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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Volljährigkeit Ebay?


gast
2004-07-23, 13:49:28
Kurze Frage wie isn das:

Ein vierzehnjähriger also nicht volljähriger ersteigert sich ein Artikel um die 1000 € ohne wissen der Eltern, aber er hat sich unter dem Account der Mutter eingeloggt. Nun ist er ja eigentlich nicht geschäftsfähig. Gibt es für die Eltern einen Weg die Ersteigerung für ungültig zu erklären? Oder wie würdet ihr vorgehen.

Es betrifft mich übrigens nicht direkt, aber dieses Phänomen ist in einem Bekanntenkreis aufgetreten, bestimmt nicht das erste Mal...

Gruss Matty

radi
2004-07-23, 13:54:43
denke mal nicht dass man das stornieren kann! Die eltern müssten das dann schon zahlen, denn sie haben nicht genug acht auf ihren account respektive das passwort aufgepasst und es war sozusagen eigenverschulden...

so seh ich das jedenfalls :)

Gunaldo
2004-07-23, 14:02:14
wenn der junge das passwort irgendwie rausbekommen hat und nicht einfach nur einen klick machen musste,denke ich mal ist es nicht fahrlässig und da der junge nicht geschäftsfähig ist, können die eltern wahrscheinlich vom kauf zurücktreten.
ich denke mal da gabs auch schon vergleichsurteile zu,denn ich meine von solchen sachen schonmal gelesen zu haben.

Crazy_Bon
2004-07-23, 14:05:24
Eltern haften für ihre Kinder, kennt man schon von Schildern auf Baustellen.

derJay
2004-07-23, 14:05:38
Original geschrieben von radi
denke mal nicht dass man das stornieren kann! Die eltern müssten das dann schon zahlen, denn sie haben nicht genug acht auf ihren account respektive das passwort aufgepasst und es war sozusagen eigenverschulden...

so seh ich das jedenfalls :)

Naja, ich würde schon sagen das man die Eltern nicht ernsthaft belangen kann, ihre Aufsichtspflicht sehe ich imho nicht verletzt, da sie ja ihrem Sohn nicht andauernd beim Surfen über die Schulter gucken können.

Weiterhin sollte das Unrechtsbewusstsein eines 14-jährigen schon weit genug ausgeprägt sein, um zu wissen, dass man so teure Waren einfach nicht ersteigert...

Und da das PW i.d.R. immer durch Cookies gespeichert ist, könnte man den Eltern höchstens Nachlässigkeit vorwerfen, mehr aber nicht.

ow
2004-07-23, 14:25:27
Original geschrieben von derJay

Und da das PW i.d.R. immer durch Cookies gespeichert ist, könnte man den Eltern höchstens Nachlässigkeit vorwerfen, mehr aber nicht.



ebay passwort durch Cookies gespeichert? Geht denn das ueberhaupt?

derJay
2004-07-23, 14:32:25
Original geschrieben von ow
ebay passwort durch Cookies gespeichert? Geht denn das ueberhaupt?

Klar, beim Einloggen die Option "An diesem Rechner immer eingeloggt bleiben" (o.ä.) aktivieren und man ist immer eingeloggt an dem Rechner.

Klingone mit Klampfe
2004-07-23, 14:36:46
http://www.help.gv.at/Content.Node/38/Seite.380500.html

Vielleicht findet sich da die Antwort.

radi
2004-07-23, 14:45:38
Original geschrieben von derJay
Naja, ich würde schon sagen das man die Eltern nicht ernsthaft belangen kann, ihre Aufsichtspflicht sehe ich imho nicht verletzt, da sie ja ihrem Sohn nicht andauernd beim Surfen über die Schulter gucken können.

Weiterhin sollte das Unrechtsbewusstsein eines 14-jährigen schon weit genug ausgeprägt sein, um zu wissen, dass man so teure Waren einfach nicht ersteigert...

Und da das PW i.d.R. immer durch Cookies gespeichert ist, könnte man den Eltern höchstens Nachlässigkeit vorwerfen, mehr aber nicht.

ich würd da mal sagen selbst schuld! man weiss dass wenn man Cookies benutzt jeder an dem rechner machen kann was er will (in dem bereich des cookies).

Schiller
2004-07-23, 14:49:47
Original geschrieben von radi
ich würd da mal sagen selbst schuld! man weiss dass wenn man Cookies benutzt jeder an dem rechner machen kann was er will (in dem bereich des cookies).

DAUs und Normaluser wissen so etwas nicht ;)

ow
2004-07-23, 14:50:16
Original geschrieben von derJay
Klar, beim Einloggen die Option "An diesem Rechner immer eingeloggt bleiben" (o.ä.) aktivieren und man ist immer eingeloggt an dem Rechner.

Aaah...jetzt weiss ich dann endlich wozu diese Option gut ist. Thx.:)

Gast
2004-07-23, 14:55:35
ok, also ich denke eigentlich auch, da man mit 14 nur eingeschränkt geschäftsfähig sind, und die Eltern nicht wirklich ihre Aufsichtspflicht verletzt ist, hätte man eine Chance.

Aber wie soll man jetzt vorgehen?
Sich mit dem Versteigerer in Verbindung setzten und ihm ne Mail schreiben: Tut mir leid, mein kind hat ihr Produkt ersteigert, ist aber leider nicht geschäftsfähig, dein Geld kannst du dir sonstwohinstecken, ätschbätsch...

oder geht man da irgendwie über Ebay, und zweifelt die Auktion an (so ähnlich als hätte sich jemand anderes seinen Acount geschnappt und sämtliche sachen ersteigert)?

thx schoma für das Feedback

Gruß matty

govou
2004-07-23, 14:58:21
Keine Chance hat der Verkäufer. Haben wir schon selber erlebt. Der Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen, also Pech.

Stone2001
2004-07-23, 16:42:40
Original geschrieben von Beh
Keine Chance hat der Verkäufer. Haben wir schon selber erlebt. Der Kaufvertrag ist nicht zustande gekommen, also Pech.
Ich würde eher sagen, Pech für die Familie!
Die Mutter (bzw. deren Account) hat den Gegenstand gekauft. Damit ist der Vertrag zustande gekommen. Das jetzt der Sohn den Gegenstand ersteigert hat, spielt keine Rolle, das könnte ja man sonst immer behaupten, wenn man mal zuviel geboten hat. Die Mutter hat dafür zu sorgen, das man ihren Account nicht 'mißbraucht'. Wenn sie es ihrem Sohn leicht macht, ihre Account zu 'hacken', ist sie selber Schuld.

OK, vielleicht erklärt ebay die Auktion für ungültig, weil der Account 'gehackt' wurde!

Xmas
2004-07-23, 16:55:37
Original geschrieben von Stone2001
Ich würde eher sagen, Pech für die Familie!
Die Mutter (bzw. deren Account) hat den Gegenstand gekauft. Damit ist der Vertrag zustande gekommen. Das jetzt der Sohn den Gegenstand ersteigert hat, spielt keine Rolle, das könnte ja man sonst immer behaupten, wenn man mal zuviel geboten hat. Die Mutter hat dafür zu sorgen, das man ihren Account nicht 'mißbraucht'. Wenn sie es ihrem Sohn leicht macht, ihre Account zu 'hacken', ist sie selber Schuld.

OK, vielleicht erklärt ebay die Auktion für ungültig, weil der Account 'gehackt' wurde!
Die Rechtslage ist IMO nach BGB §106ff eindeutig: Ohne Einwilligung der Eltern kommt der Vertrag nicht zustande. Der Account kann nichts kaufen, das können nur natürliche oder juristische Personen.

Die Beweislage oder eine möglicherweise vorliegende Pflichtverletzung der Eltern ist dann wieder ein anderes Thema ;)

Gast
2004-07-23, 21:55:03
Grundsätzlich ist kein Vertrag zustande gekommen, sofern keine der seltenen Ausnahmeregelungen zutrifft (Geschäftbetrieb des Minderjährigen, etc).
1000€ sind zuviel, um noch als "Taschengeld" durchzugehen.
Also: kein Vertrag, basta.

Allerdings kann (und wird auch) hier die Möglichkeit bestehen, dass die Eltern Schadensersatzpflichtig sind, wenn sie ihre Aufsichtspflicht grob verletzt haben (z.B. Passwort).

Stellt sich dann nur noch die Frage, ob und in welcher Höhe tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Das Produkt kann jederzeit erneut bei eBay verkauft werden. Maximaler Streitwert sind nach "erneutem Verkauf" wohl die Differenz zwischen 1000€ und dem neuen erzielten Preis (sofern dieser niedriger ist), die Gebühren und evtl. eine Aufwandsentschädigung.

Und nebenbei, weil ich es hier gelesenhabe. Das berühmte Schild "Eltern haften für ihre Kinder" ist regelmässig völliger Blödsinn und rechtlich nicht haltbar und damit eigentlich absolut überflüssig. Eltern haften nur unter wenigen Bedingungen wie grobe Pflichtverletzung.

Gast
2004-07-23, 22:47:20
Naja kann ja auch sein, dass sich der Junge ohne wissen der Eltern bei ebay auf den namen von der Mutter angemeldet hat ( früher gingen die Daten ja ohne Untersuchung per POst raus ) dann ist der Vertrag ungültig --> kannst ja mal marathonfish fragen der hat da schon vieel Erfahrung ;D

Heimatsuchender
2004-07-23, 23:24:02
der vertrag ist nicht zustande gekommen. der verkäufer kann aber die eltern für die wertdifferenz bei nem erneuten verkauf haftbar halten. und sich die ebaygebühren wiederholen. auf der anderen seite bin ich der meinung, dass da was passieren sollte. es kann nicht angehen, dass halbstarke kiddies im internet sch***** bauen und sich dann so rausmogeln können. wenn mein partner, egal ob käufer oder verkäufer minderjährig ist, hab ich die berühmte karte. mir ist was ähnliches bei ebay passiert. ich hab was für 125 euro verkauft. der höchsbietende war 15. er wollte sich dann auch drücken. letztendlich haben seine eltern es dann gekauft, da ich den taschengeldpapragraphen erwähnt habe und notfalls einen anwalt eingeschaltet hätt. wie die sache vor gericht ausgegangen wäre, ist wieder eine ganz andere frage.

tobife

daChef
2004-07-24, 00:11:12
Ich kann diese Leute nciht verstehen. Wenn ich was kaufe muss ich dafür grade stehen, auch wenn ich erst 15 bin. Meine Eltern würden für mich sicher nicht bezahlen aber auch nicht daran denken auf die Unfähigkeit einen Vertrag abzuschliesen zu verweisen.

Mir ist sowas änliches mal passiert (ich war Verkäufer) und dann rufen die Eltern an und sagen er dürfte es nicht haben, dabei hatte der Sack einfach kein Geld. Er hatte aber die UVP schon weg geschmissen und so hatte ich nachher den Schaden.

Meiner Meinung nach sollte er es bezahlen müssen und das Geld dann irgentwo verdienen. Es sind ja gerade Ferien und in 4 Wochen kann man locker 1000 Euro verdienen.

Heimatsuchender
2004-07-24, 00:26:08
Original geschrieben von daChef
Ich kann diese Leute nciht verstehen. Wenn ich was kaufe muss ich dafür grade stehen, auch wenn ich erst 15 bin. Meine Eltern würden für mich sicher nicht bezahlen aber auch nicht daran denken auf die Unfähigkeit einen Vertrag abzuschliesen zu verweisen.

Mir ist sowas änliches mal passiert (ich war Verkäufer) und dann rufen die Eltern an und sagen er dürfte es nicht haben, dabei hatte der Sack einfach kein Geld. Er hatte aber die UVP schon weg geschmissen und so hatte ich nachher den Schaden.

Meiner Meinung nach sollte er es bezahlen müssen und das Geld dann irgentwo verdienen. Es sind ja gerade Ferien und in 4 Wochen kann man locker 1000 Euro verdienen.

nicht unbedingt als 14 jähriger (die 1000 euro verdienen meine ich). aber ansonsten: wer blödsinn macht, muss auch dafür geradestehen. ich versteh aber auch die eltern teilweise nicht. etwas kontrolle muss sein.

tobife

radi
2004-07-24, 01:35:08
Original geschrieben von daChef
Ich kann diese Leute nciht verstehen. Wenn ich was kaufe muss ich dafür grade stehen, auch wenn ich erst 15 bin. Meine Eltern würden für mich sicher nicht bezahlen aber auch nicht daran denken auf die Unfähigkeit einen Vertrag abzuschliesen zu verweisen.

Mir ist sowas änliches mal passiert (ich war Verkäufer) und dann rufen die Eltern an und sagen er dürfte es nicht haben, dabei hatte der Sack einfach kein Geld. Er hatte aber die UVP schon weg geschmissen und so hatte ich nachher den Schaden.

Meiner Meinung nach sollte er es bezahlen müssen und das Geld dann irgentwo verdienen. Es sind ja gerade Ferien und in 4 Wochen kann man locker 1000 Euro verdienen.

mit 14? da kannste wirklich noch net viel geld machen. bin der Cousin des threadstarters und wenn ich der Junge wär würd ich sogar den eltern sagen sie sollen auf nichtgeschäftsfähig machen =)

derJay
2004-07-24, 09:40:52
Naja, man kann auch schon mit 14 Geld verdienen wenn man nur wirklich will. Hab in dem Alter auch schon meine 1500DM in den Sommerferien verdient, aber das ist eine andere Sache.

Wenn ich Kinder hätte und mein Sohn so einen Scheiss machen würde, wäre der erstmal jeglichen Internetanschluss für eine längere Zeit los bis er dann evtl. verstanden hat, dass man Verträge nicht einfach so eingeht...

Magnum
2004-07-24, 13:42:42
Original geschrieben von Gast
Und nebenbei, weil ich es hier gelesenhabe. Das berühmte Schild "Eltern haften für ihre Kinder" ist regelmässig völliger Blödsinn und rechtlich nicht haltbar und damit eigentlich absolut überflüssig. Eltern haften nur unter wenigen Bedingungen wie grobe Pflichtverletzung.
Warum soll das Schild rechtlich nicht haltbar sein? Wenn Kinder etwas machen, was verboten ist oder grossen Schaden anrichten, wer haftet dann?
Den Eltern kann man in solchem Fall immer Verletzung der Aufsichtsplicht vorwerfen und dadurch Schadensersatz verlangen!

Original geschrieben von tobife
der vertrag ist nicht zustande gekommen. der verkäufer kann aber die eltern für die wertdifferenz bei nem erneuten verkauf haftbar halten. und sich die ebaygebühren wiederholen. auf der anderen seite bin ich der meinung, dass da was passieren sollte. es kann nicht angehen, dass halbstarke kiddies im internet sch***** bauen und sich dann so rausmogeln können. wenn mein partner, egal ob käufer oder verkäufer minderjährig ist, hab ich die berühmte karte.
Ich würde immernoch sagen, dass der Vertrag erstmal zustande gekommen ist! Und zwar hat ja (für Ebay) die Mutter den Gegenstand ersteigert!
Und erst nachher kann der Vertrag dann aufgelöst werden, wenn (hier:) die Mutter nachweisen kann, dass der Sohn den Gegenstand ersteigert hatte! Und in diesem Falle stehen dem Verkäufer auch wieder Entschädigungen zu! (Gebühren, geringerer Gewinn, etc...)

daChef
2004-07-24, 13:48:28
NAtürlich kann man mit 14 1000Euro verdienen. ICh habe im Frühling zwei Wochen (genau genommen 8 Tage) auf ner Baustelle gearbeitet und dafür ca.430 bekommen. Da muss er halt was ranglotzen.

Muselbert
2004-07-24, 14:27:39
Original geschrieben von Schiller
DAUs und Normaluser wissen so etwas nicht ;)

Ich weiß, was genau ein DAU ist, aber ist das eine Abkürzung oder ein Wort? Und falls es eine Abkürzung ist, bitte mal ausschreiben.

Magnum
2004-07-24, 16:28:18
Original geschrieben von Muselbert
Ich weiß, was genau ein DAU ist, aber ist das eine Abkürzung oder ein Wort? Und falls es eine Abkürzung ist, bitte mal ausschreiben.
DAU = Dümmster anzunehmender User

derJay
2004-07-24, 16:51:14
Original geschrieben von Muselbert
Ich weiß, was genau ein DAU ist, aber ist das eine Abkürzung oder ein Wort? Und falls es eine Abkürzung ist, bitte mal ausschreiben.

Siehe auch: www.dau-alarm.de

Xmas
2004-07-25, 06:10:10
Original geschrieben von Magnum
Warum soll das Schild rechtlich nicht haltbar sein? Wenn Kinder etwas machen, was verboten ist oder grossen Schaden anrichten, wer haftet dann?
Den Eltern kann man in solchem Fall immer Verletzung der Aufsichtsplicht vorwerfen und dadurch Schadensersatz verlangen!
Klar, man kann vorwerfen oder verlangen wie man will. Das heißt aber noch lange nicht dass man Recht hat oder Recht bekommt.
Das Schild "Eltern haften für ihre Kinder" stimmt zwar in aller Regel, ist aber rechtlich nicht bindend. Denn wenn Kinder einen Schaden anrichten liegt nicht immer eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor, und in diesen Fällen haften auch die Eltern nicht - ganz egal ob das Schild da stand oder nicht.


Ich würde immernoch sagen, dass der Vertrag erstmal zustande gekommen ist! Und zwar hat ja (für Ebay) die Mutter den Gegenstand ersteigert!
Und erst nachher kann der Vertrag dann aufgelöst werden, wenn (hier:) die Mutter nachweisen kann, dass der Sohn den Gegenstand ersteigert hatte! Und in diesem Falle stehen dem Verkäufer auch wieder Entschädigungen zu! (Gebühren, geringerer Gewinn, etc...)
Ob Ebay meint, es wäre die Mutter gewesen, spielt für den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer gar keine Rolle. Wenn die Mutter keine Willenserklärung gemacht hat, kann sie auch keinen Vertrag geschlossen haben. Wer dann bei einem evtl. kommenden Prozess etwas nachweisen muss, ist ein anderes Thema. Und wenn die Mutter ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, haftet sie auch nicht. Dann käme aber Billigkeitshaftung nach BGB §829 in Frage, dann müsste wieder das Kind seinen Möglichkeiten angemessen den Schaden begleichen.

Allerdings muss sich sowieso noch zeigen, wie groß der Schaden tatsächlich ist, wenn überhaupt einer existiert.

drmaniac
2004-07-26, 10:54:20
beruhigt Euch Leute ;)

das braucht ihr gar nicht weiter diskutieren, dass wurde schon laengst von einem Landgericht geklaert :

die Eltern brauchen NICHT zu zahlen.

In dem mir bekannten Urteil ging es auch um etwas sehr teures, der Sohn soll sich angeblich das Passwort von einer Diskette gezogen haben, als die Eltern nicht da waren und hat amit verdammt teure Sachen ersteigert.

Das ist nur ein paar Monate her, Link kann ich keinen angeben, aber es stand bei heise und Konsorten, es ist also offiziell.



Aber selbst wenn das nicht um ein Kind gegangen waere meine ich mich doch erinnern zu koennen, dass eine online auktion eben nicht eine echte Auktion ist und man als Kaeufer nicht gezwungen ist, die Ware abzunehmen, so doof ich das auch finde (verkaufe selber ab und zu was bei ebay). Anders kann das aber sein, wenn ich was versteigere und es geht zu guenstig weg., da sind Verkaeufer durchaus schon zu verdonnert worden, das z.B. Auto fuer den ebay Preis zu verkaufen.