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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FAG, Nachnahme und Nichtannahme - eine Frage!


LovesuckZ
2004-06-16, 20:32:29
Wenn ich im Internet etwas über Nachnahme kaufe und es nicht annehme und wieder zurueckschicken lasse, liegt das dann innerhalb meines "Widerrufsrechtes"?

deekey777
2004-06-16, 20:48:15
Original geschrieben von LovesuckZ
Wenn ich im Internet etwas über Nachnahme kaufe und es nicht annehme und wieder zurueckschicken lasse, liegt das dann innerhalb meines "Widerrufsrechtes"?

Wer ein per Nachnahme bestelltes Paket nicht annimmt, sollte sich nicht wundern, wenn der Verkäufer von ihm eine Aufwandsentschädigung (Bearbeitungsgebühren, unnötig Fett verbrannt...) verlangt.
Es liegt definitiv weit, weit ausserhalb deines Widerrufsrechts - das nennt man Vertragsbruch, da du als Käufer verpflichtet bist die Ware auch anzunehmen.
Zum Widerrufsrecht gibt es eh nur Müll (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?s=&threadid=140023&highlight=widerrufsrecht) in diesem Forum. ;D

Tomi
2004-06-16, 22:26:07
Da muss man fein unterscheiden. "Annahmeverweigerung" ist nicht gleichbedeutend mit Rücksendung im Sinne FAG. Für Annahmeverweigerung setzt es in der Regel eine Aufwandsstrafe von seiten des Versender. Einfach und sorgt bei jeder Post für Lacher..Paket annehmen, Aufkleber drauf, Absender wieder als Empfänger eintragen und gleich wieder zurück. Das ist keine Nichtannahme.

Ich würd aber vor der Annahme mit dem Versender nochmal sprechen. Hatte mal so einen Fall mit K&M. CPU für 270 Euro bestellt, war aber kurz nach Bestellung nicht mehr am Lager. Während der Wartezeit ist die CPU auf 240 Euro gefallen, dann war die wieder verfügbar, die haben aber trotzdem eine für 270 Euro losgeschickt. Ich angerufen (weil ich das auf der Benachrichtung am Preis gesehen habe), Sachverhalt unter Erwachsenen geregelt (also ohne "Schei**e", "ihr Idioten" , "ich hetz euch meinen Anwalt auf den Hals" etc.) und vereinbart, dass ich das Paket mit der 270 Euro CPU nicht annehmen muss. Die haben dann am selben Tag dieselbe CPU für 240 Euro hinterhergeschickt.

Also..möglicherweise lässt sich das auf solchem Wege regulieren.

AlfredENeumann
2004-06-16, 23:33:13
Original geschrieben von LovesuckZ
Wenn ich im Internet etwas über Nachnahme kaufe und es nicht annehme und wieder zurueckschicken lasse, liegt das dann innerhalb meines "Widerrufsrechtes"?

Teils / Teils.
Der Verkäufer kann eine Bearbeitungsgebühr in diesem Falle erheben. Es sollte allerdings in den AGB´s erwähnt werden.

LovesuckZ
2004-06-17, 08:29:10
Danke schonmal bis hierhin.
Was ist, wenn Person L deswegen eine Frage an Anbieter A verschickt hat und sie meinen, wenn ich kein interesse mehr an der Ware habe, sollte ich diese nicht annehmen. Kann ich dies einach so machen oder koennte da noch was schlimmes passieren?

Mail (wichtigster Teil):

Sollten Sie kein Interesse mehr an der Ware haben, lassen Sie diese bitte als Annahmeverweigerung
an uns zurueckgehen. Ihnen entstehen dadurch keine weiteren Kosten.

Tomi
2004-06-17, 08:33:28
Original geschrieben von LovesuckZ
Danke schonmal bis hierhin.
Was ist, wenn Person L deswegen eine Frage an Anbieter A verschickt hat und sie meinen, wenn ich kein interesse mehr an der Ware habe, sollte ich diese nicht annehmen. Kann ich dies einach so machen oder koennte da noch was schlimmes passieren?

Mail (wichtigster Teil):

Sollten Sie kein Interesse mehr an der Ware haben, lassen Sie diese bitte als Annahmeverweigerung
an uns zurueckgehen. Ihnen entstehen dadurch keine weiteren Kosten.

Damit haste das schon von mir Gesagte schwarz auf weiß. Entweder das Paket 7 Tage auf der Post gammeln lassen oder zur Abholung gehen und Annahme verweigern, dann geht es gleich zurück und das ohne Kosten. Jedenfalls kann der Anbieter hinterher nicht wieder mit der gegenteiligen Meinung kommen.