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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Die USK prüft … (Split)


Panasonic
2004-07-05, 22:25:29
Original geschrieben von Rentner
Und über die ab18-Einstufung freu ich mir ein Bein aus :


Gibt es nicht und gab es auch noch nie.

betasilie
2004-07-05, 23:45:05
Leute!


"Keine Jugendfreigabe" ist faktisch das selbe wie eine Indizierung. Die BPjS muss garnichts mehr machen, weil die USK ihre Arbeit schon übernommen hat.

Ein ab 18 Freigabe, hat DoomIII nicht bekommen und somimt wird DoomIII nicht bei Mediamrkt und Co. zu kaufen sein.


Die PCgames Redakteure beweisen mal wieder, dass sie nicht den Funken einer Ahnung haben.

Panasonic
2004-07-05, 23:51:43
Original geschrieben von betareverse
Leute!


"Keine Jugendfreigabe" ist faktisch das selbe wie eine Indizierung. Die BPjS muss garnichts mehr machen, weil die USK ihre Arbeit schon übernommen hat.

Ein ab 18 Freigabe, hat DoomIII nicht bekommen und somimt wird DoomIII nicht bei Mediamrkt und Co. zu kaufen sein.


@Rampage 2
Du solltest dich erstmal informieren, bevor Du eine Bewertung zu solchen Melsdungen abgibst. ;)

Es gibt keine "Ab 18" und gab es auch noch nie, wie oft soll ich das eigentlich noch sagen? Doom 3 wurde mit "Keine Jugendfreigabe" getestet und darf daher an alle "nicht jugendliche" verkauft werden. Das Spiel ist NICHT indiziert.

Gast
2004-07-05, 23:56:06
Original geschrieben von Panasonic
Es gibt keine "Ab 18" und gab es auch noch nie, wie oft soll ich das eigentlich noch sagen? Doom 3 wurde mit "Keine Jugendfreigabe" getestet und darf daher an alle "nicht jugendliche" verkauft werden. Das Spiel ist NICHT indiziert. faktisch hast natürlich recht ;)

den ab 18 kleber ohne das "jugendfreigabe" gibts aber... O.o


und indiziert ist es ebenfalls nicht wie du richtig sagst...im gegensatz zu manch anderem im thread

betasilie
2004-07-05, 23:56:47
Original geschrieben von Panasonic
Es gibt keine "Ab 18" und gab es auch noch nie, wie oft soll ich das eigentlich noch sagen? Doom 3 wurde mit "Keine Jugendfreigabe" getestet und darf daher an alle "nicht jugendliche" verkauft werden. Das Spiel ist NICHT indiziert.
Leider hast auch Du keine Ahnung vom Thema.

Es gibt ein "ab 18" Siegel, die USK Einstufung keine Jugendfreigabe und die Indizierung.

Das "ab 18" Siegel bedeutet, dass das Spiel überall verkauft werden darf, aber der Händler muss darauf achten diese Software nur an Volljährige zu verkaufen.

In den letzten beiden Fällen dürfen die Spiele nicht ausgestellt werden und daher kommt die USK-Einstufung "keine Jugendfreigabe" einer Indizierung gleich, ist es aber nicht.

Panasonic
2004-07-05, 23:57:20
Original geschrieben von Gast
den ab 18 kleber ohne das "jugendfreigabe" gibts aber... O.o


Sicher das Du nicht "nicht geeignet unter 18 Jahre" meinst? Das war jedenfalls der alte "Slogan" ;)

Panasonic
2004-07-05, 23:57:54
Original geschrieben von betareverse
Leider hast auch Du keine Ahnung vom Thema.

Es gibt ein "ab 18" Siegel, die USK Einstufung keine Jugendfreigabe und die Indizierung.

Das "ab 18" Siegel bedeutet, dass das Spiel überall verkauft werden darf, aber der Händler muss darauf achten diese Software nur an Volljährige zu verkaufen.

In den letzten beiden Fällen dürfen die Spiele nicht ausgestellt werden.

Nö, gibts nicht: es gab mal "nicht geeignet unter 18 jahre", aber nie "ab 18". Und natürlich dürfen Spiele ohne Jugendfreigabe ausgestellt werden. Sie sind nicht indiziert.

http://www.selfmadehifi.de/18.gif

betasilie
2004-07-06, 00:00:45
Sorry, ich nehme meine Aussage erstmal zurück.

Ich suche mal eben eine e-mail raus, die was anderes sagt.

Panasonic
2004-07-06, 00:02:17
Original geschrieben von betareverse
Sorry, ich nehme meine Aussage erstmal zurück.

Ich suche mal eben eine e-mail raus, die was anderes sagt.

"USK - 18 - Spiele

Alle Video- und Computerspiele erhalten damit ab 1. April, ähnlich wie Videos und DVDs, eine verbindliche Altersfreigabe. Wie erst vor wenigen Tagen offiziell bekannt wurde, wird auch in Zukunft die USK (Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle) für die Vergabe der Altersfreigaben beauftragt werden. Darauf haben sich die Vertreterder Obersten Landesjugendbehörden geeinigt. Alle Titel mit dem Rating USK-18 gelten als nicht jugendfrei und dürfen somit auch nur an Volljährige im Handel verkauft werden. Während diese Titel weiterhin im Laden liegen dürfen, ist es nicht erlaubt diese auch öffentlich (z.B. in Demo-Displays) vorzuführen."

betasilie
2004-07-06, 00:03:31
" ...

Bildträger, die von den obersten Landesjugendbehörden (bzw. von USK oder FSK, die im Auftrag der obersten Landesjugendbehörden handeln) nicht oder mit "Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind, dürfen



1. einem Kind oder einer jugendlichen Person nicht angeboten, überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden,
2. nicht im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen, in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die Kunden nicht zu betreten pflegen, oder im Versandhandel angeboten überlassen werden.

(s. § 12 Abs. 3 Nr. 1 u. 2 JuSchG)

Das Zugänglichmachen bildet hier den Oberbegriff. Es bedeutet: Niemand darf Kindern oder Jugendlichen den Inhalt des entsprechenden Mediums zeigen. Dabei ist gleichgültig, ob Minderjährigen das Objekt in die Hand gegeben oder indirekt zugänglich gemacht wird. Es genügt, dass man z.B. den Videofilm selbst in den Recorder schiebt und Kinder oder Jugendliche dann zuschauen lässt. Ebenso macht jemand den Inhalt eines Buches zugänglich, wenn er Minderjährigen daraus vorliest. In den Fällen des Anbietens und des Überlassens wird Minderjährigen das Objekt direkt in die Hand gegeben.





Die Indizierungsfolgen sind im Einzelnen auf der Homepage der Bundesprüfstelle unter http://www.bundespruefstelle.de/Frames/m3_Folgen.html nachzulesen. Das Anbieten, Überlassen und sonst Zugänglichmachen sowie das Anbieten im Versandhandel ist auch bei indizierten Medien nicht zulässig.

Hinzu kommen weiterreichende Rechtsfolgen, wie insbesonder das Verbot jedes öffentlichen Ausstellens und Anbietens sowie der öffentlichen Werbung:



Soweit Gewerbetreibende auch mit indizierten Medien handeln, dürfen sie diese nicht an Orten ausstellen oder anbieten, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind oder von ihnen eingesehen werden können. D.h. indizierte Medien dürfen nur "unter dem Ladentisch" verkauft werden.

...

Ute Kortländer
Referentin

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)





Diese Antwort habe ich auf die Frage erhalten, wo der Unterschied zwischen einer Indizierung und einer "Keine Jugendfreigabe"-Einstufung zu finden ist.

Gast
2004-07-06, 00:06:03
[SIZE=1]Original geschrieben von Panasonic
Nö, gibts nicht: es gab mal "nicht geeignet unter 18 jahre", aber nie "ab 18". Und natürlich dürfen Spiele ohne Jugendfreigabe ausgestellt werden. Sie sind nicht indiziert.


Vollkommen richtig. Die jetzige Bezeichnung "Keine Jugendfreigabe" ist seit 1. April 2003 und bedeutet das Gleiche wie die alte FSK18 oder USK18 und hat mit einer Indizierung überhaupt nichts zu tun, ganz im Gegenteil, jeder Titel der diese Einstufung bekommt darf nicht mehr indiziert werden. Die BPJM wird "Doom 3" nun nicht mehr indizieren können, sofern der USK eine ungekürzte Version vorgelegt wurde.

deekey777
2004-07-06, 00:06:50
Vor mir liegt die "Farc Cry" Hülle und was steht da:
"Keine Jugendfreigabe gem. § 14 JuSchG"!

Es gibt keine "Ab 18"-Einstufung, sondern "keine Jugendfreigabe":Der Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen.
Die nächste Stufe ist die Indizierung.
(www.usk.de)

Sollte Doom III mit dem roten Aufkleber erscheinen, dann wird es im Regal neben Far Cry (dt.), CS:CZ, MOH:AA... stehen.

Nachtrag: Die BPjM hat nicht viel zu sagen, dagegen die USK.

Panasonic
2004-07-06, 00:06:57
Original geschrieben von betareverse
[SIZE=4]Bildträger


Von was sprechen wir jetzt? Bildträgern oder Unterhaltungssoftware?

betasilie
2004-07-06, 00:09:09
Original geschrieben von Panasonic
Von was sprechen wir jetzt? Bildträgern oder Unterhaltungssoftware?
Ich habe nach der USK-Einstufung gefragt und Frau Kortländer bezieht sich auf auf die USK-Einstufung. ... Sollte sie jedenfalls. :gruebel:

(bzw. von USK oder FSK, die im Auftrag der obersten Landesjugendbehörden handeln)

Die gelbe Eule
2004-07-06, 00:11:57
cs:cz liegt auch in dormund bei berlet offen aus ... steht dick drauf: ohne alterfreigabe

Panasonic
2004-07-06, 00:22:07
Original geschrieben von betareverse
Ich habe nach der USK-Einstufung gefragt und Frau Kortländer bezieht sich auf auf die USK-Einstufung. ... Sollte sie jedenfalls. :gruebel:

Frau Kortländer scheint selbst nicht genau zu wissen, was die Entscheidungen Ihrer Institution eigentlich bewirken ;) ;)

Bei Filmen ist es AFAIK tatsächlich so, das "ohne Jugendfreigabe" -Filme in speziellen Bereichen liegen müssen, zu denen Jugendliche keinen Zutritt haben.....

Panasonic
2004-07-06, 00:23:51
Original geschrieben von die elektrische eule
ohne alterfreigabe
:freak: ;)

Die gelbe Eule
2004-07-06, 00:50:48
ist mein chronisches buchstaben vergessen oder verdrehen ... ^^

betasilie
2004-07-06, 00:53:11
Original geschrieben von Panasonic
Frau Kortländer scheint selbst nicht genau zu wissen, was die Entscheidungen Ihrer Institution eigentlich bewirken ;) ;)

Bei Filmen ist es AFAIK tatsächlich so, das "ohne Jugendfreigabe" -Filme in speziellen Bereichen liegen müssen, zu denen Jugendliche keinen Zutritt haben.....
Da könnte was dran sein. ;)

deekey777
2004-07-06, 00:56:14
Ich hab mal gelesen, dass irgendein Spiel freigegeben wurde, nur weil die Prüfer nicht einmal das Training in diesem Spiel absolvieren konnten, und einfach "ab 12" in die Läden kam.

Panasonic
2004-07-06, 00:58:31
Original geschrieben von deekey777
Ich hab mal gelesen, dass irgendein Spiel freigegeben wurde, nur weil die Prüfer nicht einmal das Training in diesem Spiel absolvieren konnten, und einfach "ab 12" in die Läden kam.

Muahaha ich kann ned mehr! Wäre doch mal geil:

Ein Publisher bringt DAS Horror Game auf den Markt, was nur leider niemand soielen kann, weil viel zu schwer. Und bevor auch nur irgendwas passiert, kommt man einfach nicht weiter. Das Game kommt ab 6 auf den Markt und nach 2 Wochen liefert der Hersteller einen Patch nach.... Hrhrhrh....

Crazy_Bon
2004-07-06, 02:15:17
Original geschrieben von Gast
Vollkommen richtig. Die jetzige Bezeichnung "Keine Jugendfreigabe" ist seit 1. April 2003 und bedeutet das Gleiche wie die alte FSK18 oder USK18 und hat mit einer Indizierung überhaupt nichts zu tun, ganz im Gegenteil, jeder Titel der diese Einstufung bekommt darf nicht mehr indiziert werden. Die BPJM wird "Doom 3" nun nicht mehr indizieren können, sofern der USK eine ungekürzte Version vorgelegt wurde.
Hat man bei C&C Generals auch geglaubt, wie ebenso mit FarCry, aber das ist eine andere Geschichte.

SamLombardo
2004-07-06, 08:35:13
Original geschrieben von Crazy_Bon
Hat man bei C&C Generals auch geglaubt, wie ebenso mit FarCry, aber das ist eine andere Geschichte.

Wäre Generals nur 2 Wochen später erschienen, wäre die Indizierung nicht mehr möglich gewesen, da verbindliche ab 16! Einstufung. (Nur leider erschien das Game irgendwann Ende März 2003, also kurz VOR Inkrafttreten des neuen Gesetzts. Da hat man schnell noch trotz USK 16 indiziert:-( - wäre heute nicht mehr möglich.) Bei FC bezog sich die "Keine Jugendfreigabe" auf die deutsche Version und man hat sich an der "leichten" Wiederherstellung des ragdoll gestört.

PS: Seit April 2k3 ist die KJ an Stelle der FSK 18 getreten, Filme und Spiele. Medien die mit KJ bewertet wurden DÜRFEN überall ausgestellt, verkauft oder sonstwas werden. (Schaut mal in Media Markt, Müller etc.). Die Filme (Games) die es nur unterm Ladentisch gibt sind die indizierten (Also sowas wie Blade, From Dusk til Dawn usw.)


Sam

Iceman346
2004-07-06, 08:40:28
Original geschrieben von Panasonic
Frau Kortländer scheint selbst nicht genau zu wissen, was die Entscheidungen Ihrer Institution eigentlich bewirken ;) ;)

So wirkt es ;)

Bei Filmen ist es AFAIK tatsächlich so, das "ohne Jugendfreigabe" -Filme in speziellen Bereichen liegen müssen, zu denen Jugendliche keinen Zutritt haben.....

Nein, dem ist auch nicht so. Lauf doch einfach mal in einen beliebigen Media Markt/Saturn oder sowas, da müsstest du immer wieder ab 18 Filme sehen, oftmals in so roten Umverpackungen damit die Verkäufer die nicht an Jugendliche verticken.
Jedwede Medien (auch Filme) die den roten "keine Jugendfreigabe" Sticker von der USK/FSK bekommen haben dürfen frei im Geschäftsraum ausliegen. Sie dürfen lediglich nicht an unter 18 Jährige verkauft werden.

Der einzigste Unterschied zwischen indiziert und keine Jugendfreigabe ist das Werbungsverbot welches bewirkt, dass die Spiele/Filme nicht mehr öffentlich im Laden ausliegen dürfen.

Tomi
2004-07-06, 08:58:18
Original geschrieben von betareverse
" ...
Das Anbieten, Überlassen und sonst Zugänglichmachen sowie das Anbieten im Versandhandel ist auch bei indizierten Medien nicht zulässig.


Ute Kortländer
Referentin

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)




Ist erstmal richtig..aber..man schaue mal bei "Okaysoft" oder diversen DVD Händler, was es da alles schönes an Indiziertem zu kaufen gibt...per Versand. Und das neue Jugendschutzgesetz eröffnet diesen Weg sogar, was eine deutliche Verbesserung gegenüber früher ist. Zitat:

"Versandhandel im Sinne dieses Gesetzes ist jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird."

Die entscheidende Passage "..oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt..". Das ist zwar noch nicht näher definiert, was "technische oder sonstige Vorkehrungen" sind und deswegen sind Händler, die indiziertes verschicken, auf brüchigem Eis.....aber...die Vorlage einer Personalausweiskopie könnte eine "sonstige Vorkehrung" sein, um "unter 18jährige" von solchem Material fernzuhalten. Und in diesem Moment betreibt der Händler keinen "Versandhandel" mehr, weil er "sonstige Vorkehrungen" getroffen hat und darf damit indiziertes "versenden". Kurios aber ist so.

Iceman346
2004-07-06, 09:27:03
Original geschrieben von Tomi

Die entscheidende Passage "..oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt..". Das ist zwar noch nicht näher definiert, was "technische oder sonstige Vorkehrungen" sind und deswegen sind Händler, die indiziertes verschicken, auf brüchigem Eis.....aber...die Vorlage einer Personalausweiskopie könnte eine "sonstige Vorkehrung" sein, um "unter 18jährige" von solchem Material fernzuhalten. Und in diesem Moment betreibt der Händler keinen "Versandhandel" mehr, weil er "sonstige Vorkehrungen" getroffen hat und darf damit indiziertes "versenden". Kurios aber ist so.

Als technische Massnahmen könnte man noch die Notwendigkeit sich einzuloggen, bevor man die indizierten Spiele bestellen kann, sehen.
Aber für diesen Passus bin ich mal den deutschen Politikern dankbar ;) Dadurch hat man jetzt wenigstens die Möglichkeit an praktisch alles heranzukommen ohne Spezialgeschäfte in der Umgebung zu haben.

Blumentopf
2004-07-06, 09:39:24
Original geschrieben von SamLombardo
Die Filme (Games) die es nur unterm Ladentisch gibt sind die indizierten (Also sowas wie Blade, From Dusk til Dawn usw.)


Sam

Blade und FDTD sind indiziert? Die stehen doch in jedem MM rum, und Blad1 lief auch schon oft auf TV.

Seltwürdig.

Tomi
2004-07-06, 09:47:58
Original geschrieben von Blumentopf
Blade und FDTD sind indiziert? Die stehen doch in jedem MM rum, und Blad1 lief auch schon oft auf TV.

Seltwürdig.

Im MM steht so manches Indiziertes im Regal. Hab da mal vor einigen Monaten das PC Spiel "Severance-Blade of Darkness" gekauft und das steht nun schon lange auf dem Index.

deekey777
2004-07-06, 10:00:24
Original geschrieben von Crazy_Bon
Hat man bei C&C Generals auch geglaubt, wie ebenso mit FarCry, aber das ist eine andere Geschichte.

Bei C&SC:Generals handelte die BPjM wegen des (damals drohenden) Irakkrieges voreilig.

Zu FC (nicht dt.): Selber schuld.

Zu Blade: Hier gibt es zwei Versionen - die geschnittene Kino- bzw. TV-Fassung (ab 16) und die ungeschnittene "Videotheken)-Fassung (ab 18). Die "ab 18" Fassung darf auch in MM verkauft werden, aber nicht an Jugendliche.

Railer
2004-07-06, 10:00:26
Blade und FDTD sind indiziert? Die stehen doch in jedem MM rum, und Blad1 lief auch schon oft auf TV.

Ja, aber nur GEKÜRZT

Gast
2004-07-06, 11:11:43
Original geschrieben von Panasonic
... "Ein Publisher bringt DAS Horror Game auf den Markt, was nur leider niemand soielen kann" ...
Original geschrieben von Panasonic
:freak: ;)
"Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!" ;)

Des weiteren ist so ein Flüchtigkeitsfehler kein Grund für solche Spamposts (!), die - sollte direkt mal dazu erwähnt werden - in den letzten Monaten anscheinend wieder zugenommen haben. Klar, sowas muss auch mal sein, aber aus Spass wird leider sehr oft Spam.

Also immer schön versuchen die Contenance zu wahren! :kicher:

PS: Sorry das hier ein Gast oder vielmehr, ein ausgeloggter Member den Moralapostel spielt, aber langsam nervt es!

Panasonic
2004-07-06, 12:18:58
Original geschrieben von Gast
"Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!" ;)

Des weiteren ist so ein Flüchtigkeitsfehler kein Grund für solche Spamposts (!), die - sollte direkt mal dazu erwähnt werden - in den letzten Monaten anscheinend wieder zugenommen haben. Klar, sowas muss auch mal sein, aber aus Spass wird leider sehr oft Spam.

Also immer schön versuchen die Contenance zu wahren! :kicher:

PS: Sorry das hier ein Gast oder vielmehr, ein ausgeloggter Member den Moralapostel spielt, aber langsam nervt es!

Ähm.... ist klar. Ich geb Dir einen Tipp: heul Deinen Vertrauenslehrer voll oder läster mit Deinem Papi über den bösen Panasonic, aber bitte poste mich nicht anonym (feiger gehts nicht) mit Müll zu. Dafür bin ich mir echt zu schade.

DanMan
2004-07-06, 14:21:57
Mal ganz nebenbei find ich es ohnehin skandalös, dass Deutschland hier wieder eine Extrawurst braucht, und nicht einfach auch die www.pegi.info Wertung hier eingeführt hat. Ich hab mal in einem Artikel gelesen, dass die davon scheinbar garkeine Kenntniss hatten, und einfach stupide ihre lokale Version zusammengemurkst haben.

So müssen die Hersteller mitunter 2 Versionen herstellen: eine für Deutschland, und eine für den Rest von Europa. Würde mich nicht wundern, wenn der eine oder andere Publisher irgendwann auch einfach mal davon absieht ein Spiel in Deutschland zu veröffentlichen oder es zu lokalisieren, da er befürchten muss, dass es hier einer geringeren Kundschaft zuteil wird, als in der restlichen EU.

Danke Deutschland!

p.s.: 2 Beispiele:
- MOHAA laut USK ab 18, laut PEGI ab 12
- Max Payne 1&2 bei beiden ab 18

SamLombardo
2004-07-06, 15:31:09
Original geschrieben von Blumentopf
Blade und FDTD sind indiziert? Die stehen doch in jedem MM rum, und Blad1 lief auch schon oft auf TV.

Seltwürdig.


Wenn da wirklich die 18er Versionen stehen (was ich nicht ganz glauben kann) dann ist es ein Gesetzesverstoß.
Was allerdings massenhaft in den Elektronikmärkten liegt sind die schändlichen:D 16er Versionen in denen mehr als 10 minuten fehlen. Die sind nicht indiziert, (weil harmloser als mancher Kinderfilm), die ungeschnittenen (FSK 18) schon.
Im TV dürfen! indizierte Titel laut Gesetz nur entschärft laufen, selbst nach 23 Uhr. (Die TV Versionen von Blade und FDTD waren ja ein Witz, wie soviele andere leider auch)

mfG Sam

][immy
2004-07-06, 15:43:03
irgendwie hab ich das gefühl das ihr da was überseht

ein spiel das als USK 18 eingestuft wurde, darf zwar noch öffentlich verkauft werden, jedoch nicht wenn es indiziert wurde

die BPJM darf nur spiele indizieren die ein USK 18 siegel bekommen haben

FarCry die erste version z.B. wurde indiziert

USK 18 heißt nicht unbedingt das es indiziert wird, aber im falle von doom 3 mit sicherheit. aber ein paar tage muss es noch im laden liegen, es darf nicht direkt indiziert werden, oder gar schon vor der veröffentlichung

DasToem
2004-07-06, 15:55:41
Original geschrieben von ][immy
irgendwie hab ich das gefühl das ihr da was überseht

ein spiel das als USK 18 eingestuft wurde, darf zwar noch öffentlich verkauft werden, jedoch nicht wenn es indiziert wurde

die BPJM darf nur spiele indizieren die ein USK 18 siegel bekommen haben

FarCry die erste version z.B. wurde indiziert

USK 18 heißt nicht unbedingt das es indiziert wird, aber im falle von doom 3 mit sicherheit. aber ein paar tage muss es noch im laden liegen, es darf nicht direkt indiziert werden, oder gar schon vor der veröffentlichung

Die Uncut von Doom3 hat eine USK-Einstufung (hier: KJ) und darf niemals indiziert werden. Vergleiche mit FC ziehen nicht, da die Situation eine ganz andere war. Es besteht also absolut KEINE Indizierungsgefahr.

Gast
2004-07-06, 15:57:47
Original geschrieben von ][immy
irgendwie hab ich das gefühl das ihr da was überseht

ein spiel das als USK 18 eingestuft wurde, darf zwar noch öffentlich verkauft werden, jedoch nicht wenn es indiziert wurde

die BPJM darf nur spiele indizieren die ein USK 18 siegel bekommen haben

FarCry die erste version z.B. wurde indiziert

USK 18 heißt nicht unbedingt das es indiziert wird, aber im falle von doom 3 mit sicherheit. aber ein paar tage muss es noch im laden liegen, es darf nicht direkt indiziert werden, oder gar schon vor der veröffentlichung

Oh man, vielleicht erstmal bisschen informieren, bevor man Unsinn postet.

Die USK18 gibt es nicht mehr, seit 1. April 2003 sind die Freigaben verbindlich und liegt eine Freigabe vor, darf seitdem nicht mehr indiziert werden, auch bei "Keine Jugendfreigabe" welche der alten USK18 entspricht. Sie dürfen allerdings noch beschlagnahmt werden.

"Far Cry" wurde die Freigabe wieder entzogen, da man sich getäuscht sah, durch das leichte Wiederherstellen des Ragdoll in der 1. Version.

"Doom 3" kann definitiv nicht mehr indiziert werden.

Panasonic
2004-07-06, 17:07:38
irgendwie hab ich das gefühl das ihr da was überseht

Das Gefühl habe ich eher bei Dir...


ein spiel das als USK 18 eingestuft wurde, darf zwar noch öffentlich verkauft werden, jedoch nicht wenn es indiziert wurde
Es gibt keine USK 18 Klassifikation. Es gibt nur "KEINE JUGENDFREIGABE"


die BPJM darf nur spiele indizieren die ein USK 18 siegel bekommen haben


Und genau das darf sie eben NICHT.


FarCry die erste version z.B. wurde indiziert


Ja, weil die Test und Handelsversionen unterschiedlich waren.


USK 18 heißt nicht unbedingt das es indiziert wird, aber im falle von doom 3 mit sicherheit. aber ein paar tage muss es noch im laden liegen, es darf nicht direkt indiziert werden, oder gar schon vor der veröffentlichung

Auch falsch. Einmal bewertete Spiele dürfen nicht indiziert werden, so lange die Testversion nicht von der Handelsversion abweicht.

Bane
2004-07-06, 17:23:14
Original geschrieben von DasToem
Die Uncut von Doom3 hat eine USK-Einstufung (hier: KJ) und darf niemals indiziert werden. Vergleiche mit FC ziehen nicht, da die Situation eine ganz andere war. Es besteht also absolut KEINE Indizierungsgefahr.
Das erinnert mich immer an meine From Dusk till Dawn DVD,
die hat ein FSK 18-Einstufung, ist aber indiziert!?!

Gast
2004-07-06, 17:32:49
Original geschrieben von Chew-Z
Das erinnert mich immer an meine From Dusk till Dawn DVD,
die hat ein FSK 18-Einstufung, ist aber indiziert!?!

Richtig FSK18, also Prüfung vor dem 1. April 2003.
Diese können nach wie vor indiziert werden. Übernommen wurden nur Freigaben bis USK- bzw. FSK16, alles andere muss entweder neu geprüft werden, oder darf eben weiter indiziert werden.

DasToem
2004-07-06, 17:34:55
Original geschrieben von Chew-Z
Das erinnert mich immer an meine From Dusk till Dawn DVD,
die hat ein FSK 18-Einstufung, ist aber indiziert!?!

Mensch Leute, informiert euch doch mal, bevor ihr solchen Nonsense postet.

Panasonic hat schon mehrmals alles erklärt, was es zu erklären gibt.