Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Kopierschutz" FAQ???
Peppo
2004-06-25, 08:53:27
Man sollte villeicht eine Sticky, oder FAQ für den "Kopierschutz" machen.
Denn, da gibt es immer wieder Diskussionen darüber, ob man SOFTWARE kopieren darf, oder nicht.Egal ob mit "Kopierschutz", oder nicht.
Deswegen wurden einige Threads schon geschlossen,
obwohl es, meiner Meinung nach, NICHT illegal ist, Software zu Kopieren.
z.B.: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?s=&threadid=150679
Also:
Software, mit "Kopierschutz" versehen, Kopieren -> JA
Musik, mit "Kopierschutz" versehen, Kopieren -> NEIN
http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq.htm#18
Edit: Link gefixt
wo ist der unterschied?
games und musik sind beides daten, beide geschützt.
Peppo
2004-06-25, 09:14:17
Liest hier jemand eigentlich die verlinkten Seiten? :eyes:
http://www.internetrecht-rostock.de/urheberrecht-faq.htm#18
18. Ist eine Sicherheitskopie von kopiergeschützten Computerprogrammen weiterhin erlaubt?
Ja!
Dies ergibt sich aus dem neuen § 69 a Abs. 5 UrhG, in dem es heißt: "Die Vorschriften der § 95 a - 95 d finden auf Computerprogramme keine Anwendung".
19. Somit sind Programme, die nur den Kopierschutz von Computerprogrammen umgehen können, um damit eine Sicherheitskopie herzustellen, weiterhin erlaubt?
Nach unserer Auffassung ja.
Es besteht jedoch das faktische Problem, dass Programme, die kopiergeschützte Computerprogramme kopieren können, in der Regel bspw. auch kopiergeschützte Musik-CDs kopieren können.
Solange nicht gewährleistet ist, dass derartige Programme nur für "Sicherheitskopien" dienen, werden diese nicht erlaubt sein.
Faktisch ist es somit so, dass, wenn beim Nutzer keine "Altbestände" von entsprechenden Kopierprogrammen vorliegen, das Recht auf Sicherungskopie durch die Hintertür ausgehebelt wird.
Jedenfalls wird es von den einschlägigen Herstellern nach dem jetzigen Stand der Technik als nicht möglich angesehen, im Programm entsprechende Differenzierungen vorzunehmen (vergl. http://www.s-a-d.de/copyisright/gesetz#7).
imagine
2004-06-25, 18:32:37
Das hab ich vor einem halben Jahr schonmal angesprochen. Reaktion: Null. Von wegen man könne sich nicht mit dem UrhG auseinandersetzen und ansonsten gilt sowieso im Zweifel für die Anklage.
barracuda
2004-06-26, 01:29:57
Original geschrieben von imagine
Das hab ich vor einem halben Jahr schonmal angesprochen. Reaktion: Null. Von wegen man könne sich nicht mit dem UrhG auseinandersetzen und ansonsten gilt sowieso im Zweifel für die Anklage.
Da kann ich mich dran erinnern.
Aus oben zitiertem Text:
Nach unserer Auffassung ja.
Genau das ist der Korpus knacktus. Die Rechtsanwälte die diesen Text geschrieben haben sind eben dieser Auffassung. Ob das im Ernstfall - Leo wird als Forumsbetreiber wg. Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung oder ähnlich verklagt - der oder die Richter genauso sehen, steht auf einem anderen Blatt. Bis jetzt ist in dieser Richtung noch kein endgültiges, rechtskräftiges Urteil pro Sicherheitskopie gesprochen worden. Bis ein solches Urteil ergangen ist, bleibt das Thema erstmal tabu.
imagine
2004-06-26, 12:11:10
Nach unserer Auffassung ja.
Was hat das mit der Frage zu tun?
Es ging und geht darum, ob das kopieren geschützter Datenträger mit Computerprogrammen darauf erlaubt ist. Die Antwort ist: Ja.
Edit:
Original geschrieben von Argo Zero
Es ist afaik nicht legal GameCube-Spiele zu brennen, da die Spiele einen Kopierschutz haben.
Das ist falsch. Richtig ist: Es ist legal sich Gamecubespiele zu brennen, völlig egal ob da ein Kopierschutz drauf ist.
Das ist auch keine Auslegungssache und darauf wurde schon mehrfach hier im Forum hingewiesen. Offensichtlich reicht den Verantwortlichen dieses Forums aber das UrhG nicht aus und es wurde beschlossen neben Musik- und Videodatenträgern auch gleich noch das Kopieren von Computerprogrammen zu verbieten, sowie die Benutzung von P2P Programmen. Eine andere Erklärung dafür, dass der Fred "Backup-CDs für LANs" immer noch geschlossen ist hab ich jedenfalls nicht.
Korak
2004-06-26, 20:40:57
Aber die Programme, die einen Kopierschutz umgehen können sind illegal?!
Ich blick da langsam nicht mehr durch.
Peppo
2004-06-27, 10:09:55
Das sind sie. soweit ich weiß.
Aber, eigentlich nur deswegen, weil man mit diesen Programmen auch "kopiergeschüzte" Musik CDs kopieren könnte.
Es ist zugegebenermaßen eine paradoxe Situation...
imagine
2004-06-27, 12:31:02
Original geschrieben von Korak
Aber die Programme, die einen Kopierschutz umgehen können sind illegal?!
Ich blick da langsam nicht mehr durch.
Verboten ist:
* die Herstellung
* die Einfuhr
* die Verbreitung
* der Verkauf
* die Vermietung
* die Werbung im Hinblick auf Verkauf oder Vermietung
* der gewerblichen Zwecken dienende Besitz
Nicht verboten ist der private Besitz von solchen Programmen. Wer also CloneCD oder was auch immer besitzt, zB weil er sich das vor der Änderung des UrhG schon gekauft hatte, darf das auch weiterhin besitzen und auch dazu nutzen kopiergeschützte Computerprogramme zu Archivierungszwecken zu kopieren.
solange niemand ein urteil (rechtskräftig, deutschland) herbeischleppt ist dieses "imo legal kopieren von kopiergeschützen spielen" doch kein thema.
bringt ein klares echo, und keine meinungen. auf was andres werden und sollten die mods sich nicht verlassen. die diskussion ist doch unnötig, wenn es nur ums glauben geht.
Peppo
2004-06-27, 13:22:04
Urteile? IMHO basiert der deutsche Rechtsystem auf den römischen Recht und nicht auf den anglikanischen Recht,
wo die Rechtsprechung auch sehr stark von den Präzedenzfällen abhängt.
Oder is das Rechtssytem auch schon amerikanisiert worden? :eyes:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__69a.html
(1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.
(2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.
(3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.
(4) Auf Computergrogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.
(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
Abschnitt 1 Ergänzende Schutzbestimmungen (§95a-§95d)
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/BJNR012730965BJNG002501377.html
Original geschrieben von Peppo
Urteile? IMHO basiert der deutsche Rechtsystem auf den römischen Recht und nicht auf den anglikanischen Recht,
wo die Rechtsprechung auch sehr stark von den Präzedenzfällen abhängt.
Oder is das Rechtssytem auch schon amerikanisiert worden? :eyes:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__69a.html
Abschnitt 1 Ergänzende Schutzbestimmungen (§95a-§95d)
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/BJNR012730965BJNG002501377.html
es ist prinzipiell nicht nötig ein urteil zu haben, da wie du sagtest der text allein ausreichen sollte. aber gesetze kann man so oder so auslegen. deine meinung und die meinung von 2 anwälten reicht da nicht. die meinungen zu sachverhalten gehen auch bei anwälten oft auseinander.
btw solltest du dir über den gebrauch von imho und afaik noch nen faq zu gemüte führen. (unsere sprache ist ja schon sehr denglish)
Peppo
2004-06-27, 14:52:24
Original geschrieben von noid
es ist prinzipiell nicht nötig ein urteil zu haben, da wie du sagtest der text allein ausreichen sollte. aber gesetze kann man so oder so auslegen. deine meinung und die meinung von 2 anwälten reicht da nicht. die meinungen zu sachverhalten gehen auch bei anwälten oft auseinander.
btw solltest du dir über den gebrauch von imho und afaik noch nen faq zu gemüte führen. (unsere sprache ist ja schon sehr denglish)
Stimmt auch wieder... Man kann die Gesetze leider so, oder so auslegen, das sie teilweise sehr schwammig und auch kompliziert, formuliert sind.
"In dubio pro reo" Dieser Vorsatz gilt immernoch.
Du hast recht. Die deutsche Sprache ist auch schon mit Anglizismen durchsezt.
Ich weiß, ich hätte lieber statt IMHO, meiner Meinung nach, und statt AFAIK, soweit ich weiß, schreiben sollen.
Ach ja, statt btw, hättest Du auch "nebenbei" schreiben können. :)
PS: meine Muttersprache ist nicht Deutsch. ;)
Peppo
2004-07-08, 15:49:06
*push*
Interessierts niemanden? :eyes:
Pinoccio
2004-07-09, 16:50:57
Original geschrieben von Peppo
*push*
Interessierts niemanden? :eyes:
Doch!
Zumal nach der Geschichte mit Computerbase (http://www.computerbase.de/forum/showthread.php?t=78424).
Habe gestern auch schon ganz brav einen möglicherweise abmahnungswürdigen Link gemeldet!
Wobei mich diese Petzerei narütlich mächtig ankotzt, aber lieber so als daß 3dc zumachen muß wegen Gerichts/Anwaltskosten.
mfg Sebastian
Peppo
2004-07-11, 21:00:33
Interessanter Link...
Man sieht leider, wie "mächtig" die Industrie doch inzwischen geworden ist... *grrr*
Nun ja... Eine schöne, neue Welt steht uns bevor, wo die Mega-Konzerne das Sagen haben.
So erhält doch der "Cyberpunk-Genre" eine neue Bedeutung...
So long, Peppo
PS: Nun... Ich werde niemanden Denunzieren. Dieses Freiheit lasse ich mir nicht nehmen.
Pinoccio
2004-07-13, 18:18:57
Original geschrieben von Peppo
Nun... Ich werde niemanden Denunzieren. Dieses Freiheit lasse ich mir nicht nehmen.
Nun ja, nur schade, daß diese Freiheit möglicherweise die Freiheit hier zu posten stark einschränken könnte. :-(
Aber da muß man wohl politisch aktiv werden und versuchen an diesem kranken System zu arbeiten.
mfg Sebatian
Peppo
2004-07-13, 20:36:04
Original geschrieben von Pinoccio
Nun ja, nur schade, daß diese Freiheit möglicherweise die Freiheit hier zu posten stark einschränken könnte. :-(
Aber da muß man wohl politisch aktiv werden und versuchen an diesem kranken System zu arbeiten.
mfg Sebatian
Ja, das ist mir schon klar.
Aber, wie gesagt, ich bin nicht bereit, vorauseilenden Gehorsam zu leisten...
Ansonsten hast Du recht... :) Uhgehorsam. Das ist der Schlüsselwort.
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