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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum 14-tägigen Rückgaberecht bzw. Fernabsatzgesetz


derJay
2004-06-05, 18:09:37
Die Frage ist eigentlich recht simpel: Kann ich ein TFT Display ohne Angabe von Gründen zurückgeben wenn ich es schon kurz in Betrieb hatte?

Hintergrund: Will mir ein TFT bestellen, der Shop meiner Wahl bietet aber keine Pixelfehlerüberprüfung an. Und mit Pixelfehlern möchte ich mich nicht rumschlagen.

Asaraki
2004-06-05, 18:20:09
Natürlich, wie sollst du etwas zurückgeben was du nicht testen darfst...

Ich würd mir an deiner Stelle aber keine Sorgen machen, die meisten Pixelfehler fallen dir im normalen Betrieb nicht auf und stören überhaupt nicht. Ausserdem haben heutige TFTs tendenziell sowieso nur noch wenige Fehler.

derJay
2004-06-05, 19:37:37
Gut, danke für die Hilfe. Dann bestelle ich wohl Anfang der Woche. :)

deekey777
2004-06-05, 21:23:15
Der Sinn des 14 tägigen Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen besteht darin, den Verbraucher zu schützen. Niemand von uns hat eine "Kristallkugel" und kann in die Zukunft sehen, ob zB ein TFT Pixelfehler hat oder nicht.
Besonders Pixelfehler begründen keinen Anspruch auf Umtausch/Reparatur... aus der Gewährleistung bzw. der Garantie (zB Pixelfehlerklasse II). Ob ein TFT Pixelfehler hat bzw. mehr Pixelfehler als erlaubt, kann man erst bei der Inbetriebnahme sehen.

Das Widerrufsrecht gewährt dem Verbraucher, die Möglichkeit ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen von einem Fernabsatzvertrag zurückzutreten, bei einem Warenpreis von >=40,-€ sind dem Verbraucher auch die Versandkosten zu ersetzen - Warengutscheine/Gutschriften sind gesetzwidrig.

Damit spricht nichts dagegen, in einem Onlineshop deines Vertrauens einen TFT zu kaufen, diesen auszupacken, nachzuschauen, ob dieser Pixelfehler hat und diesen innerhalb der 14tägigen Frist ggf. zurückzuschicken - einen Grund dafür brauchst du nicht anzugeben. Am besten ist aber, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, damit die Rückabwicklung reibungslos abläuft.

Bsp: Als ein Geburtstagsgeschenk für meinen Bruder wurde bei Amazon eine TFT bestellt - leider hatte dieser Pixelfehler (innerhalb der Grenzen der Pixelfehlerklasse II). Dieser wurde dann ohne Wenn und Aber an Amazon zurückgeschickt.

Edit: Klick mich!!! (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?s=&threadid=140023)

imagine
2004-06-06, 00:02:29
Das Fernabsatzgesetz gilt sowohl für sogenannte Haustürgeschäfte als auch für fernmündlich abgeschlossene Verträge, also zB beim Einkauf über einen Webshop. Es soll den Verbraucher bei Haustürgeschäften vor Überrrumpelungen schützen und ihm bei Bestellungen über das Internet, Telefon usw die Möglichkeit geben sich von der tatsächlichen Beschaffenheit der Ware zu überzeugen.
Kurzes Beispiel: Man bestellt etwas aus einem Katalog, ist sich aber nicht sicher, ob das wirklich das ist was man braucht. Eine kurze Beschreibung und ein Symbolbild ersetzen nicht die Möglichkeit das Produkt selbst in die Hand zu nehmen wie man es vor Ort tun könnte. Außerdem besteht die Gefahr dass man hinterher nicht das bekommt was man eigentlich wollte bzw bestellt hatte. Um den Verbraucher vor diesen Situationen zu schützen gibt es das Fernabsatzgesetz.

Was das Fernabsatzgesetz nicht ist, ist ein Hinterausgang aus jeglichen fernmündlich abgeschlossenen Verträgen. Absicht des Gesetzgebers war es nicht, die Rechtssicherheit für die Verträge gerade sorgen sollen hintenrum auszuhöhlen.
Demnach dient das Fernabsatzgesetz insbesondere nicht dazu, sich Waren zu besorgen um die 14 Tage lang kostenlos nutzen zu können oder um herauszufinden ob die Ware bestimmte, nicht zugesicherte Eigenschaften besitzt. Beispielsweise ob Monitore, die eine gewisse Anzahl an Pixelfehlern besitzen dürfen, keine haben, oder ob ein Prozessor mit 50% mehr als der zugesicherten Taktfrequenz funktioniert.
Wie wir alle wissen, ist es aber natürlich genau das was passiert. Und da es keinen Weg gibt das zu unterbinden ohne das Fernabsatzgesetz komplett abzuschaffen, wird das auch weiterhin möglich sein. Oder konkret auf die Frage: Ja du kannst dir einen TFT bestellen und dann innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung auf Kosten und Risiko des Händlers zurückschicken. Im Sinne des Gestzes ist dies zwar nicht, das einzige das du aber riskierst ist auf der Blacklist des Händlers zu landen, so dass dieser dich künftig nicht mehr beliefert.

deekey777
2004-06-06, 02:08:26
*hust* Fernabsatzverträge haben nichts mit den Haustürgeschäften zu tun...
*hust* Es gibt gar kein Fernabsatzgesetz...


Demnach dient das Fernabsatzgesetz insbesondere nicht dazu, sich Waren zu besorgen um die 14 Tage lang kostenlos nutzen zu können oder um herauszufinden ob die Ware bestimmte, nicht zugesicherte Eigenschaften besitzt. Beispielsweise ob Monitore, die eine gewisse Anzahl an Pixelfehlern besitzen dürfen, keine haben, oder ob ein Prozessor mit 50% mehr als der zugesicherten Taktfrequenz funktioniert.

Das Beispiel mit dem TFT ist aber sehr unpassend - man kauft doch in einem Laden keinen TFT-Bildschirm, ohne diesen auf Pixelfehler/Leuchtstärke/Winkelabhängigkeit etc. zu überprüfen.

Gast
2004-06-06, 02:13:10
Was sollte man angeben/antworten, wenn man etwas innerhalb von 14Tagen umtauschen will und der Verkäufer um eine Begrüundung "bittet".

So hatte ich bei Amazon z.B. das Erlebnis, dass ich beim Umtauschformular einfach nur Bestellnummer und Artikel angab und ich darauf eine Antwort bekam bitte den Mangel näher zu erläutern !

Erst nach einer Antwort ( in meinem Fall "ausversehen" doppelt bestellt aber noch OVP ) bekam ich den Retouraufkleber zugeshcickt !


Was würdet ihr als Begründung angeben, wenn ihr innerhalb von 14Tagen nen TFT zurückschicken wollt, weil er Pixelfehler aufweist und diese noch in dem Rahmen sind, dass dadurch keine GEwährleistung ausstehen würde

deekey777
2004-06-06, 02:20:26
Original geschrieben von Gast
Was sollte man angeben/antworten, wenn man etwas innerhalb von 14Tagen umtauschen will und der Verkäufer um eine Begrüundung "bittet".

So hatte ich bei Amazon z.B. das Erlebnis, dass ich beim Umtauschformular einfach nur Bestellnummer und Artikel angab und ich darauf eine Antwort bekam bitte den Mangel näher zu erläutern !

Erst nach einer Antwort ( in meinem Fall "ausversehen" doppelt bestellt aber noch OVP ) bekam ich den Retouraufkleber zugeshcickt !


Was würdet ihr als Begründung angeben, wenn ihr innerhalb von 14Tagen nen TFT zurückschicken wollt, weil er Pixelfehler aufweist und diese noch in dem Rahmen sind, dass dadurch keine GEwährleistung ausstehen würde

Als Begründung schreibt man: "14 tägiges Rücktrittsrecht bei Fernabsatzgeschäften."

Das Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht bei FernAbsGeschäften hat nichts mit der Gewährleistung/Garantie zu tun. Man braucht keine Gründe anzugeben - alles andere ist gesetzeswidrig! Und sollte der Unternehmer(Verkäufer) dabei quer stellen, dass die 14 Tage vergehen, dann ist es sein Problem.

sun-man
2004-06-06, 02:33:50
Das Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht bei FernAbsGeschäften hat nichts mit der Gewährleistung/Garantie zu tun. Man braucht keine Gründe anzugeben - alles andere ist gesetzeswidrig!

Gerade in dem Fall ist es schon hart wenn Du sagt die Händler würden gesetzwidrig handeln, aber das zurückschicken eines einfachen TFT's mit einem Pixelfehler als richtig einzustufen.

Gerade wenn Du in nem Laden einen TFT kaufst, dann zieht man sich EIN Gerät und läßt es sich zeigen. Bei Pixelfehlerklasse II hat man eben keine gesetzeskonforme Möglichkeit den TFT später zu tauschen - kulanz wäre die einzige Möglichkeit.
Sprich ein zugeschickter TFT mit 1 oder 2 Pixelfehlern ist kein rechtmäßiger Grund bei Pixelfehlerklasse II das Gerät zurückzugeben.

Ich würde sogar für die Aufhebung des Gesetzes stimmen, denn dadurch tritt wieder der Service der Händler in den Vordergrund und die Spreu trennt sich deutlich schneller vom Weizen. Das Gesetz verhindert IMHO recht viele Ideen die sich im Netz umsetzen lassen, nur haben die möglichen Firmeninhaber einfach nicht das Geld alle Artikel 10x auf Lager zu haben um es später geöffnet und gebraucht wieder abzugeben wenn es zurückkommt nur weil dutzende Leute so ein eigentlich dummes Gesetz falsch nutzen(ich spreche diesmal nicht nur von PC Kram).

MFG

deekey777
2004-06-06, 02:48:51
@Mogul:

Erstens: In jedem Onlineshop gibt es eine Belehrung über das Widerrufsrecht/Rücktrittrecht bei FernAbsVerträgen, wo genau steht, dass die Ausübung des Widerrufsrechts ohne Angabe von Gründen geschieht.

Zweitens: Ob es einen Unternehmer/Verkäufer dies hart trifft, interessiert mich als Verbraucher relativ wenig.

Drittens: Auch ein TFT ohne Pixelfehler kann zurückgeschickt werden, wenn er nicht gefällt.

Viertens: Gegen den Mißbrauch kann man so gut wie nichts machen, da es sehr schwer zu beweisen ist, dass ein Mißbrauch vorliegt (kurz vor dem Urlaub eine Digicam kaufen, in den Urlaub fahren und dann diese fristgerecht zurückschicken...).

Fünftens:

Gerade in dem Fall ist es schon hart wenn Du sagt die Händler würden gesetzwidrig handeln, aber das zurückschicken eines einfachen TFT's mit einem Pixelfehler als richtig einzustufen.

Ja, es ist richtig.

derJay
2004-06-06, 13:57:16
Mir geht es ja nicht darum, das ich auf 0 Pixelfehler bestehe. In meinem konkreten Fall ist es so, dass das mein erster TFT wird, gerade bei einer Investition von ca. 450€ ist es mir wichtig, auch lange mit dem Gerät zufrieden zu sein, also möchte ich störende Pixel vermeiden.

Da der Händler von sich aus keine Pixelfehlerüberprüfung anbietet, kann ich mir also nicht sicher sein das das Gerät keine störenden Fehler hat. Wenn der gelieferte Monitor jetzt aber Fehler hat, die mich bei meinen täglichen Anwendungen eklatant stören, werde ich ihn auf jeden Fall zurückschicken. Sind es nur Fehler die im Rahmen liegen und nicht auffallen, ist mir das natürlich ziemlich egal. Danke schonmal für eure Hilfe. :)