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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jugendschutzgesetz


antishakirafan
2004-08-02, 23:10:10
Bis 16 darf man ja nur bis 22,00 uhr, dann bis 24,00 uhr und ab 18 solange raus wie man will, aber ab wann darf man morgens früh wieder raus?

govou
2004-08-02, 23:31:47
LOL? Du darfst mit 14 solange draußen sein, wie du möchtest, bzw. wie es deine Eltern erlauben. Es ist z.B. nich illegal als 13-Jähriger um 3 Uhr Nachts zwei Mal um Block zu laufen.

Die Begrenzungen von denen du sprichst, beziehen sich auf Kneipen, Diskotheken usw.

Marcel
2004-08-02, 23:32:14
Bei Gaststätten ab 5 Uhr morgens, bei Tanzveranstaltungen wird entweder davon ausgegangen, dass die um 5 Uhr morgens zu Ende sind, oder man darf eben gar nicht mehr auf diese Tanzveranstaltung, die am Abend zuvor begann.
Guckst Du hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/juschg/BJNR273000002BJNG000200000.html

Panasonic
2004-08-02, 23:33:48
Original geschrieben von Beh
LOL? Du darfst mit 14 solange draußen sein, wie du möchtest, bzw. wie es deine Eltern erlauben. Es ist z.B. nich illegal als 13-Jähriger um 3 Uhr Nachts zwei Mal um Block zu laufen.

Die Begrenzungen von denen du sprichst, beziehen sich auf Kneipen, Diskotheken usw.

Irrtum. Die Polizei darf Dich zwischen 00:00 und 5:00 Uhr jeder Zeit aufgabeln und nach hause schleppen, wenn keine Aufsichtsberechtigte Person anwesend ist.

govou
2004-08-02, 23:33:54
Dazu:
§ 4
Gaststätten

(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

(4) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von Absatz 1 genehmigen.





§ 5
Tanzveranstaltungen

(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.

(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.

(3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.


Quelle:
http://www.kindex.de/pro/index.aspx?mode=gesetze&value=juschg

govou
2004-08-02, 23:34:36
Original geschrieben von Panasonic
Irrtum.
Nein, kein Irrtum. Wenn du es aber als solchen bezeichnest, begründe dies auch bitte und beziehe dich auch aufs JuschG.

Schnappi
2004-08-03, 00:22:18
Original geschrieben von Beh
LOL? Du darfst mit 14 solange draußen sein, wie du möchtest, bzw. wie es deine Eltern erlauben. Es ist z.B. nich illegal als 13-Jähriger um 3 Uhr Nachts zwei Mal um Block zu laufen.

Die Begrenzungen von denen du sprichst, beziehen sich auf Kneipen, Diskotheken usw.


btw: sie ist 15 und bald 16 ;)

antishakirafan
2004-08-03, 00:42:27
:wayne:

antishakirafan
2004-08-03, 00:56:53
Original geschrieben von Beh
LOL? Du darfst mit 14 solange draußen sein, wie du möchtest, bzw. wie es deine Eltern erlauben. Es ist z.B. nich illegal als 13-Jähriger um 3 Uhr Nachts zwei Mal um Block zu laufen.

Die Begrenzungen von denen du sprichst, beziehen sich auf Kneipen, Diskotheken usw.

Hab schon 1 Erfahrung gemacht, stimmt also nicht. Wurde aufgegabelt.
Was passiert aber wenn die Personalien aufgenommen werden/ Perso kontrolliert usw.? Hat das irgendwelche Konsequenzenß