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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie soll eine Rechnung aussehen?


govou
2004-06-20, 14:41:57
Hallo,
Folgendes:
Ich muss jemanden eine Rechnung über 50€ ausstellen.
25€ hat dieser schon im Vorraus gezahlt, dann die Leistung erhalten bzw. angesehen und muss nun noch 25€ zahlen.
Wie soll die Rechnung(en) aussehen?
Habe noch keine geschrieben und möchte wissen, wie ich die vorher geleistete Zahlung in der Rechnung berücksichtigen muss/kann.

darph
2004-06-20, 15:13:18
Hast du ein Unternehmen angemeldet? Hast du eine Steuernummer?

Wenn nicht, darfst du afaik gar keine Rechnung ausstellen.

Wenn ja:

"Wie (telefonisch?) besprochen stelle ich Ihnen aufgrund erbrachter Leistung (auflisten) folgenden Betrag in Rechnung:

50 Euro
abzüglich 25 Euro Vorkassen
---------
25 Euro.

Ich bitte Sie, den Betrag binnen 2 Wochen auf mein unten genanntes Konto zu überweisen.

MfG

Mr. B"

oder so ähnlich

Panasonic
2004-06-20, 15:16:11
Rechnungsnummern müssen fortlaufend sein, desweiteren hast Du eine Archivierungspflich von afaik 7 Jahren. Desweiteren muss die Umsatzsteuer aufgeführt werden. Am besten Du stellst Rechnungen nur auf Namen aus.

Desweiteren gibt es gravierende Änderungen im Steuerrecht ab de, 01.07.04.

Natürlich darfst Du als Privatperson keine Rechnungen ausstellen!

darph
2004-06-20, 15:18:21
Original geschrieben von Panasonic
Rechnungsnummern müssen fortlaufend sein, desweiteren hast Du eine Archivierungspflich von afaik 7 Jahren. Desweiteren muss die Umsatzsteuer aufgeführt werden. Am besten Du stellst Rechnungen nur auf Namen aus.

Jein.

Umsatzsteuer darf nur ausgezeichnet werden, wenn man auch Umsatzsteuer zahlt. Und als Kleinunternhmer tut man das oft nicht.

Und wenn das seine erste Rechnung in diesem Jahr ist - dann wird er ganz gewiss keine Umsatzsteuer zahlen müssen.

Zumindest war es so, als ich mein Unternehmen angemeldet hab

govou
2004-06-20, 15:22:53
Rechtlich ist alles okay, auch wenn man kein Unternehmen angemeldet hat. Muss aber halt eine einfache Buchhaltung machen und wie ihr ja wisst "KEINE BUCHUNG OHNE BELEG!". Also muss ich Rechnungen ausstellen.

Black-Scorpion
2004-06-20, 15:30:55
Original geschrieben von Panasonic
Natürlich darfst Du als Privatperson keine Rechnungen ausstellen!
Falsch!

Jeder darf und kann eine Rechnung austellen.
Der Unterschied ist nur der das auf einer Rechnung von privat keine Märchensteuer ausgewiesen werden darf.
Die darf nur auf einer gewerblichen Rechnung ausgewiesen sein.

Gast
2004-06-20, 15:34:33
Original geschrieben von Anonym_001
Falsch!

Jeder darf und kann eine Rechnung austellen.
Der Unterschied ist nur der das auf einer Rechnung von privat keine Märchensteuer ausgewiesen werden darf.
Die darf nur auf einer gewerblichen Rechnung ausgewiesen sein. Nicht ganz. Selbstverständlich darf auf einer privaten Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Sie darf nur nicht beim Vorsteuerabzug berücksichtigt werden.

govou
2004-06-20, 15:40:46
Original geschrieben von Gast
Nicht ganz. Selbstverständlich darf auf einer privaten Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Sie darf nur nicht beim Vorsteuerabzug berücksichtigt werden.
Also mein Vater (Finanzbeamter) hat mir dringend davon abgeraten. Ich soll warten, bis das Finanzamt selber auf mich zukommt.

Außerdem müsstest du das auch abführen (logisch oder?)

soLofox
2004-06-20, 15:44:50
Mein Vater hat kein Unternehmen angemeldet, ist aber selbstständig und ich schreibe für ihn immer die Rechnungen.

Hier mal ein Beispiel :

http://www.ewetel.net/~wolfgang.damroese1/rechnung.jpg

Gast
2004-06-20, 15:56:39
Original geschrieben von Mr.B
Also mein Vater (Finanzbeamter) hat mir dringend davon abgeraten. Ich soll warten, bis das Finanzamt selber auf mich zukommt.

Außerdem müsstest du das auch abführen (logisch oder?) Ob das Ausweisen der Umsatzsteuer für Privatleute sinnvoll ist, sei dahingestellt. Ich würde es auch nicht machen. Aber es ging ja um die Behauptung, dass es nicht erlaubt sei.

Gast
2004-06-20, 16:01:09
Original geschrieben von sciefiLon
Mein Vater hat kein Unternehmen angemeldet, ist aber selbstständig und ich schreibe für ihn immer die Rechnungen. Nanü?

Ist dein Vater Robin Hood? Imo ist für jede Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, eine Gewerbeanmeldung notwendig.

govou
2004-06-20, 16:06:48
Original geschrieben von Gast
Nanü?

Ist dein Vater Robin Hood? Imo ist für jede Tätigkeit, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, eine Gewerbeanmeldung notwendig.
Nein, Kleingewerbetreibene müssen kein Gewerbe anmelden.

soLofox
2004-06-20, 16:13:14
Original geschrieben von Mr.B
Nein, Kleingewerbetreibene müssen kein Gewerbe anmelden.


Richtig. :)

govou
2004-06-20, 16:17:40
blah. double

Gast
2004-06-20, 16:18:54
Original geschrieben von Mr.B
Nein, Kleingewerbetreibene müssen kein Gewerbe anmelden. Das wäre mir neu! Die Gewerbeanmeldung hat nichts mit der Höhe irgendwelcher Umsätze zu tun, sondern ausschließlich mit der Art der Tätigkeit.

Wer gewerblich tätig werden will, muss dies seiner Gemeinde (oder dem Landkreis) melden. Für freie Berufe ist eine Gewerbeanmeldung nicht erforderlich, wohl aber für Kleingewerbetreibende. Zuständig ist in der Regel das Ordnungsamt; manche Kommunalverwaltungen haben auch ein eigenes Gewerbeamt.

Eine besondere Genehmigung ist für die hier in Frage kommenden Berufe nicht erforderlich. Wer allerdings einen Handwerksbetrieb aufmachen will, wozu manche Innungen bereits den Hardware-Händler mit Reparaturservice zählen, muss besondere Voraussetzungen erfüllen, die er bei Bedarf bei der Handwerkskammer erfragen kann.

Nach den Buchstaben des Gesetzes muss die Gewerbeanmeldung bereits erfolgen, "wenn der Gedanke einer gewerblichen Tätigkeit im Kopf reift". Allerdings gilt eine Tätigkeit erst dann als gewerblich, wenn sie

* selbstständig
* mit Gewinnerzielungsabsicht und
* nachhaltig

ausgeübt wird. Wer ehrenamtlich für seinen Turnverein eine Web-Site bastelt, als Studentin mal gegen - auch sehr gute - Bezahlung ein einzelnes Programm schreibt oder als Angestellter mal nebenbei austesten will, ob sich so eine selbstständige Arbeit überhaupt rechnet, übt noch kein Gewerbe aus. Erst wer sich entscheidet, diesen Job dauerhaft zu machen, muss ein Gewerbe anmelden. Und zwar sofort.

Auf den Umfang der Tätigkeit kommt es dabei nicht an: Ein Gewerbe kann auch nebenberuflich ausgeübt werden. Auch die Studentin muss ein Gewerbe anmelden, sobald aus ihrem einmaligen Auftrag eine dauerhafte Nebentätigkeit wird.

Quelle: http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber_old/3-1.html

govou
2004-06-20, 16:24:43
Hast Recht, habe da was verwechselt

Gast
2004-06-20, 16:32:29
Original geschrieben von Mr.B
Hast Recht, habe da was verwechselt Vermutlich das mit dem Finanzamt. ;)

Aber eine Gewerbeanmeldung hat ja eigentlich sowieso nur Vorteile. Kostet nur ein paar Euro und schon ist man Geschäftsmann: Firmenwagen, Vorsteuerabzug, Händlerpreise. Um nur ein paar Stichworte in den Raum zu werfen.

Mylene
2004-06-27, 07:55:45
"laut mündlicher vereinbarung" reicht nicht aus, die leistung muss deutlich erkennbar sein, z.b. layout für werbeprospekte.

wenn ein vertrag vorliegt, kannste schreiben "laut vertrag vom 00.00.2004"

privat kannste sehr wohl ne rechnung ausstellen. meines wissens musste dein einkommen auch erst dann versteuern, wenn du eine gewisse grenze erreicht hast. wo die liegt, weiss ich nicht.

wenn dir das alles zu kompliziert und zu vage ist, lass dir einfach einen privaten leihschein ausstellen *g*

Gast
2004-06-30, 11:35:04
Ab 01.07.2004:

Freiberufler und Selbstständige müssen - wenn sie für andere Unternehmen arbeiten oder sie beliefern - das EU-Recht für ihre Rechnungen beachten. Die Stiftung Warentest weist darauf hin, dass das Finanzamt nur noch Rechnungen als ordnungsgemäß akzeptiert, wenn sie die Formalien der neuen Musterrechnung erfüllen. Per Mail oder per Internet müssen sie eine digitale Signatur enthalten. Bei Telefax-Rechnungen sollten beide Beteiligten den Papierausdruck aufheben.

Quelle: http://de.news.yahoo.com/040629/12/43gpi.html

Mylene
2004-06-30, 21:49:22
ist er denn wirklich freiberufler oder selbständiger? das kommt bei seinem posting ja nicht wirklich rüber.

>> Info << (http://bmwi-softwarepaket.de/InfoArchiv/1541/6478.html)

Gast
2004-06-30, 22:21:54
Das deutsche Steuerrecht unterscheidet zwischen 7 Einkunftsarten:

- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG )
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG )
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG )
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG )
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG )
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 ESt G)
- sonstige Einkünfte (§ 22 EStG )

Das sehe ich für ihn eigentlich nur Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, also Selbstständiger.

Mylene
2004-06-30, 23:41:49
"Zwei wichtige Gesichtspunkte sprechen immer für die steuerliche Selbstständigkeit:

Die (Dienst)Leistung wird vom Steuerzahler am Markt angeboten.
Es kommt entscheidend darauf an, dass die Leistung grundsätzlich am Markt angeboten wird und der Steuerzahler nach außen als Selbstständiger in Erscheinung tritt. Es muss also die Möglichkeit bestehen, dass der Selbstständige auch Aufträge durch andere Kunden erhalten kann. Die Teilnahme am allgemeinen Marktgeschehen kann dann auch erfüllt sein, wenn die Leistung nur an einen Abnehmer erbracht wird. Probleme ergeben sich in den Fällen, in denen der Selbstständige einfach seine bisherige Aufgaben als Arbeitnehmer nunmehr selbstständig erbringt, nur für seinen (ehemaligen) Arbeitgeber tätig ist und er weder andere Auftraggeber noch seine Dienstleistung bei anderen Kunden angeboten hat. "

Quelle: http://www.rententips.de/rententips/selbst/schein/12.php

heisst dann doch, dass er nicht gleich selbständig ist, wenn's ne einmalige sache war (zumindest kam's so rüber) - oder?

Gunaldo
2006-01-20, 11:44:25
Falsch!

Jeder darf und kann eine Rechnung austellen.
Der Unterschied ist nur der das auf einer Rechnung von privat keine Märchensteuer ausgewiesen werden darf.
Die darf nur auf einer gewerblichen Rechnung ausgewiesen sein.

würde ich auch so sehen.
ist das denn richtig?
betrifft mich nun auch.
muss rechnungsnummer etc drauf?

es geht um den verkauf von neuware bei ebay.

Mylene
2006-01-20, 14:03:32
was drauf muss, kommt darauf an, ob der wert über oder unter 100 € liegt.

bei rechnungen über 100 €:
- vollständige anschrift des (leistungs)empfängers
- vollständige anschrift des leistenden
- ust./steuernr. des leistenden
- rechnungsdatum
- rechnungsnummer
- leistungszeitpunkt
- mwst.ausweis oder hinweis, wieso es nicht mwst.-pflichtig ist
- handelsübliche bezeichnung der menge/ware
- nettobetrag
- gesamtbetrag


unter 100 € mindestens:
- vollständige anschrift des leistenden
- handelsübliche bezeichnung der menge/ware
- gesamtsumme
- mwst.ausweis

Gunaldo
2006-01-20, 14:56:29
für mich als privatperson also:

unter 100 € mindestens:
- vollständige anschrift des leistenden
- handelsübliche bezeichnung der menge/ware
- gesamtsumme

?