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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umtausch verweigert, weil ich Karte untertaktet habe zur diagnose! Dringend Hilfe!


Super Grobi
2004-07-01, 19:41:32
Hallo Leute,
in einem andere Fred könnt ihr ja lesen das ich probs mit der 6800GT habe. Diese habe ich bei eBay bei einem Händler gekauft. Da ich ja probleme hatte diese Karte zum "Spielen" zu bringen habe ich diese auch mal runtergetaktet. Um Tipps zu bekommen habe ich mich in zwischenzeit auch an den Händler per Mail gewand. Leider war ich auch so doof und habe das mit dem runtertakten auch erwähnt.

Daraufhin hat er mir geantwortet das die Gewährleistung ja jetzt erloschen ist und er die Karte nicht mehr zurücknehmen will.

WAS NUN? Stimmt das? Das kann ja nicht sein, oder?

Gruss
SG

Panasonic
2004-07-01, 19:46:33
Hallo Grobi,

aus Erfahrung kann ich Dir sagen, das Händler immer gerne viel erzählen. Wie es rechtlich um Deine Grafikkarte bestellt ist, kann ich Dir natürlich nicht sagen (= mangelndes Jura Studium).

Kontaktiere noch einmal Deinen Händler und bitte ihn um umtausch. Sollte er sich weiterhin sperren, kannst Du

a) einen Anwalt aufsuchen

oder

b) Dich an den Hersteller wenden. Ich rate zu b). Aber erwähne dann nicht die Manipulation an der Taktrate.

Best regards,
Pana

AtTheDriveIn
2004-07-01, 19:53:59
Original geschrieben von Super Grobi
Hallo Leute,
in einem andere Fred könnt ihr ja lesen das ich probs mit der 6800GT habe. Diese habe ich bei eBay bei einem Händler gekauft. Da ich ja probleme hatte diese Karte zum "Spielen" zu bringen habe ich diese auch mal runtergetaktet. Um Tipps zu bekommen habe ich mich in zwischenzeit auch an den Händler per Mail gewand. Leider war ich auch so doof und habe das mit dem runtertakten auch erwähnt.

Daraufhin hat er mir geantwortet das die Gewährleistung ja jetzt erloschen ist und er die Karte nicht mehr zurücknehmen will.

WAS NUN? Stimmt das? Das kann ja nicht sein, oder?

Gruss
SG

p.s.
Händler: Grafikkartenpower.de gekauft über eBay
War die Karte neu? Schick sie zum Hersteller...

Super Grobi
2004-07-01, 19:56:05
Ja die Karte war nagelneu.

Wenn ich die Karte zum Hersteller schicke bekomme ich doch nicht den Kaufpreis zurück, oder doch?

Weiss den da keiner genauer bescheit wie die rechtslage aussieht?

SG

Kenny1702
2004-07-01, 19:59:55
Original geschrieben von Super Grobi
Ja die Karte war nagelneu.

Wenn ich die Karte zum Hersteller schicke bekomme ich doch nicht den Kaufpreis zurück, oder doch?

Nein, aber eine, die funktionieren sollte;).

Merkor
2004-07-01, 20:01:43
Also meiner Ansicht nach hast du die Karte durch das Untertakten immer noch INNERHALB der Spezifikationen betrieben, die ja bis 350/xxx (whatever) gehen. Alles darüber wäre AUßERHALB der Spezifikationen. Das würde ich ihm mal schreiben. Denn dann ist die Gewährleistung nicht erloschen...

Panasonic
2004-07-01, 20:03:10
Original geschrieben von Merkor
Also meiner Ansicht nach hast du die Karte durch das Untertakten immer noch INNERHALB der Spezifikationen betrieben, die ja bis 350/xxx (whatever) gehen. Alles darüber wäre AUßERHALB der Spezifikationen. Das würde ich ihm mal schreiben. Denn dann ist die Gewährleistung nicht erloschen...

Er hat die Karte manipuliert. Rein rechtlich könnte das schon ein Grund für eine Umtauschverweigerung sein.

Best regards,
Pana.

Super Grobi
2004-07-01, 20:08:31
Nur mal so am Rande: Auf der Treiber CD ist auch ein Tool zur Taktveränderung.

Hier die Mai von dem:

Sehr geehrter (edit)

Sie haben ein 14 Tätiges Rückgaberecht aber nicht wenn sie die Grafikkarte übertakten oder untertakten ,damit betreiben sie die Grafikkarte mit anderen Daten die von Hersteller nicht zulässig sind .Womit sie die Garantie und Gewährleistung vernichten in diesem Fall haben sie kein Widderufsrecht.

Wer gibt uns den die Garantie das sie die Grafikkarte nicht beschädigt haben da sie schon zugeben sie hätten sie im Takt verändert.


Mfg

Jörg (edit)

Panasonic
2004-07-01, 20:12:58
Original geschrieben von Super Grobi
Nur mal so am Rande: Auf der Treiber CD ist auch ein Tool zur Taktveränderung.

Hier die Mai von dem:

Sehr geehrter (edit)

Sie haben ein 14 Tätiges Rückgaberecht aber nicht wenn sie die Grafikkarte übertakten oder untertakten ,damit betreiben sie die Grafikkarte mit anderen Daten die von Hersteller nicht zulässig sind .Womit sie die Garantie und Gewährleistung vernichten in diesem Fall haben sie kein Widderufsrecht.

Wer gibt uns den die Garantie das sie die Grafikkarte nicht beschädigt haben da sie schon zugeben sie hätten sie im Takt verändert.


Mfg

Jörg (edit)

Wer ^^so^^ schreibt würde eine nette Mail von mir zurück bekommen.

Best regards,
Pana.

Merkor
2004-07-01, 20:13:05
Ich würde es folgendermaßen ausdrücken:

Du hast aufgrund der Leistung der Karte nicht an OC gedacht und wolltest du die Karte erst einmal auf Herz und Nieren testen. Dabei ergaben sich die Abstürze.

Es geht hier auch IMO nicht um den Terminus 'Manipulation' sondern um den 'Betrieb INNERHALB/AUßERHALB der Spezifikationen'.

Da du die Karte unterhalb dessen betrieben hast, was die Karte eigentlich problemlos können müsste, hast du sie INNERHALB der Spezifikationen betrieben.

Des weiteren muss der Händler dir nachweisen, dass du sie übertaktet hast, was er nicht kann.

Panasonic
2004-07-01, 20:18:15
*räusper*

"Sehr geehrter Herr "Jörg,


vielen Dank für Ihre Mail. Da ich Ihnen versichern kann, das die Grafikkarte nicht beim untertakten ausfiel, sende ich Ihnen heute die Grafikkarte an folgende Adresse unfrei zurück:

Adresse 12346
Straße 123456
22222 Postleitzahl.

Den Kaufpreis in Höhe von $ XXX überweisen Sie nach Erhalt der Grafikkarte bitte umgehend auf folgendes Konto:

Name, Bank
Konto
BLZ.


Sollten Sie weitere Fragen zu technischen Details einer Grafikkarte haben, oder aber allgmeinen physikalisches Grundwissen benötigen (Ihre Rechtschreibung lässt schlimmstes befürchten), empfehle ich Ihnen die Registration auf www.3dcenter.de.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und rasche Überweisung,

XYZ".

Asaraki
2004-07-01, 20:29:58
Zu frech und provokativ. Das ist nicht der Weg, wie man zu einer guten Einigung kommt. Freundlichkeit, Entgegenkommen und Ruhe sind die richtigen Mittel.

Erstmal abklären (dafür bist du ja hier ;)) ob er sie zurücknehmen muss, denn wenn er das nicht MUSS, hast du dich mit einem Mail wie von Panasonic soeben ins Abseits befördert.

Intelligenz rulz.

elnari

Super Grobi
2004-07-01, 20:30:22
Hallo Leute,
erstmal danke das ihr mir mut macht!!!

Also ich habe die Karte GaRANTIERT nicht übertaktet, da sie ja schon bei normaltakt keine 15sec. Benchmarkt ausgehalten hat. Ich habe sie nur mal untertaktet um zu testen ob sie dann läuft.

Also ich weiss das ich das Recht habe das Paket unfrei zurückzusenden, allerdings wird er dann so tun als wenn nie etwas angekommen ist. Ich werde das Paket mit Rückschein versenden. Damit habe ich ja dann einen Beleg das ich die Karte innerhalb von 14 Tagen zurückgeschickt habe. Wenn er die Annahme verweigert oder mir die Karte zurückschickt werde ich wohl meine Rechtschutzversicherung mal nutzen müssen "ggg".

Aber ich "zittere" immer noch. Nicht das der xxxxx mit dem untertakten recht hat und ich jetzt in die Röhre schaue.

Gruss
SG

Boris
2004-07-01, 20:36:45
Original geschrieben von Panasonic
*räusper*

"Sehr geehrter Herr "Jörg,


vielen Dank für Ihre Mail. Da ich Ihnen versichern kann, das die Grafikkarte nicht beim untertakten ausfiel, sende ich Ihnen heute die Grafikkarte an folgende Adresse unfrei zurück:

Adresse 12346
Straße 123456
22222 Postleitzahl.

Den Kaufpreis in Höhe von $ XXX überweisen Sie nach Erhalt der Grafikkarte bitte umgehend auf folgendes Konto:

Name, Bank
Konto
BLZ.


Sollten Sie weitere Fragen zu technischen Details einer Grafikkarte haben, oder aber allgmeinen physikalisches Grundwissen benötigen (Ihre Rechtschreibung lässt schlimmstes befürchten), empfehle ich Ihnen die Registration auf www.3dcenter.de.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und rasche Überweisung,

XYZ".

Mit der Mail bekommt er erst recht nicht sein geld zurück.

Gast
2004-07-01, 20:42:52
Ich würds auch direkt an den Hersteller schicken, dann hättest keinen Ärger...

LovesuckZ
2004-07-01, 20:45:09
Wenn er die Karte nicht annehmen will, bestehe auf Nachbesserung.

BubbleBoy
2004-07-01, 21:39:17
Original geschrieben von Merkor
Es geht hier auch IMO nicht um den Terminus 'Manipulation' sondern um den 'Betrieb INNERHALB/AUßERHALB der Spezifikationen'.

Da du die Karte unterhalb dessen betrieben hast, was die Karte eigentlich problemlos können müsste, hast du sie INNERHALB der Spezifikationen betrieben.
Nein, die spezifizierte Taktrate der Karte ist so, wie der Hersteller sie vorgegeben hat. Jegliches verändern dieser vorgegeben (garantierten) Taktrate bedeutet einen Betrieb außerhalb der Spezifikation.

Den Nachweis, daß ein untertakten zu Fehlfunktionen seitens der Graphikkarte führen kann (und wird), kann jeder selbst machen. Einfach mit einem geeigneten Tool den Takt der Graphikkarte mal weit genug runterdrehen und sie wird den Dienst verweigern. (Bei meiner Radeon 7500 liegt diese untere Taktgrenze bei ~75-150MHz (ist schon eine Weile her).)

Super Grobi
2004-07-01, 22:19:57
Mail vom Händler:

Sehr geehrter (edit)

Wir werden die Grafikkarte zurücknehmen aber werden ihne dafür Gesetzlich einen Abzug berechnen da sie das Produkt verschlechtert haben in den sie die Garantie vernichtet haben. Ob untertaktet oder übertaktet spielt hier keine Rolle beides führt zu sofortigen Garantieverlust . Dies gilt grundsätzlixch bei allen Grafikkarten . Bei einer Reklamation oder einem Defekt haben sie nicht das Recht an der Grafikkarte die Taktraten zu verändern ,sondern diese zu Reklamieren und von ihrer Garantie gebrauch zu machen ,die sie ja vernichtet haben.

Sie haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Kauf Akzeptiert.

Nachzulesen in unserem Shop. http://www.grafikkartenpower.de/shop/catalog/rma.php

Kann der Verbraucher auch dann widerrufen, wenn er die gekaufte Sache bereits in Benutzung genommen hat?
Der Gebrauch der Sache, ja selbst ihre Zerstörung schließen den Widerruf nicht aus. Allerdings hat der Verbraucher die Nutzung der Sache abzugelten und unter weiteren Voraussetzungen auch Wertersatz für ihre Verschlechterung oder Zerstörung zu leisten (§§ 357 Abs. 1 und 3, 346 ff. BGB).

Mfg

Jörg Neuhaus

Jetzt bin ich mal gespannt wie teuer das für mich wird. Also Leute aus dem fehler habe ich gelernt und wer sagt das war Dummheit, dem kann ich mur sagen: JA DU HAST RECHT. Aber hättet ihr bei untertakten auch an sowas gedacht?

Weiss jemand wie hoch der Abzug sein wird?

SG

AtTheDriveIn
2004-07-01, 22:30:25
Ich würde erstmal abwarten bis das mit den Garantieverlust wirklich geklärt ist.

Ruf mal die Hersteller Hotline an und frag dort nach.

Nachher verlierst du Geld obwohl der Verkäufer unrecht hat.

DDM_Reaper20
2004-07-01, 22:31:00
Original geschrieben von Panasonic
*räusper*

"Sehr geehrter Herr "Jörg,


vielen Dank für Ihre Mail. Da ich Ihnen versichern kann, das die Grafikkarte nicht beim untertakten ausfiel, sende ich Ihnen heute die Grafikkarte an folgende Adresse unfrei zurück:

Adresse 12346
Straße 123456
22222 Postleitzahl.

Den Kaufpreis in Höhe von $ XXX überweisen Sie nach Erhalt der Grafikkarte bitte umgehend auf folgendes Konto:

Name, Bank
Konto
BLZ.


Sollten Sie weitere Fragen zu technischen Details einer Grafikkarte haben, oder aber allgmeinen physikalisches Grundwissen benötigen (Ihre Rechtschreibung lässt schlimmstes befürchten), empfehle ich Ihnen die Registration auf www.3dcenter.de.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und rasche Überweisung,

XYZ".

Ich verstehe ja, daß man wütend ist, wenn man sich falsch behandelt sieht, aber wie würdest Du reagieren, wenn Du auf Anordnung von oben so agierst und dann diese E-mail bekommst, in der nicht nur Deine technischen Kenntnisse, sondern auch noch Deine Allgemeinbildung angezweifelt wird?

Im schlimmsten Falle wird das Päckchen gar nicht erst angenommen, sondern geht direkt an den Absender zurück (weil eine Rücksendung nicht vereinbart war); sollte es angenommen werden, ist es zweifelhaft, daß auf eine solche Mail in der gewünschten Form reagiert wird.

@ Super Grobi:

Wenn der Passus in den AGBs drin steht, mußt Du im Allgemeinen damit leben; "Gebrauchsspuren" läßt allerdings Raum für Interpretationen.

Besonders Norskit benutzt diesen Begriff anscheinend recht großzügig (http://www.snakecity.de einfach mal unter "Norskit" schauen).

An Deiner Stelle würde ich nochmal nachdrücklich betonen (aber ohne ausfallend zu werden!), daß die Karte von vornherein defekt war & Du nur deswegen überhaupt zum Mittel der Taktratenveränderung gegriffen hast.

Ist'n Versuch wert.

MfG
DDM_Reaper20

GloomY
2004-07-01, 22:32:44
Original geschrieben von BubbleBoy
Nein, die spezifizierte Taktrate der Karte ist so, wie der Hersteller sie vorgegeben hat. Jegliches verändern dieser vorgegeben (garantierten) Taktrate bedeutet einen Betrieb außerhalb der Spezifikation.

Den Nachweis, daß ein untertakten zu Fehlfunktionen seitens der Graphikkarte führen kann (und wird), kann jeder selbst machen. Einfach mit einem geeigneten Tool den Takt der Graphikkarte mal weit genug runterdrehen und sie wird den Dienst verweigern. (Bei meiner Radeon 7500 liegt diese untere Taktgrenze bei ~75-150MHz (ist schon eine Weile her).) Der Unterschied ist aber, dass Übertakten zu Beschädigung führen kann (Elektronenmigrationen ahoi), während imho beim Untertakten keine Gefahr besteht. Im Gegenteil: Die Karte wird sogar noch geschont.

Dass sie ab einer gewissen Taktfrequenz nicht mehr funktioniert, könnte an den Frequenzbereichen liegen, die die PLLs erzeugen können.

Super Grobi: Frag' doch mal den Händler, warum auf der CD ein Tool zum Ändern der Taktfrequenz drauf ist...

Super Grobi
2004-07-01, 22:43:02
Ich werde morgen die Karte zurückschicken und dem Händler ein Anschreiben beifügen. Zum Thema höfflichkeit: Ich musste rauslesen das einige meinen ich wäre/würde unhöfflich sein. Das ist nicht der Fall. Wenn ich erstmal einen Teil des Geldes habe kann ich immer noch Theater wegen der restsumme machen. Wenn ich jetzt Theater mache sehe ich erstmal noch nicht mal den grossen Anteil.

SG

BubbleBoy
2004-07-01, 22:51:56
Original geschrieben von GloomY
Der Unterschied ist aber, dass Übertakten zu Beschädigung führen kann (Elektronenmigrationen ahoi), während imho beim Untertakten keine Gefahr besteht. Im Gegenteil: Die Karte wird sogar noch geschont.

Dass sie ab einer gewissen Taktfrequenz nicht mehr funktioniert, könnte an den Frequenzbereichen liegen, die die PLLs erzeugen können.
Ist mir auch klar. Da das Ganze aber aus juristischer Sicht zu sehen ist, muß man ganz klar sagen, daß jegliche Veränderung der Taktrate (ob nun nach oben oder unten) einen Betrieb außerhalb der Spezifikation darstellt. :ratlos:

GloomY
2004-07-01, 22:57:01
Original geschrieben von BubbleBoy
Ist mir auch klar. Da das Ganze aber aus juristischer Sicht zu sehen ist, muß man ganz klar sagen, daß jegliche Veränderung der Taktrate (ob nun nach oben oder unten) einen Betrieb außerhalb der Spezifikation darstellt. :ratlos: So viel ich weiss werden Halbleiter entweder nur für eine maximale Taktrate spezifiziert oder noch mit einer unteren Schranke (die u.a. recht niedrig liegen kann).

Bei DRAM z.B. muss man eben mindestens alle paar Mikrosekunden die Zellen refreshen, sonst leckt zu viel Ladung. Bei reinen Schaltungs-ICs (oder ICs mit SRAM) ist das aber nicht notwendig und dort wird imho deshalb auch nicht nach unten spezifiziert.

BubbleBoy
2004-07-01, 23:14:24
Original geschrieben von GloomY
So viel ich weiss werden Halbleiter entweder nur für eine maximale Taktrate spezifiziert oder noch mit einer unteren Schranke (die u.a. recht niedrig liegen kann).

Bei DRAM z.B. muss man eben mindestens alle paar Mikrosekunden die Zellen refreshen, sonst leckt zu viel Ladung. Bei reinen Schaltungs-ICs (oder ICs mit SRAM) ist das aber nicht notwendig und dort wird imho deshalb auch nicht nach unten spezifiziert.
:D Da Graphikkarten aber keine einzelnen ICs sind, sondern ein Endprodukt darstellen, legt der Graphikkartenhersteller die Spezifikation fest. Das ist der Knackpunkt. Der Graka-Hersteller sagt: Ich garantiere, daß die Graka mit der Taktfrequenz xxx MHz läuft. Durch eigenmächtige Taktänderung des Kunden verliert dieser jeglichen Garantieanspruch (gegenüber dem Grakahersteller). Das einzelne Halbleiterbauelemente durchaus für andere Taktraten spezifiziert sein können spielt da keine Rolle (man geht ja mit dem Graka-Hersteller bzw. einem entsprechenden Händler einen Vertrag ein, aber z.B. nicht mit dem Hersteller der RAM-Bausteine).

Mellops
2004-07-01, 23:41:35
Die Karte bzw. der Treiber taktet im 2D und 3D Modus doch sowieso unterschiedlich, falls dein untertakten darin bestand, die Karte im 3D Modus mit 2D Takt zu betreiben, so wär das kein untertakten, da die Karte innerhalb der Herstellerspezifikationen betrieben wurde. ;)

del_4901
2004-07-02, 01:24:44
Original geschrieben von Merkor
Also meiner Ansicht nach hast du die Karte durch das Untertakten immer noch INNERHALB der Spezifikationen betrieben, die ja bis 350/xxx (whatever) gehen. Alles darüber wäre AUßERHALB der Spezifikationen. Das würde ich ihm mal schreiben. Denn dann ist die Gewährleistung nicht erloschen...
ähm nur mal so zur Info weil das mein Prof neulich erzählt hat, Die Taktraten eines CMOS-Chips haben eine UNTERE und eine OBERE Spezifikation, wobei man nur was kaputt machen kann wenn man übertacktet.

del_4901
2004-07-02, 01:29:03
Original geschrieben von BubbleBoy
Nein, die spezifizierte Taktrate der Karte ist so, wie der Hersteller sie vorgegeben hat. Jegliches verändern dieser vorgegeben (garantierten) Taktrate bedeutet einen Betrieb außerhalb der Spezifikation.

Den Nachweis, daß ein untertakten zu Fehlfunktionen seitens der Graphikkarte führen kann (und wird), kann jeder selbst machen. Einfach mit einem geeigneten Tool den Takt der Graphikkarte mal weit genug runterdrehen und sie wird den Dienst verweigern. (Bei meiner Radeon 7500 liegt diese untere Taktgrenze bei ~75-150MHz (ist schon eine Weile her).)
das hat was mit CMOS Logic und Stabilität zu tun dadurch geht der Chip nicht flöten!!!, das problem ist wenn du mit dem Tackt bei CMOS Logic zu weit runter gehst, dann kann es passieren das die Register ihre Daten "vergessen" -> Fehler

del_4901
2004-07-02, 01:32:22
Original geschrieben von GloomY
Der Unterschied ist aber, dass Übertakten zu Beschädigung führen kann (Elektronenmigrationen ahoi), während imho beim Untertakten keine Gefahr besteht. Im Gegenteil: Die Karte wird sogar noch geschont.

Dass sie ab einer gewissen Taktfrequenz nicht mehr funktioniert, könnte an den Frequenzbereichen liegen, die die PLLs erzeugen können.

Super Grobi: Frag' doch mal den Händler, warum auf der CD ein Tool zum Ändern der Taktfrequenz drauf ist...
Beim übertackten gibt es keinen Elektronenimigration, das passiert nur wenn man die Spannung anhebt.

BubbleBoy
2004-07-02, 08:51:47
Original geschrieben von AlphaTier
das hat was mit CMOS Logic und Stabilität zu tun dadurch geht der Chip nicht flöten!!!
Ist doch alles bekannt. Es ging hier doch nur um den Begriff des Betriebes außerhalb der Spezifikation (der Graphikkarte, welche vom Graphikkartenhersteller festgelegt wird). Und da ist es eindeutig. Wenn du in irgendeiner Art und Weise an der Graphikkarte irgendetwas manipulierst, sei es den Lüfter ausstauschen, RAM-Kühler aufkleben, oder ebend den Takt verändern (nach oben oder unten ist dabei egal), dann ist deine Garantie ebend futsch. Steht aber alles auch schon etwas weiter oben (hättest weiterlesen sollen ;)).

Fadl
2004-07-02, 09:23:11
Starkes Stück von Grakapower.de oder wie der Händler heisst.
Aus diesem Grund würde ich nie bei so einem Kaufen sondern nur bei bekannt guten Versandhändlern oder am besten noch beim Händler vor Ort.
Und bevor du nicht weisst wie viel dir an "Wertverlust" abgezogen werden würde ich die Karte auch nicht zurücksenden!
Setze dich lieber mal mit http://www.pointofview-online.com/ in Verbindung und schildere ihnen den Fall. Natürlich ohne auf das Untertakten hinzuweisen. Mal sehen was die zu sagen haben.

LOCHFRASS
2004-07-02, 09:32:23
Original geschrieben von AlphaTier
Beim übertackten gibt es keinen Elektronenimigration, das passiert nur wenn man die Spannung anhebt.

Natuerlich steigt der Grad der Elektonenmigration mit dem Takt, da bei hoererem Takt auch groessere Stroeme fliessen.

Steel
2004-07-02, 10:18:39
Original geschrieben von Super Grobi
Nur mal so am Rande: Auf der Treiber CD ist auch ein Tool zur Taktveränderung.


Hast Du die Karte denn mit dem Tool auch runtergetaktet, bzw. wäre das damit möglich?

Wie weit hast Du den Takt runtergesetzt und hast Du mal beim Hersteller nachgefregt, inwieweit das "zulässig" war, nur um das diesen dummen Onlinehändler klar machen zu können?

radi
2004-07-02, 11:20:52
Original geschrieben von AlphaTier
Beim übertackten gibt es keinen Elektronenimigration, das passiert nur wenn man die Spannung anhebt.

:bad1: :D

viel Glück Grobi! *daumendrück*

Tomi
2004-07-02, 12:20:22
Original geschrieben von GloomY
Super Grobi: Frag' doch mal den Händler, warum auf der CD ein Tool zum Ändern der Taktfrequenz drauf ist...

Man muss es ja nicht benutzen und verliert dabei ebenso die Garantie, ausser es ist von der Garantie erfasst, wie bei einigen Karten von Gainward. Wenn man der Karte ne Säge beilegt, muss man die Karte auch nicht zersägen ;)

Der Händler freut sich, dass der Kunde so ehrlich ist und zugibt, manipuliert zu haben. Jetzt muss Grobi das ausbaden, was die ganzen "Fernabsatzgesetzschmarotzer" angerichtet haben. Radeon9800SE bestellen, Mod testen, geht net, retour..nächsten 9800SE bestellen, Mod testen, geht net...retour. Oder noch besser...Karte kaufen, gnadenlos übertakten, RAM dabei abschießen, retour mit "geht nicht, bitte Ersatz". (aktueller Fall ist mir bekannt, ich nenn aber keine Namen)

In all diesen Fällen hat der Händler meist keine Handhabe, ausser die Karte kommt halb verbrannt zurück. Also muss er tauschen oder Geld zurück. Und wenn dann mal einer sich verplappert gibt es keine Gnade. Da kann ich die Händler schon verstehen und das wäre Grobi bestimmt auch bei allen anderen so gegangen.

GloomY
2004-07-02, 12:42:59
Original geschrieben von BubbleBoy
:D Da Graphikkarten aber keine einzelnen ICs sind, sondern ein Endprodukt darstellen, legt der Graphikkartenhersteller die Spezifikation fest. Das ist der Knackpunkt. Der Graka-Hersteller sagt: Ich garantiere, daß die Graka mit der Taktfrequenz xxx MHz läuft.Genau in dem Punkt bin ich immer noch anderer Meinung.
Eine Graka besteht ja aus einzelnen ICs, die eben miteinander durch ein PCB verbunden sind. Was für die einzelnen ICs gilt, muss damit auch für die Graka als ganzes gelten. Der gültige Spezifikationsbereich der Graka ist eben der Schnitt aus den Spezifikationsbereichen aller Komponenten.
Original geschrieben von AlphaTier
das hat was mit CMOS Logic und Stabilität zu tun dadurch geht der Chip nicht flöten!!!, das problem ist wenn du mit dem Tackt bei CMOS Logic zu weit runter gehst, dann kann es passieren das die Register ihre Daten "vergessen" -> Fehler Register (und SRAM) müssen nicht refreshed werden (im Gegensatz zu DRAM). Du kannst beim Programmieren auch nicht garantieren, dass ein Prozessorregister mindestens alle paar µs benutzt wird. Wenn es blöd läuft, könnte theoretisch ein Register eine beliebig lange Zeit lang unbenutzt bleiben. Das stellt aber kein Problem dar.
Original geschrieben von AlphaTier
Beim übertackten gibt es keinen Elektronenimigration, das passiert nur wenn man die Spannung anhebt.Original geschrieben von LOCHFRASS
Natuerlich steigt der Grad der Elektonenmigration mit dem Takt, da bei hoererem Takt auch groessere Stroeme fliessen. Das auch, aber wichtig ist vor allem die zunehmende Stromdichte (Strom pro Leiterquerschnitt). Die Temperatur ist beim Thema Elektronenmigration auch nicht unwichtig, und da diese linear mit dem Takt ansteigt, hat diese ebenso einen unschönen Effekt.

Super Grobi
2004-07-02, 12:55:07
Vieleicht können wir uns ja auf ein Meinung einigen :-) :

Jeder mit ein wenig Computerwissen wird doch zugeben das es erlaubt sein muss eine Graka zu untertakten wenn sie probleme macht und damit festzustellen ob es daran liegt, oder? Und deshalb die Garantie zu verwehren ist damit ja wohl auch Quark.

Ich denke dsa einem jedes Gericht recht geben wird wenn es hart auf hart käme.

Gruss
SG

Hörn
2004-07-02, 13:00:49
Original geschrieben von Super Grobi
Hallo Leute,
in einem andere Fred könnt ihr ja lesen das ich probs mit der 6800GT habe. Diese habe ich bei eBay bei einem Händler gekauft. Da ich ja probleme hatte diese Karte zum "Spielen" zu bringen habe ich diese auch mal runtergetaktet. Um Tipps zu bekommen habe ich mich in zwischenzeit auch an den Händler per Mail gewand. Leider war ich auch so doof und habe das mit dem runtertakten auch erwähnt.

Daraufhin hat er mir geantwortet das die Gewährleistung ja jetzt erloschen ist und er die Karte nicht mehr zurücknehmen will.

WAS NUN? Stimmt das? Das kann ja nicht sein, oder?

Gruss
SG

p.s.
Händler: Grafikkartenpower.de gekauft über eBay

mein Mitgefühl!.
Die gleiche Masche hat der "Händler" bei einem Freund durchgezogen!.
Der Herr N. versucht Dich meiner Meinung nach abzuziehen. Bewahre unbedingt jeden Schriftverkehr auf, sichere Ebay-Anbegote auf der Festplatte und mache Dich mit dem Mahnwesen vertraut. Die Forderung einer Pauschale für "Gebrauch" ist bei Grakas unzulässig! (insbesondere wenn diese bei Dir nicht läuft bzw. defekt war).
Verlange den vollen Preis + Versandkosten (Rückweg) und setze per Einschreiben mit Rückschein eine Zahlungsfrist von 14 Tagen mit Erwähnung der Möglichkeit, dass Du nach dieser Frist einen Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen wirst.
Lass Dich nicht von Androhungen "seines Rechtsanwaltes" einschüchtern...

Viel Erfolg und lass Dir keine grauen Haare wachsen!

p.s.:wenn alles nichts hilft, lass das einen Anwalt regeln, die Kosten für diesen bekommst Du vom Beklagten wieder (Du wirst in dieser Sache 100% gewinnen).

Super Grobi
2004-07-02, 13:11:06
Hi Hörn,
ich hab heute erstmal die Karte zurückgeschickt (Paket mit Rückschein). Ich habe auch einen Brief dabeigefügt mit meinen Kontodaten und einer stellungnahme in der Sache. Das der defekt von anfang an vorlag bla bla. Das ich gebrauch von dem Rückgaberecht laut Fernabsatzgesetz machen möchte bla bla. Auch das es Quatsch ist eine Gewährleistung/Garantie zu verweigern, weil man eine Karte zu diagnose zwecke mal runtergetaktet hat bla bla... Auch das jeder Fachmann bestätigen wird das es dadurch nicht zu schäden kommen kann bla bla.

Naja jetzt werden wir mal abwarten was auf mein Konta eintrudelt. Erstmal will ich den grössten Teil des Geldes sehen. Wenn er nicht voll zurückzahlt (von dem ich ausgehe) kann ich wegen dem Rest immer noch Action machen. Wenn ich jetzt schon Ärger machen sehe ich erstmal nix.

SG

p.s.
ich bin auch in einer Rechtschutzvericherung und werde, wenn nötig alle Register ziehen.

EDIT: Wie is das mit deinem Kumpel ausgeganen?

Hörn
2004-07-02, 13:29:47
Original geschrieben von Super Grobi
Hi Hörn,
ich hab heute erstmal die Karte zurückgeschickt (Paket mit Rückschein). Ich habe auch einen Brief dabeigefügt mit meinen Kontodaten und einer stellungnahme in der Sache. Das der defekt von anfang an vorlag bla bla. Das ich gebrauch von dem Rückgaberecht laut Fernabsatzgesetz machen möchte bla bla. Auch das es Quatsch ist eine Gewährleistung/Garantie zu verweigern, weil man eine Karte zu diagnose zwecke mal runtergetaktet hat bla bla... Auch das jeder Fachmann bestätigen wird das es dadurch nicht zu schäden kommen kann bla bla.

Naja jetzt werden wir mal abwarten was auf mein Konta eintrudelt. Erstmal will ich den grössten Teil des Geldes sehen. Wenn er nicht voll zurückzahlt (von dem ich ausgehe) kann ich wegen dem Rest immer noch Action machen. Wenn ich jetzt schon Ärger machen sehe ich erstmal nix.

SG

p.s.
ich bin auch in einer Rechtschutzvericherung und werde, wenn nötig alle Register ziehen.

EDIT: Wie is das mit deinem Kumpel ausgeganen?

ok, soweit hast Du alles richtig gemacht!
Das Du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist natürlich vom Feinsten. (:wink: Herr. N) :)

Lass Dich auf keinen Deal ein und akzeptiere keine Abschläge. Dadurch, dass der Hersteller ein Übertaktungstool mitliefert, legitimiert er den Gebrauch durch den Käufer! siehe auch Redline-Tool). Nix mit Garantie weg oder ähnliches.

Wie es bei dem Freund ausging:
Nach Rücksendendung nach FAG dauerte es ca. 2 Monate, zahlreiche Einschreiben und Kontaktaufnahmen bis der Großteil des Geldes wieder da war. Letztendlich zog tatsächlich nur die direkte und ultimative Androhung des Mahnbescheides!
...deswegen auch meine Empfehlung, dass Ganze mit Entschlossenheit auszufechten. Zögere nicht auf Deine Rechtsschutzversicherung hinzuweisen.

Grüsse

p.s.: sollte es zu einem Verfahren kommen, kann ich über den Freund umfangreiches Material (Schreiben, alte Auktionen (Screens), Forenbeiträge des Herrn. N. etc.) beisteuern!
p.s.s.: da der Herr hier auch schon gepostet hat, wird er früher oder später auf diesen Thread stoßen...

Super Grobi
2004-07-02, 13:48:28
Jo, ich danke dir.

Ich werde mal sehen was draus wird und wie hoch der Abzug ist. Dann werde ich überlegen ob ich den Abzug unter "Lehrgeld" buche oder ob der Betrag es Wert ist zum Anwalt damit zu gehen. Jetzt bin ich richtig froh eine Rechtschutzvericherung zu haben. Jahrelang zahlt man dafür und fragt sich ob das wirklich nötig ist. Jetzt bin ich froh das ich diese habe.

SG

Gast
2004-07-02, 14:26:07
[SIZE=1]Original geschrieben von Hörn
Dadurch, dass der Hersteller ein Übertaktungstool mitliefert, legitimiert er den Gebrauch durch den Käufer! siehe auch Redline-Tool). Nix mit Garantie weg oder ähnliches.


Nein Hörn, das stimmt 100% nicht !

Nur weil der Hersteller ein Übertaktungstool anbietet, heißt es nicht, dass du es benutzen sollst !

In der Gamestar habe ich schon wirklich oft gelesen, dass Asus ja bekannt bei ihren Grakas auch oft eigene Übertaktungstools mitliefert, aber der Gebrauch auf eigenes Risiko ist !


Das ist 99.99999999999% so...

Hörn
2004-07-02, 14:39:53
Original geschrieben von Gast
Nein Hörn, das stimmt 100% nicht !

Nur weil der Hersteller ein Übertaktungstool anbietet, heißt es nicht, dass du es benutzen sollst !

In der Gamestar habe ich schon wirklich oft gelesen, dass Asus ja bekannt bei ihren Grakas auch oft eigene Übertaktungstools mitliefert, aber der Gebrauch auf eigenes Risiko ist !


Das ist 99.99999999999% so...

na dann zeig mir mal wo der Hersteller (Asus) das in Schriftform innerhalb des Verkaufsumfanges so formuliert auf Deutsch schreibt.
Bei Sapphire (Redline-Tool)stehts jedenfalls nirgentwo.

Dazu kommt, dass Risiko ja nicht automatisch gleichzusetzen mit Garantieverlust ist. Es bedeutet lediglich, dass ein im Rahmen der nachgewiesenen Übertaktung aufgetretender Schaden vom Kunden selbst zu verantworten ist.

del_4901
2004-07-02, 14:48:39
Original geschrieben von LOCHFRASS
Natuerlich steigt der Grad der Elektonenmigration mit dem Takt, da bei hoererem Takt auch groessere Stroeme fliessen.
das erklär mir doch mal bitte, dann müsste ja der Wiederstand mit höherem Tackt abfallen, damit bei gleicher Spannung ein höherer Strom fließen kann
R = U/I!!!

radi
2004-07-02, 14:53:54
Original geschrieben von AlphaTier
das erklär mir doch mal bitte, dann müsste ja der Wiederstand mit höherem Tackt abfallen, damit bei gleicher Spannung ein höherer Strom fließen kann
R = U/I!!!

ohne "c"!!! --> TAKT :motz:

;) :D

ilPatrino
2004-07-02, 14:54:17
Original geschrieben von AlphaTier
das erklär mir doch mal bitte, dann müsste ja der Wiederstand mit höherem Tackt abfallen, damit bei gleicher Spannung ein höherer Strom fließen kann
R = U/I!!!

kurzfassung?

jeder schaltvorgang am transistor ver"brät" energie. häufigere schaltvorgänge (aka höherer takt) benötigen demzufolge mehr strom.

BubbleBoy
2004-07-02, 15:08:30
Original geschrieben von GloomY
Genau in dem Punkt bin ich immer noch anderer Meinung.
Eine Graka besteht ja aus einzelnen ICs, die eben miteinander durch ein PCB verbunden sind. Was für die einzelnen ICs gilt, muss damit auch für die Graka als ganzes gelten. Der gültige Spezifikationsbereich der Graka ist eben der Schnitt aus den Spezifikationsbereichen aller Komponenten...
...inklusive dem Vorgang der Assemblierung (den damit verbundenen neu aufgetretenen Abhängigkeiten) und der weiteren Nutzung. Der Graka-Hersteller sagt, bei welchem Takt die Karte läuft - nicht die Datenblätter der auf der Karte verbauten ICs.

Ok, jeder Vergleich hinkt - aber ich versuche es trotzdem mal so:
Stell dir vor, du kaufst dir ein Flugzeug. Im zugehörigen Handbuch steht, daß die Fluggeschwindigkeit mindestens 200 höchstens 300 km/h {m/h|Knoten oder was weiß ich} beträgt. Sagst du dir (im Fluge) nun, was soll diese Einschänkung, ich fliege einfach mal schneller geht der Motor hops. Wenn du dir nun denkst, ich möchte Sprit sparen (oder die Geräusche sind mir zulaut) also fliege ich etwas langsamer (als 200), dann verliert das Flugzeug seine Flugfähigkeit und stürzt ab (wie passend ;D). Da kannst du hinterher auch nicht zum Hersteller gehen und sagen, alle Einzelteile funtionieren auch bei kleinerer Beanpruchung also müssen alle zusammen ebenfalls bei kleinerer Beanspruchung funktionieren.

Der (letzte) Hersteller, der dir das Produkt als solches übereignet, legt sämtliche Betriebsparameter fest, für die er einen ordnungsgemäße Funktion garantiert. Solange also die Möglichkeit des Untertaktens seitens des Herstellers nicht dokumentiert, ermöglicht und in den Nutzungsvereinbarungen ausdrücklich erwähnt wird, läßt du das Untertakten halt sein oder arangierst die mit dem Erlöschen der Garantie.

del_4901
2004-07-02, 15:34:05
Original geschrieben von ilPatrino
kurzfassung?

jeder schaltvorgang am transistor ver"brät" energie. häufigere schaltvorgänge (aka höherer takt) benötigen demzufolge mehr strom.

Mhm ja schon klar, aber es fließt kein höherer Strom, Elektronememigration passiert doch dann wenn die Ströme zu groß werden. (ein bissel EI gibs immer, nur das ist innerhalb der Spezis)

Sagen wir mal so ich hab noch von keinem abgebrannten P4 wegen zuhohen Taks gehört, mein alter P4 hats durch EI zerschossen, der musste aber auch mit 1,9V leben ;)
mein jetziger hat 1,6V bei 1000Mhz mehr. ... und -6°C ich denke mal das gibt keine großartige EI trotz der 1000Mhz

WTC
2004-07-02, 15:45:33
Original geschrieben von Mellops
Die Karte bzw. der Treiber taktet im 2D und 3D Modus doch sowieso unterschiedlich, falls dein untertakten darin bestand, die Karte im 3D Modus mit 2D Takt zu betreiben, so wär das kein untertakten, da die Karte innerhalb der Herstellerspezifikationen betrieben wurde. ;)


DAS finde ich genial :up:

solltest das dem wirklich mal so sagen/schreiben :)

Super Grobi
2004-07-02, 15:49:21
Original geschrieben von Willi the champ
DAS finde ich genial :up:

solltest das dem wirklich mal so sagen/schreiben :)

Auch Taktet die Karte runter wenn eine bestimmte Temperatur erreicht ist!

SG

Super Grobi
2004-07-05, 11:42:44
Neuigkeiten von der Front:

Ich habe mit "Point of View" in den Niederlanden telefoniert.

Eine Taktveringerung führt NICHT zu einem Garantieverlust!!! Die Karte würde schliesslich dann kühler betrieben und weniger Strom verbrauchen.

Gute Neuigkeiten wie ich finde :-)

SG

Super Grobi
2004-07-05, 15:03:47
Da ich das gerne auch Schriftlich habe, habe ich dem Niederländische Niederlassung mal eine Support Mail geschickt.

Hier die Antwort:

Geachte (edit).

Du darfst naturlick deine karte untertakten , wann sie das wolst, das ist auch moglich mit die mitgelieferten tool. Es ist moglich das deine netzteil zu weinig ampere hast on the 12 volt ausgang. Wann sie auch mehr angeslossen hast , wie festplatten und cd schreibers / lesers, dan ist es moglich.

Deine garantie ist nicht weg, wann sie das tut.

Ich hoffe das die 6800 GT nicht kaputt ist.

Mit viele grussen

Pointofview / Technical Department

Albert O(edit)
----- Original Message -----
From: (edit)
To: (edit)
Sent: Monday, July 05, 2004 2:15 PM
Subject: Frage zur Garantie


Schönen guten Tag,
ich habe leider eine Problem mit meiner neuen Geforce 6800 GT. Diese stürzt bei 3d leider immer ab. Nun würde ich gerne mal die Karte mit dem mitgelieferten Tool auf der Treiber CD untertakten. Also den Takt der Grafikkarte senken (NICHT ERHÖHEN!!!) um zu schauen ob es am Stromverbrauch und somit an meinem Netzteil liegt. Darf ich das? Oder verliere ich dadurch die Garantie?

Ich würde mich über eine schnelle Antwort sehr freuen und bedanke mich schon jetzt für ihre Antwort
(edit)

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Damit ist dich sache doch jetzt Niet und Nagelfest, oder?

Gruss
SG

Hörn
2004-07-05, 15:13:37
@SG:
super, so macht man das!. :)

Damit ist die Sache mehr als wasserdicht und Du brauchst Dir keine Sorgen bezüglich der Argumentation des Händlers machen.
Sag mal bescheid wie die Sache dann schlussendlich ausgegangen ist.

Super Grobi
2004-07-05, 15:15:43
Ja ich halte euch auf dem Laufenden!!! Das wäre ja auch jetzt ein Witz gewesen wenn es nicht so gewesen wäre. Mir fällt gerade ein Stein von gigantiescher Grösse vom Herzen. Als nicht wundern wegen dem Lärm.

SG