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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hab rechnung versäumt und brauche kurz hilfe (Mahnung usw...)


asdw
2004-08-17, 14:40:59
Hi,

Also ich hatte mal vor einiger zeit was bestellt per lasschrift verfahren.
Leider habe ich die rechnung verschlampt und versäumt die rechnung zu begleichen <--- dumm von mir !
ABer heute kam ein brief von eine inkasso firma und will das geld für den gläubiger + die gebühren für inkassokosten (53€ + 36€)
Die frage ist jetzt ob es normal ist das die direkt das inkasso büro beauftragen statt vorher ne mahnung oder sowas zu schreiben.
Weil eine mahnung habe ich überhaubt nicht bekommen.

würds nur gerne wissen , danke !

cya

Mathi
2004-08-17, 14:43:47
Hi,

Also ich hatte mal vor einiger zeit was bestellt per lasschrift verfahren.
Leider habe ich die rechnung verschlampt und versäumt die rechnung zu begleichen <--- dumm von mir !

cya

Wenn du per Lastschriftverfahren was bestellt hast buchen die das doch von deinem Konto ab :| ...

JasonX
2004-08-17, 14:55:44
Das habe ich schonmal im Stern gelesen,

leider ist es ein großer Irrtum zu glauben, das das zu bezahlende Unternehmen zuerst Mahnungen rausschicken muss, im gegenteil, mahnungen sind freiwillig.

Sprich,

wenn du eine Rechnung versäumst, wirst du entweder zuerst gemahnt, oder du hast schnell nen gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.

EureDudeheit
2004-08-17, 15:03:04
Hi,

Also ich hatte mal vor einiger zeit was bestellt per lasschrift verfahren.
Leider habe ich die rechnung verschlampt und versäumt die rechnung zu begleichen <--- dumm von mir !
ABer heute kam ein brief von eine inkasso firma und will das geld für den gläubiger + die gebühren für inkassokosten (53€ + 36€)
Die frage ist jetzt ob es normal ist das die direkt das inkasso büro beauftragen statt vorher ne mahnung oder sowas zu schreiben.
Weil eine mahnung habe ich überhaubt nicht bekommen.

würds nur gerne wissen , danke !

cya


lastschrift ist bankeinzug, da brauchst du garnichts machen. ich würde zahlen, die gebühren werden sonst immer höher

Gast
2004-08-17, 15:08:38
Wenn du wirklich per Lastschrift bestellt hast dann würde ich dort anrufen und das mit denen klären.

Evt. ist denen auch nur ein Fehler passiert!

Ansonsten zahl so bald wie möglich, sonst wird es wie gesagt noch teuer.

AHF
2004-08-17, 15:10:36
BGB §286

derJay
2004-08-17, 15:13:39
BGB §286

Nur falls andere keine Lust zu Googlen haben: http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html