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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : garantieaustausch ohne ovp


Mark
2004-08-11, 13:56:55
hab bei www.reichelt ne kaltlichtkathode estellt, die mir heute kaputtgegangen ist. leider hab ich die ovp und das zubehör nimmer. tauscht reichelt die trotzdem um? hat da jemand schonmal erfahrungen mit dem austausch bei reichelt ohne ocp gemacht?

Tomi
2004-08-11, 14:30:39
Wie lange liegt der Kauf zurück ? Nur in den ersten 6 Monaten nach Kauf gibt es mehr oder minder problemlos Ersatz vom Händler. Danach sieht es eher düster aus, da muss man meist direkt zum Hersteller. Fehlende Verpackung + Zubehör sollte kein so großes Problem sein, wichtiger ist, dass der Kassenzettel noch da ist.

EureDudeheit
2004-08-11, 14:46:28
bei garantietausch ist die ovp nicht notwendig

Mark
2004-08-11, 15:08:07
kauf liegt etwa 3 wochen zurück. auf dem rma-schein von reichelt steht drauf:

"Rücksendung nur in unbeschädigter Originalverpackung, einschliesslich Zubehör"

ändert das nun irgendwas?

Alex31
2004-08-11, 15:14:07
Ich glaub das gilt beim Umtausch, müsste bei Garantie auch so gehen. Sonst schick denen ne Email.

Heimatsuchender
2004-08-11, 22:45:50
soviel ich weiß, gibt es gerichtsurteile, in denen entschieden wurde, dass man die originalverpackung für einen umtausch nicht aufbewahren muss. ich muss mal sehen, ob ich es wiederfinde. hat bei mir nämlich schon mal geholfen.

tobife

Ureg
2004-08-12, 08:22:57
Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 28.09.2000 (Aktenzeichen: I ZR 201/98) wie folgt geäußert: Während der Kassenbon ersichtlich zum Nachweis von Ort und Zeitpunkt des Kaufs dient, wird das Erfordernis der Rückgabe mit Originalverpackung nach allgemeiner Lebenserfahrung dahin verstanden, dass die Ware vor Transportschäden zu schützen und grundsätzlich auch zur Weiterveräußerung (in Originalverpackung) bestimmt, d.h. pfleglich zu behandeln ist. Das bedeutet, dass das Maßgebliche bei der Rücksendung der Ware das Schützen vor Transportschäden ist. Dies ist auch ohne Originalverpackung möglich, wenn der Kunde eine andere (den Zweck erfüllende) Verpackung wählt.

Hier der Link zum Urteil: http://www.chemnitz.ihk24.de/CIHK24/CIHK24/produktmarken/index.jsp?url=http%3A//www.chemnitz.ihk24.de/CIHK24/CIHK24/produktmarken/recht_und_fair_play/Recht_von_A_-_Z/Anhaengsel/RuecksendungOriginalverpackung.jsp

Eine Originalverpackung ist nicht notwendig!