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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay, problem *BITTE HELFEN!*


radioactiveman24
2004-08-03, 09:45:44
Hi,

also ich hab mir Schuhe bei ebay gekauft, die sind mir aber ne Nummer zu klein.
Also schreib ich ne mail, das ich die Schuhe am folgenden Werktag zurückschicken werde.
es kommt folgende mail: es ist die bestelle grösse,umtausch ist leider nicht möglich.bitte beschreibung lesen!
danke

also schicke lese ich mir nochmals die Beschreibung durch und da steht absolut nichts von Privatperson, AGBs oder ähnlichem.
Ich schicke die Beschriebung zum Verküufer und warte auf eine Reaktion.
es kommt folgende mail: ich bin aber privatperson,und der satz ist, auch wenn nicht erwähnt standard,und er würde sich auch nur selbst auflösen wenn ich das gegenteil schreiben würde.


Was soll der Quatsch?Ich habe zwar nicht so viel Ahnung (deswegen frag ich ja euch :) ), aber wenn der Satz da nicht steht ist er doch auch nicht gültig?

Bitte helft mir,
ein verzweifelter radioactiveman.

x-dragon
2004-08-03, 09:49:51
Hast du vielleicht noch ein Link zur Auktion?

t-master
2004-08-03, 09:51:08
Also ich denke schon, dass man den Satz reinschreiben muss!

Und er löst sich selbst auf? Sind wir hier in der Mathematik oder was?:crazy:


edit: Achjo genau, der Link wäre wirklich gut! :)

radioactiveman24
2004-08-03, 09:53:06
ja, ich hab den Link noch

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8116706453&ed=1089205055000&ssPageName=ADME:B:EOTE:3

x-dragon
2004-08-03, 09:57:24
Mußt unter dem Textfeld "Grafische Smilies deaktivieren?:" anschalten.

Weena
2004-08-03, 10:01:11
Privatperson ist er vielleicht, jedenfalls gilt er vor dem Gesetz als Händler, alleine schon die Beschreibung der Auktion ist mehr als eindeutig:


Folgende Größen sind verfügbar:
Größe 40
Größe 41
Größe 42
Größe 43
Größe 44
Größe 45
Gröse 46

Großabnehmer erwünscht,bei Interesse einfach mailen.(ab 10 Paar erhebliche Preisminderung)


Also aufs FAG berufen und zurückschicken.

radioactiveman24
2004-08-03, 10:02:04
sorry, aber ich kenn mich net so aus.

was sind FAGs und wo find ich die?

Robbenklopper
2004-08-03, 10:06:26
Wenn der als Privatverkäufer durchgeht, heiss ich ab sofort Heinz-Achmed. Wie ich vorgehen würde: Frag ihn mal ob er sicher ist, daß Bezug vom OEM-Hersteller, Verkauf in größeren Mengen und in verschieden Größen noch als privater Verkauf durchgeht. Schliesslich würde das Finanzamt sich ja bestimmt dafür interessieren, wenn er mit Gewinnerzielungsabsicht verkauft. :D Und dann einfach noch als Schlussatz, daß Du ja eigentlich nur die Schuhe zurückgeben willst, und daß er doch mal kulant sein kann...

Wobei es aber auch von Dir nicht so schlau war. Wenn Du schon im Netz bestellst, dann teste doch wenigstens vorher bei nem Schuhladen in der Nähe, welche Größe Du in den Schuhen hast.

radioactiveman24
2004-08-03, 10:09:04
Oftopic:
Wobei es aber auch von Dir nicht so schlau war. Wenn Du schon im Netz bestellst, dann teste doch wenigstens vorher bei nem Schuhladen in der Nähe, welche Größe Du in den Schuhen hast.

ja, das stimmt schon, aber auf nike.com konnt man genau für diesen Schuh die Fußlänge der eigenen Füße in cm angeben und dann wurde die optimale Größe berechnet.

Weena
2004-08-03, 10:10:58
Fernabsatzgesetz = Du kannst online bestellte Waren innerhalb 14 Tage ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Allerdings gibt es wohl eine Klausel, dass die Artikel nicht gebraucht sein dürfen, damit kenne ich mich nicht sonderlich aus (ab wann dies greift). Bspw. wurde eine von mir bestellte CPU /ab Händler übertaktet, pretested) nicht zurückgenommen, da ich diese logischerweise schon eingebaut hatte (und feststellen musste, dass sie auf dem versprochenen Takt nicht lief, da mein Mainboard die VCore nicht erhöhen konnte - Produktionsfehler). Der Händler hat mir dann eine andere CPU geschickt, aber scheinbar hat dies schon ausgereicht, das FAG unwirksam zu machen.

Da das Gesetz aber eigentlich dafür da ist, dass Kunden die online bestellen, die gleichen Möglichkeiten zum Betrachten der Ware haben wie offline-Kunden, sehe ich da keine Probleme. Schließlich ist es wohl die Regel, Schuhe vor dem Kauf anzuprobieren ;-)

Solange Du also nicht im Schlamm damit rumgewandert bist, würde ich mir keine Sorgen machen.

radioactiveman24
2004-08-03, 10:59:48
w@eena, das geht allerdings nur wen auch sichergestellt ist, dass der Verkäufer keine Privatperson ist.

Wa ist den nun FAG?

Mark
2004-08-03, 11:02:54
hat Weena doch schon geschrieben

Fernabsatzgesetz = Du kannst online bestellte Waren innerhalb 14 Tage ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Allerdings gibt es wohl eine Klausel, dass die Artikel nicht gebraucht sein dürfen, damit kenne ich mich nicht sonderlich aus (ab wann dies greift). Bspw. wurde eine von mir bestellte CPU /ab Händler übertaktet, pretested) nicht zurückgenommen, da ich diese logischerweise schon eingebaut hatte (und feststellen musste, dass sie auf dem versprochenen Takt nicht lief, da mein Mainboard die VCore nicht erhöhen konnte - Produktionsfehler). Der Händler hat mir dann eine andere CPU geschickt, aber scheinbar hat dies schon ausgereicht, das FAG unwirksam zu machen.

radioactiveman24
2004-08-03, 11:08:25
okay, danke schonmal

ich melde mich wieder wenns was neues gibt!

Hoffe dann weiterhin auf so viel Hilfe!

Thy
2004-08-03, 11:11:59
schreib ihm ganz einfach das, was hier schon gesagt wurde:

Er macht mit seiner Artikelbeschreibung eindeutig den Eindruck, als sei er ein Händler, und das alleine reicht schon aus, dass das FAG gilt, du hast somit 14 Tage Rücktauschrecht, nicht zu vergessen MIT Versandkostenübernahme durch den Verkäufer da Artikelpreis über 40€ !!

Sollte er immer noch drauf bestehen, kein Händler zu sein, frag ihn mal, was denn das Finanzamt zu seinen Verkäufen sagt (und dass die sich doch evtl. dafür interessieren "könnten" *mitZaunpfahlerschlag*)

ich denke dann wird er dir ganz schnell die Schuhe zurücknehmen und dein Geld überweisen

Tomi
2004-08-03, 11:37:12
Sieht bisschen nach Gewerbe aus. Also einer von der Sorte, die sich mit Ebay ihren Lebensunterhalt verdienen. Einkaufen und wieder verkaufen. Die Menge an Schuhen (nicht die erste Auktion damit) spricht jedenfalls mindestens für gewerbsmäßige Verkäufe. Kenn mich mit Sportschuhen nicht aus..aber wie ist der Preis ? Liegt der deutlich unter Ladenpreis ? Dann ist vielleicht ne Echtheitsprüfung der Schlappen mal angeraten.

x-dragon
2004-08-03, 12:19:11
Hab noch zufällig was zum Thema gefunden:

Wann bin ich ein gewerblicher Anbieter?
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?id=13#textmarke3

Beschwerdestelle für unlauteren Wettbewerb
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/default.asp?bereich=2
(wurde im Ebay-Forum empfohlen, da Ebay nur sehr langsam wenn überhaupt auf solche Hinweise reagiert)

radioactiveman24
2004-08-03, 20:11:32
Ich habe folgende Mail an den Verkäufer versendet:

[QUOTE]Sehr geehrte Frau yYy,

ich habe durch meinen Vater die Rechtslage klären lassen und es ist eindeutig davon auszugehen, dass Sie vor dem Gesetzt als Händler angesehen werden.

1. Zitat aus der Beschreibung: "Folgende Größen sind verfügbar:
Größe 40
Größe 41
Größe 42
Größe 43
Größe 44
Größe 45
Gröse 46

Großabnehmer erwünscht,bei Interesse einfach mailen.(ab 10 Paar erhebliche Preisminderung)"

2. Es werden monatlich ca 20 paar Schuhe verkauft



Sie gehen doch sic

radioactiveman24
2004-08-03, 20:14:34
Ich habe folgende Mail an den Verkäufer versendet:

Sehr geehrte Frau yYy,

ich habe durch meinen Vater die Rechtslage klären lassen und es ist eindeutig davon auszugehen, dass Sie vor dem Gesetzt als Händler angesehen werden.

1. Zitat aus der Beschreibung: "Folgende Größen sind verfügbar:
Größe 40
Größe 41
Größe 42
Größe 43
Größe 44
Größe 45
Gröse 46

Großabnehmer erwünscht,bei Interesse einfach mailen.(ab 10 Paar erhebliche Preisminderung)"

2. Es werden monatlich ca 20 paar Schuhe verkauft



Sie gehen doch sicherlich nicht davon aus dass man als als OEM-Abnehmer,mit Verkauf verschiedener Mengen, noch als Privatperson durchgeht? Ich werde mich daher auf das FAG berufen und die Schuhe innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist auf Ihre Kosten (da der Verkaufspreis über 40€ liegt) zurückschicken. Der Schuh wurde selbstverständlich nicht benutzt und befindet sich im Lieferzustand.


xXx
(sorry, das ich nix von euch erwähnt habe, aber so erschien es mir glaubwürdiger ;-)

und bekam folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr xXx,

vielen Dank für Ihre ausführlichen Recherchen, leider muss ich Sie enttäuschen, da dies Bestand der AGB von e-Bay entspricht.

Sie haben bei uns Schuhe bestellt, Sie haben die Ware erhalten, so wie von Ihnen gewünscht, aus diesem Grund ist eine Rückgabe und somit Annahmepflicht unserer seits nicht erforderlich, (wird auch nicht geschehen).

Bitte machen Sie sich mit den Geschäftsbedingungen von e-Bay vertraut, ich bin zu keiner Rücknahme verpflichtet.

Ich betrachte die Angelegenheit somit als erledigt.


Gruß yYy

Sie hat also nichts dagegen gesagt, dass sie kein Privatverkäufer ist.
Ich habe mir natürlich die AGBs (http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html) von ebay durchgelesen, aber nichts dergleichen, was in der mail angedeutet wurde gefunden.
Sollte der nächste Schritt der mit dem Finanzamt "erwähnen"?



edit: hab doch was gefunden:
§ 8 4. ...Zudem muss er über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informieren, ...Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, diesen die gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherschutzinformationen zu erteilen und sie über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren, sofern ein solches besteht...

darph
2004-08-03, 20:40:20
Wenn er die Dinger in mehreren Größen anbieter verkauft er gewerblich. Da kann er behaupten was er will. Wer will die nicht einfach loswerden, er verkauft die mit Gewinnabsicht und damit gewerblich.

Und dadurch greift hier das FAG und er muß die Dinger zurück nehmen.

Fertig.

Laß dich auf keine Diskussion ein und erklär ihm das so.

Heimatsuchender
2004-08-03, 22:05:58
der kerl ist eindeutig ein gewerblicher händler. also, wie bereits geschrieben, keine diskussion mit ihm. er muss die dinger zurücknehmen. hier zieht das fag.

tobife


nachtrag: er hat noch nicht mal geschrieben, dass es sich um eine privatauktion handelt und er keine gewährleistung gibt. somit dumm gelaufen für ihn.

Thy
2004-08-03, 23:24:51
was sagt die Dame zu dem Zaunpfahl mit dem Finanzamt ?! Sprech sie doch mal drauf an, auch dass sie dir doch bitte den Artikel bei ebay zeigen soll, wo das steht...

schick ihr gleich deine Kontodaten mit mit dem Betrag den du forderst, wenn sie das wieder abblockt, Einschreiben an Sie mit Aufforderung zur Zahlung (inkl. der Kosten fürs Einschreiben) - Fristsetzung nicht vergessen (2 WOchen) dann reagieren sie meist...sonst den Weg weiter gehen, Mahnung etc, wird bestimmt lustig :)

aber ich denke, das mit dem Finanzamt wird schon gut ziehen, oder auch mal ne mail an ebay

http://pages.ebay.de/help/contact_inline/index.html

wuschel12
2004-08-03, 23:40:04
Und warum fragste nicht mal, ob Du die Schuhe gegen ne größere Nummer eintauschen kannst?

radioactiveman24
2004-08-04, 14:36:53
@ wuschel12

hab ich schon, im ersten Post.
Ja, meine nächste mail wird dann so aussehen das ich Ihr die Kontodaten zuschicke, Ihr eindeutig klarmache das sie kein Privatverkäufer ist und somit das FAG greift.

Das hat sie gegen Schluss auch nicht abgestritten.

Also Schlusssatz kommt was in der art:Sie könnten in meinem Fall auch mal ein wenig kulanter sein (was für das Finanzamt sicher nicht gelten wird).


Ich bin sehr gespannt und halte euch natürlich auf dem laufenden

wuschel12
2004-08-04, 14:41:51
Original geschrieben von radioactiveman24
@ wuschel12

hab ich schon, im ersten Post.
Ja, meine nächste mail wird dann so aussehen das ich Ihr die Kontodaten zuschicke, Ihr eindeutig klarmache das sie kein Privatverkäufer ist und somit das FAG greift.

Das hat sie gegen Schluss auch nicht abgestritten.

Also Schlusssatz kommt was in der art:Sie könnten in meinem Fall auch mal ein wenig kulanter sein (was für das Finanzamt sicher nicht gelten wird).


Ich bin sehr gespannt und halte euch natürlich auf dem laufenden

Ja, nur wenn Du das mit dem Finazamt schreibst, dann kannst Du ja nochmal auf das "Tausch´geschäft" ansprechen.

radioactiveman24
2004-08-10, 09:13:14
Ich habe Ihr das jetzt geschrieben, mit Finanzamt, FAG, usw.Ihr alles nochmal deutlich gemacht, so wie wir es oben besprochen hatten.Ihre Antwort sah so aus:

ich befinde mich momentan im urlaub,ich bitte sie mich nach dem 5 sep noch einmal anzuschreiben.danke

Das ist doch ne Hinhalte-Taktik.Jetzt am Freitag (13.8) ist die 14 Tage-frist rum.
Ich gehe aber davon aus, dass sie im "Urlaub" (wenns denn stimmt...) Internetzugang hat, da ich Ihre email ca 8 Stunden nachdem ich meine mail abgeschickt habe, erhalten habe. Es scheint also keine (Ich weiß den Fachbegriff jetzt nicht) Auto-Antwort zu sein, also so eine die jeder erhält.

bleipumpe
2004-08-10, 09:40:05
Ich habe Ihr das jetzt geschrieben, mit Finanzamt, FAG, usw.Ihr alles nochmal deutlich gemacht, so wie wir es oben besprochen hatten.Ihre Antwort sah so aus:



Das ist doch ne Hinhalte-Taktik.Jetzt am Freitag (13.8) ist die 14 Tage-frist rum.
Ich gehe aber davon aus, dass sie im "Urlaub" (wenns denn stimmt...) Internetzugang hat, da ich Ihre email ca 8 Stunden nachdem ich meine mail abgeschickt habe, erhalten habe. Es scheint also keine (Ich weiß den Fachbegriff jetzt nicht) Auto-Antwort zu sein, also so eine die jeder erhält.

Moin,
schau einfach nach, ob in der fraglichen Urlaubszeit neue Artikel bei eBay eingestellt bzw. verkauft werden. Wenn ja, sollte ein "Mitarbeiter" vor Ort sein, welcher die Umtauschaktion/Rückbuchung ebenfalls durchführen kann. Von solchen Dingen würde ich mich erst einmal nicht beeindrucken lassen.

mfg b.

Schwarzmetaller
2004-08-10, 17:22:13
Ne automatische Antwort-Mail wird immer sofort zurückgeschickt..ergo: da sitzt jemand am anderen Ende der Leitung. Einfach nochmal ne Mail schreiben und mit dem Finanzamt winken und ner Meldung bei Ebay und mit wasweisichnicht was!

MFG
Schwarzmetaller


PS.:Ich hab mal zum Thema FAG gegoogelt und bin auf folgenden Satz gestoßen:

Hat der Unternehmer seine Informationspflicht nicht erfüllt, kann sich für den Verbraucher die Widerspruchsfrist auf maximal vier Monate verlängern. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Erfüllung der Informationspflicht liegt dabei beim Unternehmer.

Also: don´t panic von wegen Frist um. Die gilt eh erst ab Lieferdatum! Hier der Link:
http://www.rechtspraxis.de/fernabsatzgesetz.htm

radioactiveman24
2004-08-12, 14:48:48
Fortsetzung:

Sehr geehrte Frau XxX,

um die Rückgabefrist zu wahren, können wir auf Ihren Urlaub leider keine Rücksicht nehmen. Wir werden die Ware deshalb morgen auf Ihre Kosten zurücksenden.
Tauschen Sie bitte die Schuhe in Größe 45 (US 10,5) um, oder überweisen Sie uns den entsprechenden Betrag von 99€ auf folgendes Konto: xxx

Sollten Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen (aufgrund Ihres Urlaubes Frist bis Ende August), werden wir die Angelegenheit unverzüglich unserem Anwalt übergeben. Außerdem werden wir zumindest Ebay und Verbraucherschutzverbände davon in Kenntnis setzen.

Gruß YyY


Antwort:
okay,sparen sie sich den versand und verstaendigen sie bitte sofort ihren anwalt.habe mich mit meinem bereits zu der angelegenheit besprochen.

es ist fuer mich gar nicht moeglich die schuhe anzunehmen geschweigedem eine ueberweisung zu taetigen.

ps:bezueglich ebay,ich habe alle unsere mails gespeichert und auch meine antwortmails,ebay wird sicherlich kein problem darin sehen wenn sie bis nach meinem urlaub warten.



mfg XxX




Also tauscht sie die Schuhe um.
Leider hab ich das Paket bereits abgeschickt

Tomi
2004-08-12, 19:46:35
@Radioactivemen24

Wieso tauscht sie um ? Für mich liest sich das anders. Halte uns mal weiter auf dem laufenden. Bin mal gespannt was das wird. Sofern sie gewerblich tätig ist und die Widerrufsbelehrung offenbar unterlassen ist, verlängert sich die Widerrufsfrist in der Tat um bis zu 4 Monate,also zieht die Urlaubsnummer nicht. Ausserdem gilt FAG für sie als Gewerbliche. Aus der Nummer kommt Sie nur raus, wenn sie eindeutig den "privat" Status belegen kann und das wird bei der Art Verkäufe sehr interessant.

Janni555
2004-08-12, 20:02:21
Melde den Vorfall mit allen mails an ebay,
dann warte nicht zu lange und such dir einen Anwalt....

Privatperson ist nicht , weil zu viel in den letzten Monaten verkauft...
wenn du die Person ärgern willst, das dortige Finanzamt anschreiben und Hinweis geben...

radioactiveman24
2004-08-13, 08:29:03
Sie hat eine weitere mail an mich geschrieben, bevor ich geantwortet habe
sehr geehrte frau YyY,

ich sehe die angelegenheit hier mit als erledigt.wir sind als privatpersonen einem umtausch ihnen gegenueber nicht verpflichtet!wir haben ihnen die schuhe in der gewuenschten groesse 44 zugeschickt und sind so mit unseren verpflichtungen als verkaeufer 100%-ig nachgekommen.sie koennen ihren anwalt dies bezueglich gerne einschalten,wir haben den sachverhalt mit unseren anwaelten bereits ausgiebig geklaert.wir wuenschen keine weiteren mails von ihnen,wir behalten es uns sonst vor die angelegenheit an ebay als belaestigung zu melden.

ps:so wie sie auf meinen urlaub keine ruecksicht nehmen koennen,so kann ich auf ihre abnormen fuesse auch keine ruecksicht nehmen.

mfg XxX


sie fängt also wieder von vorne an.Ich konnt echt nur noch lachen.Da ich ihr nicht alles 10x erklärte habe ich folgendes geschrieben P.S. Warum bin ich auf einmal eine Frau???, naja
Sehr geehrte Frau XxX,

wie bereits angekündigt wurden die Schuhe bereits gestern fristgerecht bei der Post aufgegeben.

Franklin
2004-08-13, 08:39:14
Mach von der Auktion blos nen Screenie, damit du auch nach 30 Tagen noch was hast.
Scheint ja echt hartnäckig zu sein, wird auch noch beleidigend.

Thy
2004-08-13, 08:45:56
ach, ich hätte die Schuhe selber weiterverkauft, damit nen Verlust von ~10€ gemacht, und die Sache ebay und dem Finanzamt gemeldet, dann hätte ich meinen Spaß, und die Olle dann sicherlich auch...und die Stress- Ersparnis sind mir durchaus 10€ wert...

radioactiveman24
2004-08-13, 08:49:59
Ich hatte ja schon bei Freunden etc. nachgefragt, aber die hatten alle Schon genug Schuhe. Jetzt sind die Schuhe aber sowieso mit der Post unterwegs.Ich bin mal gespannt, ich warte mal die Antwort ab und werde dan wahrscheinlich ebay einschalten.

Franklin
2004-08-13, 09:36:21
Was hält dich davon ab umgehend den Sachverhalt bei ebay zu melden. Beschwerde, mit der Bitte um Hilfe bzw. Tips. Mal sehen was da kommt.

Tomi
2004-08-13, 10:24:01
Auf die "Anwaltsnummer" würde ich nicht viel geben. Die meisten die damit "drohen", wissen nicht mal, was für ein Anwalt für solche Art Fälle zuständig ist, geschweige denn wo sie in ihrer Stadt einen finden. Ich würd mich von der Dame nicht einschüchtern lassen. Da ist ein Gewerblicher dahinter, der versucht das zu verschleiern, um die Einkünfte nicht versteuern zu müssen. Zudem wird ein Privater wohl kaum direkt beim (OEM-) Hersteller kaufen können und dann solche Mengen. Es wird ja sogar gewünscht, dass sich Großabnehmer melden, demzufolge muss der Warenvorrat ziemlich üppig sein.

StefanV
2004-08-13, 10:40:03
Sie hat eine weitere mail an mich geschrieben, bevor ich geantwortet habe



sie fängt also wieder von vorne an.Ich konnt echt nur noch lachen.Da ich ihr nicht alles 10x erklärte habe ich folgendes geschrieben P.S. Warum bin ich auf einmal eine Frau???, naja
Frag sie doch mal, was vermutlich passieren würde, wenn das Finanzamt spitz bekommen würde, daß sie hier ein paar Dinge verkauft ;)

Und erkläre ihr, am besten mit Link, wann man als gewerblich und wann als Privatperson gilt (und ja, die Menge und das Auftreten sind entscheidend).

Aber ehrlich gesagt würd ich mir das schenken und ein Einschreiben mit Rückantwort ans Finanzamt + eMail an eBay schicken...

AtTheDriveIn
2004-08-13, 12:08:24
Was noch zu erwähnen wäre: Sie hat in ihrer Beschreibung nichts von "Privatverkauf etc." geschrieben. Somit liegt der schwarze Peter eh bei ihr, ganz gleich ob sie noch als Privatperson durchgehen würde oder nicht.


Am besten finde ich den Satz: "wir wuenschen keine weiteren mails von ihnen,wir behalten es uns sonst vor die angelegenheit an ebay als belaestigung zu melden." Ist ja wohl der Oberlacher!!!!!11
Toller Versuch sich seine Probleme vom Hals halten zu wollen...

Leute gibts! :D

AlfredENeumann
2004-08-13, 12:42:29
Vielleicht solltest du das ganze auch mal im Ebay-Forum durchkauen?

Davos20
2004-08-13, 12:45:44
Ich hätte schon längst Zitate der Rechtslage geschickt!
Mach das doch mal. Will sehen wie sie das widerlegt. Die Ebay Fags nicht vergessen wo sie belasten. Und halt die allgemeinen....

radioactiveman24
2004-08-23, 11:40:51
ich warte noch bis zum 5. september.Dann kommt sie ja wieder ausm Urlaub zurück. Dann werden ihr Zitate aus dem FAG,... geschickt unn wenn sies dann immernoch nicht kapiert, muss halt alles postal geklärt werden.
Ich halte euch aber auf dem laufenden!

govou
2004-08-23, 12:52:59
Du bist viel zu locker. Der Ollen musst du knallharte Fakten um die Ohren hauen.
"Falls am xx.09.2004 der geforderte Betrag von xx€ nicht auf meinem Konte (Kontodaten) eingegangen ist, werde ich meinen Anwalt einschalten. Leider sehe ich mich außerdem gezwungen, das Finanzamt von Ihren "Privatverkäufen" zu unterrichten."

Dunkeltier
2004-08-23, 13:33:57
So sehe ich das auch. Allerdings sollte man über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, ansonsten kann man ganz schnell massig viel draufzahlen. Ich habe mir vor Gericht mal 800-900 Euro erstritten (und Recht bekommen), und dürfte letztlich über 1.400 Euro (!) an Gerichts- und Anwaltskosten blechen. Da hat sich das Klagen ehrlich gesagt nicht im geringsten gelohnt, außer Spesen nichts gewesen. Dafür bin ich um eine Erfahrung reicher, Recht haben heißt nicht automatisch Recht bekommen.

Bei mir gings übrigens bis in die zweite Instanz vor das Oberlandesgericht...

radioactiveman24
2004-08-23, 16:24:05
@ Beh:
hab ich doch schon.Schau mal auf die 2. Seite, da gings noch weiter mit den mails. Dann hat sie sich beschwert, sie könne die Frist wegen Urlaub nicht einhalten und hat am nächsten Tag geschrieben, dass sie die Angelegenheit als erledigt ansieht

Panasonic
2004-08-23, 16:53:05
Es erstaunt mich immer wieder, auf was für haarsträubende Aktionen sich hier einige einlassen. Zur Klärung eines solchen Sachverhaltes ist ein gewisses Auftreten erforderlich, allerdings wurde das notwendige Fundament bereits in Mail 1 zerstört. Ich denke ich werde unverzüglich meine Signatur ändern und Schadensbegrenzung anbieten.

Nährboden für sinnlose Diskussionen zu streuen ist dem "Opfer" nicht dienlich. Im Gegenteil, es ist nützlich für den "Täter". Sätze wie "Ich habe die Rechtslage durch meinen Vater klären lassen" würden mir als Betrüger die Lachmuskeln zappeln lassen. Wenn ich etwas von einem Händler kaufe (das hier ein Gewerbetreibender sein Unwesen treibt erkennt ein Blinder mit Kontaktlinsen) was mir nicht passt, dann nutze ich einfach das FAG. Dafür brauche ich keine langen eMails schreiben, das geht so:

"Sehr geehrter Hr XYZ,

vielen Dank für Ihre Lieferung vom xx.xx.xxxx. Leider fällt die größe der Schuhe anders als erwartet aus, so daß mir die gelieferten Sportschuhe nicht passen. Ich bitte Sie daher freundlich um den Umtausch in eine größere Größe.

Die Schuhe habe ich am xx.xx.xxxxx an folgende Adresse geschickt:


Adresse
Straße
12345
Stadt


Vielen Dank,

XYZ"

Antwort:

"es ist die bestelle grösse,umtausch ist leider nicht möglich.bitte beschreibung lesen!
danke "

Wir:

"Sehr geehrter Herr XYZ,

vielen Dank für Ihre Mail vom xx.xx.xxxx. Anscheinend ist es zu einem kleinen Missverständnis gekommen. Ich habe Ihnen die zu kleinen Schuhe am xx.xx.xxxx geschickt und habe leider noch keine neuen, größeren erhalten. Ich bitte Sie daher, Ihren Verpflichtungen als Gewerbetreibender (http://www.rechtspraxis.de/fernabsatzgesetz.htm) nachzukommen und mir die Schuhe bis zum xx.xx.xxxx zukommen zu lassen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen,

XYZ".

Das hätte wahrscheinlich gereicht.

greyblue
2004-08-23, 18:14:57
"Nicht schlecht die Bewertung, die Du bekommen hast" Weil sie Dir nicht gefallen! ;D

http://feedback.ebay.de/ws1/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=billigheimercomputer

radioactiveman24
2004-08-30, 15:32:52
Jaja, die kriegt ihre Bewertung schon noch...

@Panasonic, ich bin da halt nicht sehr erfahren, hätte ich früher wissen müssen.

Sie verkauft übrigens seit gestern munter weiter, obwohl sie doch angeblich bis 5.september in Urlaub iss :ugly:
Die Signatur hatsse auch noch nicht geändert.

Ich werde ihr die Rechtslage mit Links schicken und wenn sies dann immernoch net kapiert, gehts halt wirklich nur übern Anwalt.

BennY85
2004-08-30, 17:01:58
Also an deiner Stelle würde ich morgen mal beim Finanzamt anrufend das in ihrere Region zuständig ist. Das was die da macht ist langsam dreist.

Worauf noch keiner eingegangen ist das die Alte die ganze Zeit von "Wir" redet...

Wenn meint die mit "Wir"

Die ganze Sache würde ich außerdem noch eBay melden, damit deine schlechte Bewertung erstmal weg ist, und evt. wird die noch Ihren eBay Account los :D

greyblue
2004-08-30, 17:16:22
Also das was ich gesehen habe ist das sie nicht mehr verkauft, oder liege ich da falsch.
An deiner Stelle würde ich jetzt echt nicht mehr lange fackeln, schreibe Ihr noch eine Mail, wo Du mit Rechtlichenmittel drohst und dem Finanzamt bescheid sagst.

BennY85
2004-08-30, 17:50:52
quark, das mit dem drohen würde ich lassen, der hats ihr gesagt. mein nächster schritt wäre der zum finanzamt.

aber erstmal abwarten ob die schuhe zurück kommen oder ob sie das paket annimmt.

greyblue
2004-08-30, 19:13:13
Wie lange ist die Rücksendung denn schon unterwegs? Das ist doch schon einige Zeit her, oder?

RaumKraehe
2004-08-30, 20:15:42
Oftopic:


ja, das stimmt schon, aber auf nike.com konnt man genau für diesen Schuh die Fußlänge der eigenen Füße in cm angeben und dann wurde die optimale Größe berechnet.

Mhm .. beim Bund haben sie das auch mit nen Computer gemacht. Sollte Zeit sparen und die optimalen Schuhe finden. Naja, meine haben mir nie gepasst.
Ich kaufe generel keine Kleidung im Internet. Ich will schon immer vorher probieren wie es aussieht und ob es passt.

AlfredENeumann
2004-08-30, 23:07:03
Hast du denn inzwischen Ebay eingeschaltet?
Eine ungerechtfertigte negative Bewertung ist nicht Statthaft. Zumal ein Händler dem FAG folge zu leisten hat wenn er an Private Endverbraucher verkauft.
Desweiteren muß er normalerweise in der Auktion sich als Händler zu erkennen geben.

radioactiveman24
2004-08-31, 15:07:43
das Paket ist wieder bei mir auf der Post.Werds heut Nachmittag abholen, da kan ich nix machen. Die 12€ muss ich wohl oder übel selbst bezahlen, da sie mir ja bescheid gesagt hat dass sie in Urlaub ist.

Das mit dem Drohen schreib ich auch nicht mehr, hab ich schon oft genug. Es gibt noch ene Mail wo ich sie über das FAG aufkläre und wenn sies dann nicht macht (wovon ich nicht ausgehe, aber man weiß ja nie...) werde ich ebay etc dazuschalten. So langsam gehts mir echt gegen den Strich!

Mr. Postman
2004-08-31, 17:35:14
@radioactiveman24
wenn sies dann nicht macht (wovon ich nicht ausgehe, aber man weiß ja nie...) werde ich ebay etc dazuschalten.
Oh man, das hättest du gleich nach der 1. Mail machen sollen. Warum zögerst du es so lange hinaus? Ist mir absolut unverständlich.
Worauf wartest du bitte? wenn du meinen Text jetzt gelesen hast, mach eine Mail mit den Fakten klar und handel endlich. Ebay hat doch sicher auch ein Supportforum? Dort postest du unverzüglich dein Problem.

Kann ja wohl icht so schwer sein, oder? Wie alt bist du eigentlich?

Mr. Postman
2004-08-31, 18:45:19
Entschuldige, wenn meine Antwort ein wenig harsch rüberkam, rege mich nur darüber auf, warum du dich nicht intensiver dahinter klemmst.

Mumins
2004-08-31, 18:46:41
Du solltest der Frau schreiben, dass es nicht darauf ankommt, ob sie sich als Privatverkäufer sieht. Sondern darauf wie sie auftritt. Das lässt eindeutig auf gewerblichen Verkauf schliessen. Formulierungen, wie, "wir beziehen", "mailen sie uns" und "Großabnehmer erwünscht", sind ein eindeutiges Indiz für gewerbliche Tätigkeit. Mach sie darauf aufmerksam, dass sie mehrere Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten begeht, dann wird sie die Schuhe schnell umtauschen. Das Finanzamt ist an solchen Dingen sehr interessiert.

AlfredENeumann
2004-09-01, 01:23:14
Du solltest der Frau schreiben, dass es nicht darauf ankommt, ob sie sich als Privatverkäufer sieht. Sondern darauf wie sie auftritt. Das lässt eindeutig auf gewerblichen Verkauf schliessen. Formulierungen, wie, "wir beziehen", "mailen sie uns" und "Großabnehmer erwünscht", sind ein eindeutiges Indiz für gewerbliche Tätigkeit. Mach sie darauf aufmerksam, dass sie mehrere Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten begeht, dann wird sie die Schuhe schnell umtauschen. Das Finanzamt ist an solchen Dingen sehr interessiert.

Das interessiert sie doch nicht. Einfach ne Info ans Finanzamt. Dann hamma so sch... Händler weniger. Momentan ist das FA ganz heiß auf EBAY-Händler die nix Versteuern. Gibt ne nette trafanzeige wegen Steuerhinterziehung, Ordnungsstrafe, Steuernachzahlung usw.
Wird ganz schön teuer, je nachdem wie lange die das schon machen.

@Threadstarte
Hast du zu deinem Kauf eine richtige Rechnung erhalten?

h²O
2004-09-01, 01:25:49
guckt euch mal die zweite negative Bewertung an auf Seite 1:

Zitat: "Betrüger!Richtige Größe überklebt und Schuhe nicht zurücknehmen wollen!Frechheit"

evtl sind deine Schuhe ja auch kleiner und nur überklebt mit 44 ? hast mal nachgesehn ? wäre ja noch besser, dann hätte sie nicht das geliefert was du bestellt hast ;).

Wie Panasonic schon ausgeführt hat, war die erste Mail ein Fehler aber daran kannst du nichts ändern.

Ich frage mich sowieso wieso sie sich gegen das tauschen so stäubt, wenn sie doch soviele Schuhe hat sollte das eigentlich kein Problem sein.

Guck aufjedenfall mal ob die Grösse überklebt ist.

@ Alfred

Ne Rechnung wird er nicht haben :upara:

radioactiveman24
2004-09-05, 17:34:34
Das hab ich bis jetzt rausgekriegt:

vielen Dank fuer Ihre E-Mail.

Es tut uns leid, dass Sie mit einem gelieferten Artikel nicht zufrieden
sind.

Gerne beantworten wir Ihre Frage, wie sich das Fernabsatzrecht (§§
312b-312f BGB) auf Ihren Handel bei eBay auswirkt.

Viele Detailfragen zum Anwendungsbereich des Fernabsatzrechts und zu den
Rechten des Verbrauchers, insbesondere zum Ruecktrittsrecht, sind
derzeit noch nicht abschliessend geklaert. Die folgenden Informationen
koennen Ihnen deshalb nur einen Ueberblick darueber geben, fuer wen das
neue Fernabsatzrecht gilt. Diese Informationen erheben keinen Anspruch
auf Vollstaendigkeit.

1. Fuer wen gilt das neue Fernabsatzrecht?

Das Fernabsatzrecht wirkt sich fuer Sie zum einen dann aus, wenn Sie als
Unternehmer bei eBay handeln. Unternehmer sind Sie nach § 14 BGB, wenn
Sie in Ausuebung Ihrer gewerblichen oder selbststaendigen beruflichen
Taetigkeit Ihre Artikel anbieten, d.h. wenn Sie damit einen nicht
unerheblichen Teil Ihres Lebensunterhaltes verdienen.

Zum anderen wirkt sich das Fernabsatzrecht auch dann aus, wenn Sie als
Verbraucher bei eBay Kaeufer sind und Ihr Vertragspartner Unternehmer im
Sinne von § 14 BGB ist. Verbraucher sind Sie dann, wenn Sie ein
Geschaeft abschliessen, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer
selbstaendigen beruflichen Taetigkeit zugerechnet werden kann (§ 13
BGB).

Verkaeufe von Verbrauchern werden hingegen nicht vom Fernabsatzrecht
erfasst. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Kaeufer Verbraucher oder
Unternehmer ist.

2. Wann muss ich als Unternehmer die Regelungen zum Fernabsatz beachten?

Wenn Sie als Unternehmer bei eBay einen Artikel zum Verkauf anbieten,
koennen Sie nicht wissen, ob der Kaeufer Verbraucher sein wird oder
nicht. Wir empfehlen daher, dass Unternehmer den Pflichten der §§ 312b
ff BGB genuegen. Was das fuer die Formulierung Ihrer Artikelbeschreibung
und fuer das weitere Vorgehen nach dem Vertragsschluss bedeutet,
erfragen Sie bitte fuer Ihren konkreten Fall bei einem Rechtsanwalt oder
einer anderen Rechtsberatungsstelle. Aus gesetzlichen Gruenden ist es
uns nicht erlaubt eine individuelle Rechtsberatung durchzufuehren.

Naeheres ueber die konkreten Informationspflichten im Fernabsatzrecht
finden Sie in der "Verordnung ueber Informationspflichten nach
buergerlichem Recht".

Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass wir keine individuelle
Rechtsberatung durchfuehren duerfen, da die gesetzlichen Bestimmungen
dieses nicht gestatten.

Dazu muessten Sie sich gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt oder auch an
eine Rechtsberatungsstelle wenden.

Wenn die Ware nicht der Artikelbeschreibung entspricht, kann der Kaeufer
vom Verkaeufer verlangen, dass dieser die Ware zuruecknimmt und den
Kaufpreis erstattet oder dass der Kaufpreis gemindert und der zu viel
gezahlte Betrag erstattet wird.

Fuer uns ist es hierbei leider nicht moeglich zu beurteilen, ob die Ware
der Artikelbeschreibung entspricht, da wir den Zustand des Artikels
nicht selbst in Augenschein nehmen und bewerten koennen.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Handelspartner auf und versuchen Sie,
eine einvernehmliche Loesung zu finden.

Am besten bitten Sie Ihren Handelspartner um einen Anruf oder um seine
Telefonnummer - oder versuchen Sie, das Mitglied ueber die Auskunft zu
erreichen.

Den Personennamen und die Postanschrift entnehmen Sie bitte unserer
Benachrichtigungs-E-Mail.

Die Telefonnummer selbst duerfen wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen
Gruenden nicht uebermitteln. Bitte haben Sie dafuer Verstaendnis.

Sie koennen die Kontaktadresse Ihres Handelspartners auch noch einmal
anfordern. Klicken Sie dazu bitte auf folgenden Link:
http://cgi3.ebay.de/aw-cgi/eBayISAPI.dll?MemberSearchShow

Sie haben auch die Moeglichkeit, eine Online-Beschwerde wegen Nicht-
oder Falschlieferung einzureichen. Bitte informieren Sie sich zu diesem
Thema unter dem folgenden Link:
http://pages.ebay.de/help/confidence/online-fraud-complaint.html

Es tut uns leid, dass Sie eine Bewertung erhalten haben, die Sie als
ungerecht empfinden.

Das eBay Bewertungssystem bietet den Mitgliedern die Moeglichkeit,
Transaktionen, die sie ueber den eBay Marktplatz abgeschlossen haben, zu
bewerten und kurze Kommentare zu ihren Handelspartnern abzugeben.

Dabei ist das Mitglied fuer den Inhalt und sprachlichen Ausdruck seiner
abgegebenen Bewertung verantwortlich.

Wir haben die von Ihnen angesprochene Bewertung genau ueberprueft,
koennen diese jedoch im Sinne unserer Richtlinien nicht entfernen. Um
die Bewertung loeschen zu lassen, muessten Sie eine vollstreckbare
richterliche Anordnung gegen denjenigen, der die Bewertung abgegeben
hat, erwirken, oder sich mit Ihrem Handelspartner verstaendigen. Danach
koennten Sie dann die Ruecknahme der Bewertungen online vornehmen oder
die Bewertungsloeschung ueber uns veranlassen.

Bitte verstehen Sie, dass wir, um einen verantwortungsvollen Umgang mit
dem Bewertungssystem zu foerdern und um ein unverfaelschtes Bild eines
Bewertungsprofils zu erhalten, nur in sehr begrenzten Faellen eingreifen
und Bewertungen loeschen koennen.

Diese Faelle koennen Sie detailliert unter folgendem Link nachlesen:
http://pages.ebay.de/help/community/fbremove.html

Informationen zur Bewertungsruecknahme finden Sie ebenfalls unter diesem
Link.

Wir bitten um Verstaendnis fuer unsere Vorgehensweise und wuenschen
Ihnen eine baldige Klaerung der Angelegenheit.

Mit freundlichen Gruessen



Das ist was ich bis jetzt rausgekriegt habe. Das hört sich nicht sehr gut an, finde ich. Oben steht:
Unternehmer sind Sie nach § 14 BGB, wenn
Sie in Ausuebung Ihrer gewerblichen oder selbststaendigen beruflichen
Taetigkeit Ihre Artikel anbieten, d.h. wenn Sie damit einen nicht
unerheblichen Teil Ihres Lebensunterhaltes verdienen.

Bei der Wettbewerbszentrale (http://www.wettbewerbszentrale.de/de/faq/detail.asp?id=13#textmarke3) (Seite 1 von Thread) hat sich das alles aber noch ganz anders angehört.

@h2o, ja hatte ich schon nachgeguckt. Das Schild war aufgenäht, also wenns gefuscht iss, dann sehr sorgfältig.



Desweiteren habe ich noch gekriegt:
vielen Dank fuer Ihre E-Mail.

Wenn Sie als Kaeufer einen bezahlten Artikel gar nicht oder nicht im
beschriebenen Zustand geliefert bekommen haben, sollten Sie eine
Beschwerde ueber unser Online-Formular schicken.

Gleiches gilt, wenn Sie Probleme bei einer Rueckabwicklung der
Transaktion haben, Sie als Kaeufer nach einer Einigung mit dem
Verkaeufer den Artikel wieder zurueckgeschickt haben, das Geld jedoch
nicht zurueck erhalten haben.

Ihr Handelspartner erhaelt dann eine E-Mail von eBay, in der er
aufgefordert wird, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen. Gleichzeitig
haben wir die Moeglichkeit den entsprechenden Verkaeufer zu
ueberpruefen.

Sie finden das Online-Formular unter folgendem Link:
http://pages.ebay.de/help/confidence/online-fraud-complaint.html

Klicken Sie bitte auf "Beschwerde wegen Nicht- oder Falschlieferung" und
geben Sie die entsprechenden Informationen ein.

Sollte es zu keiner Klaerung kommen und Sie die Voraussetzungen des
Kaeuferschutzes erfuellen, muessten Sie, bevor Sie den Kaeuferschutz
beantragen koennen, den Weg ueber die "Beschwerde wegen Nicht- oder
Falschlieferung" nehmen.

Informationen zum Kaeuferschutz finden Sie unter:
http://pages.ebay.de/help/confidence/items-fraud.html

Mit freundlichen Gruessen

Das was da drin steht, steht aber eigentlich auch schon in der ersten Mail. Ich glaube nicht, dass diese "Aufforderung" die ebay an den Verkäufer sendet, etwas ändert.Jedenfalls werde ich sei heute abschicken, denn heute ist der 5. september, also der Tag an dem sie wieder ausm Urlaub zurückkommt.