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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kosten für Bewerbungen


Schiller
2004-06-22, 20:58:54
Hi,

ich wollte wissen, ob man die Kosten für Bewerbungen(Papier, Tinte, Mappen, Briefmarken, Umschläge etc.) von der Steuer absetzen kann?

Ich glaub da mal was gehört zu haben.

Mfg

Gast
2004-06-22, 21:01:30
ja

AHF
2004-06-22, 21:01:34
kann man. beim arbeitsamt bekommt man sogar für eine pauschale von 5.00 euro/bewerbung kosten erstattet, wenn man arbeitssuchend oder -los ist.

beides zusammen sollte man vermeiden.

Schiller
2004-06-22, 21:07:23
Ich bin grad auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz. An welche Abteilung muss man sich da wenden?

Siegfried
2004-06-22, 21:37:42
Original geschrieben von AHF
kann man. beim arbeitsamt bekommt man sogar für eine pauschale von 5.00 euro/bewerbung kosten erstattet, wenn man arbeitssuchend oder -los ist.

beides zusammen sollte man vermeiden.
davon könnte man direkt leben wenn man viele und vorallem billige bewerbungen verschickt =)

b0wle`
2004-06-22, 22:52:43
Ja, und man schreibt die Bewerbungen so schlecht, dass man garantiert nicht genommen wird.

Hey, das könnte klappen ;D

Der Sandmann
2004-06-22, 22:58:17
Geht natürlich nur bis zu einem Grenzbetrag :)

Schiller
2004-06-22, 23:06:19
Könnte mal jemand meine Frage beantworten?

An welche Abteilung/an wen muss man sich da wenden?

Danke. :)

Anárion
2004-06-22, 23:19:07
Zum Arbeitsamt marschieren und den "Antrag auf Bewerbungskostenrückerstattung" bei der Information erfragen. Anspruch darauf hast du nur wenn du arbeitslos bist oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist. Wichtig ist, daß du deine Ausgaben auch quittieren musst und daß die Erstattung erst ab dem Stempeldatum auf dem Antrag, gültig wird. Alles was du also vor diesem Datum ausgegeben hast, bekommst du nicht zurück. Mehr als 260€ pro Jahr springen sowieso nicht raus, aber auch das ist eine Menge Holz, wenn man es selbst aufbringen muß.

Die Alternative zum Arbeitsamt wäre das Finanzamt.

Schiller
2004-06-23, 00:03:20
Original geschrieben von Anárion
Zum Arbeitsamt marschieren und den "Antrag auf Bewerbungskostenrückerstattung" bei der Information erfragen. Anspruch darauf hast du nur wenn du arbeitslos bist oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist. Wichtig ist, daß du deine Ausgaben auch quittieren musst und daß die Erstattung erst ab dem Stempeldatum auf dem Antrag, gültig wird. Alles was du also vor diesem Datum ausgegeben hast, bekommst du nicht zurück. Mehr als 260€ pro Jahr springen sowieso nicht raus, aber auch das ist eine Menge Holz, wenn man es selbst aufbringen muß.

Die Alternative zum Arbeitsamt wäre das Finanzamt.

Danke. :) :up:

Franklin
2004-06-23, 04:56:35
Das gilt aber nicht wenn man aus der Schule heraus eine Ausbildung sucht. Nur aus der offiziellen Arbeitslosigkeit heraus.
Auch immer schön Belege aufbewahren wie Briefmarkenquittung usw. , kann immer sein, das die sowas mal sehen wollen.

JFZ
2004-06-23, 13:04:59
Original geschrieben von Franklin
Das gilt aber nicht wenn man aus der Schule heraus eine Ausbildung sucht. Nur aus der offiziellen Arbeitslosigkeit heraus.
Auch immer schön Belege aufbewahren wie Briefmarkenquittung usw. , kann immer sein, das die sowas mal sehen wollen.

d.h. auch nicht, wenn man irgendwann fertigstudiert hat und einen Job sucht?
Weil ich in 9 monaten fertig bin und deswegen mich in nächster Zeit mal umgucken wollte....