beim Studium ist das egal! Du bekommst dafür aber extra eine Absicherung: Falls du jetzt einen Studienplatz bekommst, ihn wegen Bund/Zivi aber nicht annehmen kannst, dann bekommst du nach deinem Dienst garantiert den Platz zugewiesen! Voraussetzung ist aber, dass du dich jetzt trotzdem bei deiner Hochschule/ZVS bewirbst um den Studienplatz und du dann eine Bestätigung bekommst, dass du den Platz bekommen würdest.

Wenn du mit der Musterung nicht einverstanden bist, dann schreibst du einen Brief mit Begründung an das Kreiswehrersatzamt. Dieses wird dann eine ärztliche Untersuchung bei einem anderen Arzt (wohl aber auch einer von der BW) veranlassen. Auch dagegen kann man dann theoretisch widersprechen und schließlich kann man dann glaub ich soweit gehen, dass man vor Gericht geht (und vor nen unabhängigen Arzt), aber ob sich der Aufwand lohnt...ein Jahr Bund/Zivi tut den meisten ganz gut!

Edit: Übrigens gibt es für die Ärzte auch Bewertungsgrundlagen, an die sie sich halten haben. Ich hatte irgendwo mal nen Link zu ner alten Fassung dazu (dort war aufgelistet, welche Krankheit/Leiden genau zu welcher Tauglichkeit führt), kanns aber leider nicht mehr finden. Ist aber wohl auch egal für deinen Fall, da diese Krankheit dort wohl sicherlich nicht vorkommt und somit im Ermessensspielraum des Arztes liegt.
Du musst wissen, dass die Ärzte fast von jedem irgendwelche Ausreden/Atteste bekommen und daher naturgemäß auch alles sehr kritisch betrachten und von diesem von dir erwähnten Zusammenhang hab ich bis heute auch noch nicht gehört. Wenn du das Leiden nicht schlüssig nachweisen kannst (und das ist bei so inneren Sachen, die man nicht sieht wohl recht schwer), dann werden deine "Erfolgs"aussichten nur sehr gering sein. Aber probieren kannst dus ja mal, wenn du unbedingt willst.
Kosten tut es dich übrigens nichts (außer Zeit und Porto), da Anfahrtskosten etc. zu allen Untersuchungen vom KWE getragen werden.

Merh kann/will ich dir auch ned helfen, sonst kommt zum Schluss noch der Günther (Frhr. v. Gravenreuth) daher und verklagt die Forenbetreiber :D