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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtslage: Verkauf von virtuellen Items


Duran05
2004-07-16, 18:34:00
Wie sieht eigentlich die Rechtslage beim Verkauf von virtuellen Items in x beliebigen Onlinespielen aus?

Mittlerweile gibt es bereits einige Itemshops (z.B. für Diablo).

Sind diese eigentlich illegal, oder handeln die Betreiber legal?

Was ich meine: Sie weisen ausdrücklich darauf hin, das die Items im Besitz von Blizzard (oder wem auch immer) bleiben und sie lediglich den Arbeitsaufwand (also ihre verlorene Zeit zum auffinden der Items) in Rechnung stellen.

Ist diese Vorgehensweise legal oder nicht?

In der Lizenzvereinbarung von Blizzard, findet man z.B. nur diesen Punkt:


2. Besitz

Alle Rechtsansprüche, Besitzrechte und geistigen Eigentumsrechte an
dem Programm und auf das Programm sowie alle Kopien davon (dazu
gehören unter anderen aber nicht ausschließlich alle Titel,
Computercodes, Themen, Objekte, Charaktere, Charakternamen,
Stories, Dialoge, Slogans, Ausdrücke, Konzepte, Bildmaterial,
Animationen, Geräusche, musikalische Kompositionen, audiovisuelle
Effekte, Bedienungsmethoden, moralische Rechte, jede damit im
Zusammenhang stehende Dokumentation sowie in das Programm
eingebaute "applets" (spezielle Applikationen) sind Eigentum von
dem Lizenzgeber. oder seinen Lizenzgebern. Das Programm ist im
Rahmen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland,
internationaler Copyright-Verträge und Konventionen sowie anderer
Gesetze geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Die Lizenzgeber
der verschiedenen Komponenten des Programms behalten sich
rechtliche Schritte im Falle einer Veletzung dieser
Lizenzvereinbarung vor.


... wenn ich aber nun sage: "Ich schenke dir das Item, stelle aber nur meine verlorene Zeit in Rechnung" wäre das geschickt umgangen, oder nicht?

just4FunTA
2004-07-16, 18:53:43
Du darfst das Spiel ja auch verkaufen und die ganzen Items Models usw. gehören auch weiterhin Blizzard.

Eigentlich ist das ja nichts anderes. /nagut schon ein bissel, aber ne illegal ist das nicht.

Zaffi
2004-07-16, 18:55:41
Doch ist es illegal da das ganze Gelaber von wegen Zeitausgleich für Geld nur eine Scheinbehauptung ist, in Wirklichkeit bezahlst du eben doch für das Item, also illegal...

Ich finds zum kotzen damit Geld zu machen !

Riptor
2004-07-16, 19:02:56
@ Zaffi: Was stört dich daran? Ich mein, wenn es dumme Käufer gibt,... ;)

@ theSpy: Es ist so, als wenn du Cheats, Savegames oder eigen erstellte Timedemos verkaufen würdest. Da es keine rechtliche Regelung dafür gibt --> so lange (!) quasi-legal (!) bis einem Spielehersteller ein Licht aufgeht und fertig ist der :deal: , damit man selbst mit Geld macht.

Duran05
2004-07-16, 19:07:06
Original geschrieben von Zaffi
Doch ist es illegal da das ganze Gelaber von wegen Zeitausgleich für Geld nur eine Scheinbehauptung ist, in Wirklichkeit bezahlst du eben doch für das Item, also illegal...

... das kann aber auch nicht sein.

Ich mein: Ich schenk dir das Item, und verlange für MEINEN Zeitlichen Aufwand Geld.
Das ist laut Blizzard-Lizenzvertrag nicht verboten.

Mit "Cheats" hat das sogesehen ja gar nichts zu tun. Möglich das einige Items aus "bestimmten" Quellen kommen, aber darum geht es mir jetzt gar nicht.

Kenny1702
2004-07-16, 20:11:17
Original geschrieben von theSpy
... das kann aber auch nicht sein.

Ich mein: Ich schenk dir das Item, und verlange für MEINEN Zeitlichen Aufwand Geld.
Das ist laut Blizzard-Lizenzvertrag nicht verboten.

Mit "Cheats" hat das sogesehen ja gar nichts zu tun. Möglich das einige Items aus "bestimmten" Quellen kommen, aber darum geht es mir jetzt gar nicht.
Aber dadurch, daß man Geld mit Items/Chars verdienen kann, werden leider auch Cheater angelockt, da sie ja wenig(er) für gute Items/Chars "arbeiten" müssen und so gut & schnell Geld verdienen können.

Gast
2004-07-16, 21:49:57
durch die eula ist die komerzielle nutzung von battle.net untersagt, und somit auch der komerzielle handel von items.

battle.net ist rein für die private nicht komerzielle nutzung lizensiert.

ihr könnt froh sein das blizzard sich die kosten für die rechtsanwälte bisher gespaart hat. wenn sie wollten könnten sie wie viele andere firmen an e-bay etc herantreten und fette rechtsstreite führen. zu welchem ergebniss diese dann kommen ist fraglich.

im übrigen ist es blizzard eh wichtiger das battle.net sauber zu halten, das heisst werbefrei und botfrei.

bin mir sicher das wenn diese shops wirklich drastisch in das spielgeschehen eingreifen würden das blizzard diese leute auch verfolgen würde, wenn sie es nicht schon tun.. oder wege suchen diese leute "günstig" aus dem weg zu schaffen. immerhin benutzen viele dieser shops scriptbots zum finden der items (meppelbot pindelbot) und belasten somit das battle.net und das nur um geld zu scheffeln... dagegen ist die private auktion von "herrn mustermann" bei e-bay nochen dreck...

Azze
2004-07-16, 23:35:26
Original geschrieben von Gast
durch die eula ist die komerzielle nutzung von battle.net untersagt, und somit auch der komerzielle handel von items.

battle.net ist rein für die private nicht komerzielle nutzung lizensiert.



Einspruch.
Sorry ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber mit dem Battle.net hat das gar nix zu tun.

Kommerzielle Nutzung von Battle.net bedeutet lediglich, das niemand für die Nutzung des "Netzes" Geld verlangen darf.

Der Verkauf der Items hat nichts mit dem Battle.net zu tun, sondern mit dem entsprechenden Spiel.
Nicht zuletzt Verlangen die Verkäufer ja Geld für ihre Spielzeit. Nicht für die Anwesenheit im B.net.
Das klingt u.U. bissel blöd, ist aber so. Genau DAS macht nähmlich den Unterschied, und somit eine gesetzliche Lücke/Hintertür...


Soll Kaufen und Verkaufen wer will. Ich selbst finds Blödsin.

Storm
2004-07-16, 23:49:56
Ist doch auch OK Geld für den Zeitaufwand zu verlangen. Dienstleistungen sind halt teuer;)

helm
2004-07-17, 00:56:35
Original geschrieben von Azze
Einspruch.
Sorry ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber mit dem Battle.net hat das gar nix zu tun.

Kommerzielle Nutzung von Battle.net bedeutet lediglich, das niemand für die Nutzung des "Netzes" Geld verlangen darf.

Der Verkauf der Items hat nichts mit dem Battle.net zu tun, sondern mit dem entsprechenden Spiel.
Nicht zuletzt Verlangen die Verkäufer ja Geld für ihre Spielzeit. Nicht für die Anwesenheit im B.net.
Das klingt u.U. bissel blöd, ist aber so. Genau DAS macht nähmlich den Unterschied, und somit eine gesetzliche Lücke/Hintertür...


Soll Kaufen und Verkaufen wer will. Ich selbst finds Blödsin.

die nutzung des gesammten battle.net wird durch diese eula geregelt somit auch die eigentumsrechte. die eigentumsrechte somit klar bei battle.net sprich blizzard alles was nach dem klick auf "JA" zu sehen bekommst ist nicht mehr inhalt des "spiels an sich" sondern inhalt von battle.net (des onlineangebotes das klar und deutlich als private lizenz zugestanden wird, und kommerzielle nutzung ist NICHT privat.) und somit unterliegt der breich auch nur dieser eula (onlineangebot). diese shops sind ganz klar kommerzielle "serviceanbieter" sie bieten items für geld eben nicht "arbeitszeit" oder zahlst du für die ohm rune für die der bot 3 wochen rattern musste etwa einen stundenlohn? wie zb. deinem klemptner? ich denke diese "ausreden" von wegen "aufwandsentschädigung oder arbeitszeit" sind mehr als nur eine scheinheilige grauzone.

ich denke mal blizzard sieht es nicht gerne das sich diverse shops an seinem produkt eine goldene nase verdienen in dem sie durch cheats bots die runs machen um die ietms zu beschaffen (oder glaubst du da sitzt wer für ne ohm rune 3 wochen oder mehr wochen am pc um ein paar läppische euro am ende zu verlangen?) und werbung (dafür verlangt jeder geld. nirgends darfst kostenlos werbung für deine firma machen.) und dadurch das battle.net belasten und "schädigen". und das ist somit laut blizzard nicht legitim. der verkauf von privat an privat also das übertragen der nutzung von der virtuellen ware "account" "item" dürfe blizzard kein dorn im auge sein, sicher jedoch diese shops.

ich denke es ist wirklich nur eine frage der zeit bis blizzard die schnautze voll hat und son paar shops vorn kardi schleift.

just4FunTA
2004-07-17, 01:27:10
oh hier gehts um Shops (völlig verpeilt). Es gibt echt Shops die das zeugs verkaufen? wow das ist jetzt mal krass.

Ich wunderte mich ja schon als ich gehört hatte das es leute gibt die für Seti und so einen scheiss zahlen, aber hatte immer angenommen das es nur ein paar *deppen* sind die für sowas auch noch zahlen.

Hätte ja nicht gedacht das so viele ihr Geld so verschwenden das es sogar richtige Shops dafür gibt. :O

Duran05
2004-07-17, 01:29:04
Wie gesagt... auf diesen Itemshopseiten steht sogar drauf, das die Items Blizzard gehören.

Die verkaufen also tatsächlich nur die "Dienstleistung" um die Items zu beschaffen.

Möglich das dies durch Bots geschieht. Aber wie willst du das nachweisen? Ich habe noch keinen Bot gesehen, der einen Namen trägt ;)

Das wäre vor Gericht wichtig. Ohne Beweise können die eigentlich nichts machen.

helm
2004-07-17, 02:25:36
wozu beweisen? blizzard braucht nichts zu beweisen. die haben genug statistikprogs auf ihren server laufen und werten die log´s auch aus, wenn da ein bot entdeckt wird wird der account gesperrt und im wiederholungsfall der cd-key, jeglicher versuch von irgend jemanden sich einen zugang zu battle.net zu "erklagen" geht aufgrund der lizenzvereinbarungen eh flöten.

tatsache ist das blizzard nur eine private nutzung duldet eine anderweitige lizenz von blizzard müsste der shopbetreiber schon vorweisen können, da es sich um eine gewerbliche tätigkeit handelt. (ich gehe mal davon aus das die da keine steuerhinterziehung machen ;))

Duran05
2004-07-17, 02:33:42
Die Logs bringen nichts.
Gesperrt wird dann höchstens der Account oder CD-Key.

So ein Diablo-CD-Key ist aber bereits für ~15€ zu haben.

Wenn da jetzt 20 Bots für einen Itemshop laufen (zum Item sammeln oder Werbung machen), muss Blizzard erstmal nachweisen, das diese Bots auch dem Shop gehören.

Auf jeden Fall würde es schwer sein, die Shopbetreiber des Botusings zu beschuldigen (geht eigentlich nur über die IP, welche eingeklagt werden muss...)

Ansonsten kann man diese Shopbetreiber höchstens wegen "Nichtbeachtung" der Lizenzvereinbarung dran kriegen.

Wobei ich mir da nicht sicher bin, ob das wirklich geht.
Denn wie ich schon sagte: Die verkaufen ja eigentlich nicht "ihre" (gefundenen/gebotteten) Items, sondern nur die Beschaffungszeit.

Sogesehen handeln sie ja nicht mit den Items von Blizzard, sondern mit ihrer Zeit...

Das man da ein Gewerbe anmelden muß, ist natürlich eine andere Geschichte ;)

helm
2004-07-17, 02:47:42
Original geschrieben von theSpy
Die Logs bringen nichts.

stimmt nicht so ganz, diese benötigen sie ja um die zu steilen karriere accs zu finden, sprich die bots oder cheater.
Original geschrieben von theSpy
Gesperrt wird dann höchstens der Account oder CD-Key.

So ein Diablo-CD-Key ist aber bereits für ~15€ zu haben.

Wenn da jetzt 20 Bots für einen Itemshop laufen (zum Item sammeln oder Werbung machen), muss Blizzard erstmal nachweisen, das diese Bots auch dem Shop gehören.

Auf jeden Fall würde es schwer sein, die Shopbetreiber des Botusings zu beschuldigen (geht eigentlich nur über die IP, welche eingeklagt werden muss...)

korrekt

Original geschrieben von theSpy
Ansonsten kann man diese Shopbetreiber höchstens wegen "Nichtbeachtung" der Lizenzvereinbarung dran kriegen.

Wobei ich mir da nicht sicher bin, ob das wirklich geht.
Denn wie ich schon sagte: Die verkaufen ja eigentlich nicht "ihre" (gefundenen/gebotteten) Items, sondern nur die Beschaffungszeit.

Sogesehen handeln sie ja nicht mit den Items von Blizzard, sondern mit ihrer Zeit...

Das man da ein Gewerbe anmelden muß, ist natürlich eine andere Geschichte ;)

nun ja die gewerbliche nutzung sprich auch der handel mit dingen aus dem battle.net dürfen ohne gesonderte liezenzvereinbarungen zwischen dem shopbetreiber und blizzerd eigentlich garnicht erfolgen, und somit is der laden dicht ohne grosse gerichtsverhandlungen.

aber mal dem streit mal ein ende zu setzen... solange es ein grosses geschäft ist für alle ;) also für blizzard weil die brav cd-key´s verschachern und für den shopbetreiber.. wirds da nicht viel änderungen geben. blizzard wird wohl wie auch zuvor dafür sorgen das er wert für solch virtuelle waren nicht zu hoch wird (wird er dank botusern eh nicht ;)) und sie werden auch ihr battle.net pflegen, soll heissen botuser kicken und werbebot accs bannen und irgendwann auch deren cd-key, LOL womit wieder ein neuer cd-key einen kunden gefunden hat. und das spiel beginnt von vorn, und wer die ironie erkennt, kennt auch den wahren gewinner bei der ganzen sache. ;)

Duran05
2004-07-17, 02:57:50
Problem ist sicher auch, das Blizzard o.ä. sicher einen Rechtsanwalt usw. beauftragen müsste um die Shops zu beseitigen.

Wenn die dann noch ihre Seite im Ausland haben, ist es fast unmöglich dagegen anzugehen.

Außerdem kostet es auch Zeit und Geld. Da stellt sich dann natürlich die Frage, ob der Itemshop von "nebenan" es überhaupt wert ist verklagt zu werden.

Kosten vs. Nutzen ist auch bei großen Unternehmen noch ein wichtiger Punkt. Die wollen ja alle Gewinn machen :)

helm
2004-07-17, 03:06:19
das wägen die sicher ab, und das blizzard bisher nur von seinem hausrecht gebrauch gemacht hat, zeigt das sie an sich nicht alles sooo eng sehen.

es gibt dann auch immer mal wieder die frage zu klären gilt die eula in der form meinem heimatland überhaupt?
und wo ist der gerichtsstand etc. das alles sind so neben dem kosten vs. nutzen debakel die fragen über die man noch lange streiten kann.

und wenn blizzard es irgendwann mal stinken sollte machen die das wie ascaron mit sacred. ein account gebunden an cd-key und e-mail. dann haben alle ihren speck weg. und das spiel ist ein ganzes stück unattraktiver geworden.

evtl. ziehen die noch ganz andere saiten auf, wenn WOW online geht. bin mir jetz nicht ganz sicher aber denke mal die werden sich da nicht´s gefallen lassen von wegen fremde die sich mit IHREM produkt bereichern wollen. da werden die sicher ganz radikal. liegt ja auch in ihrem eigenen interesse das die kohlen daheim in die kasse wandern und nicht bei andern. ^^