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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : nochmal doom o.ä....(wg. usk)


anorakker
2004-07-06, 19:56:24
ist es möglich, dass ein publisher eine "fast" fertige version zur einstufung vorlegt, um evtl. die in deutschland verkaufte version entsprechend anzupassen, um also einer indizierung zu entgehen ??
(betrifft natürlich nicht nur doom3 sondern auch alle anderen games)
eine sehr frühe einstufung(betaphase oder davor) würde doch beiden "parteien" vorteile bringen, so denn sie sich auf die rahmenbedingungen einigen könnten..

Coda
2004-07-06, 23:17:45
AFAIK hat Doom 3 FSK 18 und ist damit nicht mehr indizierbar. DIe Info könnte aber auch aus unverlässlichen Quellen kommen

Grestorn
2004-07-07, 06:54:38
Original geschrieben von Coda
AFAIK hat Doom 3 FSK 18 und ist damit nicht mehr indizierbar. DIe Info könnte aber auch aus unverlässlichen Quellen kommen
Ist tatsächlich so, wie man auf GameStar (http://www.gamestar.de) nachlesen kann.

Strayed
2004-07-08, 19:43:39
Aber war das nicht bei Far Cry auch so und es wurde trotzdem (kurzzeitig) vom Markt genommen? Kann auch sein, dass ich da was verwechsel...

ironMonkey
2004-07-08, 19:56:05
Farcry ist FSK16.


Gruß

Strayed
2004-07-08, 20:05:02
Original geschrieben von ironMonkey
Farcry ist FSK16.

Aber nur die deutsche Version, die nach der Indizierung nachgeschoben wurde.
http://www.gamershall.de/NUKEPORTAL_2/modules.php?name=News&file=article&sid=812
Gut, das passt jetzt nicht ganz zum Thema weil den Behörden anscheinend eine falsche Version vorgelegt wurde.

TheCounter
2004-07-08, 21:53:17
Doom 3 könnte auch noch indiziert werden, die USK muss nur behaupten das die Version eine andere ist, so wie sie es bei Farcry getan haben...

Sicher vor einer indizierung ist Doom 3 also nicht wirklich ;)

Gohan
2004-07-08, 22:19:12
Na und, 18 ist 18, da kommt man dann so oder so dran :)

Brillus
2004-07-08, 23:41:46
Bei Far Cry war es was anderes da wurde als erstes eine Version abgelehnt weil zu Gewaltätig und die wo dann am anfang im Laden war konnte man in die Abgelehnte Cracken.

ShadowXX
2004-07-09, 11:22:14
Original geschrieben von TheCounter
Doom 3 könnte auch noch indiziert werden, die USK muss nur behaupten das die Version eine andere ist, so wie sie es bei Farcry getan haben...

Sicher vor einer indizierung ist Doom 3 also nicht wirklich ;)

Wer ist da eigentlich in der Beweispflicht??

Ich meine, dann könnte die BPjM ja immer behaupten, das die Verkaufsversion nicht der zur Prüfung vorgelegten entspricht...und hätten sogar (fast) immer Recht, denn die Versionen, die Vorgelegt werden sind ja meinst noch Beta...

Im Prinzip kann die BPjM so jede Alterfreigabe der USK ohne Probleme unterlaufen...und das wird Sie auch immer wieder tun, solange dort nur Holzköpfe sitzen.

Grestorn
2004-07-09, 12:12:46
Bei FarCry hat sich die geprüfte Version von der internationalen Version dadurch unterschieden, dass Leichen sich nach dem Umfallen nicht mehr bewegen ließen, man also nicht "RagDoll-Dancing" durch Schießen auf die Leichen machen konnte.

Nur mit dieser Version hat FC die Freigabe erhalten ("nicht unter 18").

Dummerweise ließ sich dies durch ein paar einfache Manipulationen aushebeln, was die Behörde nach dem Verkaufsstart auch mitbekommen hat und die Version deswegen indiziert hat.

Erst die nachgeschobene 2. deutsche Version, die letztlich genau den selben Unterschied zur internationalen Version hat, sich aber nicht mehr einfach Patchen lässt, ist heute auf dem Markt.

Doom3 kann das nicht passieren, da die von der USK getestete Version zu 100% identisch mit der US Version ist. Da kann die BPjM nun nicht mehr nachträglich daherkommen und sie doch noch indizieren (USK Einstufung verhindert Indizierung).

ShadowXX
2004-07-09, 13:52:11
Original geschrieben von grestorn
Bei FarCry hat sich die geprüfte Version von der internationalen Version dadurch unterschieden, dass Leichen sich nach dem Umfallen nicht mehr bewegen ließen, man also nicht "RagDoll-Dancing" durch Schießen auf die Leichen machen konnte.

Nur mit dieser Version hat FC die Freigabe erhalten ("nicht unter 18").

Dummerweise ließ sich dies durch ein paar einfache Manipulationen aushebeln, was die Behörde nach dem Verkaufsstart auch mitbekommen hat und die Version deswegen indiziert hat.

Erst die nachgeschobene 2. deutsche Version, die letztlich genau den selben Unterschied zur internationalen Version hat, sich aber nicht mehr einfach Patchen lässt, ist heute auf dem Markt.

Doom3 kann das nicht passieren, da die von der USK getestete Version zu 100% identisch mit der US Version ist. Da kann die BPjM nun nicht mehr nachträglich daherkommen und sie doch noch indizieren (USK Einstufung verhindert Indizierung).

Das ist mir durchaus bekannt...

Aber ich kenne Behörde nur zu gut, die stricken sich immer Ihre eigene Wahrheit zusammen...und zwar die die Ihnen passt..nicht die die der Realität entspricht.

Anders gesagt...sie behaupten einfach, das sich die Verkaufsversion von der Vorgelegten unterscheidet...wer ist dann in der Beweispflicht???

Bzw.....würde es Activision dann darauf ankommen lassen....

Grestorn
2004-07-09, 14:18:36
Original geschrieben von ShadowXX
Aber ich kenne Behörde nur zu gut, die stricken sich immer Ihre eigene Wahrheit zusammen...und zwar die die Ihnen passt..nicht die die der Realität entspricht.

Anders gesagt...sie behaupten einfach, das sich die Verkaufsversion von der Vorgelegten unterscheidet...wer ist dann in der Beweispflicht???

Bzw.....würde es Activision dann darauf ankommen lassen.... Das wäre ziemlich krass, denn sie würden dadurch Activision direkt beschuldigen, die USK vorsätzlich betrogen zu haben.

Eine spezielle Version für die USK macht man ja nicht mal so eben, das ist Aufwand. Wenn die USK das wirklich behaupten würde, dann müsste sie schon Beweise (sprich: die fragliche, manipulierte Version) vorzeigen, denn sonst haben sie sofort eine Klage wegen Verleumdung am Hals.

Zauberer
2004-07-09, 22:45:41
Original geschrieben von ironMonkey
Farcry ist FSK16.

Gruß
Falsch keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG, darum ab 18 Jahre!

Original geschrieben von Brillus
Bei Far Cry war es was anderes da wurde als erstes eine Version abgelehnt weil zu Gewaltätig und die wo dann am anfang im Laden war konnte man in die Abgelehnte Cracken.

Falsch, zu gewalttätig (für Erwachsende) gibt es nicht.
Ist ein Titel (Egal ob Buch[ja, Bucher stehen auch auf dem Index], Spiel oder Film) zu gewalttätig für Kinder oder Jugendliche, dann bekommt er "keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG".
Also man muss Volljährig sein um den Titel erwerben zu können.
Bei Far Cry war der Fehler, das die gedacht hatten, vielleicht bekommt man ja ab 16, wenn man den RagDoll-Effekt rausläst. War aber nicht so auch ohne RagDoll gab es nur ab 18, darum waren die so sauer, dass die es sehr einfach gemacht haben den Ragdoll-Effekt zu aktivieren.
Das ging nach hinten los, so das erst die 2. Verkaufversion der von der USK getesteten entsprach.
Die hätten gleich ne Version mit RagDoll-Effekt zum testen vorliegen können, aber dann wäre es ja sicher gewesen, dass man keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG bekommt.
Idioten halt.
Activision machst sich einfacher, einfach originale US-Version nehmen und basta.
Auch Idioten.
Ich kaufe mir die US-Version nicht, wenn ich die wollte, hätte ich die mir auch importieren können.
Wenn wenigstens deutsche Untertitel drin sind, dann muss ich mir das überlegen.
Am Besten deutsche Sprache und deutscher Text, genau so wie bei Far Cry!

Original geschrieben von grestorn
Bei FarCry hat sich die geprüfte Version von der internationalen Version dadurch unterschieden, dass Leichen sich nach dem Umfallen nicht mehr bewegen ließen, man also nicht "RagDoll-Dancing" durch Schießen auf die Leichen machen konnte.

Nur mit dieser Version hat FC die Freigabe erhalten ("nicht unter 18").

Dummerweise ließ sich dies durch ein paar einfache Manipulationen aushebeln, was die Behörde nach dem Verkaufsstart auch mitbekommen hat und die Version deswegen indiziert hat.

Erst die nachgeschobene 2. deutsche Version, die letztlich genau den selben Unterschied zur internationalen Version hat, sich aber nicht mehr einfach Patchen lässt, ist heute auf dem Markt.

Doom3 kann das nicht passieren, da die von der USK getestete Version zu 100% identisch mit der US Version ist. Da kann die BPjM nun nicht mehr nachträglich daherkommen und sie doch noch indizieren (USK Einstufung verhindert Indizierung).
Du hast absolut Recht!
Endlich einer der das Verstanden hat.

Original geschrieben von TheCounter
Doom 3 könnte auch noch indiziert werden, die USK muss nur behaupten das die Version eine andere ist, so wie sie es bei Farcry getan haben...

Sicher vor einer indizierung ist Doom 3 also nicht wirklich ;)
Doch ist es, wie grestorn geschrieben hat, da Activision der USK die originale US-Version vorgelegt hat.
Und Activicion will vorerst nur diese US-Version auf den deutschen Markt bringen, ich hoffe sie ändern die Meinung noch oder fügen optional ne deutsche Sprache oder deutsche Untertitel ein.

Und die "BPjM" hat nicht gelogen, auf der Verkaufs-DVD waren noch die Dateien von der englischen Version.

ShadowXX
2004-07-10, 10:41:58
Ich würde mich freuen, wenn es Doom3 auch im MediaMarkt um die Eecke geben würde (spart versandkosten)...aber glauben tue ich es erst, wenn es dort in den Regalen liegt...

Die BPjM hat schon zu oft "lustiges" Verhalten gezeigt, als das ich glauben kann, das Sie D3 einfach nur mit dem "ab 18" Stempel versehen...

Mich würde es ernsthaft nicht wundern, wenn 3 Tage vor dem Verkaufsstart dann plötzlich doch noch eine Indizierung gemacht wird...mit irgendwelchen fadenscheinigen Ausreden (und hey...das ist ne Behörde, in D dürfen Behörden im Prinzip alles..)

Strayed
2004-07-10, 11:16:12
Mich würde sowieso mal interessieren was da für Leute bei der Behörde arbeiten. Bestimmt so 60-Jährige die kurz vor der Rente stehen. Die verstehen alle nicht, dass die Qualität der Shooter auch von der Realitätsnähe abhängt, sonst kann man gleich Moorhuhn spielen.

anorakker
2004-07-10, 13:27:54
Original geschrieben von Strayed
Mich würde sowieso mal interessieren was da für Leute bei der Behörde arbeiten. Bestimmt so 60-Jährige die kurz vor der Rente stehen. Die verstehen alle nicht, dass die Qualität der Shooter auch von der Realitätsnähe abhängt, sonst kann man gleich Moorhuhn spielen.

http://www.bundespruefstelle.de/ nachlesen und pauschalisierungen einstellen bitte !

hier soll es auch nicht darum gehen ob indizierungen sinnvoll sind oder nicht, da kommt sowieso immer das gleiche raus...

DanMan
2004-07-14, 22:31:08
Original geschrieben von ShadowXX
Ich würde mich freuen, wenn es Doom3 auch im MediaMarkt um die Eecke geben würde (spart versandkosten)...aber glauben tue ich es erst, wenn es dort in den Regalen liegt...

Die BPjM hat schon zu oft "lustiges" Verhalten gezeigt, als das ich glauben kann, das Sie D3 einfach nur mit dem "ab 18" Stempel versehen...

Mich würde es ernsthaft nicht wundern, wenn 3 Tage vor dem Verkaufsstart dann plötzlich doch noch eine Indizierung gemacht wird...mit irgendwelchen fadenscheinigen Ausreden (und hey...das ist ne Behörde, in D dürfen Behörden im Prinzip alles..)
1. Liegt FarCry etwa nicht im MediaMarkt Regal um die Ecke?
2. Beispiele?
3. Polemisches Geschwätz ohne jeglichen Hintergrund

SamLombardo
2004-07-15, 09:08:02
Original geschrieben von DanMan
1. Liegt FarCry etwa nicht im MediaMarkt Regal um die Ecke?
2. Beispiele?
3. Polemisches Geschwätz ohne jeglichen Hintergrund

1. Ja aber nur die zensierte! deutsche Version

2. Far Cry: Erst freigegeben, wegen der angeblich zu leichten "uncut Schaltung" nachträglich indiziert, C&C Generals, ab 16! uncut freigegeben, 1 Woche später nachträglich indiziert.....

3. wohl kaum...leider:-(


Sam

Grestorn
2004-07-15, 09:50:27
Original geschrieben von SamLombardo
C&C Generals, ab 16! uncut freigegeben, 1 Woche später nachträglich indiziert.....

Zu dem Zeitpunkt als C&C Generäle indiziert wurde, war das neue Jungendschutzgesetzt noch nicht in Kraft, welches u.a. verhindert, dass ein Spiel dass von der USK bewertet wurde, noch indiziert werden kann.

Und zum Thema FarCry habe ich weiter oben ausführlich geschrieben, warum es doch noch indiziert werden konnte und warum das bei Doom3 nicht passieren kann.

Panasonic
2004-07-23, 13:13:59
Mal allgemein zu Info:

Es gibt keine Freigabe "ab 18 Jahren" und gab es auch nie. Was es aber mal gab, war "nicht unter 18 Jahren", was es aber mittlerweile auch nicht mehr gibt. Aktuell ist die Stufe vor der Indizierung "keine Jugendfreigabe".

Ohne Altersbeschränkung
Freigegeben ab 6 Jahren /oA+
Freigegeben ab 12 Jahren
Freigegeben ab 16 Jahren
Keine Jugendfreigabe

Thanatos
2004-08-04, 14:27:15
hab was offizielles.

Doom3 soll USK18 sein und 100%ig uncut sein

ist doch mal was erfreuliches =)