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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankmeldung und Arbeitgeber


Deathcrush
2004-07-12, 06:27:54
Hab mal ne kleine frage bezüglich Kranksein und Arbeitgeber. Letzte Woche Do. hat ich tierische Kopfschmerzen, weshalb ich mich auch Krank gemeldet habe. Nun will mein Arbeitgeber eine krankmeldung sehn, obwohl ich nur ein Tag gefehlt habe :(. Kann doch nich sein das man wegn Kopfweh zum Arzt renne soll oder ? Bin jetzt seit 4 Jahren in der Firma und hab gerade mal wegn 4 Krankheitstage.


P.S. Wenn ich keine Krankmeldung habe, meinte er zieht er mir ein Tag urlaub ab.

Thx schon mal im voraus, muss jetzt zur Arbeit :(

Franklin
2004-07-12, 06:41:41
Wenn ihr keine Regelung über Kurzzeiterkrankungen ohne Krankschreibung für den Betrieb habt, dann musst du für jeden Tag, den du auf Grund einer Krankheit fehlst eine ärztliche Krankschreibung beibringen. Ansonsten kann dir der Arbeitgeber den Tag vom Lohn abziehen, vom Urlaub abziehen oder schlimmsten Falls wegen unentschuldigtem Fehlen eine Abmahnung ausprechen.

Gast
2004-07-12, 09:16:08
sry, aber is das nich vom gesetzgeber so geregelt das man für 1 oder 2 tage krank sein keinen krankenschein braucht?!

damit man halt nich für jeden scheiss (kopfschmerzen) zum arzt rennt!

aber btw. is dein arbeitgeber echt ein **schloch!

darph
2004-07-12, 09:22:06
Original geschrieben von Gast
sry, aber is das nich vom gesetzgeber so geregelt das man für 1 oder 2 tage krank sein keinen krankenschein braucht?!

damit man halt nich für jeden scheiss (kopfschmerzen) zum arzt rennt!

aber btw. is dein arbeitgeber echt ein **schloch!
Nein. Es ist eine "Kann"-Regelung, die sich zur weit verbreiteten Praxis gemausert hat, daß man bis zu drei Tage ohne ärztliche Bescheinigung 'Krankfeiern' darf. Das kann so sein, muß aber nicht.


Wenn der Arbeitgeber das will, mußt du ihm das vorlegen. Ist leider so.

Du könntest aber zu ihm gehen und ihm sagen, daß du das nicht wußtest und du von der Dreitagesregelung ausgegangen bist, weshalb du nicht beim Arzt warst. Gelobe Besserung (am besten, gelobe gar nicht mehr krank zu werden ;)) und bitte darum, die das ausnahmsweise nicht vom Urlaub abzuhiehen.

Oder du gehst halt zum Arzt und erklärst ihm das. Ich hab zu Zivizeiten auch den einen oder anderen Schein nachträglich bekommen. ;)

Nebelfrost
2004-07-12, 09:58:25
Original geschrieben von Deathcrush
Kann doch nich sein das man wegn Kopfweh zum Arzt renne soll oder ?

Genau so ist es. Ich bin sicherlich auch nicht der Mensch, der wegen jedem kleinen Wehwechen zum Arzt rennt, erst recht nicht wenn mir der Kopf schwummert und ich mich einfach nur hinlegen und ausruhen möchte. Da setz ich mich auch schon aus dem Grund nicht auch noch 2 Stunden ins überheitze Wartezimmer einer Arztpraxis, da kann ich auch gleich im Büro sitzen bleiben. Und seid ich für jedes neue Quartal 10 Euro blechen muss, geh ich schon gar nicht mehr wegen Kleinigkeiten, die nur ein, zwei Tage anhalten zum Arzt. Ich muss die 10 Euro blechen, nich der Arbeitgeber.

Franklin
2004-07-12, 10:23:22
Der Arbeitgeber kann sogar einzelne Mitarbeiter aus dieser Kannregelung bei Missbrauch ausschliessen.

darph
2004-07-12, 13:37:31
Original geschrieben von Deadringer
Genau so ist es. Ich bin sicherlich auch nicht der Mensch, der wegen jedem kleinen Wehwechen zum Arzt rennt, erst recht nicht wenn mir der Kopf schwummert und ich mich einfach nur hinlegen und ausruhen möchte. Da setz ich mich auch schon aus dem Grund nicht auch noch 2 Stunden ins überheitze Wartezimmer einer Arztpraxis, da kann ich auch gleich im Büro sitzen bleiben. Und seid ich für jedes neue Quartal 10 Euro blechen muss, geh ich schon gar nicht mehr wegen Kleinigkeiten, die nur ein, zwei Tage anhalten zum Arzt. Ich muss die 10 Euro blechen, nich der Arbeitgeber.
Da hast du eigentlich völlig recht. Diese Gebühr gibt es ja nur, weil dieLeute in der Annahme, es sei ja eh kostenlos, wegen jedem Wehwehchen zur Praxis gerannt sind. Aber wenn der Arbeitgeber das verlangt, was willst du machen?

Ein Urlaubstag ist sicher mehr wert, als 10 Euro... :(

Gast
2004-07-12, 15:21:12
Original geschrieben von Franklin
Wenn ihr keine Regelung über Kurzzeiterkrankungen ohne Krankschreibung für den Betrieb habt, dann musst du für jeden Tag, den du auf Grund einer Krankheit fehlst eine ärztliche Krankschreibung beibringen. Ansonsten kann dir der Arbeitgeber den Tag vom Lohn abziehen, vom Urlaub abziehen oder schlimmsten Falls wegen unentschuldigtem Fehlen eine Abmahnung ausprechen.


Nein, es ist genau umgekehrt. Bis zu 3 Tage krank ohne Krankenschein, es sei denn es ist vertraglich anders festgeschrieben.


Informationspflicht schon am ersten Tag

Das Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet Sie als Arbeitnehmer, Ihren Arbeitgeber unverzüglich, also am ersten Tag, (persönlich, telefonisch, per Fax oder durch einen Dritten usw.) von Ihrer Krankheit in Kenntnis zu setzen. Sie müssen außerdem darüber informieren, wie lange Sie voraussichtlich arbeitsunfähig sind.

Sie müssen, wenn Sie krank sind, nicht sofort zum Arzt gehen. Bis zu drei Tage können Sie ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben. Dauert die Krankheit länger, sind Sie verpflichtet, bis spätestens zum vierten Kalendertag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinung beim Arbeitgeber vorzulegen. Der Krankenschein muss die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit angeben.

Sind Sie länger krank als zunächst vom Arzt diagnostiziert, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber eine Nachfolgebescheinigung vorlegen. Dieser Schein muss auch dann zum Arbeitgeber, wenn Sie schon länger als sechs Wochen krank sind, Sie also schon keine Lohnfortzahlung mehr, sondern Krankengeld bekommen.


und


Welche Sanktionsmöglichkeiten hat der Arbeitgeber?

Wer gegen die oben erwähnte Informationspflicht verstößt, den kann der Arbeitgeber abmahnen und im Wiederholungsfalle kündigen. Die Informationsvorschriften können durch den Arbeitsvertrag übrigens noch verschärft werden. So kann tariflich vereinbart sein, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Tag vorzulegen ist.

Hat der Arbeitgeber - vielleicht weil Sie sehr häufig oder sehr lange nicht einsatzfähig sind - den Verdacht, dass Sie nur "blaumachen", dann kann er Sie zu Kontrollzwecken auch zu Hause anrufen oder sogar besuchen. Bei begründetem Verdacht auf "Blaumachen" kann Sie der Arbeitgeber außerdem dazu verpflichten, sich dem Betriebsarzt oder dem medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse vorzustellen.

Sir Silence
2004-07-12, 15:41:48
Bei mir inner Firma darfst du bis zu 2 Tage krank sein ohne Krankenschein.. ab 3. musst du einen vorlegen

Deathcrush
2004-07-12, 16:14:00
Hab ma im Vertrag nach geschaut

"Jede Arbeitverhinderung insbesonndere Infolge von Krankheit, sind den Arbeitgeber unverzüglich, ggf. telefonisch, möglichst am ersten Tag der verhinderung anzuzeigen.

Bei Krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist dem Arbeitgeber spätestens nach drei Tagen die Arbeitsunf. und deren vorausichtlicher Dauer durch Vorlage einer Bescheinigung des behandelten Arztes nachzuweisen.

Im Falle einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit wird der Lohn für die Dauer von sechs wochen weiter gezhalt. "

Dann verstehe ich allerdings nicht wieso er nach ein Tag krank ne Krankmeldung haben will :(. Oder wollen die einen übers ohr hauen :( um so Urlaub abzubauen

Heimatsuchender
2004-07-12, 17:55:07
Bei Krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist dem Arbeitgeber spätestens nach drei Tagen die Arbeitsunf. und deren vorausichtlicher Dauer durch Vorlage einer Bescheinigung des behandelten Arztes nachzuweisen.


lies dir den satz genau durch. dort steht, dass du spätestens am dritten tag die arbeitsunf. bescheinigung vorlegen musst. dort steht nicht, dass man zwei tage blau machen kann und für den dritten eine bescheinigung braucht. das ist arbeitgeber-deutsch. ich vermute ganz stark, dass der urlaubstag weg ist, wenn du keine ärztliche bescheinigung im nachhinein bekommst. und die dürfen ärzte meines wissens nach nicht mehr im nachhinein ausfüllen. die einzige möglichkeit die du hast, ist mit deinem arbeitgeber zu sprechen und zu sagen, dass du das falsch interpretiert hast. vielleicht ist er kulant. wenn nicht, verbuche es als lehrgeld.

tobife

Duran05
2004-07-12, 17:58:47
Der Arzt darf Rückwirkend bis zu 3 Tage Krank schreiben.
Wenn es mehr Tage sind, dann hat man ein Problem.

Allerdings MUSS/SOLLTE man dem Arbeitgeber bereits am ERSTEN Krankheitstag informieren - das man nicht zur Arbeit erscheint.
Das hat einen guten Grund: Wenn er schon Projekte geplant hat und du plötzlich nicht erscheinst, muss er diese ja jemand anderen zuweisen. Wie soll er das machen, wenn er nicht mal weiß, warum du überhaupt nicht zur Arbeit erschienen bist?

Den Krankenschein muss du wie gesagt nicht am ersten Krankheitstag abgeben...

Es hat schon alles seinen Sinn...

Kladderadatsch
2004-07-12, 18:05:04
mein vater ist artzt, schreibt aber nochnicht mal mir für so eine unnötige pseudo-sportveranstaltung in der schule ein atest:D

aber er meint, wenn man mal ganz nett fragt, schreiben dir viele (nachträglich)eine "entschuldigung" ;)

darph
2004-07-12, 18:06:26
Original geschrieben von Deathcrush
"Jede Arbeitverhinderung insbesonndere Infolge von Krankheit, sind den Arbeitgeber unverzüglich, ggf. telefonisch, möglichst am ersten Tag der verhinderung anzuzeigen.

Bei Krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist dem Arbeitgeber spätestens nach drei Tagen die Arbeitsunf. und deren vorausichtlicher Dauer durch Vorlage einer Bescheinigung des behandelten Arztes nachzuweisen.

Im Falle einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit wird der Lohn für die Dauer von sechs wochen weiter gezhalt. "

Lies genauer. Da steht, daß du ab dem ersten Tag Kranksein drei Tage Zeit hast, die Bescheinigung irgendwie beizuschaffen; da steht nicht, daß du sie erst bei mehr als drei Tagen brauchst.

Duran05
2004-07-12, 18:06:46
Original geschrieben von iNSanE iN tHE
aber er meint, wenn man mal ganz nett fragt, machen das auch viel;)
(also ein atest schreiben)

Gute Kontakte helfen immer ;)

... trotzdem sollte man nicht übertreiben. Irgendwann hat der Arbeitgeber genug und sucht sich jemand anderen :)

Heimatsuchender
2004-07-12, 18:55:14
Original geschrieben von darph
Lies genauer. Da steht, daß du ab dem ersten Tag Kranksein drei Tage Zeit hast, die Bescheinigung irgendwie beizuschaffen; da steht nicht, daß du sie erst bei mehr als drei Tagen brauchst.

mein reden. man sollte sich doch genau durchlesen, was man unterschreibt.:D

tobife

Super Grobi
2004-07-12, 18:58:38
Ich hab jetzt nur die Frage des Fred-Erstellers gelesen:

Also so ein Sack von Chef!!! Aber was lernen wir daraus? Nächstemal gehste zum Arzt und lässt dich gleich ne Woche krankscheiben bei Kopfweh!

SG

Heimatsuchender
2004-07-12, 19:04:25
Original geschrieben von Super Grobi
Ich hab jetzt nur die Frage des Fred-Erstellers gelesen:

Also so ein Sack von Chef!!! Aber was lernen wir daraus? Nächstemal gehste zum Arzt und lässt dich gleich ne Woche krankscheiben bei Kopfweh!

SG


wieso so ein sack von chef? bei uns war es bis vor einiger zeit so, dass man zwei tage unentschuldigt fehlen konnte. ich selbst hab es nie genutzt (bin zu blöd für sowas, finde es auch den kollegen gegenüber nicht fair). nur, irgendwann fing der mißbrauch an. bestimmte leute fehlten ziemlich oft, andere immer an bestimmten tagen, usw. das ist bei uns jetzt geändert. man braucht sofort für den ersten tag ein attest vom arzt. und da der betriebsrat nichts dagegen gesagt hat, kann die neue regelung gar nicht so schlecht sein, oder?

tobife

Annator
2004-07-12, 19:19:39
Es steht im Tarif/Arbeitsvertrag wie das geregelt ist. In manchen Firmen muss man halt einen Schein vom Arzt haben. Bei uns ist das z.B. so geregelt das man 3 Tage krank machen kann ohne so einen Schein. Bei nem Kumpel von mir muss er wegen jeder kleinigkeit zum Arzt wenn er das nicht macht wird der Tag vom Urlaub bzw. vom Gleitzeitkonto abgezogen.

Deathcrush
2004-07-12, 22:20:47
"Bei Krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ist dem Arbeitgeber spätestens nach drei Tagen die Arbeitsunf. und deren vorausichtlicher Dauer durch Vorlage einer Bescheinigung des behandelten Arztes nachzuweisen."


..... und derren dauer durch vorlage....... für mich heisst das im klartext, wenn ich nach 3 tagen noch krank bin muss ich eine Krankmeldung vom Arzt nachweisen. Kann doch echt nicht sein das man wegn Kopfschmerzen zum Arzt rennen soll. Wo leben wir denn. Echt zum heulen.

darph
2004-07-12, 22:30:03
Hm. Eine andere Betrachtungsmöglichkeit wäre:

"Solange du keinen Arzt brauchst, bist du auch nicht arbeitsunfähig. Vielleicht leistest du nicht 100%, aber 60% sind imme noch mehr als 0. Wegen Kopfschmerzen zuhause bleiben, wo leben wir denn?"


Nur mal so als Denkanstoß...

Deathcrush
2004-07-13, 08:08:13
Tja und wenn mir nu als Elektriker was passiert da ich nicht aufmerksam genug bin wegn der Kopfschmerzen !?!?!?!?!
Ich verstehe das ganze nicht mehr, man reisst sich den arsch für die firma auf und so wird es einen gedankt.

Mark3Dfx
2004-07-13, 08:29:43
Du wagst es krank zu machen!?!
Gleich entlassen sowas, wir brauchen endlich die 60 Stunden Woche ohne Lohnausgleich für den Aufschwung und der verweigert sich!

Deathcrush
2004-07-13, 08:48:37
@mark3dfx

genau das ist es ja womit ich ein problem habe, 12-18 std tage sind bei uns keine seltenheit und man macht es ohne wiederworte mit. und dann ist man mal ein tag krank und dann sowas.