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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privat(ver)kauf, keine Garantie / eBay


Michamel2k
2004-07-01, 09:51:04
Man liest in fast jeder eBay-Auktion den Satz:

"Da PRIVATVERKAUF , keine Garantie / Umtausch / Gewährleistung auf die angebotenen Artikel !! ( EU-Richtlinien ! ) Bei Abgabe eines Gebotes sind Sie damit einverstanden !"

In wie weit sind solche Floskeln juristisch korrekt oder nichtig. In der c't lese ich, dass das Unsinn sei. Trotzdem steht sowas in (fast jeder) Auktion.

Kann mir jemand darüber rechtliche Grundlagen geben? Oder eine Quelle nennen, wo man das nachschlagen kann?

Danke im voraus!

Michael

Kenny1702
2004-07-01, 10:04:24
Also auch bei einem Privatkauf hast du Anspruch darauf, daß das Verkaufsobjekt bei der Übergabe die versprochenen Eigenschaften besitzt, also z.B. eine defekte Grafikkarte als funktionierend zu verkaufen und dabei jegliche Ansprüche des Käufers auszuschließen, ist nicht möglich. Problematisch wäre jedoch dann noch nachzuweisen, daß man alles richtig behandelt... wie hier die Gerichte entscheiden:ratlos:.