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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie auf Verschleißteile?


Dunkeltier
2004-08-07, 15:16:43
Ich habe mal 'ne Frage bezüglich der Garantie auf Fahrzeuge. Und zwar habe ich ein Gebrauchtfahrzeug von 'nem Händler gekauft. Dieser gibt auf dieses 6 Monate Garantie - ausgenommen davon sind Verschleißteile. Wiederum von den Verschleißteilen ausgenommen war auf mein Nachfragen auch der Motor, da dieser ja kein direktes, sondern ein längerfristiges Verschleißteil sei. Wie dem auch sei, nach 1.100 km ist die Kupplung im Arsch gegangen. Zack, einfach so während der vollen Fahrt verreckt.

Geht das auf die gesetzliche, 6-monatige Gewährleistung? Oder darf ich den Schaden blechen? :abgel:

Durcairion
2004-08-07, 15:20:37
Soweit ich mich nicht Irre ist die Kupplung ein Verschleisteil. Und wenn das nicht extra erwähnt wurde, das dafür die Ausnahme nicht gilt, dann wirst du wohl dafür aufkommen müssen.

Auser es steht im Kaufvertrag das die Kupplung in die Garantie mit einbezogen ist.

Dunkeltier
2004-08-07, 15:21:43
Soweit ich mich nicht Irre ist die Kupplung ein Verschleisteil. Und wenn das nicht extra erwähnt wurde, das dafür die Ausnahme nicht gilt, dann wirst du wohl dafür aufkommen müssen.

Auser es steht im Kaufvertrag das die Kupplung in die Garantie mit einbezogen ist.


Nö, habe nur eine einfache Rechnung bekommen. Aber eine Kupplung sollte i.d.R. ein Autoleben lang halten.

Durcairion
2004-08-07, 16:28:10
Nö, habe nur eine einfache Rechnung bekommen. Aber eine Kupplung sollte i.d.R. ein Autoleben lang halten.

Naja, eine Kupplung ist wohl mit eines der Teile die am meisten beansprucht werden.

Mit wieviel KM haste denn das Auto gekauft?

StefanV
2004-08-07, 16:29:10
Nö, habe nur eine einfache Rechnung bekommen. Aber eine Kupplung sollte i.d.R. ein Autoleben lang halten.
Nö, nicht unbedingt...

Soweit ich weiß, muss die bei Subaru öfter mal getauscht werden, so alle 100.000km...

Dunkeltier
2004-08-07, 16:36:28
Naja, eine Kupplung ist wohl mit eines der Teile die am meisten beansprucht werden.

Mit wieviel KM haste denn das Auto gekauft?


14.049 km

StefanV
2004-08-07, 17:01:30
14.049 km
Hui...

Bei _DEM_ Kilometerstand kannst ev. mit Anwalt (bzw drohung mit selbigem) eine neue Kupplung rausschlagen...

sun-man
2004-08-07, 17:03:55
14tsd Kilometer und die Kupllung im Eimer? Ist ja fast noch ein Neuwagen.
Hast Du denn keine CarGarantie genommen? Da steht eineindeutig drin was gemacht wird und was nicht.
Also 14tsd und ne defekte Kupplung würde ich mir sicher nicht gefallen lassen. Wende Dich halt direkt an diw Firma.

Wenn der Vorbesitzer mit dem wagen nur schwere Pferdeanhänger oder Boote gezogen hat, dann hält die Kupplung garantiert kein Autoleben lang.

MFG

Dunkeltier
2004-08-07, 17:28:37
Nein, jetzt sind es mittlerweile 15.1xx km (+ ca. 1.100 km). Ich hatte mit den Händler schon einen Termin zur Abholung mit 'nem Anhänger vereinbart, da hatte er mich sitzen lassen. Heute das gleiche wieder. Einmal mach ich noch einen Termin, wenn er es wieder nicht auf die Reihe kriegt die Karre abzuholen lasse ich sie in einer freien Werkstatt reparieren und schicke ihm die Rechnung.

Was die Kupplung betrifft: ich fahre in der Regel sehr gemäßigt - normalerweise gehts sowas nicht nach lediglich 1.100 km kaputt.

Gast
2004-08-07, 17:31:11
Hat man auf Gebrauchtwagen nicht grundsätzlich 1 Jahr Garantie wenn man das Auto vom Händler kauft und nicht nur 6 Monate?
Btw: Ich hab auch schon öfters Mercedes mit über 300000km und erster Kupplung gesehen ;)

StefanV
2004-08-07, 18:13:21
Nein, jetzt sind es mittlerweile 15.1xx km (+ ca. 1.100 km). Einmal mach ich noch einen Termin, wenn er es wieder nicht auf die Reihe kriegt die Karre abzuholen lasse ich sie in einer freien Werkstatt reparieren und schicke ihm die Rechnung.

Mach das nicht, ohne einen Anwalt vorher um Rat zu fragen!!

Bzw setze ihn per Anwalt eine Frist...

Stone2001
2004-08-07, 20:39:58
Nö, habe nur eine einfache Rechnung bekommen. Aber eine Kupplung sollte i.d.R. ein Autoleben lang halten.
Im Normalfall hält sie auch ein Autoleben lang, also etwas 7 Jahre oder 150 000 km.
Aber 15 000 km, da fehlt wirklich eine Null hinten. Wer hatte denn den Wagen vor dir? Selbst bei Fahrschulen halten die Kupplungen länger!

AlfredENeumann
2004-08-08, 00:59:00
Also mit 15TKM Kupplung kaputt?
Lass das Auto nicht zum Händler bringen, sondern zur Dekra oder zum TÜV die sollen ein Gutachten vom Fahrzeug machen, wie es mit dem Rest der KFZ´s steht oder ob da ein wenig am Kilometerstand nachgeholfen wurde. Das ist gut investiertes Geld.

Ne Kupplung ist zwar ein Verschleißteil und normalerweise aus der Garantie rausgenommen, aber bei 15TKM, ein Fall für den Anwalt wenn der Händler da nicht entgegenkommt. Zum anderen: Motor ist in der Garantie. Ein Motor ist kein Verschleißteil !!!!!
Wenn der Händler so kommt und sich aus allen rausredet, ebnfalls mal einen Anwalt konsultieren. Viele windige Händler versuchen sich immer mit unzulässigen AGB´s aus der Afähre zu ziehen.

MixItBaby
2004-08-09, 10:37:59
Wenn das Fahrzeug als Vorbesitzer einen älteren Herrn (ersetzbar ohne jedliche Wertung auch durch "junge Frau" o.ä.) hatte, der diese 14tkm vielleicht in 4 oder 5 Jahren ausschließlich Stadtverkehr gefahren hat, dann passt das. Es gibt - leider - viele Fahrer, die sich mit dem linken Fuß etwas auf der Kupplung abstützen oder - im Stadtverkehr - den Fuß gar nicht vom Pedal nehmen.