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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verwandte bezahlen für Verwandte in Not?


Franklin
2004-07-20, 18:36:53
Ab wann kann der Staat hierzulande an Verwandte rantreten , damit diese fianziell für denjenigen aufkommen?
Geht dabei um einen arbeitslosen Verwandten ersten Grades.

govou
2004-07-20, 19:08:11
Hab nich nie gehört, dass jemand seine Geschwister oder so unterstützen muss. Aber für die Eltern kann man imho zur Kasse gebeten werden (aber nicht, wenn diese "nur" arbeitslos sind).

Franklin
2004-07-20, 19:35:45
Geht um Eltern.
Ab wann "muß" man dafür aufkommen?

Von meiner Freundin der Bruder sollte mal für seine Mutter zahlen.
Aber wann ist das der Fall?
Weiss da jemand was genaueres?

Gast
2004-07-20, 20:45:26
Eigentlich ist es ganz einfach:

BGB Unterhaltsrecht

I. Allgemeine Vorschriften

§ 1601
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.

§ 1602
(1) Unterhaltsberechtigt ist nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten.

§ 1603
(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflich-
tungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Un-
terhalt zu gewähren.

Verwandte in gerader Linie sind Großeltern-Eltern-Kinder-Enkel usw. Auch Ehegatten sind zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet.

Quelle: http://www.jur-abc.de/de/31504009.htm

Franklin
2004-07-21, 04:46:13
Das ist ja schonmal super! THX!

Jetzt ist nur noch die Frage , was ist wenn der Verwandte an seiner Lage nicht unerheblich selbst mitgewirkt hat, bzw. nicht dagegen tut um da herauszukommen?
Pech gehabt für die Verwandten, oder muss dann ein Gericht ran?

SKYNET
2004-07-21, 06:11:32
Original geschrieben von Franklin
Ab wann kann der Staat hierzulande an Verwandte rantreten , damit diese fianziell für denjenigen aufkommen?
Geht dabei um einen arbeitslosen Verwandten ersten Grades.

an arbeitslose treten sie net ran, nur an sozis.

Gast
2004-07-21, 09:56:24
Bedeuted gerade Linie auch, das man als Kind für Großeltern aufkommen muß?Oder nur in genau der Reihenfolge wie dort angegeben?

Franklin
2004-07-21, 15:19:31
Original geschrieben von SKYNET
an arbeitslose treten sie net ran, nur an sozis.

Wenn das so weitergeht, folgt das ja zwangsläufig. Da auch nichts dagegen getan wird das es so kommen wird, macht es mich ja so bange und wütend.

gerry7
2004-07-21, 15:26:03
Original geschrieben von SKYNET
an arbeitslose treten sie net ran, nur an sozis.

Ab 01.01.05 bekommen wir Millionen davon dazu.

Aber auch: Wenn die Lebenspartnerin (nicht verheiratet) in die Lage kommt darfst du dich komplett blankmachen.

Wenn deine Eltern ins Pflegeheim kommt ist dein Geld auch weg.

Also warum eigendlich noch sparen? Die Chance das du von deiner ersparten Kohle irgendwas hast wird immer geringer.

Also krachen lassen:D .

Franklin
2004-07-21, 16:30:22
Was ich bar horte kann man mir nicht nehmen, das kann nur nicht Sinn der Sache sein.

Klingt mir sehr unsolzial, dieses Machwerk von Regelwerk.
Gibt es denn keine Ausnahmen oder Auswege bei "Unwilligen"?