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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Handy-Ladekabel aus EPlus-Laden: Umtausch möglich?


Das gute A
2004-06-08, 15:23:07
Moin,

hab mir ein Ladekabel fürn Handy gekauft (für nen Freund), allerdings hat er mir den falschen Handytypen durchgegegen bzw. sich verschrieben (statt N21i hatter er M21i geschrieben, also Mitsubishi statt Nec ^^).

Kann ich das Ladekabel - in OVP und mit Rechnung - zurückbringen und das Geld wieder verlangen? Müsste doch gehen, oder?

Danke für die Antwort, ansonsten soll mein Kollege sehen wir er das Ladegerät losbekommt :D

Gruß

h00ligan
2004-06-08, 16:02:32
Original geschrieben von Das_gute_A
Kann ich das Ladekabel - in OVP und mit Rechnung - zurückbringen und das Geld wieder verlangen? Müsste doch gehen, oder?

Muss nicht. In einem solchen Fall ist der Händler nicht gezwungen, dir einen Umtausch oder die Geldrückgabe zu ermöglichen, d.h. es kommt also auf die Kulanz des Händlers an.

Captain America
2004-06-08, 16:07:59
Original geschrieben von h00ligan
Muss nicht. In einem solchen Fall ist der Händler nicht gezwungen, dir einen Umtausch oder die Geldrückgabe zu ermöglichen, d.h. es kommt also auf die Kulanz des Händlers an.

Doch, 14 Tage Rückgaberecht ohne Angaben von Gründen.

Das gute A
2004-06-08, 16:08:49
Original geschrieben von Captain America
Doch, 14 Tage Rückgaberecht ohne Angaben von Gründen.

Nice, werds versuchen :)

Dankeschööön!

Gruß vom guten A

h00ligan
2004-06-08, 16:12:51
Original geschrieben von Captain America
Doch, 14 Tage Rückgaberecht ohne Angaben von Gründen.

Bei Onlinebestellungen - ja. Aber sein Posting hat bei mir eher den Eindruck erweckt, das er das Teil ganz normal im laden gekauft hat, und dann gibt es dieses Recht eben nicht.

Schiller
2004-06-08, 16:14:36
Original geschrieben von h00ligan
Bei Onlinebestellungen - ja. Aber sein Posting hat bei mir eher den Eindruck erweckt, das er das Teil ganz normal im laden gekauft hat, und dann gibt es dieses Recht eben nicht.

lol Natürlich. Geschäft bleibt Geschäft. Egal ob Online oder Lokal. X-D

h00ligan
2004-06-08, 16:17:29
Falsch.

Das 14tägige Umtauschrecht bei Onlinebestellungen ist durch das FAG geregelt. Es gibt aber kein generelles Recht auf eine 14tägige Umtauschfrist beim Kauf von mangelfreien Waren in "Offline-Geschäften" - das ist eine rein freiwillige Maßnahme einiger Händler.

Panasonic
2004-06-08, 16:18:45
Original geschrieben von Captain America
Doch, 14 Tage Rückgaberecht ohne Angaben von Gründen.

Nur bei Bestellungen über INet oder Telefon.

Panasonic
2004-06-08, 16:19:32
Original geschrieben von Das_gute_A
Moin,

hab mir ein Ladekabel fürn Handy gekauft (für nen Freund), allerdings hat er mir den falschen Handytypen durchgegegen bzw. sich verschrieben (statt N21i hatter er M21i geschrieben, also Mitsubishi statt Nec ^^).

Kann ich das Ladekabel - in OVP und mit Rechnung - zurückbringen und das Geld wieder verlangen? Müsste doch gehen, oder?

Danke für die Antwort, ansonsten soll mein Kollege sehen wir er das Ladegerät losbekommt :D

Gruß #

Watt isn das Kabel Wert? Hab gute Kontakte zu ePlus, wenns sich lohnen würde könnte ich mal anrufen.

Panasonic
2004-06-08, 16:19:48
Original geschrieben von h00ligan
Falsch.

Das 14tägige Umtauschrecht bei Onlinebestellungen ist durch das FAG geregelt. Es gibt aber kein generelles Recht auf eine 14tägige Umtauschfrist beim Kauf von mangelfreien Waren in "Offline-Geschäften" - das ist eine rein freiwillige Maßnahme einiger Händler.


ACK

Das gute A
2004-06-08, 16:20:50
Das Kabel kostet 25€, meinste du kannst da was machen?

Gruß

Schiller
2004-06-08, 16:22:47
Hä?

Fernabsatzgesetz:


§ 361a - Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss eines Vertrages mit einem Unternehmer gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist, die auch Namen und Anschrift des Widerrufsempfängers und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Satzes 2 enthält. Sie ist vom Verbraucher bei anderen als notariell beurkundeten Verträgen gesondert zu unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so muss dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags ausgehändigt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.


http://www.mittelstandsportal.de/www/Fernabsatzgesetz_Gesetzestext.html

Redy
2004-06-08, 16:24:56
Ähm, warum gehst du nicht einfach in den Laden hin und fragst ob die das machen, mehr als nein sagen können die da auch nicht.
Oder haste irgendwo online bestellt ?

Panasonic
2004-06-08, 16:25:56
Original geschrieben von Schiller
Hä?

Fernabsatzgesetz:



http://www.mittelstandsportal.de/www/Fernabsatzgesetz_Gesetzestext.html

Und? was willst Du damit aussagen? Bei Bestellungen über elektronische Kommunikationseinrichtungen hast Du ein generelles 14-Tägiges rückgaberecht, bei normalen Läden nicht.

h00ligan
2004-06-08, 16:29:09
Original geschrieben von Schiller
Hä?

Fernabsatzgesetz:


Jetzt rate mal, warum es Fernabgabegesetz heißt.

Panasonic und ich haben es mehrmals geschrieben : Dieses Recht gilt für Onlinebestellungen, nicht aber für ganz normale Geschäfte.

Schiller
2004-06-08, 16:29:35
Original geschrieben von Panasonic
Und? was willst Du damit aussagen? Bei Bestellungen über elektronische Kommunikationseinrichtungen hast Du ein generelles 14-Tägiges rückgaberecht, bei normalen Läden nicht.

Jedenfalls weiß ich, dass bei allen "offline" Läden, bei denen ich eingekauft hab, ein 14 tägiges Rückgaberecht bestand. Ich weiß nicht ob freiwillig oder nicht. Aber warum sollte der Händler, in diesem Fall, die neuwertige und originalverpackte Ware nicht zurücknehmen?

Mein 14 tägiges Rückgaberecht bezog sich auf Elektronik und Co. ;) Nicht auf Klamotten oder Nahrungsmittel X-D

Das gute A
2004-06-08, 16:30:18
Original geschrieben von Redy
Ähm, warum gehst du nicht einfach in den Laden hin und fragst ob die das machen, mehr als nein sagen können die da auch nicht.
Oder haste irgendwo online bestellt ?

Habe es hier bei uns in der Stadt gekauft, nur Heute keine Zeit mehr es umzutauschen. Darum wollt ich vorher mal nachfragen ob wer genau weiß, ob das auch funzt :)

Gruß

h00ligan
2004-06-08, 16:32:16
Original geschrieben von Schiller
Mein 14 tägiges Rückgaberecht bezog sich auf Elektronik und Co. ;) Nicht auf Klamotten oder Nahrungsmittel X-D

Die Art der Ware ist irrelevant. Es gibt dieses Recht auch bei Elektronikartikeln nicht - wenn ein Händler es macht, ist es Kulanz.

Panasonic
2004-06-08, 16:33:45
Mein 14 tägiges Rückgaberecht bezog sich auf Elektronik und Co. ;) Nicht auf Klamotten oder Nahrungsmittel X-D [/SIZE][/QUOTE]


....was völlig egal ist: wenn Du heute um die Ecke einen Fernseher bei "TV Schroeder" kaufst, dann kann er morgen eine Rücknahme verweigern, während z.B. "Mindfactory" oder "Atelco" jeden Artikel auch nach 13 Tagen noch zurücknehmen müssen.

Das Gesetz ist übrigends völlig Artikel unabhängig, so lange es sich nicht um Hygieneartikel und verderbliche Artikel handelt.

Das Du in jedem Laden, bei dem Du jemals eingekauft hast ein 14-RG "Recht" hast, liegt wohl daran, das Du nur bei Media Markt einkaufst.

Schiller
2004-06-08, 18:31:52
Original geschrieben von Panasonic
....was völlig egal ist: wenn Du heute um die Ecke einen Fernseher bei "TV Schroeder" kaufst, dann kann er morgen eine Rücknahme verweigern, während z.B. "Mindfactory" oder "Atelco" jeden Artikel auch nach 13 Tagen noch zurücknehmen müssen.

Das Gesetz ist übrigends völlig Artikel unabhängig, so lange es sich nicht um Hygieneartikel und verderbliche Artikel handelt.

Das Du in jedem Laden, bei dem Du jemals eingekauft hast ein 14-RG "Recht" hast, liegt wohl daran, das Du nur bei Media Markt einkaufst.

Ist klar! Ich hab zwar noch NIE bei Media-Markt "eingekauft", aber du müsstest es ja wahrscheinlich besser wissen als ich...

govou
2004-06-08, 18:38:57
Das FAG gilt auch für "Haustürgeschöfte" btw.

Panasonic
2004-06-08, 18:54:45
Original geschrieben von Schiller
Ist klar! Ich hab zwar noch NIE bei Media-Markt "eingekauft", aber du müsstest es ja wahrscheinlich besser wissen als ich...

Media Markt = Metapher.

Captain America
2004-06-08, 19:26:23
Wieder was dazu gaylernt (y)

h00ligan
2004-06-08, 20:30:47
Original geschrieben von Captain America
Wieder was dazu gaylernt (y)

Schön das man helfen konnte :buck:

@Das_gute_A : Wie die Rechtslage aussieht, weißt du ja nun nach ausführlicher Diskussion (;D) - wie es der betreffende Händler machst, kannst du wohl nur mit probieren herausfinden.