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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung anfechten


desperado2000
2004-06-20, 21:08:32
Hi

Ich bin grad dabei meine Kündigung anzufechten.Mir hat ein Nachbar gesagt das man das kann und ich dann evtl ne Abfindung bekomme.
Nur muss ich jetzt erst meine Kündigung widerrufen oder wie das heisst und dann vor ein Arbeitsgericht gehen.
Nur die Frage wie formulieren ich jetz den Brief an Arbeitgeber?
Widerrufen oder widersprechen hört sich dumm an...

Kenny1702
2004-06-20, 21:12:53
Original geschrieben von desperado666
Hi

Ich bin grad dabei meine Kündigung anzufechten.Mir hat ein Nachbar gesagt das man das kann und ich dann evtl ne Abfindung bekomme.
Nur muss ich jetzt erst meine Kündigung widerrufen oder wie das heisst und dann vor ein Arbeitsgericht gehen.
Nur die Frage wie formulieren ich jetz den Brief an Arbeitgeber?
Widerrufen oder widersprechen hört sich dumm an...
Such dir einen Rechtsanwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, erklär ihm deinen Fall und laß dich beraten.

EDIT: Klingt nicht toll, aber den wirst du in so einem Fall wohl eh noch brauchen.

EDIT2: Innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung der Kündigung muß man AFAIK beim Arbeitsgericht die Kündigung anfechten

Gast
2004-06-20, 21:15:08
Ich kann dir aus eigener Erfahrung nur dringend raten, einen Anwalt aufzusuchen. Da reicht schon ein falsch formuliertes Wort in deinem Schreiben und du kriegst gar nichts.

Was ist denn als Kündigungsgrund angegeben? Warst du da zeitlich befristet eingestellt oder noch in der Probezeit. Habt ihr da eine Gewerkschaft oder einen Betriebsrat? Dann wende dich zuerst an sie.

desperado2000
2004-06-20, 21:24:26
Nana erstmal ruf ich beim Arbeitsgericht an und frag da mal nach nur meinte mein Nachbar man muss innerhalb von 8 Tagen die Kündigung anfechten.
Ich wollt jetzt diesen Wisch erstmal aufsetzen nur fällt mir das Verb nicht mehr ein das mein Nachbar gebraucht hat.War irgendeine Beamten Deutsch formulierung.
Form und fristgerecht kam darin vor nur das Verb fällt mir nicht mehr ein.

Gast
2004-06-20, 21:32:24
Wenn du uns den Grund verraten würdest, dann könnten wir dir vielleicht eher helfen. Denn es gibt natürlich auch jede Menge rechtlich einwandfreie Gründe für eine Kündigung:
Betriebsbedingte Kündigung, weil dein Arbeitsplatz weggefallen ist oder du hast schon eine oder mehrere Abmahnungen erhalten.

Ist es denn eine fristlose oder fristgerechte Kündigung? Bei fristgerechten Kündigungen bist du in der Regel nämlich machtlos.

desperado2000
2004-06-20, 21:36:18
War innerhalb der 6 Monate Probezeit aber zum Ende des Monats.
Grund ist jetzt erstmal nicht wichtig.Werd mal sehen was die Herren beim Arbeitsgericht sagen.

Kenny1702
2004-06-20, 21:37:05
Original geschrieben von desperado666
nur meinte mein Nachbar man muss innerhalb von 8 Tagen die Kündigung anfechten.

Ich bin mir sehr sicher, daß es 3 Wochen nach Zugang der Küngigung sind.

Panasonic
2004-06-20, 21:40:39
Original geschrieben von desperado666
War innerhalb der 6 Monate Probezeit aber zum Ende des Monats.
Grund ist jetzt erstmal nicht wichtig.Werd mal sehen was die Herren beim Arbeitsgericht sagen.

Überhaupt nichts, da es während der Probezeit keiner Begründung bedarf. Du hast noch nichtmal das Recht selbst eine Begründung zu erfahren.

Und wenn Di eine Begründung bekommen hast, währe es schon wichtig, diese zu kennen um Dir Tipps geben zu können.

Lokadamus
2004-06-20, 21:44:06
mmm...

Wegen Kündigungsfrist, waren das nicht 2 Wochen bzw. 10 Werktage?

Desperado
Das kannst du, glaube ich, vergessen. Während der Probezeit kann man dich ohne Grund kündigen und muss dich nicht übernehmen. Probleme kann die Firma nur bekommen, wenn sie die gleiche Stelle mit einer neuen Person besetzt, aber selbst dann kannst du nichts machen. Eher wird die Firma sowas vortragen ala: "Nach reiflicher Überlegung sind wir zu dem Entschluß gekommen, dass die erbrachte Leistung nicht unseren Anforderungen entsprach und wir uns darum trennen mussten." Glücklich wirst du in der Firma so oder so nicht mehr und mit welchem Grund willst du einen Anspruch auf eine Abfindung erklären? das setzt eine "normale" Kündigung mit Grund vorraus, damit du den Grund anfechten kannst ...

Kenny1702
2004-06-20, 21:45:14
Es gibt leider durchaus Unternehmen, die mit Beschäftigten in der Probezeit versuchen auszukommen.

kmf
2004-06-20, 21:46:48
Original geschrieben von desperado666
War innerhalb der 6 Monate Probezeit aber zum Ende des Monats.
Grund ist jetzt erstmal nicht wichtig.Werd mal sehen was die Herren beim Arbeitsgericht sagen.

Hör auf damit, während der Probezeit kann jede Partei ohne Angabe von Gründen täglich kündigen.

Gast
2004-06-20, 21:51:07
Also ich seh da für dich auch schwarz. In dem unten angeführten Urteil vom LAG Rheinland-Pfalz hatte es nicht mal Auswirkungen auf die Kündigung, dass der Arbeitnehmer wegen der Stelle extra umgezogen ist:

In der Probezeit kann einem Arbeitnehmer auch ohne Pflichtverletzung gekündigt werden. Deshalb ist auch eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich. Eine Kündigung in der Probezeit ist nur dann unzulässig, wenn sie gegen den Grundsatz von ”Treu und Glauben“ verstößt. Das muss der Arbeitnehmer darlegen und beweisen. Der Kläger kann sich insoweit nicht darauf berufen, dass er wegen der neuen Stelle umgezogen sei. Das begründet noch keine Treuwidrigkeit.

Quelle: http://www.otto-schmidt.de/ovs_archiv/200201/archiv_8506.html

Gast
2004-06-20, 21:53:47
Ich würde die Finger davon lassen. Da während der Probezeit jederzeit gekündigt werden kann, hast du praktisch keine Chance. Du bleibst dann höchstens auf eventuellen Gerichts- und Anwaltskosten sitzen.

desperado2000
2004-06-20, 23:52:22
Naja kann ja alles sein oder auch nicht...
Trotzdem meine Geschichte.
ICh hab vom Kudnen hinten in der Technik ein Board getestet.Er sagte 3 Ram Reigel werden nicht erkannt ich hab dann drei Ram Reigel von der Firma und den Prozessor und einen Kühler drauf geschnallt.Als ich grade diese Kombo einschalten wollte hat der Techniker übernommen und mich wieder weggeschickt.Ich hab ihm gesagt das nur das Board vom Kunde ist er hats nicht geschnallt und den Kunden mit dem ganzen Sachen dann aus dem Laden gelassen.
Schaden ca 350 Euro.
Er hat ne Abmahnung bekommen ich bin geflogen.
Mein Nachbar meinte darauf kann man setzen und ne Abfindung bekommen auch trotz Probezeit.
Schliesslich werde ich quais dort ausgebildet und ich hätte keine Verantwortung dafür.
Aber ob das alles so ist weis ich nicht ich bin kein Fachmann im Arbeitsrecht und ich sicher auch nicht.

MaKosch
2004-06-21, 00:03:15
glaube nicht, dass dir das arbeitsgericht da in irgendeiner weise auskunft erteilen wird... ist ja nicht deren aufgabe. die gerichte dienen ja der entscheidungsfindung, für die beratung dürfte der anwalt von nebenan zuständig sein

ernesto.che
2004-06-21, 00:19:24
In der Probezeit kann fristlos und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Was du vor hast ist Verschwendung von Zeit, Geld und Bemühungen.
Erspar dir das und belaste die öffentliche Hand nicht zusätzlich.

Aber: Viel Erfolg bei der Suche nach einer neuen Anstellung! :)

sun-man
2004-06-21, 08:28:33
Hi,
Abfindung? Wofür denn? Nach 2 Jahren in denen man bei einer Firma angestellt ist hat man Anspruch auf ~2-3 wochen Arbeitsgeld als Abfindung.
in der Probezeit, deswegen heisst das ja auch so, kann man sich auf den Kopf stellen, da gibts nix, wofür auch.

Warum bist Du nicht hinter dem Kunden her und hast die 3 Riegel zurückgefordert?
Mehr als reden wird mit dem Chef nicht möglich sein - das Wort "Abfindung§ solltest Du dabei aber eher nicht verwenden.

MFG

darph
2004-06-21, 08:34:52
Das scheint ja ein toller Laden zu sein... wegen sowas... naja.

Gast
2004-06-21, 08:52:59
Wann bekomme ich eine Abfindung?

Es müssen Voraussetzungen erfüllt sein, um überhaupt Chancen auf eine Abfindungszahlung zu haben:

... für den Betrieb das Kündigungsschutzgesetzt gilt.

Unbedingt beachten: Das Kündigungsschutzgesetz gilt nicht innerhalb der sechsmonatigen Probezeit!

Quelle: http://www.freenet.de/freenet/finanzen/recht_steuern/abfindung/02.html

---

Abfindung: Häufig geht es ohne

Genießt Ihr Mitarbeiter (noch) keinen Kündigungsschutz, besteht für Sie als Arbeitgeber kein Anlass, eine irgendwie geartete Abfindung im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu zahlen. Sie haben lediglich die „normale“ Kündigungsfrist zu beachten.

Zögern Sie nicht, Ihren Mitarbeiter darauf deutlich hinzuweisen. Viele Arbeitnehmer sind nämlich der Auffassung, dass ihnen nach Ablauf der Probezeit – selbst wenn diese lediglich 3 oder 4 Monate beträgt – ein Anspruch auf Abfindung zustehe. Das ist aber nicht der Fall.

Quelle: http://www.arbeitsrecht.org/kuendigung/abfindung/artikel01347.html

TIP: Spar dir die Klage!

Panasonic
2004-06-21, 09:41:47
Original geschrieben von desperado666
Naja kann ja alles sein oder auch nicht...
Trotzdem meine Geschichte.
ICh hab vom Kudnen hinten in der Technik ein Board getestet.Er sagte 3 Ram Reigel werden nicht erkannt ich hab dann drei Ram Reigel von der Firma und den Prozessor und einen Kühler drauf geschnallt.Als ich grade diese Kombo einschalten wollte hat der Techniker übernommen und mich wieder weggeschickt.Ich hab ihm gesagt das nur das Board vom Kunde ist er hats nicht geschnallt und den Kunden mit dem ganzen Sachen dann aus dem Laden gelassen.
Schaden ca 350 Euro.
Er hat ne Abmahnung bekommen ich bin geflogen.
Mein Nachbar meinte darauf kann man setzen und ne Abfindung bekommen auch trotz Probezeit.
Schliesslich werde ich quais dort ausgebildet und ich hätte keine Verantwortung dafür.
Aber ob das alles so ist weis ich nicht ich bin kein Fachmann im Arbeitsrecht und ich sicher auch nicht.

nT

desperado2000
2004-06-21, 11:37:03
Wollt ihr wissen welcher Laden das ist?

Formica
2004-06-21, 15:10:24
Original geschrieben von desperado666
Wollt ihr wissen welcher Laden das ist?

jep!

desperado2000
2004-06-21, 20:49:46
Arlt.com so heisst der Laden.
Wenn ich mein Arbeitszeugnis hab werd ich noch was verraten.So mancher wird dann ins Grübeln geraten ob er da wirklich seine Hardware in Zukunft kaufen noch wird.
Ich selbst werds nur noch bei bestimmten Artikeln machen...

noid
2004-06-21, 21:40:21
arlt ;D

das sind die, die auf memorysticks dina3-garantiekleber pappen. ich dachte es mir schon, als ich das mit dem techniker gelesen hab.

soll ich mal was von McD ausplaudern?
am besten darauf bestehen, dass der burger zB keine zwiebeln hat (die gurke kann man zu einfach rausfriemeln) - dann haben die auch keine chance die lagerfristen endlos zu überziehen.

desperado2000
2004-06-22, 00:13:10
Die Garantieaufkleber sind da nur drauf das man Ware aufmachen kann und wieder zurücknehmen kann ohne das der Kunde später merkt das seine Ware schon mal benutzt worden war(der erste Kunde der die Ware warum auch immer gutgeschrieben haben wollte)
Kommt viel häufiger vor als ihr denkt)
Auch ihr Webshop Einkäufer !
:-)