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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebengewerbe/Steuernummer erhalten/nun?


Gast
2004-08-13, 15:48:16
Situation: Habe ein kleines Nebengewerbe angemeldet. Beim Finanzamt den 3seitigen Bogen abgegeben: Keine Umsatzsteuerbefreiung; Quartalsvorauszahlung der UST.

Nun habe ich einen Brief mit der Einkommens- und -Umsatzsteuernummer zugesendet bekommen.

Nun meine Frage:
Bekomme ich nun Post, wenn ich die Umsatzsteuervorrauszahlung leisten muss, gemäß meinen vorraussichtlichen Umsatzsteuerangaben?
Oder muss ich das selber machen?
Der nächste Quartalstermin wäre Oktober ?(Geschäftsjahr=Kalenderjahr)

Sailor Moon
2004-08-13, 23:28:38
Normalerweise mußt du die Umsatzsteuervoranmeldung zumindest im ersten Geschäftsjahr monatlich abgeben, da würde ich mich nochmal informieren.
Gruß

Denis

AlfredENeumann
2004-08-14, 01:37:00
Das legst du selber fest wie oft du die anmeldung machen willst. Monatlich, Quartalsmäßig. Ist eh wurscht.

Gib an das du im ersten Jahre keine Umsätze/Gewinne erzielst, dann ist die Vorrauszahlung klein. Später wird sie eh vom FA angepaßt.

Ich kann nur empfehlen ein Beratungsgespräch beim Steuerberater zu machen. Dieser kann dir alle deine Fragen beantworten.

barracuda
2004-08-14, 01:44:00
Keine Umsatzsteuerbefreiung; Quartalsvorauszahlung der UST.
Also musst du vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) abgeben: Anfang April für das 1. Quartal, Anfang Juli für das 2., usw. Dann jährlich die Umsatz- und Einkommensteuererklärung. Ich empfehle dir das alles einen Steuerberater machen zu lassen, der kostet zwar etwas, aber wenn du überhaupt keine Ahnung von steuerlichen Dingen hast, rentiert sich der. Insbesondere kennt er die Fristen und Formvorschriften mit denen steuerliche Erklärungen abzugeben sind.
Edit:
Das legst du selber fest wie oft du die anmeldung machen willst. Monatlich, Quartalsmäßig. Ist eh wurscht.
So wurscht ist das nicht. Die Höhe des monatlichen Umsatzes entscheidet über die Abgabe-Intervalle der UStVA.

kmf
2004-08-14, 17:51:29
Das mit der Umsatzsteuervoranmeldung ist eh nicht so kritisch, sondern die Steuervorauszahlung, die du quartalsmäßig abführen mußt. Am Anfang wirst du geschätzt, wenn du nicht gleich zum Finanzamt gehst und dich auf Null setzen läßt.

Leonidas
2004-08-14, 18:07:44
Situation: Habe ein kleines Nebengewerbe angemeldet. Beim Finanzamt den 3seitigen Bogen abgegeben: Keine Umsatzsteuerbefreiung; Quartalsvorauszahlung der UST.

Nun habe ich einen Brief mit der Einkommens- und -Umsatzsteuernummer zugesendet bekommen.

Nun meine Frage:
Bekomme ich nun Post, wenn ich die Umsatzsteuervorrauszahlung leisten muss, gemäß meinen vorraussichtlichen Umsatzsteuerangaben?
Oder muss ich das selber machen?
Der nächste Quartalstermin wäre Oktober ?(Geschäftsjahr=Kalenderjahr)


Du must monatlich oder quartalsmäßig die Umsatzsteuer-Voranmeldung ausfüllen, einreichen und das Geld abdrücken. Machst Du es nicht, kommt in ca. 1 Monat nach Termin eine Mahnung. Lässt Du die verstreichen, gibt es eine 2. Mahnung, danach wird es nicht mehr lustig.

PS: Mit den Mahnungen bekommst Du auch eine geschätzte Festlegung Deiner Steuerschuld, d.h. wenn Du nichts einreichst, schätzen die für Dich. Die Schätzungen liegen immer über dem, was Du real zahlen müsstest - also rechtzeitig ausfüllen!

Leonidas
2004-08-14, 18:08:39
Das mit der Umsatzsteuervoranmeldung ist eh nicht so kritisch, sondern die Steuervorauszahlung, die du quartalsmäßig abführen mußt. Am Anfang wirst du geschätzt, wenn du nicht gleich zum Finanzamt gehst und dich auf Null setzen läßt.



Lass Dich nie schätzen, denn die schätzen gerade bei Kleingewerbe immer zu hoch.