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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EBAY Verarsche..?!? Was kann man tun...


Heimscheißer
2004-07-26, 23:51:06
Hi

Folgendes Problem:

Hab bei EBay ne X800 pro für knapp 450.- verkauft (wie neu + Spiel nach Wahl!).


Nun meldet sich der Typ aber seit dem nicht, antwortet nicht auf Mails etc...

Ich weiß, daß es ein "guter" Preis ist, den ich da bekommen habe, aber wenn es ihm zu teuer ist, warum hat er dann bis kurz vor Schluß mitgeboten?!?

Wie dem auch sei: Ich habe mir dann mal seine Bewertungen angesehen, und da ist eine die in etwa so lautet:
"Hat sich nicht gemeldet, keine Reaktion auf EMails...etc"


Hm....kommt mir bekannt vor!

Der Punkt ist: Klar kann ich die Karte nochmal reinsetzten, aber auf jeden Fall verlier ich sicher 50-100 Euro weil es die Karte sicher flächendeckender gibt, und günstiger.

Und ehrlich gesagt hab ich auch mal richtig Bock, son kleinen Möchtegernscheisser, der sich in der Anonymität des INets sicher fühlt, in Foren sicher immer einen auf Dicke Hose macht eins reinzuwürgen. Wenn man bei EBay einfach ersteigern kann wie wild, und sich dann einfach nicht mehr meldet....wo kommen wir denn da hin?

Hatte jemand mal ne ähnliche Situation?

Ich hab mir folgendes überlegt:

-Morgen mal die Eltern (falls er noch ein Teenie ist) oder ihn direkt versuchen anzurufen (Auskunft sei dank!)

-Ebay anmailen, was man machen kann?

-Evtl. Anwalt einschalten, wenn es nach dem Gespräch mit EBay Sinn macht.... (Aussicht auf Erfolg?!?!)#

Und zuguterletzt, wenn alle rechtlichen oder verbalen Stricke reißen, werd ich wohl die KArte nochmal reinsetzten, mit den 100 Euros Verlust leben müssen und dumm in die Röhre kucken.


ABER auf eines kann der Scheißer dann Gift nehmen: Es gibt ordentlich was aufs Maul. Den Spaß, dorthin zu fahren, ihn durchzulassen, mit der DigiCam Fotos zu machen und ihn richtig zu blamieren, darauf kann er Gift nehmen. Ist mir dann auch wurscht obs "Assi" ist. Kann doch wohl nicht sein, daß ich mir durch son Affen richtig Kohle durch die lappen gehen lasse!?

Und Ebay wird sich dann auch in so ner Klatschspalte der "Computerbild" (die drucken doch jeden Scheiß ;) ) oder Verbraucherschutz-Zeitschrift wiederfinden!


Also was würdet ihr tun?

Sven

Kenny1702
2004-07-27, 00:04:14
Anwalt einschalten lohnt sich nicht, da kannst du in einem solchen Falle eigentlich nur verlieren. Der Grund liegt darin, daß du nicht zweifelsfrei nachweisen kannst, daß er der Käufer ist.
Daher bleibt eigentlich nur, Druck über eBay zu machen, im Endeffekt (wenn er sich nicht rührt) bekommt er dann eine Mahnung und bei der 3. ist er raus bei eBay.

Berni
2004-07-27, 00:04:39
1. Ebay-Gebühren kannste zurückfordern. Musst nur das ganze Prozedere durchführen.
2. Wenn er "ein kleiner Scheißer" ist, dann kannst du ihm gar nichts: nicht volljährig => nicht voll geschäftsfähig => Geschäfte schwebend unwirksam bzw. wohl hier wahrscheinlich nichtig, da die Eltern kaum dem Kauf zustimmen werden (er darf eigtl. gar keinen ebay Account haben)
3. Wenn er einigermaßen schlau ist, sind das bei ebay nicht seine Realdaten oder aber er verleugnet am Telefon, dass ers war!
4. Wenns ein Erwachsener ist: Gültiger Kaufvertrag und du kannst ihn bitten (per Einschreiben notfalls), den Betrag zu überweisen.
5. Immer schön höflich bleiben ;)

Heimscheißer
2004-07-27, 00:08:09
Wieso nicht nachweisen?

Er hat das Höchstgebot, und wenn er behauptet er hätte nicht geklickt, dann ist es sein Problem, wenn er sein EBay Passwort nicht ausreichend schützt, oder?

Sonst könnte sich ja jeder einen Wolf bieten, nur mal so aus Spaß, und dann sagen: "War ich nicht..."

Was soll Ebay in diesem Falle denn bitte darstellen?!? Einen Zigeunerbasar?...lol


Ich seh mich schon einen Teenie verkloppen.... ;)

Mal gespannt....


Sven

Heimatsuchender
2004-07-27, 00:10:49
nett bleiben. bedenken, dass mancherorts ferien sind. ihn anrufen. mit ebay in kontakt treten. sollte er ein halbstarker sein, mit den eltern sprechen. vom käufer die ebay gebühren zurückfordern und darauf hinweisen, dass du ihn eventuell für die differenz haftbar hälst. in wie weit das klappt, ist schwer zu beantworten. aber vermutlich hast du pech und das ist wieder so ein minderjähriger halbstarker, der sich hinter: nicht voll geschäftsfähig versteckt.

tobife

Heimatsuchender
2004-07-27, 00:13:56
Was soll Ebay in diesem Falle denn bitte darstellen?!? Einen Zigeunerbasar?...lol


genau so ist es. ebay stellt nur die plattform (damit reden die sich immer raus). ich warte ehrlich gesagt auf den tag, an dem ebay sich damit nicht mehr rausreden kann. bei ebay wird ne mmenge schindluder getrieben und die wollen nicht verantwortlich sein.

tobife

Heimscheißer
2004-07-27, 00:16:29
BOAHHHHHH!!!

Ich bin stinkewütend!


Nehmt mir mein "prolliges" und "wütendes" Verhalten bitte nicht zu sehr übel ;) , aber ich könnte kotzen.

Ich versteh die Typen einfach nicht....

Heißt den "Teenie" zu sein heute immer gleich "Halbstarker Idiot"??


Also wie gesagt, entschuldigt meine Ausdrucksweise, aber mein Wort steht! Wenn alle "normalen" Stricke reisen.....*BOING!!* ;)

Werd euch auf dem Laufenden halten.

Ich geh ne DVD glotzen und Pennen....

Ciao

Sven

Heimatsuchender
2004-07-27, 00:23:55
Heißt den "Teenie" zu sein heute immer gleich "Halbstarker Idiot"??

nicht immer, aber ziemlich oft. leider. wir standen damals zu unseren untaten. naja, wir hatten noch kein internet (unbezahlbar) und keine handys (damals trug man noch diese riesendinger).

tobife

Kenny1702
2004-07-27, 00:27:25
Original geschrieben von Heimscheißer
Wieso nicht nachweisen?

Er hat das Höchstgebot, und wenn er behauptet er hätte nicht geklickt, dann ist es sein Problem, wenn er sein EBay Passwort nicht ausreichend schützt, oder?

Sonst könnte sich ja jeder einen Wolf bieten, nur mal so aus Spaß, und dann sagen: "War ich nicht..."

Was soll Ebay in diesem Falle denn bitte darstellen?!? Einen Zigeunerbasar?...lol


Ich seh mich schon einen Teenie verkloppen.... ;)

Mal gespannt....


Sven
Ich verweise mal auf die c't 24/2003, ab S.200. Ich hab sie zwar gerade nicht vorliegen, aber wenn ich mich recht erinnere, dann wurde da u.a. "dein" Fall behandelt. Und es ist nun einmal so, daß, wenn du nicht zweifelsfrei nachweisen kannst, daß der "mutmaßliche Käufer" bestellt hat, du als Verlierer aus dem Gerichtssaal gehen würdest. Diese Zweifelsfreiheit kann man z.Z. eigentlich nicht erbringen.

Heimatsuchender
2004-07-27, 00:36:14
Original geschrieben von Kenny1702
Ich verweise mal auf die c't 24/2003, ab S.200. Ich hab sie zwar gerade nicht vorliegen, aber wenn ich mich recht erinnere, dann wurde da u.a. "dein" Fall behandelt. Und es ist nun einmal so, daß, wenn du nicht zweifelsfrei nachweisen kannst, daß der "mutmaßliche Käufer" bestellt hat, du als Verlierer aus dem Gerichtssaal gehen würdest. Diese Zweifelsfreiheit kann man z.Z. eigentlich nicht erbringen.


das hat ein gericht entschieden. es kann natürlich passieren, das ein anderes gericht anders entscheidet (das internet ist ja kein rechtsfreier raum mehr). aber ich würd erstmal kontakt mit dem käufer aufnehmen und dann weitersehen.

tobife

Heimscheißer
2004-07-27, 01:53:07
Ok. Werd mal sehen was passiert...


Mann, jetzt war die DVD auch noch Scheiße, die ich gekuckt hab. Was ein Tag.... *kotz*


Gute Nacht

Sven

Franklin
2004-07-27, 06:01:52
Wäre es denn ein großer Verlust dem zweithöchsten Bieter den Zuschlag zu geben? Wenn der nur gering unter dem Höchstgebot liegt, dann würde ich den doch mal Fragen, ob er für sein Gebot die Karte haben möchte. Vielleicht kannst du da viel Ärger vermeiden.

Tomi
2004-07-27, 11:08:20
Nur mal so gefragt...wann ist die Auktion ausgelaufen ? Vor ein paar Tagen ? Hast Du in der Zahlungsabwicklung deine Bankverbindung drinnen ?

darph
2004-07-27, 12:36:12
Original geschrieben von Heimscheißer
Wieso nicht nachweisen?

Er hat das Höchstgebot, und wenn er behauptet er hätte nicht geklickt, dann ist es sein Problem, wenn er sein EBay Passwort nicht ausreichend schützt, oder?

Sonst könnte sich ja jeder einen Wolf bieten, nur mal so aus Spaß, und dann sagen: "War ich nicht..."

Was soll Ebay in diesem Falle denn bitte darstellen?!? Einen Zigeunerbasar?...lol
Ja. Da gibt es sogar Urteile zu. Stand auch schon in der c't. Du kannst nicht zweifelsfrei nachweisen, daß derjenige, der das ersteigert ist, auch derjenige ist, dem der Account gehört.

ABER: Die Tatsache, daß er sich nicht meldet, ist ja ein deutliches Indiz, daß er genau weiß, was ihm da blüht. Wäre es wirklich ein anderer gewesen, dann hätte der Accountbesitzer doch schon längst geschrieben "ich war des net, weiß auch net, wie's dazu kam..." etc. Aber das "ich meld mich net, ich werd das jetzt aussitzen" klingt schon eher nach "verkalkuliert".

Mark3Dfx
2004-07-27, 12:58:50
Machen kannste da leider nicht viel:

- von eBay die Auktionsgebühren wiederholen
- den Bieter als "unzuverlässigen Käufer" melden
- fette negative (höflich bleiben!) Bewertung reinknallen

Heimscheißer
2004-07-29, 01:45:46
UPDATE:

Also DANKE erst mal für die Tips!

Hab jetzt am Dienstag (Sonntag war Auktionsende) einfach mal angerufen, und da war auch gleich die Mutti dran ;)

Hab sie mal aufgeklärt, und dann nochmal abends angerufen, als er von der Arbeit kam.

Er sagte sein Email ist "kaputt" ....lol

Na ja, dann hab ich gefragt ob er jetzt die Karte will, und er sagte JA.

Ich hab sie dann heute per Post auf Reise geschickt, und will hoffen daß er sie auch per NN bekommt.

Wollte erst per Überweiseung machen, aber wer weiß wann er das Geld überwießen hätte?!? NN ist mir da lieber.

Auf jeden Fall hätte ich wohl in die Röhre gekuckt, wenn ich nicht bei ihm angerufen hätte...




Also, scheint alles klar zu sein, und wenn er die Annahme verweigert wird ein Kurzurlaub zu ihm angetreten...

Ich werd Mutti dann schon überzeugen ;)

Also Gute Nacht und Danke nochmal!

Sven

KinGGoliAth
2004-07-29, 10:34:22
jepp.

nachnahme ist in dem fall wohl besser. bevor er es sich wieder anders überlegt und nicht überweist legst du ihm einfach das paket vors haus und wartest was passiert.

wenn er es nicht annimmt-> negative bewertung, ebay anmailen, provision zurückfordern, graka neu einstellen.
wenn er es annimmt-> positive oder neutrale bewertung ;).

und wenn er nicht annimmt weißt du ja wo er wohnt :D
als mal auf dem schulweg auflauern und unreal-style:

:rail:

:D