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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GEZ Befreiung


Gast
2004-06-22, 15:57:09
Moin,

ich wollte mich vion der GEZ berfreien lassen da ich arbeitslos bin und auch noch net gearbeitet habe. Somit bekomm ich natürlich kein geld.

Die von der GEZ wollen jetzt 209€ von mir natürlich kann ich das eher weniger bezahlen...

Nun wollte ich mich wie oben geschreiben befreien lassen. Aber man muss ja sicher nachweisen das man nicht gearbeitet hat... so wie mach ich das wenn ich nicht die ganze Zeit über arbeitslos gemeldet war?

Quasar
2004-06-22, 16:29:12
Einfach deine Radios und deinen Fernseher beim örtlichen Fachhändler abgeben und dir eine Entsorgungsquittung ausstellen lassen.

Wenn man kein Geld hat, kann man sich eben nicht alles leisten.

[dzp]Viper
2004-06-22, 16:31:18
Gehe zum Bürgeramt und beantrage da eine Freistellung für die GEZ - dann stellt dich deine stadt von der GEZ frei! (nicht die GEZ macht das!!!)
Dafür musst du aber ne menge zeug vorlegen... Ich weiss nicht mehr was alles, musst du mal hingehen und nachfragen...

Chris1337
2004-06-22, 16:52:52
Ich meine, du musst vorlegen, dass du nicht zahlen kannst, keine Einkünfte hast und nichts nebenbei verdienst, noch nie gearbeitet hast und halt nicht zahlen kannst.
Ansonsten wird die GEZ aufdringlich! Normalerweise werden aber Arbeitslose von der GEZ befreit bzw. das Sozialamt übernimmt die Gebühren dann.

Annator
2004-06-22, 17:09:29
Anscheinend muss er ja Nachzahlen für irgendeine Zeit. Aber wenn er nie gearbeitet hat ist das ziemlich unlogisch. :o

Drachenkeks
2004-06-22, 17:46:53
soweit mir bekannt ist, dürfte er eh nicht arbeitslos gemeldet sein, da er ja nie 12 Monate durchgängig gearbeitet hat.
Mit dieser Begründung hat mich zumindest das Arbeitsamt abgewiesen, als ich mich nach dem Erziehungsurlaub arbeitslos melden wollte.

Befreiungen für die GEZ gibts dann also an seiner Stelle über das Sozialamt.

wie das mit Nachzahlungen aussieht, weiß ich nicht.
Frage mich allerdings, wie man sowas so lange schleifen lassen konnte, muß ja zwischendurch zumindest mal ein (oder auch mehrere) Schreiben von der GEZ im Briefkasten gewesen sein...

denjudge
2004-06-22, 18:34:14
Du musst nicht 12 Monate arbeiten um Dich arbeitslos melden zu können, sondern um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben. Abeitlos kannst Du dich immer melden (natürlich nur wennde es auch bist...;))

Wofür wollen die von der GEZ denn die 209 Tacken? Nachzahlung oder wie? Wenn aus welchem Zeitraum? Wenn Du noch nie gearbeitet hast musstest Du auch noch nie bezahlen, wenn der Anspruch allerdings aus einem Zeitraum stammt in dem Du nachgewiesener Maßen "gebührenpflichtig" warst, nützt Dir das jetzt auch nix.

Trotzdem würde ich schnellstens die Freistellung beantragen.

Heimatsuchender
2004-06-22, 19:07:31
die 209 euro werden die forderungen sein. ob er schon gearbeitet hat oder nicht spielt keine rolle. @ threadstarter, du muß0t zum sozialamt und die befreiung beantragen. bei der bisherigen forderung hast du leider schlechte karten. man kann sich nicht nachträglich befreien lassen. also: schnellstens zum sozialamt.
tobife

denjudge
2004-06-22, 22:52:56
Ist schon klar, nachträglich befreien is' nich'. Bleibt zu klären ob er in dem Zeitraum auf den sich die 209€ beziehen ein Einkommen hatte. Wenn nicht kann er der Forderung ja vielleicht wiedersprechen.

OhneZ
2004-06-23, 00:36:36
Original geschrieben von Drachenkeks
soweit mir bekannt ist, dürfte er eh nicht arbeitslos gemeldet sein, da er ja nie 12 Monate durchgängig gearbeitet hat.
Mit dieser Begründung hat mich zumindest das Arbeitsamt abgewiesen, als ich mich nach dem Erziehungsurlaub arbeitslos melden wollte.

Befreiungen für die GEZ gibts dann also an seiner Stelle über das Sozialamt.

wie das mit Nachzahlungen aussieht, weiß ich nicht.
Frage mich allerdings, wie man sowas so lange schleifen lassen konnte, muß ja zwischendurch zumindest mal ein (oder auch mehrere) Schreiben von der GEZ im Briefkasten gewesen sein...
Wenn man kündigt, aber dummerweise dies nicht als Einschreiben abschickt und dann die Post ignoriert, weil man ja gekündigt hat. So kann man sowas schon schleifen lassen. :D

Heimatsuchender
2004-06-24, 22:17:19
Original geschrieben von denjudge
Ist schon klar, nachträglich befreien is' nich'. Bleibt zu klären ob er in dem Zeitraum auf den sich die 209€ beziehen ein Einkommen hatte. Wenn nicht kann er der Forderung ja vielleicht wiedersprechen.


ob er ein einkommen hatte oder nicht ist egal. er hatte zumindest die geräte. und das ist der knackpunkt.
tobife

ps: wenn er 209 euro zahlen muss, bedeutet das, dass er 1 jahr irgendwelche schreiben ignoriert hat.