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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückgaberecht bei teillieferungen


White_Shadow
2004-07-12, 23:08:57
Hi ho,
hab mal ne frage habe mir bei einem I-Net Händler nen bissel Hardware bestellt. Jetzt ist das Problem das ich nen A64 S939 und geforce 6800U bestellt habe, welche im Moment ja nen bissel schlecht lieferbar sind. Jetzt habe ich heute ne E-mail bekommen das ein Teil der Bestellung nämlich Mobo + Festplatten schon unterwegs sind. Das Problem was nun auftritt ist das ich die jetzt nicht testen kann (habe ja keinen S939 CPU sonst hätte ich ja keine bestellt). Wie sieht das dann mit dem Rückgabe recht aus? Normalerweise sind es ja zwei Wochen, aber da ich jetzt nur ne Teillieferung bekomme gilt das Rückgaberecht dann ab dem Tag wo die komplette Hardware (bzw. die CPU lieferbar ist). Oder sollte, was ziemlich scheiße wäre, die Frist wirklich abhängig von den beiden Leiferterminen der Teillieferungen sein. Dann hätte ich nämlich das Problem, dass wenn die Teile ziemlich spät kommen (2 Wochen später) ich für mobo und die hdd kein Rückgabe recht mehr haben. Hoffe mir kann jemand helfen.
Danke
White Shadow

@Mod sollte dies das falsche Forum sein bzw wenn es ein besseres gibt, bitte in das richtige schieben. DANKE.

darph
2004-07-13, 00:31:26
Uh.. duz ist net gute Frage.

Halten wir fest:

Bürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 3 - Schuldverhältnisse aus Verträgen (§§ 311 - 359)
Titel 1 - Begründung, Inhalt und Beendigung (§§ 311 - 319)
Untertitel 2 - Besondere Vertriebsformen (§§ 312 - 312f)

(dejure.de regelt X-D)

§ 312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.

So. Die Rückgabefrist beginnt mit Lieferung der Ware.


Ich denke, wir sind uns einig, daß die Frist entweder für jedes Teil gilt, oder erst beginnt, nachdem die ganze Bestellung geliefert wurde.

Da du ja in der Regel nicht die gesamte Bestellung stornierst, sondern nur das zurück schickst, was du getestet und für unpassend befunden hast, gehe ich mal davon aus, daß es für jedes Teil einzeln gerechnet wird, ab Zeitpunkt des Aufschlagens bei dir.

Ich fürchte. du hast da Pecht gehabt... :(

AlfredENeumann
2004-07-13, 00:46:16
Ich frage mich warum du den Scheiß eigentlich bestellt hast, wenn du sowieso vorhast den Kram zurückzuschicken?

darph
2004-07-13, 00:51:12
Wo hat er gesagt, daß er sie auf jeden Fall zurück schicken will?
Original geschrieben von White_Shadow
Das Problem was nun auftritt ist das ich die jetzt nicht testen kann (habe ja keinen S939 CPU sonst hätte ich ja keine bestellt).
Da steht nur, daß er sie testen und dann gegebenenfalls zurückschicken will. Und das ist sein gutes Recht, darum gibt es das FAG ja.

Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?

White_Shadow
2004-07-13, 09:10:45
Ich will halt wissen ob der kram funktioniert weil falls er es nicht tut schicke ich ihn zurück und muss nicht 6-8 Wochen auf ne reperatur warten. Ich will die Hardware aber haben und nicht einbauen ne Woche testen und dann wieder zurückschicken.
White Shadow

AlfredENeumann
2004-07-13, 11:38:58
Ganz einfach. Weil das wieder so ein Fall ist wo man das FAG wieder ausnutzt um einen normalen Garantieablauf zu umgehen. Das ist das was mich ankotzt.
Wird zeit das man das FAG wieder abschafft!

@darph
Dafür ist das FAG nicht gedacht!

MISTEL X
2004-07-13, 15:02:43
Original geschrieben von AlfredENeumann
Ganz einfach. Weil das wieder so ein Fall ist wo man das FAG wieder ausnutzt um einen normalen Garantieablauf zu umgehen. Das ist das was mich ankotzt.
Wird zeit das man das FAG wieder abschafft!

@darph
Dafür ist das FAG nicht gedacht!

Deine Aussage verstehe ich nicht!

Hab ich als Kunde nicht das Recht auf Fehlerfreie Ware? Warum sollte ich für ein NEU gekauftes Gerät, welches schon bei der Lieferung defekt ist, erst den langen Weg der Garantieabwicklung gehen?
Ich habe bezahlt und möchte auf dem schnellsten Weg meine funktionierende Ware haben. Mein Geld wollen sie ja auch fehlerfrei :-)


Bist Du VERKÄUFER?? Anders kann ich mir Deine Aussage nicht erklären!

Ob jetzt das Gesetz für einen solchen Fall geschaffen wurde oder nicht, ist mir als Kunde egal!

Jeder nutzt die Gesetzte und Regelungen zu seinem Vorteil aus. Geschäfte und Händler machen das im übrigen genauso!

Wenn es sich nicht lohnt zu versenden, dann sollen Sie es halt bleiben lassen!

MfG

EDIT: Warum sollten Sie denn FAG wieder abschaffen? Ist doch eine sinnvolle Regelung!
Und die Kosten sind sowieso schon im Artikel oder im Versandpreis mit eingerechnet!
DAS BEZAHLT DER KUNDE AUTOMATISCH!!!

Welche Kosten entstehen also dem Verkäufer, oder Händler, die er nicht schon im vorderein einkalkuliert hat?
RICHTIG: KEINE!

Was soll dann also das Geheule wegen dem FAG?

darph
2004-07-13, 15:31:41
Original geschrieben von AlfredENeumann
@darph
Dafür ist das FAG nicht gedacht!
Eh... imho doch. Zum bestellen, testen und zurück schicken, wenn's nicht gefällt. Ist die Konsequenz daraus, daß der Einzelhandel immense Kosten dadurch hat, daß die Leute in den Laden gehen, es ausprobieren und es dann günstig und bequem woanders bestellen.

Warum sollte sonst das FAG explizit darauf hinweisen, daß der Käufer das Recht hat, das Gerät ausgiebig zu testen und Wertverlust durch sachgemäßen Gebraucht nicht auf den Käufer zurück fällt?

White_Shadow
2004-07-13, 15:35:21
Außerdem geht es mir als Linux-User darum ob die Hardware auch unter Linux läuft und das will/kann mir keiner garantieren oder? Denn alle Welt denkt es gäbe nur Windoof! Glück ist das ja nicht der Fall. Wenn ich Windoof-User wäre dann hätte ich damit kein Problem da ich weiß das es geht.
White Shadow

MISTEL X
2004-07-13, 15:50:02
Original geschrieben von White_Shadow
Außerdem geht es mir als Linux-User darum ob die Hardware auch unter Linux läuft und das will/kann mir keiner garantieren oder? Denn alle Welt denkt es gäbe nur Windoof! Glück ist das ja nicht der Fall. Wenn ich Windoof-User wäre dann hätte ich damit kein Problem da ich weiß das es geht.
White Shadow

Hallo!

Du musst Dich doch nicht rechtfertigen.

MfG

darph
2004-07-13, 15:58:11
Original geschrieben von AlfredENeumann
wo man das FAG wieder ausnutzt um einen normalen Garantieablauf zu umgehen. Hmja, in einem solchen Fall ist der Händler tatsächlich der Leidtragende. Besonders deutlich sieht man das ja bei Displays und Pixelfehlern, die noch nicht zwangsweise einen Garantiefall bedeuten.

Aber andererseits... wenn ich mir sowas teures im Laden kaufe, werd ich es mit Sicherheit vorher auch testen.

White_Shadow
2004-07-13, 16:30:15
Original geschrieben von MISTEL X
Hallo!

Du musst Dich doch nicht rechtfertigen.

MfG
Du hast ja recht aber mich regt es auf, dass immer jeder denkt die Hardware wird nur für Windoof gebraucht. Und jeder vergisst Linux. Schau die nur mal die "tollen" Ati-Linuxtreiber an, da könnte ich kotzen. Ich meine das nicht jede SW unter Linux funzt ist o.k. (und manchmal sinnvoll ich denke da nur an viren *fg*) aber HW sollte/muss doch laufen. Immerhin läuft ja der groß aller Server und an den meisten Unirechner auch nur mit Linux (Wieso bloß *Kopfkratz*). Meiner Meinunge haben die Hersteller den Knall noch net gehöhrt (zum Glück gibt es ja löbliche Ausnahmen wie nvidia). So das musste mal raus, hab echt nen atomhals gehabt.
White Shadow

AlfredENeumann
2004-07-13, 16:47:48
Original geschrieben von MISTEL X
Deine Aussage verstehe ich nicht!

Hab ich als Kunde nicht das Recht auf Fehlerfreie Ware? Warum sollte ich für ein NEU gekauftes Gerät, welches schon bei der Lieferung defekt ist, erst den langen Weg der Garantieabwicklung gehen?
Ich habe bezahlt und möchte auf dem schnellsten Weg meine funktionierende Ware haben. Mein Geld wollen sie ja auch fehlerfrei :-)


Bist Du VERKÄUFER?? Anders kann ich mir Deine Aussage nicht erklären!

Ob jetzt das Gesetz für einen solchen Fall geschaffen wurde oder nicht, ist mir als Kunde egal!

Jeder nutzt die Gesetzte und Regelungen zu seinem Vorteil aus. Geschäfte und Händler machen das im übrigen genauso!

Wenn es sich nicht lohnt zu versenden, dann sollen Sie es halt bleiben lassen!

MfG

EDIT: Warum sollten Sie denn FAG wieder abschaffen? Ist doch eine sinnvolle Regelung!
Und die Kosten sind sowieso schon im Artikel oder im Versandpreis mit eingerechnet!
DAS BEZAHLT DER KUNDE AUTOMATISCH!!!

Welche Kosten entstehen also dem Verkäufer, oder Händler, die er nicht schon im vorderein einkalkuliert hat?
RICHTIG: KEINE!

Was soll dann also das Geheule wegen dem FAG?


Je nachdem wo du die Ware bestellst und zurückschickst wird die Ware wieder eingelagert und neu Verkauft. Du freust dich bestimmt wenn du Ware bekommst die defekt ist, aber vom Vorbesitzer nicht als defekt deklariert wurde.


Und NEIN!
Für die vom FAG verursachten Kosten werden nicht in die Preise mit einkalkuliert.

Möchtest du den nvollen Preis für Ware bezahlen die schon bei 10 Kunden vor dir zu Hause war?

MISTEL X
2004-07-13, 17:34:55
Original geschrieben von AlfredENeumann
Je nachdem wo du die Ware bestellst und zurückschickst wird die Ware wieder eingelagert und neu Verkauft. Du freust dich bestimmt wenn du Ware bekommst die defekt ist, aber vom Vorbesitzer nicht als defekt deklariert wurde.


Und NEIN!
Für die vom FAG verursachten Kosten werden nicht in die Preise mit einkalkuliert.

Möchtest du den nvollen Preis für Ware bezahlen die schon bei 10 Kunden vor dir zu Hause war?

Zu 1:
Das ist tatsächlich ein Problem! Gebe ich Dir recht!

Zu 2:
Aber, wenn die Kosten für FAG nicht eingerechte werden, dann Frage ich mich ernsthaft ob der Versender bzw Händler nicht lieber Brötchen verkaufen sollte.


Zu 3:

Das ist verboten und wird auch ziemlich schnell vom Kunden entdeckt! Ein solcher Händler hat schnell seinen Ruf weg und geht pleite!


Ich sehe es einfach nicht ein, warum ich als ehrlicher Käufer, der mal das FAG braucht, weil er sich wirklich falsch informiert hat, wegen einigen Wenigen, die das FAG ausnutzen, den Schaden tragen soll!

MfG

P.s: Ein Frage bist Du mir noch Schuldig
;D

Bist DU nun Verkäufer oder nicht ;D

Schönen Abend noch!

P.S.S: Ich weiß schon was Du meinst. Trotzdem sollte das FAG bleiben, aber die Möglichkeit geschaffen werden, Kunden die es ausnutzen aussperren zu können.

MISTEL X
2004-07-13, 17:36:30
zu oft

MISTEL X
2004-07-13, 17:36:31
zu oft

MISTEL X
2004-07-13, 17:36:31
zu oft

Frucht-Tiger
2004-07-13, 17:37:29
Original geschrieben von White_Shadow
Du hast ja recht aber mich regt es auf, dass immer jeder denkt die Hardware wird nur für Windoof gebraucht. Und jeder vergisst Linux. Schau die nur mal die "tollen" Ati-Linuxtreiber an, da könnte ich kotzen. Ich meine das nicht jede SW unter Linux funzt ist o.k. (und manchmal sinnvoll ich denke da nur an viren *fg*) aber HW sollte/muss doch laufen. Immerhin läuft ja der groß aller Server und an den meisten Unirechner auch nur mit Linux (Wieso bloß *Kopfkratz*). Meiner Meinunge haben die Hersteller den Knall noch net gehöhrt (zum Glück gibt es ja löbliche Ausnahmen wie nvidia). So das musste mal raus, hab echt nen atomhals gehabt.
White Shadow
Wo ist das Problem sich vorher schlau zu machen?

Die FAG muss weg, da kann ich AEN nur zustimmen.

Heimatsuchender
2004-07-13, 18:01:28
Original geschrieben von Frucht-Tiger
Wo ist das Problem sich vorher schlau zu machen?


seh ich auch so. auch über linux gibt es im inet genung informationen, auch welche hardware läuft.

Die FAG muss weg, da kann ich AEN nur zustimmen.

sie muss vielleicht nicht weg, aber es darf nicht mißbracuht werden. das ist das problem.

tobife

White_Shadow
2004-07-13, 18:50:51
Original geschrieben von Frucht-Tiger
Wo ist das Problem sich vorher schlau zu machen?

Die FAG muss weg, da kann ich AEN nur zustimmen.
Naja wenn das gehen würde schreib mal nen Hersteller an und frage den ob. Zu 99,999% kommt Antwort sie sollte laufen aber wir geben keine Garantie drauf. Leider! Naja und in Foren wo es über Linux geht sagen sie auch nur das es laufen sollte, da wird sich ja keiner zu weit aus dem Fenster lehnen.
White Shadow

Frucht-Tiger
2004-07-13, 20:22:28
Original geschrieben von White_Shadow
Naja wenn das gehen würde schreib mal nen Hersteller an und frage den ob. Zu 99,999% kommt Antwort sie sollte laufen aber wir geben keine Garantie drauf. Leider! Naja und in Foren wo es über Linux geht sagen sie auch nur das es laufen sollte, da wird sich ja keiner zu weit aus dem Fenster lehnen.
White Shadow
Natürlich wird dir kein Hersteller zusichern dass die Geräte optimal unter Linux laufen.
Und in den einschlägigen Foren wird dir immer geholfen, außerdem reicht auch ein Blick in den aktuellen Kernel um zu sehen was unterstützt wird und was nicht.
Man brauch ja nicht jemand der einem das versichert, selber ein Bild machen geht auch ;)

darph
2004-07-13, 20:51:52
Und genau das hat er vor. :)

AlfredENeumann
2004-07-13, 23:01:01
Original geschrieben von MISTEL X

Bist DU nun Verkäufer oder nicht ;D




Ja. Nicht mehr Selbstständig, sondern angestellt bei einem der Größten deutschen Hardware Einzel-/Großhändler/OEM/ODM

MISTEL X
2004-07-14, 12:20:29
Original geschrieben von AlfredENeumann
Ja. Nicht mehr Selbstständig, sondern angestellt bei einem der Größten deutschen Hardware Einzel-/Großhändler/OEM/ODM

Dann ist alles klar!

Jeder versucht halt seine Interessen durchzuboxen.

MfG

LovesuckZ
2004-07-14, 17:30:45
Original geschrieben von AlfredENeumann
Ganz einfach. Weil das wieder so ein Fall ist wo man das FAG wieder ausnutzt um einen normalen Garantieablauf zu umgehen. Das ist das was mich ankotzt.


Ich als Kunde will eine funktionstuechtige Ware und der Haendler mein Geld.
Wenn die Ware schon von Anfang an defekt ist, dann will ich nicht erst noch 3-5 Wochen auf eine neue Ware warten. Immerhin habe ich den vollen Preis bezahlt!
Nicht zu vergessen, dass die Ware innerhalb dieser 3-5 Wochen einen Wertverlust erleidet, bekomme ich diesen betrag vom Haendler wieder?
Bestimmt nicht, aber heulen wollen'se, wie schlimm doch das FAG ist.

darph
2004-07-14, 17:35:45
Original geschrieben von LovesuckZ
Ich als Kunde will eine funktionstuechtige Ware und der Haendler mein Geld.
Wenn die Ware schon von Anfang an defekt ist, dann will ich nicht erst noch 3-5 Wochen auf eine neue Ware warten. Immerhin habe ich den vollen Preis bezahlt!
Nicht zu vergessen, dass die Ware innerhalb dieser 3-5 Wochen einen Wertverlust erleidet, bekomme ich diesen betrag vom Haendler wieder?
Bestimmt nicht, aber heulen wollen'se, wie schlimm doch das FAG ist. Du vergißt aber, daß der Händler auch das Recht/die Pflicht zur Nachbesserung hat. Wenn du ein defektes Gerät per FAG zurückgehen läßt, umgehst du das aber.

Es stimmt schon, es ist eine Lücke im System. Aber deshalb würde ich das FAG nicht gänzlich abschaffen, des es hat durchaus seinen Sinn und Nutzen.

LovesuckZ
2004-07-14, 17:48:07
Original geschrieben von darph
Du vergißt aber, daß der Händler auch das Recht/die Pflicht zur Nachbesserung hat. Wenn du ein defektes Gerät per FAG zurückgehen läßt, umgehst du das aber.


Ich schicke die Ware so zurueck wie sie bei mir ankam.
Ich habe sogar auf den Fehler hingewiesen und Atelco.de kam meiner Bitte nach Widerruf sogar nach.
Ich kann nichts dafuer, dass die Ware von Anfang kaputt war, da muss eben der Haendler besser aufpassen.
Jetzt muss ich mich wohl noch eine ganze Zeitlang warten, bis Alternatemeine eine funktionstuechtige Karte losschickt. Und aus meiner Erfahrung kann sich das bis zu 6 Wochen hinziehen.
Mal sehen, vielleicht zeigen sie sich auch kulant.

/edit: Abgesehen davon: Bleibt eigentlich mein Widerruf erhalten? Immerhin habe ich die Karte innerhalb der 2 Wochen eingeschickt. Somit muesste ich auch mit der neuen karte das Recht auf Widerruf haben!

LovesuckZ
2004-07-17, 14:26:27
Ohje, da meckert AEN ueber die boesen, boesen Kunden und was ist? Der Haendler ist kein Deut besser:
Ich muesste, wenn ich statt Garantiefall meinen Widerruf erreichen moechte, bei Alternate eine eidesstaatliche Verschicherung unterzeichnen, weil das Spiel "Prince of persia" fehlte und man mir nun die Schuld geben moechte, dass ich es behalten haben :bonk: