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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann braucht man ein Impressum?


Dj_Brubaker
2004-06-21, 08:56:39
Hallo,
ich habe mit einem Freund zusammen eine Homepage für eine Firma erstellt, die über die Seite sich nur präsentieren möchte, nichts verkaufen!
Wir sind von einem entfernten bekannten angeschrieben worden, dass wir ein Impressum benötigen würden, da wir sonst mit einer Strafe rechnen müssten.
Daraufhin habe ich mich mal im Bekanntenkreis umgehört und habe ganz unterschiedliche Meinungen bekommen.

Muss man ein Impressum haben und was muss und soll dann darin stehen?

danke sehr

Gast
2004-06-21, 09:22:55
Das Teledienstgesetz ist da eigentlich eindeutig. Nur wird häufig der dort beschriebene Begriff geschäftsmäßig mit gewerbsmäßig verwechselt.

§6 Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:...

Doch hier muß klar unterschieden werden zwischen den beiden Begriffen "geschäftsmäig" und "gewerbsmäßig". Der Begriff "gewerbsmäßig" trifft auf eine Tätigkeit in der Tat erst dann zu, wenn mit ihr Geld erwirtschaftet werden soll (Gewinnerzielungsabsicht). Der Begriff "geschäftsmäßig" aber bezeichnet sämtliche Tätigkeiten, die ernsthaft betrieben werden und die nicht nur vorübergehend sind (nachhaltige Tätigkeiten). Hat aber mit Geldverdienen nichts zu tun!

Nicht impressungspflichtig sind nach Teledienstgesetz im WWW nur reine Testseiten, mit denen man seine HTML-Kenntnisse erprobt und die nach kurzer Zeit wieder gelöscht werden. Ebensowenig impressumspflichtig sind Photos, die man kurzzeitig auf einem Webserver speichert, um sie seinen Verwanten zugänglich zu machen. Und ebenso muß auch derjenige, der eine Webseite als Kontaktanzeige nutzt und darauf seine sexuellen Vorlieben schildert, seine Adresse nicht preisgeben.

Also muss auch der Betreiber eines Forums, das nicht nur zu Testzwecken vorübergehend eingerichtet ist, ein Impressum haben. Auch Betreiber von privaten Webseiten sind impressumspflichtig. Eine Firma selbstverständlich auch!

Eine ernsthaft Webseite, die kein Impressum hat, erweckt bei mir immer den Eindruck, sie hätten was zu verbergen. Darüber hinaus sind einige Anwälte auf Abmahnungen spezialisiert, die nur nach solchen Fällen suchen.

Quelle: http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html

Black-Scorpion
2004-06-21, 14:38:39
Original geschrieben von Dj_Brubaker
Muss man ein Impressum haben und was muss und soll dann darin stehen?

danke sehr

gewerbliche Hompage:
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Wer braucht ein Webimpressum?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben müssen alle gewerblichen Anbieter machen - egal, ob die Webpräsenz dem E-Commerce oder der Selbstdarstellung dient. Ausgenommen von der Impressumspflicht sind rein private Websites. Bei fehlenden, unvollständigen oder nicht richtig angebrachten Angaben nach dem Teledienstegesetz droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Aber auch eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber kann die Folge sein.
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Quelle: http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/benutzerguide.php


private Homepage:
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Privaten Homepagebetreibern, die angesichts der ungeklärten Rechtslage auf Nummer Sicher gehen wollen, empfehlen wir ein Impressum, wie es unser Webimpressum-Assistent unter der Auswahl »Private Homepage« angibt.
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Quelle: http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/privat.php


Geh auf diese Seite, da kannst du über einen Assistent ein Impressum erstellen.
http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/

imagine
2004-06-21, 17:36:11
Original geschrieben von Dj_Brubaker
ich habe mit einem Freund zusammen eine Homepage für eine Firma erstellt, die über die Seite sich nur präsentieren möchte, nichts verkaufen!
Wir sind von einem entfernten bekannten angeschrieben worden, dass wir ein Impressum benötigen würden, da wir sonst mit einer Strafe rechnen müssten.
Ob man auf der Seite direkt etwas kaufen kann ist egal. Wenn die Firma dort ihre Produkte oder Leistungen bewirbt, handelt sie geschäftsmäßig.



Entgegen der ständig wiederholten Behauptung einiger Kontrollfreaks besitzt eine private Seite im Stile von "Hallo ich bin Herbert und das ist meine Homepage" aber keinerlei Kennzeichnungspflichten. Im TDG werden sogar explizit private Gelegenheitsgeschäfte ausgenommen, private "Niemalsgeschäfte" erst recht.

Metal Maniac
2004-06-22, 02:07:42
Na toll... tolles deutsches Rechtssystem... Da dürfte ich dann auf meiner privaten Homepage, die ich immer wieder mal aktualisiere, also ein Impressum anbringen... Da könnte ich mir auch gleich ein Schild umhängen "Spamt mich zu und überhäuft mich mit Werbung" bzw. wenn jemandem meine Website missfällt kann er vorbeischaun und mir eine mit'm Baseballschläger überbraten (gut, ist etwas übertrieben, trotzdem)... Super, genial... ich liebe das...

Wie verträgt sich das eigentlich mit dem Datenschutzgesetz?!?

mictasm
2004-06-22, 03:36:41
Also jetzt mal ehrlich, wie naiv bist du denn? Über die Whois-Auskunft der DENIC kannst du doch schon immer die Adresse eines Domainbesitzers herausbekommen.

Aber imagine hat es ja gerade vor dir geschrieben. Eine private Homepage benötigt kein Impressum.

Gruß,

MIC

govou
2004-06-22, 10:53:37
Original geschrieben von mictasm
Also jetzt mal ehrlich, wie naiv bist du denn? Über die Whois-Auskunft der DENIC kannst du doch schon immer die Adresse eines Domainbesitzers herausbekommen.

Aber imagine hat es ja gerade vor dir geschrieben. Eine private Homepage benötigt kein Impressum.

Gruß,

MIC
Schonmal was von de.vu oder .tk gehört?

Dj_Brubaker
2004-06-22, 11:01:52
ok, danke sehr.
dann weiß ich was ich zu tun habe.

Metal Maniac
2004-06-22, 11:55:24
Original geschrieben von mictasm
Also jetzt mal ehrlich, wie naiv bist du denn? Über die Whois-Auskunft der DENIC kannst du doch schon immer die Adresse eines Domainbesitzers herausbekommen.

Aber imagine hat es ja gerade vor dir geschrieben. Eine private Homepage benötigt kein Impressum.

Gruß,

MIC

Das weiß ich selber, meine Website ist allerdings bei Freenet gehostet, und da tust Dich mit DENIC wohl etwas schwer ;). Ich hab' zwar auch 'ne Domain registriert, aber da ist es mir auch vollkommen egal, denn jeder muss zuerst mal zu DENIC gehen und gezielt danach suchen. Was aber Text auf meiner Homepage angeht bin ich vorsichtig, da mir das zugespamme meines eMail-Accounts schon reicht und das nicht auch noch bei meiner echten Adresse haben muss. Und der Begriff "geschäftsmäßig" ist halt trotzdem immer noch nicht genau definiert...

TryPod
2004-06-22, 13:01:48
Original geschrieben von Anonym_001
Ausgenommen von der Impressumspflicht sind rein private Websites.
Original geschrieben von imagine
Entgegen der ständig wiederholten Behauptung einiger Kontrollfreaks besitzt eine private Seite im Stile von "Hallo ich bin Herbert und das ist meine Homepage" aber keinerlei Kennzeichnungspflichten. Im TDG werden sogar explizit private Gelegenheitsgeschäfte ausgenommen, private "Niemalsgeschäfte" erst recht.
Original geschrieben von mictasm
Aber imagine hat es ja gerade vor dir geschrieben. Eine private Homepage benötigt kein Impressum.
Hallo,

an anderer Stelle habe ich mich ja schon als "PC Games Hardware"-Leser geoutet. :D Ab und zu steht da tatsächlich mal was Brauchbares drin. hehe

Auf jeden Fall gibt es auf den Anfangsseiten immer einen kleinen Kasten, in dem so ein Rechtsanwalt (ist gleichzeitig Lehrbeauftragter für Internetrecht, s.u.) der Redaktion Rede und Antwort steht. Ganz interessant teilweise.

Vor ein paar Monaten hat der Rechtsanwalt mal was zum Impressum gesagt. Da stand ganz klar, dass man für eine rein private Website ohne Werbebanner o.ä., also ohne jeglichen gewerblichen Zweck, kein Impressum braucht.

O.k., falls ich mich damit weit aus dem Fenster lehne, weil ich etwas aus der "PC Games Hardware" eingescannt und hochgeladen habe und es nun im Internet poste, dann behaupte ich einfach: 1. Ich war es nicht. Und 2. Das war schon. :D

Wie auch immer:

http://www.aquacool.gmxhome.de/rahahn.jpg

Gast
2004-06-22, 15:28:49
Original geschrieben von imagine Entgegen der ständig wiederholten Behauptung einiger Kontrollfreaks besitzt eine private Seite im Stile von "Hallo ich bin Herbert und das ist meine Homepage" aber keinerlei Kennzeichnungspflichten. Im TDG werden sogar explizit private Gelegenheitsgeschäfte ausgenommen, private "Niemalsgeschäfte" erst recht. So sicher wie du scheinen sich die Anwälte auf dem Link von Anonym_001 aber nicht zu sein. Auch der Anwalt aus der PC Games Hardware schreibt, dass bei Schaltung eines Werbebanners ein Impressum erforderlich ist. Ich kann die Frage, wie sich das bei einem Werbebanner meines Providers verhält, das dort eingeblendet wird, damit mein Webspace kostenlos bleiben kann, nicht beantworten.

Darüber hinaus habe ich das Teledienstgesetz jetzt bestimmt schon 20 mal gelesen (http://www.lrz-muenchen.de/~rgerling/gesetze/tdg.htm), kann aber den von dir angesprochenen Ausschluss privater Gelegenheitsgeschäfte nicht finden. Kannst du mir da mal helfen?

imagine
2004-06-22, 17:15:38
Die Frage ist was "geschäftsmäßig" bedeutet. Und das ist u.a. in der Begründung der Änderung des Teledienstegesetzes vermerkt:


"Der Begriff "geschäftsmäßig" ist auch an anderer Stelle im TDG von Bedeutung (§2 Abs. 4 und §6) und grenzt den Anwendungsbereich auf kommerzielle Teledienste ein. Geschäftsmäßig handelt ein Diensteanbieter, wenn er Teledienste aufgrund einer nachhaltigen Tätigkeit mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht erbringt. Zu den geschäftsmäßig angebotenen oder erbrachten Telediensten fallen beispielsweise auch Teledienste von öffentlichen Bibliotheken und Museen. Bei privaten Gelegenheitsgeschäften ist dagegen kein geschäftsmäßiges Handeln gegeben.

http://www.iid.de/iukdg/eval/EGG-Fassung-Kabinett.pdf

Gast
2004-06-22, 18:00:23
Naja. Ich bin kein Jurist und kann das deshalb nicht beurteilen. Aber dein Link ist ja nur der Entwurf des Teledienstgesetzes.

Im Falle eines Rechtstreits wird imho kein Richter oder Anwalt sich auf Fußnoten zum Entwurf festlegen. Was der Gesetzgeber da ursprpünglich mal hineininterpretiert hat ist mittlerweile hinfällig. Im tatsächlichen Gesetzestext kann ich den Passus jedenfalls nicht finden. Und nach unserer Rechsprechung wird das dann vermutlich im Ermessen der Gerichte liegen. Und genau das haben die Anwälte im obigen Link von Anonym_001 ja gesagt.

Ich persönlich bin der Meinung, dass ein Impressum für private Homepages so einfach nicht ausgeschlossen werden kann. Auf einer Seite mit Bildern meines Autos und den Kindern mag das ja zutreffen. Aber schon wenn ich Links auf andere Seiten, z.B. Fernsehsender oder Autohändler drin habe, trage ich eventuell schon zur Meinungsbildung bei.

Die Frage, ob ein Impressum für private Homepages sinnvoll ist, kann sich jeder selbst beantworten. Aber die Frage, ob es vorgeschrieben sei, möchte zumindest ich nicht kategorisch mit nein beantworten.

govou
2004-06-22, 22:09:31
Sollte es ein Anwalt wagen, wegen einer meiner Privatseiten mit Banner mich abzumahnen, hat der in wenigen Tagen kein lebenswertes Leben mehr *eg*

imagine
2004-06-23, 00:19:07
Original geschrieben von Gast
Naja. Ich bin kein Jurist und kann das deshalb nicht beurteilen. Aber dein Link ist ja nur der Entwurf des Teledienstgesetzes.
Ich bin auch kein Jurist. Ich nehme an, dass ist der Gesetzesentwurf, der nach dem Beschluss durch den Bundestag an den Bundesrat ging. Hab auf die Schnelle nix Besseres gefunden, sollte aber sowieso identisch mit der Endfassung sein.

Original geschrieben von Gast
Im Falle eines Rechtstreits wird imho kein Richter oder Anwalt sich auf Fußnoten zum Entwurf festlegen. Was der Gesetzgeber da ursprpünglich mal hineininterpretiert hat ist mittlerweile hinfällig. Im tatsächlichen Gesetzestext kann ich den Passus jedenfalls nicht finden.
Es ging und geht hier um die Bedeutung des Begriffes "geschäftsmäßig", den man mit Hilfe der Alltagssprache offensichtlich nicht klar festmachen kann. Das Zitat aus der Begründung des TDG zeigt, dass "geschäftsmäßig" eben kein Synonym für "nachhaltig" ist.
Es stammt noch nicht mal aus einem juristischen Gesetzeskommentar, sondern wurde vom Gesetzgeber selbst an den Entwurf als Begründung angehängt. Das nun als hinfällig zu bezeichnen, auf der anderen Seite aber Auslegungen von "geschäftsmäßig" von irgendwelchen Webseiten zu verbreiten, finde ich seltsam.



Angesichts der riesigen Anzahl privater Seiten ohne Impressum und ständigen Abmahnwellen für lächerliche Dinge, sollte es doch Hinweis genug sein, dass offenbar noch niemand versucht hat damit das große Geld zu scheffeln.