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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Stonierung bei E-Bay Direkt Kauf


Lord Wotan
2004-07-31, 18:26:35
Hi

Brauche mal einen Rat.
Ich hatte heute bei Ebay was per Sofort Kauf per Nachname von einer Firma bestellt. Eine Std. Später hatte ich es mir anderes Überlegt. Weil ich in der zwichenzeit für meine defekte Hardware die Rechnung gefunden habe. Und somit meine Garantie ansprüche gelten machen kann. Ich wollte mir nämlich ein Neues Board kaufen. Nun brauch ich das neue ja nicht. Ich hatte darauf hin, von mein Sonierungs Recht gebrauch gemacht (Lt. Verabsatzgesetzt kann man immerhalb von 14 Tagen von kauf zurücktretten)und habe mach einer Std. eine Stonierungs Mail geschrieben. Der Händler hatte bis dahin nicht gemeldet. Nun meldete er sich und verlangt den Kaufabschluss. Er sagt das bei Aktionen gilt das Rüchtrittsrecht nicht. Es war aber keine Aktion. Der Artikel worde nur per sofort kauf angeboten. Also wie beim Händler und er wollte ja per Nachname senden.
So was kann ich nun tuen? Ich werde die anname verweigern.OK was kann da noch passieren? Ich denke das ich in Recht bin. Zumal ich ja innerhalb ganz kurzer Zeit Stoniert hatte. Da das Paket noch nicht mal auf den Postweg wahr! Wie gesagt er hatte den Kauf bis zu meiner Mail nicht bestätigt!
Was kann also passieren? Ich weiß ich werde eine schlechte beurteilung bekommen. Was kann noch passieren? Kann ich gezwungen werden, die Sachen abzunähnen?

Franklin
2004-07-31, 18:35:58
Denke mal das er sich eine Aufwandentschädigung bezahlen lassen kann, in angemessener Höhe. Viele haben sowas in Ihrem Auktionstext stehen. Oft so zwischen 5 - 20 Euro.

Lord Wotan
2004-07-31, 18:46:00
Original geschrieben von Franklin
Denke mal das er sich eine Aufwandentschädigung bezahlen lassen kann, in angemessener Höhe. Viele haben sowas in Ihrem Auktionstext stehen. Oft so zwischen 5 - 20 Euro. Lt Ebay 10 Euro. Da habe ich schon angerufen.

derJay
2004-07-31, 19:17:35
Wenn er Händler ist kann er sich vor dem Fernabsatzgesetz nicht drücken, ob er will oder nicht. Da kann er eigentlich noch froh sein, dass er die Ware noch nicht verschickt hat und sie so direkt wiedereinstellen könnte.

Zur Not lässt du dir die Ware halt schicken und schickst sie direkt wieder zurück. Zurücknehmen muss er sie in jedem Fall!

Lord Wotan
2004-07-31, 20:25:11
Wir haben uns auf 5€ Storno gebühren geeinigt. Also alles ohne Stress . Und ich bekomme keine negative Bewertung.


Danke euch noch mal

Tomi
2004-07-31, 21:48:41
Original geschrieben von Lord Wotan
Nun meldete er sich und verlangt den Kaufabschluss. Er sagt das bei Auktionen gilt das Rüchtrittsrecht nicht. Es war aber keine Auktion.

Eben. Klingt verrückt, aber alles bei Ebay sind keine "Auktionen" im rechtlichen Sinne, weil der "Auktionator" fehlt. Daher gilt bei allen Ebay Geschäften mit Händlern immer FAG, egal ob Höchstpreis oder Sofortkauf.

xXx
2004-08-01, 17:16:49
Original geschrieben von Lord Wotan
Hi

Brauche mal einen Rat.
Ich hatte heute bei Ebay was per Sofort Kauf per Nachname von einer Firma bestellt. Eine Std. Später hatte ich es mir anderes Überlegt. Weil ich in der zwichenzeit für meine defekte Hardware die Rechnung gefunden habe. Und somit meine Garantie ansprüche gelten machen kann. Ich wollte mir nämlich ein Neues Board kaufen. Nun brauch ich das neue ja nicht. Ich hatte darauf hin, von mein Sonierungs Recht gebrauch gemacht (Lt. Verabsatzgesetzt kann man immerhalb von 14 Tagen von kauf zurücktretten)und habe mach einer Std. eine Stonierungs Mail geschrieben. Der Händler hatte bis dahin nicht gemeldet. Nun meldete er sich und verlangt den Kaufabschluss. Er sagt das bei Aktionen gilt das Rüchtrittsrecht nicht. Es war aber keine Aktion. Der Artikel worde nur per sofort kauf angeboten. Also wie beim Händler und er wollte ja per Nachname senden.
So was kann ich nun tuen? Ich werde die anname verweigern.OK was kann da noch passieren? Ich denke das ich in Recht bin. Zumal ich ja innerhalb ganz kurzer Zeit Stoniert hatte. Da das Paket noch nicht mal auf den Postweg wahr! Wie gesagt er hatte den Kauf bis zu meiner Mail nicht bestätigt!
Was kann also passieren? Ich weiß ich werde eine schlechte beurteilung bekommen. Was kann noch passieren? Kann ich gezwungen werden, die Sachen abzunähnen?

Dumm gelaufen...
Aber solche Situationen vermiesen das ganze Auktionshaus...
Konntest du nicht vorher deine Rechnung suchen?! Wenn ich verkäufer bin und irgend jemand was von mir kauft, und es nach ner Stunde doch nicht mehr haben will, frag ich mich warum der ... mitgeboten hat??

Durcairion
2004-08-01, 18:56:11
Original geschrieben von Fresh|K
Dumm gelaufen...
Aber solche Situationen vermiesen das ganze Auktionshaus...
Konntest du nicht vorher deine Rechnung suchen?! Wenn ich verkäufer bin und irgend jemand was von mir kauft, und es nach ner Stunde doch nicht mehr haben will, frag ich mich warum der ... mitgeboten hat??

Da muss ich dir rechtgeben... zumal der Verkäufer ja auch eBaykosten hatte zum Anbieten der Ware.

Stiefel
2004-08-01, 19:30:57
Wenns kein Händler ist, kann er sich die Auktionsgebühr bezahlen lassen.

Wenn er Händler ist, dann hat er damit täglich zu tun das Waren zurückgeschickt werden. Weil sie nicht gefallen ect. Was vermiest denn da das Auktionshaus?

Wer bei Ebay einen Artikel verkauft, muss sich im klaren sein, dass das immer passieren kann.

MfG
Stiefel

Lord Wotan
2004-08-02, 10:47:04
Die sache ist erledigt, er ist ein Händler. Und wie bei Jeden Händler gibt es ein 14 tägliches Rücktrittsrest (Lt. Fernabsatzgesetz). Das habe ich nur genutzt. Warum spielt dabei keine Rolle. Ich habe in 5€ Aufwandsentschädigung überwissen und gut ist es. So jetzt müss ich aber meine Geraniet für meine defektes Board durchdürcken, damit ich mir kein neues kaufen muss:D

KR
2004-08-02, 19:53:05
Original geschrieben von Stiefel
Wenns kein Händler ist, kann er sich die Auktionsgebühr bezahlen lassen.

Wenn er Händler ist, dann hat er damit täglich zu tun das Waren zurückgeschickt werden. Weil sie nicht gefallen ect. Was vermiest denn da das Auktionshaus?

Wer bei Ebay einen Artikel verkauft, muss sich im klaren sein, dass das immer passieren kann.

MfG
Stiefel

xXx
2004-08-02, 19:55:07
Original geschrieben von Stiefel
Wenns kein Händler ist, kann er sich die Auktionsgebühr bezahlen lassen.

Wenn er Händler ist, dann hat er damit täglich zu tun das Waren zurückgeschickt werden. Weil sie nicht gefallen ect. Was vermiest denn da das Auktionshaus?

Wer bei Ebay einen Artikel verkauft, muss sich im klaren sein, dass das immer passieren kann.

MfG
Stiefel

Gut das es ein Händler ist.

Ich als privatanbieter finds scheiße, wenn ich was verkaufe und mich freue dass ich die ware endlich los bin und da kommt einer und macht probleme.

bei händlern is es ok... muss aber nicht sein...