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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : rechtliche Frage: Bei wem liegt die Beweislast


Gast
2004-07-26, 15:51:43
Wie sieht es rechtlich aus, wenn ein Händler ein defektes Produkt sendet, dieses Produkt vom Kunden per FAG zurückgesendet wird ohne zu wissen, dass es defekt ist, da es nicht verbaut wurde und nachher behauptet wird von Seiten des Händlers, dass das Board durch falsche Nutzzung defekt sei.

Liegt die Beweispflicht bei dem Händler oder bei dem Käufer?


Vielen Dank :)

darph
2004-07-26, 15:57:29
Beim Händler.

Stormtrooper
2004-07-26, 18:25:13
beim händler .. sollten aber eindeutige gebrauchsspuren vorhanden sein .. ist der käufer in der beweislast.

Gast
2004-07-26, 18:36:59
Vielen Dank für die Antworten.

Eine Frage noch zu meinem konkreten Fall:

Das Mainboard, welches ich einsendete per FAG hat angeblich eine durchgebrannte Southbridge (wie bekommt man das überhaupt hin?).

Reicht es, wenn ich "neutrale" Zeugen aufbringen kann, die mir bestätigen, dass ich das Board nie benutzt habe?

Danke nochmals.

Tigerchen
2004-07-26, 19:52:16
Original geschrieben von Gast
Vielen Dank für die Antworten.

Eine Frage noch zu meinem konkreten Fall:

Das Mainboard, welches ich einsendete per FAG hat angeblich eine durchgebrannte Southbridge (wie bekommt man das überhaupt hin?).

Reicht es, wenn ich "neutrale" Zeugen aufbringen kann, die mir bestätigen, dass ich das Board nie benutzt habe?

Danke nochmals.

Schauen diese Leute dir 24/7 über die Schulter?
Wenn nicht kannst du diese Zeugen vergessen.

Gast
2004-07-27, 01:39:41
Original geschrieben von Tigerchen

Schauen diese Leute dir 24/7 über die Schulter?
Wenn nicht kannst du diese Zeugen vergessen.


Wie schaut es aus, wenn diese Zeugen bestätigen können, dass ich den Artikel umgehend wieder verpackt habe und ihn anschließnend versendete?