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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schon wieder GEZ ... :(


kulla
2004-06-14, 21:18:50
also ich war heute nicht @ home & bin eben nach hause gekommen, da erzählt mir mein dad das vorhin einer von der GEZ da war und sich mein zimmer angeguckt hat! mein dad hat sich natürlich ein lullen lassen und den komischen wisch für mich unterschrieben :( ich soll jetzt nachzahlen 74 € vom letzten jahr und jeden monat ein beitrag, ka wie hoch der ist ... da ich das nicht machen will frage ich, ob ich mein kopf noch aus der schlinge ziehen kann da ich ja schon 19 bin müsste doch die unterschrieft meines vaters nicht zählen ???

brauche dringend hilfe ...

AtTheDriveIn
2004-06-14, 21:35:41
Da kannst du bestimmt gegen an gehen. Wenn du zahlen sollst, mußt du auch unterschreiben!

du zahlst glaub ich alle 3 Monate ca.48€

BTW: verdienst du schon Geld oder gehst du noch zur Schule?

govou
2004-06-14, 21:37:08
Bei mir war auch letztens einer da, gut wenn man sowas vorher mit den Eltern abspricht :P

kulla
2004-06-14, 21:40:58
habe eben noch mal mit meinem dad gesprochen, er hat ihn nicht reingelassen und den nur angegeben da ich ein radio habe, sprich 15 € im quartal .. das würde ja noch gehen, aber trozdem sehe ich das nicht ein ... er meinte in 2 wochen kommt nochmal einer oder post blabla ... :( bin stinkiG

bin azubi, 1 lehrjahr

govou
2004-06-14, 21:56:13
Dann hast du halt bald kein Radio mehr, den Fernseher kannst du auch verschwinden lassen (aufn Balkon oder so ^^). Dann kann der GEZ Mann kommen und nichts mehr sagen, haben wollen.

pippo
2004-06-14, 22:19:46
Dann geht halt dein Radio in 2 Wochen kaputt. Reinlassen muss man die von der GEZ nur, wenn sie ne schriftliche Genehmigung bekommen haben.
Aber dann soll deine Mutter halt ihr Bügelbrett in dein Zimmer stellen und sagen, sie nutzt das Zimmer als Arbeitszimmer. Dann läuft der Fernseher bei deinen Eltern mit. So hat es zumindest ein Kumpel von mir gemacht

Gast
2004-06-14, 22:28:42
Wohnt der Student, Schüler, Auszubildende dagegen während der Ausbildungszeit bei seinen Eltern und liegt sein Einkommen unter dem Sozialhilfe-regelsatz, sind seine Geräte nicht anmeldepflichtig. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern bereits Rundfunkgeräte angemeldet haben. Die Höhe des Sozialhilferegelsatzes erfahren Sie beim zuständigen Sozialamt.

Quelle: GEZ

AtTheDriveIn
2004-06-14, 22:35:05
Original geschrieben von Mr.B
Dann hast du halt bald kein Radio mehr, den Fernseher kannst du auch verschwinden lassen (aufn Balkon oder so ^^). Dann kann der GEZ Mann kommen und nichts mehr sagen, haben wollen.
Es reicht wenn er dem Clown sagt das er keinen Fernseher hat.
Bloß nicht ins Haus lassen oder ein Gespräch anfangen...

Durcairion
2004-06-14, 22:42:54
Original geschrieben von AtTheDriveIn
Es reicht wenn er dem Clown sagt das er keinen Fernseher hat.
Bloß nicht ins Haus lassen oder ein Gespräch anfangen...

Eben... bei uns waren die ~2 mal und als sie dann wohl merkten das sie immer die selbe Antwort bekommen haben sie es wohl aufgegeben.

Aber gut ich besitze ja auch kein eigenen Fernseh usw. gehört alles meinen Eltern...

Alexander
2004-06-14, 23:07:27
Original geschrieben von Mr.B
Dann hast du halt bald kein Radio mehr, den Fernseher kannst du auch verschwinden lassen (aufn Balkon oder so ^^). Dann kann der GEZ Mann kommen und nichts mehr sagen, haben wollen.

Wenn es so einfach wäre. Ich hatte es mal versucht. Auf Briefe haben sie einfach nicht reagiert und weiter abgebucht. Als ich Rückbuchen ließ, kam die Rechnung per Post + die Rechnung für die Stornogebühr. Eine Drohung mit dem Gerichtsvorzieher war auch dabei. Da habe ich aufgegeben.

Lokadamus
2004-06-15, 00:05:16
mmm...

Wieso fällt mir da wieder die Anfangseite aus einer ct ein, wo so schön beschrieben stand, das man ohne Problem auf der Seite der GEZ seinen Nachbarn, dessen Haustier und alle anderen Personen anmelden kann, aber keine Chance hat, sich abzumelden ...

Alexander
2004-06-15, 00:22:21
Zurzeit erhalten die öffentlich-rechtlichen Programme pro Jahr von den Gebührenzahlern insgesamt etwa 6,5 Milliarden Euro. Dieser Betrag sollte für immer eingefroren werden. Durch die Inflation sinkt er so jedes Jahr etwas. Aber das tut die Bevölkerung in Deutschland auch. ;)

Die Rundfunkanstalten sollten diesen Betrag vom Bund bekommen und die Rundfunkgebühren dafür abschaffen. Zwar zahlen wir dann den Betrag über Steuern immer noch, aber dafür eben alle ohne dass es Schwarzseher gibt und ohne der Kosten die die GEZ verursacht. Und sie hat 900 "Gebühreneintreiber".

EDIT: Seit 1987 haben sich die Gebühren verdoppelt. Wusste gar nicht, dass die Inflation so hoch ist.

HiddenGhost
2004-06-15, 01:12:16
Den einzigen Vorteil den man durch die Gebühren hat, ist dass die Öffentlich rechtlichen mit maximaler Bildqualität senden (DVB), dennoch bei dem Programm kriegt man das grausen ,wenn man sich die Kosten mal anguckt...

Aber zum Thema: Du bist seit deinem 18ten Lebensjahr voll geschäftsfähig. Deine Unterschrift ist allein für deine Belange rechtlich wirksam. Nur in bestimmten Fällen, wenn du einen Kredit aufnehmen musst und dein Vater für die Rücklagen bürgt, wird noch seine Beglaubigung wirklich noch einmal notwendig.

Ich würde mich weigern das zu zahlen und es ggf. auf einen rechtsstreit ankommen lassen, denn diese Art der Geldeintreiberei ist deutlich näher an der Illegalität, als das man noch von einer Grauzone sprechen könnte. Allerdings könnte man dich dann vor Gericht laden und sich darauf berufen, dass du die Geräte ja besitzt... wie dem auch sei... die Unterschrift deiens Vaters ist für dich nicht bindend!

Lokadamus
2004-06-15, 01:51:27
Original geschrieben von Robbirom
Zurzeit erhalten die öffentlich-rechtlichen Programme pro Jahr von den Gebührenzahlern insgesamt etwa 6,5 Milliarden Euro. mmm...

Wieviel Geld bekommt Premiere eigentlich pro Jahr? es kann nicht sein, das Premiere "das" geschafft hat, was die öffentlich- rechtlichen machen sollten (ordentlichen Doku-Kanal, ordentlichen Kinderkanal, reiner Sportkanal usw.) ...

HiddenGhost
2004-06-15, 02:27:17
Das Problem an sich ist eigentlich, dass ARD im Grunde das gleiche Programm sendet wie ZDF. Im DigiTV gibt es bei beiden jew. ähnliche SPartenangebote... Doku, Kultur, Events... weshalbs nicht beides zusammenlegen, wenn es doch sowieso nur Geld kostet? Das Problem ist wohl die Beamtenstrucktur in diesem ehem. staatlichem Betrieb...

Gast
2004-06-15, 06:26:29
eine frage, was ist wenn ich einen fernseher habe aber keine empfangsmöglichkeiten? ich benutz den nur zum dvd schauen und für die playstation. müsste ich rein theoretisch trotzdem zahlen?

Weena
2004-06-15, 06:48:13
Rein theoretisch sowie rein praktisch musst du das!

Lokadamus
2004-06-15, 07:06:18
Original geschrieben von Gast
eine frage, was ist wenn ich einen fernseher habe aber keine empfangsmöglichkeiten? ich benutz den nur zum dvd schauen und für die playstation. müsste ich rein theoretisch trotzdem zahlen? mmm...

Ja, weil du ohne Probleme ein Kabel oder eine einfache Antenne reinstecken kannst, machst du dich durch den Besitz des Gerätes "strafbar" (ist das beste Wort, was mir dazu einfällt) und must zahlen ...

Bakunin3
2004-06-15, 08:20:27
Original geschrieben von kulla
habe eben noch mal mit meinem dad gesprochen, er hat ihn nicht reingelassen und den nur angegeben da ich ein radio habe, sprich 15 € im quartal .. das würde ja noch gehen, aber trozdem sehe ich das nicht ein ... er meinte in 2 wochen kommt nochmal einer oder post blabla ... :( bin stinkiG

bin azubi, 1 lehrjahr

Laß Dich von der Zahlung befreien... bist sicher noch Schüler oder Aubi oder Student, oder?

B3

AtTheDriveIn
2004-06-15, 10:15:01
Original geschrieben von Bakunin3
Laß Dich von der Zahlung befreien... bist sicher noch Schüler oder Aubi oder Student, oder?

B3

Bei Azubis siehts damit aber meist nicht gut aus.

Ich weiß nicht wie hoch der Solzialhilfesatz ist, sollte kulla mehr verdienen darf er GEZ beszahlen.

Ich durfte damals als Zivi(Sold ca. 250€) leider GEZ Bebühren abrdrücken. ;(

AtTheDriveIn
2004-06-15, 10:19:17
Original geschrieben von Gast
eine frage, was ist wenn ich einen fernseher habe aber keine empfangsmöglichkeiten? ich benutz den nur zum dvd schauen und für die playstation. müsste ich rein theoretisch trotzdem zahlen?

Keine Empfangmöglichkeit bedeutet: Empfangsteil vom Fachman ausbauen lassen und das per Unterschrift bestätigt haben.

Nur so kommst du drum herum. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.
AFAIK machen die ganzen Baumärkte das auch, damit sie nicht massig abdrücken müßen für ihre "Werbefernseher". Stichwort: "Gartenkralle gold"

bleipumpe
2004-06-15, 10:30:53
Original geschrieben von Robbirom
Wenn es so einfach wäre. Ich hatte es mal versucht. Auf Briefe haben sie einfach nicht reagiert und weiter abgebucht. Als ich Rückbuchen ließ, kam die Rechnung per Post + die Rechnung für die Stornogebühr. Eine Drohung mit dem Gerichtsvorzieher war auch dabei. Da habe ich aufgegeben.

Hast du das Ganze per Einschreiben mit Rückschein verschickt? Wenn nicht, ist der Brief natürlich "nie angekommen" und dir bleibt keine andere Wahl, als in den sauren Apfel zu beissen. Ansonsten kann man sich immer auf den Rückschein beziehen und damit belegen, daß man ordnungsgemäß gekündigt hat. Dann kann die GEZ lange mit dem Gerichtsvollzieher drohen. Und nicht vergessen zu erwähnen, daß man kein Auto mit Autoradio hat - sonst kommt ein Schreiben, da man selbiges besitzt und damit für das Radio zahlen muss -> Kündigung abgelehnt und es wird weiter abgebucht.
Merke: bei wichtigen Sachen immer als Einschreiben mit Rückschein.

mfg b.

AtTheDriveIn
2004-06-15, 10:38:17
Original geschrieben von Robbirom
Wenn es so einfach wäre. Ich hatte es mal versucht. Auf Briefe haben sie einfach nicht reagiert und weiter abgebucht. Als ich Rückbuchen ließ, kam die Rechnung per Post + die Rechnung für die Stornogebühr. Eine Drohung mit dem Gerichtsvorzieher war auch dabei. Da habe ich aufgegeben.

Nachdem ich damals verdonnert wurde GEZ zu zahlen hab ich 1nen Monat später einen Brief geschrieben und gesagt ich hätte meine Geräte verkauft.
Das ging ohne Probleme, ein paar Wochen später haben die mir ohne Mucken mein bereits im vorraus gezahltes Geld zurückerstattet.
Ich war selbst überrascht ;)

Gast
2004-06-15, 10:42:41
Original geschrieben von AtTheDriveIn
Nachdem ich damals verdonnert wurde GEZ zu zahlen hab ich 1nen Monat später einen Brief geschrieben und gesagt ich hätte meine Geräte verkauft.
Das ging ohne Probleme, ein paar Wochen später haben die mir ohne Mucken mein bereits im vorraus gezahltes Geld zurückerstattet.
Ich war selbst überrascht ;)

Komm hör auf...du arbeitest doch bestimmt für die :freak:

Alexander
2004-06-15, 11:10:15
Original geschrieben von bleipumpe
Hast du das Ganze per Einschreiben mit Rückschein verschickt? Wenn nicht, ist der Brief natürlich "nie angekommen" und dir bleibt keine andere Wahl, als in den sauren Apfel zu beissen. Ansonsten kann man sich immer auf den Rückschein beziehen und damit belegen, daß man ordnungsgemäß gekündigt hat. Dann kann die GEZ lange mit dem Gerichtsvollzieher drohen. Und nicht vergessen zu erwähnen, daß man kein Auto mit Autoradio hat - sonst kommt ein Schreiben, da man selbiges besitzt und damit für das Radio zahlen muss -> Kündigung abgelehnt und es wird weiter abgebucht.
Merke: bei wichtigen Sachen immer als Einschreiben mit Rückschein.

mfg b.

Ich weiss gar nicht mehr, wie ich den Brief damals verschickt habe. Mittlerweile ist es aber auch egal, da ich mich habe befreien lassen.

Alexander
2004-06-15, 11:14:40
Original geschrieben von HiddenGhost
Aber zum Thema: Du bist seit deinem 18ten Lebensjahr voll geschäftsfähig. Deine Unterschrift ist allein für deine Belange rechtlich wirksam. Nur in bestimmten Fällen, wenn du einen Kredit aufnehmen musst und dein Vater für die Rücklagen bürgt, wird noch seine Beglaubigung wirklich noch einmal notwendig.

Ich würde mich weigern das zu zahlen und es ggf. auf einen rechtsstreit ankommen lassen, denn diese Art der Geldeintreiberei ist deutlich näher an der Illegalität, als das man noch von einer Grauzone sprechen könnte. Allerdings könnte man dich dann vor Gericht laden und sich darauf berufen, dass du die Geräte ja besitzt... wie dem auch sei... die Unterschrift deiens Vaters ist für dich nicht bindend!

Die Unterschrift diente keinem Vertrag. Das Problem ist, dass sein Vater ihn "verpfiffen" hat. Da wird er nichts machen können.

HAL
2004-06-15, 11:29:16
Noch ein paar Sachen:

Es ist vollkommen unwichtig, wem das Empfangsgerät gehört, wichtig ist, wer es besitzt. Steht der Fernseher im Zimmer des Sohnemanns, muss auch er die GEZ-Gebühren tragen. Da gibts Nix mit "Gehört den Eltern".

Wie schon erwähnt, ist es auch egal, ob man das Gerät zum Empfang nutzt oder nicht, der Besitz macht einen Gebührenpflichtig, nicht das Nutzen selbst. Und es ertstreckt sich auf alle Empfangsgeräte. Wer also einen alten Videorekorder im Zimmer liegen hat, muss für diesen GEZ-Gebühren zahlen, selbst wenn er keinen Fernseher besitzt. Genauso sind TV-Karten gebührenpflichtig.

Ich persönlich zahle GEZ-Gebühren, da ich die Gebühren an sich einsehe (und leider (?) ein ehrlicher Mensch bin). Allerdings finde ich sie vollkommen überteuert, und die Methoden der GEZ unter aller Sau, genauso wie ich die Finanzpolitik der öffentlich-rechtlichen unverschämt finde (Musikantenstadl in China, Royal-Hochzeiten immer auf ARD und ZDF gleichzeitig, riesiger Verwaltungsapparat).

IMHO sollte die GEZ-Gebühr wie schon erwähnt auf die Steuern umgelegt werden. Damit würde man sich die GEZ-Eintreiber sparen, die Öffentlich-rechtlichen hätten nen Haushalt, mit dem sie auch haushalten müssten (und sich nicht einfach ständig die Gebühren erhöhen könnten), und die Kosten wären auch gerecht verteilt (in meiner Berufsschulklasse waren minimum die Hälfte Schwarzseher - wenn mehr die GEZ-Gebühren bezahlen würden, wären sie vielleicht (!) auch nicht so hoch).

Alexander
2004-06-15, 11:30:20
Original geschrieben von Lokadamus
mmm...

Wieviel Geld bekommt Premiere eigentlich pro Jahr? es kann nicht sein, das Premiere "das" geschafft hat, was die öffentlich- rechtlichen machen sollten (ordentlichen Doku-Kanal, ordentlichen Kinderkanal, reiner Sportkanal usw.) ...

So ist es!

Rundfunkgebühren: 6,5 Milliarden Euro
Werbeeinnahmen aller privaten TV-Sender: 5,4 Milliarden Euro
Einnahmen von Premiere: ca. 1 Milliarde Euro

Noch Fragen? ;)

Es gibt mittlerweile ein riesiges Ungleichgewicht bei den Einnahmen. Die öffentlich-rechtlichen senden bis 18 Uhr ja auch noch Werbung. ;)
Man müsste den Betrag bei 6,5 Milliarden knallhart einfrieren. Bei einer Inflation von ca. 1,5% sinken so die Kosten jährlich um fast 100 Mio.! In 10 Jahren prüfen wir nach, ob man etwas am System ändern sollte.
Und wenn ARD und ZDF klagen, dass das Geld nicht reicht, dann sollen sie abspecken.
Beispiele:
- Sport; Wieso müssen die Privaten bei extrem teuren Veranstaltungen überboten werden? Fussball kann ich auch bei Sat. 1 schauen.
- Hörfunk; Wieviele Sender denn noch? So wird z.B. NJoy komplett über Steuern finanziert. Abschaffen. Es gibt genug Konkurrenz.
- Regionalfernseh; wieso muss (fast) jedes Bundesland einen eigenen Sender haben?
- Mitarbeiterzahl; Man könnte das Personal halbieren und es wären immer noch zu viele Bürokraten, die praktisch nix tun da.

JFZ
2004-06-15, 11:59:15
Original geschrieben von Robbirom
So ist es!

Rundfunkgebühren: 6,5 Milliarden Euro
Werbeeinnahmen aller privaten TV-Sender: 5,4 Milliarden Euro
Einnahmen von Premiere: ca. 1 Milliarde Euro

Noch Fragen? ;)

Es gibt mittlerweile ein riesiges Ungleichgewicht bei den Einnahmen. Die öffentlich-rechtlichen senden bis 18 Uhr ja auch noch Werbung. ;)
Man müsste den Betrag bei 6,5 Milliarden knallhart einfrieren. Bei einer Inflation von ca. 1,5% sinken so die Kosten jährlich um fast 100 Mio.! In 10 Jahren prüfen wir nach, ob man etwas am System ändern sollte.
Und wenn ARD und ZDF klagen, dass das Geld nicht reicht, dann sollen sie abspecken.
Beispiele:
- Sport; Wieso müssen die Privaten bei extrem teuren Veranstaltungen überboten werden? Fussball kann ich auch bei Sat. 1 schauen.
- Hörfunk; Wieviele Sender denn noch? So wird z.B. NJoy komplett über Steuern finanziert. Abschaffen. Es gibt genug Konkurrenz.
- Regionalfernseh; wieso muss (fast) jedes Bundesland einen eigenen Sender haben?
- Mitarbeiterzahl; Man könnte das Personal halbieren und es wären immer noch zu viele Bürokraten, die praktisch nix tun da.

Krass...

Die sechsfachen Einnahmen, von Premiere und trotzdem klagen die, daß die nicht genug haben...

Ich hätte es ja verstanden, daß die sich beklagen, wenn sie deutlich weniger gehabt hätten, aber wenn die mehr Geld haben, als sämtliche Privaten Sender incl. Premiere muss da ja wohl gehörig was schieflaufen..

Die müssten dann haltwirklich mal sparen, die hälfte der Sender streichen und die Kostenstruktur mal gehörig überdenken.

AtTheDriveIn
2004-06-15, 13:12:49
Original geschrieben von Gast
Komm hör auf...du arbeitest doch bestimmt für die :freak:
:flöt:

kulla
2004-06-15, 18:44:51
naja bin zum entschluss gekommen das ich die gebeühren bezahlen werde, da mein dad nur ein radio angegeben hat ;) 5 € im monat werde ich verkraften können :) von meinen azubi gehalt im ersten lehrjahr von 610 € ...

drmaniac
2004-06-16, 11:47:09
hi,

darf ich mal den , zumindest fuer mich, bis jetzt besten und informativsten Text dazu posten :

http://powerforen.de/forum/showthread.php?t=158125&highlight=gez




siehe auch: Hans, der Schwarzseher ...

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.. oder warum infomierte Schwarzseher doch nicht so gefährlich leben
ein Beitrag von 1337, der nur der Unterhaltung dienen soll


Das ist Hans. Hans ist jetzt volljährig. Und da er bald auszieht soll Hans Gebühren in Höhe von 16,15 für seinen TV und seine Radios zahlen. Das will der Rundfunkgebührenstaatsvertrag so, kurz RGebStV genannt.

Das er die öffentlich rechtlichen Sender nicht nutzt bringt Hans leider nichts. Allein der Besitz der Geräte verpflichtet ihn zu zahlen.

Komisch denkt sich Hans: Er soll für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Und je mehr Hans über die Öffentlichen Rechtlichen und die GEZ liest, desto mehr wundert er sich, dass so etwas in Deutschland noch möglich ist.

Doch Hans ist schlau - Er informiert sich:
Hans erfährt das Schwarzsehen gar keine Straftat ist. Das beruhigt ihn schonmal sehr. Tatsächlich erfüllt das "Schwarzsehen" lediglich den Ordungswidrgkeiten-Tatbestand des §9 Abs.1 des RGebStV und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber solche Anträge nicht - denn sie müsste dem Schwarzseher die Ordnungswidrigkeit nachweisen. Der Zeit und Kostenaufwand wäre groß - der Streitwert gering.

Nun, denkt sich Hans- aber warum zahlen dann doch die meisten die GEZ-Gebühr? Hans wird schnell fündig:
Beim Einzug der Gebühren verlassen sich die Landesrundfnkanstalten auf die GEZ, die Gebühreneinzuszentrale. Die GEZ ist das private Inkasso- Unternehmen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Da die Landesrundfunkanstalten sich beim Gebühreneinzug raushalten muss die GEZ, die keine behördlichen Befugnisse hat, auf alternative Mittel zuzürckgreifen.

Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4 Wochen 3 Briefe von der GEZ die ihn zum anmelden bewegen sollten. Einer unfreundlicher als der andere. Da ihm die GEZ nichts kann, wundert Hans sich nicht, dass diese so wild droht.

Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das "Verwaltungszwangsverfahren". Es wird angedroht als Mittel um den Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft über vorhandene Geräte zu geben. Da Hans jedoch weiss, das hierfür ernste Anhaltspunkte vorhanden sein müssen macht er sich keine Sorgen. Tatsächlich wird der Weg des aufwendigen und langwierigen Verwaltungszwangsverfahrens seltenst bestritten. Klar doch, denkt sich Hans- Es würde der GEZ auch bei privaten Personen nichts bringen. Es könnte höchstens der Besitz festgestellt werden, aber für einen rückwirkenden Besitz- und eine entsprechende Zahlungsverpflichtung müsste die GEZ den Nachweis bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal die Beweismöglichkeiten in privathaushalten gering sind.

Da Hans nun alles über die Machenschaften und Drohmethoden der GEZ weiss, hat er auch die passende Verwendung dafür gefunden -> die Ablage Rund.

Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum kapitulieren bringt: der Rundfunkgebührenbeauftragte auch "Scherge" genannt. Umso wichtiger das sich Hans nochmal genau informiert hat.

Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschatlich gescheiterter Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten der im Auftrag der GEZ Jagd auf
Schwarzseher macht. Dafür bekommt er Provisionen.

Mehr zu diesem Thema gibt es hier: http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/modules.php?op=m
odload&name=XForum&file=viewthread&tid=66

Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet. Hans weiss, das er den Schergen nicht die Tür aufmachen muss. Hans ist nichtmal verpflichtet mit ihm zu reden. Da Hans weiss, das der Scherge Schwarzseher nur überführen kann, wenn diese
mitwirken, lässt er die Wohnungstür lieber ganz zu.
Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er den Schergen auf §13 des Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Glück noch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgehoben.
Rückwirkende Zahlungen lassen sich nur mit freiwilliger Hilfe des Schwarzsehers ermöglichen- Hans weiss daher, dass er- sollte es doch mal zu einem Auge- in Auge Kontakt mit einem Schergen kommen - die Geräte natürlich letzte Woche
auf einem Flohmarkt "irgendwo in der Nähe" gekauft hat. Wo weiss er nicht mehr- muss er auch nicht; Schließlich müsste die GEZ ihm was nachweisen.

Nun weiss Hans, wie er mit den Schwarzsehern umzugehen hat:

Die GEZ ignoriert er und dem Schergen öffnet er nicht die Tür. Nun, ein bischen Angst hat Hans doch noch. Schließlich könnte man doch den Fernseher von aussen durchs Fenster erspannern. Doch Hans bleibt locker, er weiss, dass das
Sehen eines Fernsehers von einem Schergen oder sogar ein dreist geschossenes Foto durchs Fenster noch lange keinen Prozess rechtfertig.- und es auch zu einem solchen seltenst kommt. Denn das lohnt sich meist nur bei größeren Firmen. In ähnlichen Verfahren konnte die GEZ gerade mal den Nachweis des Fernsehers für einen bestimmten Zeitraum erbringen. Ein "spannern" des Schergen oder von 2 Schergen oder ein Fotoals "beweis" lässt sich gerade mal als Anhaltspunkt in einem eventuellen Prozess verwerten.- auf den die GEZ auch gar nicht scharf ist.

Das schlimmste, was dem bösen Schwarzseher Hans also blüht, ist eine Zwangsanmeldung- falls Hans auch einer dieser "new-economy" Schergen erwischt, die eine Anmeldung einfach nach eigenen ermessen vornimmt.

Hans könnte großen Tara machen und dagegen vorgehen, macht er aber nicht. Da die mühlen eines solchen Prozesses bei der GEZ noch langsamer drehen als so schon, meldet sich Hans nach 2 Monaten einfach wieder ab. "Geräte ordnungsgemäß abgemeldet" schreibt er auf die Karte und schickt sie per Einschreiben mit Rückschein. Mit etwas Verzögerung ist Hans nah 3 1/2 Monaten wieder Schwarzseher.

"Endlich" dachte er sich. 16,15 waren Hans wirklich zuviel für Musikantenstadl & Co. Ab nächstem Jahr spart Hans noch mehr Geld, sollten die Gebühren auf über 17 Euro klettern. Hans hat viele gleichgesinnte. knapp 10% der Bevölkerung
sieht schwarz, in einigen Teilen Berlins soll es sogar jeder fünte Haushalt sein. Für die meisten Schwarzseher endet der Volkssport mit dem Besuch des Gebührenschergen und einer mehrjährigen Rückzahlung- das passiert, weil die meisten Schwarzseher leider nicht genügend informiert sind und auf die Drohungen und den "Bluff" des Schergen reinfallen. Da dies so ist, leben die hartnäckigen Schwarzseher wie Hans ein eingermaßen ruhiges leben, denn Hans hofft das der Scherge merkt, das Hans ein schlauer ist und der Scherge zum nächsten Haus zieht. Dann hat Hans wieder ein paar Monate Ruhe- bis zur nächsten Schergen Gebiets- Neuzuweisung.

wie ein Forenschreiber einmals schrieb:

"man muss nur ertragen, dass die Freaks auch früh morgens klingeln"




DAS sollte so ziemlich alle Fragen klaeren... ;)

Alexander
2004-06-16, 12:20:58
Sehr schöner Beitrag. Also kulla auf in den Kampf! Schreib denen, dass du das Gerät wieder verkauft hast :) Und berichte uns anschließend.