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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rheinlandpfälzische Schulrechtsfrage...


Gast
2004-06-17, 16:49:51
Angenommen Schüler A hat etwas von Schüler B 1 zu 1 abgekupftert. Allerdings saßen die beiden bei der Informatikkursarbeit nicht nebeneinander, sondern haben den praktischen Teil der Programmierung einfach übers Netzwerk geschickt. Es ist dem Leher während der Arbeit nichts aufgefallen. Würde er jetzt bei der Korrektur dies noch feststellen, kann er dann nochwas machen?

würde mich mal interessieren.

Oder muss der Schüler dann die Note erhalten, die er nach Punkten erreicht hat. Nachträglich 0 Punkte zu geben, wenn er nicht nachweisen kann, dass es ein Zufall wie der berühmte 6er im Lotto ist, kann ja wohl kaum gebracht werden. oder?


thx

Drehrumbumm
2004-06-17, 16:54:54
Geh zwar in Bayern zur Schule, aber imo ist es so, dass man nur ne 6 wg "spicken" bekommen kann, wenn einen der lehrer selbst "in flagranti" erwischt, es also sieht oder das netzwerk überwacht etc..

Im Nachhinein dürfte das egtl nicht bestraft werden, da es ja wie gesagt immernoch Zufall sein kann..:stareup:


Hm, wieso lassen die bei ner Klausur das Netzwerk stehen?
-schön blöd..;D

007
2004-06-17, 16:56:15
Wahrscheinlich weil die Schüler mehr können, als die Leher ;D