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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie lange darf man z.B. Holz sägen/Rasenmähen


t-master
2004-07-03, 20:02:27
Jo, wie lange darf man z.B. Rasenmähen oder mit ner Motorsäge rumsägen?
In welchem Gesetz ist das festgelegt?

Und wie sind die Ruhezeiten sonst? Also gibt es eine "gesetzliche" Mittagspause von 12-14 Uhr? In unserer Nachbarschaft hält sich nämlich jeder an diese Mittagspause, aber irgendwie hab ich mal was gehört, dass man das nicht zwingen machen müsste, weil es nirgendwo festgelegt ist.

Aber was mich eben am meisten Interessieren würde, ist die Grenze zum Abend hin, weil nebenan sägt immer jemand rum, und das nervt die Nachbarn heir ganz schön...
Najo, jetzt hat mein Dad gesagt, die Grenze ist bei 19:30 und ich denke aber bis 20 Uhr.
Und wie schaut das am Samstag aus? Und Sonntag? Darf man da gar nichts machen?

Heimatsuchender
2004-07-03, 21:08:49
ich denke mal das ist von stadt zu stadt unterschiedlich. am ehesten kann dir das ordnungsamt da weiterhelfen.

tobife

Panasonic
2004-07-03, 21:24:33
Original geschrieben von t-master
Aber was mich eben am meisten Interessieren würde, ist die Grenze zum Abend hin, weil nebenan sägt immer jemand rum, und das nervt die Nachbarn heir ganz schön...
Najo, jetzt hat mein Dad gesagt, die Grenze ist bei 19:30 und ich denke aber bis 20 Uhr.
Und wie schaut das am Samstag aus? Und Sonntag? Darf man da gar nichts machen?

Die "Grenze" ist in Wohngebieten bei 22:00 Uhr.
Sonntag ist ein Ruhetag. Natürlich darfst Du auch am Sonntag arbeiten, aber eben niemanden dabei stören.

t-master
2004-07-03, 21:43:32
Original geschrieben von Panasonic
Die "Grenze" ist in Wohngebieten bei 22:00 Uhr.
Sonntag ist ein Ruhetag. Natürlich darfst Du auch am Sonntag arbeiten, aber eben niemanden dabei stören.

Ich dürfte also bis 22 Uhr Rasenmähen? Das ist doch schwachsinnig! Ich meine, es gibt doch überall Kinder, die je nach Größe schon um 20 Uhr ins Bett müssen/schlafen wollen!

Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...bist du dir da sicher?

Dautzen
2004-07-03, 21:48:28
ihmo rasenmähn etc. bis 18uhr

govou
2004-07-03, 21:48:53
Original geschrieben von t-master
Ich dürfte also bis 22 Uhr Rasenmähen? Das ist doch schwachsinnig! Ich meine, es gibt doch überall Kinder, die je nach Größe schon um 20 Uhr ins Bett müssen/schlafen wollen!

Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...bist du dir da sicher?
Er sagte die Grenze, dh. dass es bei dir auch anders sein kann (Kleinstaaterei, wie ich es mag...). Wie gesagt, frag beim Ordnungamt.

Gast
2004-07-03, 21:54:06
Original geschrieben von Panasonic
Die "Grenze" ist in Wohngebieten bei 22:00 Uhr.
Sonntag ist ein Ruhetag. Natürlich darfst Du auch am Sonntag arbeiten, aber eben niemanden dabei stören.

Nein sorry Panasonic, das stimmt leider nicht.

Tobife hat absolut recht, dass das von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist und man sich da beim Ordnungsamt erkundigen kann.

Ich selber habe mal von einem Freund so einen Zettel bekommen, auf dem die Ruhezeiten festgehalten wurden ( weiß nicht mehr genau um welche Zeiten ) und welche Maschinen man in diesen Ruhezeiten nicht benutzen darf.

Wenn diese nicht eingehalten werden und die Person von einem Beamten auf frischer Tat ertappt werden, darf er blechen.. ich schau mal ob ich den Wisch wieder auftreibe.

Gast
2004-07-03, 21:54:29
Original geschrieben von Gast
Nein sorry Panasonic, das stimmt leider nicht.

Tobife hat absolut recht, dass das von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist und man sich da beim Ordnungsamt erkundigen kann.

Ich selber habe mal von einem Freund so einen Zettel bekommen, auf dem die Ruhezeiten festgehalten wurden ( weiß nicht mehr genau um welche Zeiten ) und welche Maschinen man in diesen Ruhezeiten nicht benutzen darf.

Wenn diese nicht eingehalten werden und die Person von einem Beamten auf frischer Tat ertappt werden, darf er blechen.. ich schau mal ob ich den Wisch wieder auftreibe.

Achso und ich wohne in München...

Redy
2004-07-03, 21:55:00
Also ich weis nicht genau wie es in anderen bundesländern ist, aber bei uns ist rasenmähen bis 19Uhr erlaubt.

govou
2004-07-03, 22:00:58
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/728/7721/
Panasonic HATTE Recht ;).

Allgemein gelten folgende Ruhezeiten: 22 bis 7/8 Uhr, 12/13 bis 15 Uhr
Mähen ist nur noch zwischen 07.00 und 20.00 Uhr und nicht mehr wie bislang bis 22.00 Uhr gestattet,

Redy
2004-07-03, 22:13:28
So, ich habe gerade nochmal meinen Vater gefragt, der ist Ordnungsamstsleiter und kennt sich damit genau aus.

Im Landesemissionsschutzgesetzt von NRW gibts ne verordnung, in der steht, das das rasenmähen mit einem motorbetriebenen rasenmäher von 7-19Uhr gestattet ist. Es sein denn der rasenmäher hat ein spezielles zertifikat, das er unter einer estimmt db grenze liegt.

Örtlich kann in den zeiten auch noch eine mittagsruhe geregelt sein.

Panasonic
2004-07-03, 22:14:07
Original geschrieben von Beh
http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/728/7721/
Panasonic HATTE Recht ;).

Allgemein gelten folgende Ruhezeiten: 22 bis 7/8 Uhr, 12/13 bis 15 Uhr
Mähen ist nur noch zwischen 07.00 und 20.00 Uhr und nicht mehr wie bislang bis 22.00 Uhr gestattet,

Ich werd alt. Wann wurde denn das geändert?!

Edit: und natürlich gibt es örtliche Beschränkungen. Z.B. in der Umgebung von Krankenhäusern usw.....

Panasonic
2004-07-03, 22:15:45
Original geschrieben von Redy
So, ich habe gerade nochmal meinen Vater gefragt, der ist Ordnungsamstsleiter und kennt sich damit genau aus.


...und WO? Imho nicht ganz unwichtig....

Redy
2004-07-03, 22:18:23
Original geschrieben von Panasonic
...und WO? Imho nicht ganz unwichtig....
Kannst du daran erkennen, das ich vom Landesemissionsschutzgesetzt von NRW gerschrieben habe. ;)

Panasonic
2004-07-03, 22:19:45
Original geschrieben von Redy
Kannst du daran erkennen, das ich vom Landesemissionsschutzgesetzt von NRW gerschrieben habe. ;)

Und ganz NRW hat nur einen Landkreis / Komune / whatever?

Redy
2004-07-03, 22:22:15
Original geschrieben von Panasonic
Und ganz NRW hat nur einen Landkreis / Komune / whatever?
Nein, natürlich nicht, aber das gesetzt und dei verordnung darin gilt für ganz nrw.