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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Streß mit Versicherung


AlfredENeumann
2004-08-18, 16:28:40
Hallo Leute,

brauche mal das kollektive Gedankengut der 3DCenter-Gemeinde.

Zum Vorgang:
Vor einigen Monaten hatte ich noch einen Ford Mondeo. Die Mondeo hatte in der hinteren Stoßstange einen kleinen Schaden. Ein 5-Markstück großer Riß, den man nur an der Oberfläche sehen konnte. Mein Auto parkt i.d.R. abends auf der Straße.
Vor ein paar Wochen ist abends ein Besoffener mit seinem Fahrrad ziemlich schnell um die Ecke gerast und hat die kurve nicht richtig bekommen. Auf jedenfall ist der mit einem Ordentlich wums mit seinem Gesicht gegen meine Stoßstange gepfeffert, genau auf die Stelle vor der kleine Schaden vorher war. Dieser ist nun erheblich größer geworden. Praktisch die ganze Stoßstange von oben nach unten ein fetter Riß.
Das ganze wurde von einem Nachbarn beobachtet, der daraufhin auch die Polizei rief. Das ganze wurde dann Polizeilich aufgenommen.

Ich habe dann Fotos von dem Schaden, den Polizeibericht und einen Kostenvoranschlag einer Lackierwerkstatt (~580€) zur DEVK (die Haftpflicht des Schadnsverursachers) geschickt.
Die hatten kurz darauf einen Gutachter beauftragt den Schaden zu begutachten. Laut meinung des Gutachters hätte die "Schadenserweiterung" nicht so entstanden sein können. Daraufhin hat die Versicherung die Regulierung des Schadens abgelehnt.

Werde natürlich zum Anwalt gehen und dem die Sache übergeben.
Habt ihr vielleicht noch Ideen was man noch machen kann? War vielleicht schon jemand in einer Ähnlichen Situation?

PS: Das Fahrzeug besitze ich nicht mehr.

wuschel12
2004-08-18, 17:19:47
Bist Du noch bei der gleichen Versicherung oder hast Du bei der noch mehrere laufen? Wenn ja, zum nächsten Termin alle kündigen, das hilft manchmal.

AlfredENeumann
2004-08-18, 17:25:53
Bin bei der gleichen Versicherung. Kündigungsschreiben für die laufenden Versicherungen sind schon fertig und warten nur noch darauf das ich sie Frankiere und in den Briefkasten schmeisse.
Glaube aber nicht das das viel bringt.

Wenn die Versicherung nicht zahlt, muß doch der Verursacher den Schaden aus seiner Tasche bezahlen, oder?

Beeblebrox
2004-08-18, 17:28:55
Bist Du noch bei der gleichen Versicherung oder hast Du bei der noch mehrere laufen? Wenn ja, zum nächsten Termin alle kündigen, das hilft manchmal.


Die gegnerische Versicherung zahlt ja nicht. Hat der Gutachter festgestellt, daß ein Vorschaden da war?
Die Versicherung zahlt also nicht, weil sie der Meinung ist, der Schaden wäre ohne den alten Riß nicht passiert? Das ist übel. Kann mir aber nicht vorstellen, daß die sich da komplett rauswinden kann, zumal die Beschädigung bezeugt werden kann. Die Frage ist nur, wie groß der tatsächlich entstandene Schaden ist.

StefanV
2004-08-18, 17:30:31
interessiert nicht eigentlich nur, ob derjenige den Schaden verursacht hat und sonst nichts?!

Beeblebrox
2004-08-18, 17:41:21
interessiert nicht eigentlich nur, ob derjenige den Schaden verursacht hat und sonst nichts?!

Es interessiert auch, wie hoch der Schaden ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, behauptet die Versicherung bzw. der Gutachter der Schaden wäre ohne den vorhandenen Riß nicht entstanden.

StefanV
2004-08-18, 19:18:22
Es interessiert auch, wie hoch der Schaden ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, behauptet die Versicherung bzw. der Gutachter der Schaden wäre ohne den vorhandenen Riß nicht entstanden.
Ja, aber interessiert das eigentlich normalerweise nicht?!

Ists nicht eigentlich nur wichtig, ob derjenige den Schaden verursacht hat und wie hoch der Schaden ist, den er verursacht hat?!

AlfredENeumann
2004-08-18, 20:03:49
Also der Gutachter schrieb das der Schaden nicht durch den Unfallhergang entstanden sein kann, und meinte dass der Schaden schon vorher gewesen sein muß. Und aufgrunddessen will anscheinend die Versicherung nicht Zahlen.

Stormtrooper
2004-08-18, 20:29:13
Hast du angegeben das ein Vorschaden vorhanden war?
wenn nein kann dir das schon als versuchter Versicherungsbetrug ausgelegt werden.

AlfredENeumann
2004-08-18, 21:27:50
Habe ich angegeben. Ist auch Polizeilich vermerkt, was und wie umfangreich der Vorschaden war.

Automatik
2004-08-18, 21:40:46
Ist doch einfach :D Gegengutachten!

AlfredENeumann
2004-08-18, 23:40:13
Sowas in der Richtung werden wir auch machen.

Dead Man
2004-08-19, 10:45:55
Wenn die Versicherung nicht zahlt, muß doch der Verursacher den Schaden aus seiner Tasche bezahlen, oder?

Eher nicht. Er kann sich ja auf den Gutachter der Versicherung berufen, der behauptet, der Schaden wäre nicht vom Versicherungsnehmer verursacht worden. Das würde bedeuten, dass Du auf Deinem Schaden sitzen bleibst.

Einzige Möglichkeit ist auch m. E. ein Gegengutachten, welches das Versicherungsgutachten klar widerlegt.

Viel Glück.

MfG Dead Man

MixItBaby
2004-08-19, 11:07:35
Ja, aber interessiert das eigentlich normalerweise nicht?!

Ists nicht eigentlich nur wichtig, ob derjenige den Schaden verursacht hat und wie hoch der Schaden ist, den er verursacht hat?!

Nein, die Haftpflichtversicherung ersetzt dem Geschädigten den ZEITwert einer beschädigten Sache. Der Zeitwert ist natürlich geringer, wenn ein Vorschaden vorhanden ist.
Machen wir es mal etwas drastischer: Du fährst mit dem Fahrzeug an einer Bordsteinkante entlang und reibst vom Reifen ziemlich viel Gummi runter. Normalerweise müßtest Du den Reifen direkt austauschen. In der Nacht kommt dann der Radfahrer des Threadstarters und rauscht Dir in den Reifen. Der Reifen platzt. Nun wird die gegnerische Versicherung garantiert keinen neuen Reifen zahlen, da der normalerweise nicht durch den Anprall eine Fahrrades zum platzen zu bringen ist.

Hier eine Kündigung der eigenen Versicherungen anzudrohen oder durchzuführen ist Blödsinn - die eigene Versicherung kann nunmal nichts dafür.

Was mich im vorliegenden Fall wundert, ist die Tatsache, daß die gegnerische Versicherung bei der relativ geringen Schadenhöhe einen Gutachter schickt. Das machen die nicht aus reiner Freude an der Sache, sondern nur, wenn hier irgendwelche (konkrete) Verdachtsmomente vorliegen.

@AlfredENeumann: Hattest Du bei der Schadenschilderung rein zufällig angegeben, das Fahrzeug sowieso verkaufen zu wollen? Evtl. sogar Leasingfahrzeug?
Man könnte nämlich hier folgendes vermuten (keine Unterstellung an Dich, eher "krumme" Gedankengänge eines Versicherungsfuzzis *gg*): Auto hat einen kleinen Schaden, welcher den Wert mindert. Fahrzeug soll verkauft werden = Verkaufspreis wäre geringer oder Fahrzeug wird im Leasing zurückgegeben = Anrechnung bei der Rückgabe. Nun fährt da rein zufällig jemand mit dem Rad und stürzt mit dem Kopf exakt an die Stelle, die sowieso schon beschädigt war...
So ähnlich wird unter Umständen ein Sachbearbeiter gedacht haben.
Mal abgesehen davon: Wie sah denn der Radfahrer aus, nachdem er mit dem Gesicht Deine Stoßstange zum reißen gebracht hat? Die Dinger halten normalerweise ja schon einiges aus... Wenn ich mit dem Gesicht meine Stoßstange zerreissen will, habe ich danach andere Sorgen, ich würde ganz sicherlich einen Chirurgen benötigen, der mein Gesicht wieder zurechtflickt.

AlfredENeumann
2004-08-19, 11:57:33
Hier eine Kündigung der eigenen Versicherungen anzudrohen oder durchzuführen ist Blödsinn - die eigene Versicherung kann nunmal nichts dafür.

Bin bei der gleichen Versicherung. Wird trotzdem gekündigt. Wenn ich mal selber in so eine Situation komme soll die Versicherung gefälligst in meinem Sinne arbeiten, sprich den von mir angerichteten Schaden begleichen und kein Theater machen.


Was mich im vorliegenden Fall wundert, ist die Tatsache, daß die gegnerische Versicherung bei der relativ geringen Schadenhöhe einen Gutachter schickt. Das machen die nicht aus reiner Freude an der Sache, sondern nur, wenn hier irgendwelche (konkrete) Verdachtsmomente vorliegen.

Der Gutachter wurde beauftragt weil ein Vorschaden vorhanden war


@AlfredENeumann: Hattest Du bei der Schadenschilderung rein zufällig angegeben, das Fahrzeug sowieso verkaufen zu wollen? Evtl. sogar Leasingfahrzeug?
Man könnte nämlich hier folgendes vermuten (keine Unterstellung an Dich, eher "krumme" Gedankengänge eines Versicherungsfuzzis *gg*): Auto hat einen kleinen Schaden, welcher den Wert mindert. Fahrzeug soll verkauft werden = Verkaufspreis wäre geringer oder Fahrzeug wird im Leasing zurückgegeben = Anrechnung bei der Rückgabe. Nun fährt da rein zufällig jemand mit dem Rad und stürzt mit dem Kopf exakt an die Stelle, die sowieso schon beschädigt war...
So ähnlich wird unter Umständen ein Sachbearbeiter gedacht haben.

Damals war nicht geplant den Wagen zu veräußern. Aber das tut eh nichts zur Sache. Hätte mir den Schaden so oder so auszahlen lassen. Sprich wäre der Nettobetrag gewesen (~500€).

Mal abgesehen davon: Wie sah denn der Radfahrer aus, nachdem er mit dem Gesicht Deine Stoßstange zum reißen gebracht hat? Die Dinger halten normalerweise ja schon einiges aus... Wenn ich mit dem Gesicht meine Stoßstange zerreissen will, habe ich danach andere Sorgen, ich würde ganz sicherlich einen Chirurgen benötigen, der mein Gesicht wieder zurechtflickt.

Ich habe ihn leider nicht gesehen, aber laut der Polizei hat dieser ganz schön Lecker ausgesehen. Ordentlich geblutet und das Auge auf der einen Seite reichlich angeschwollen, bzw die Gesichtshälfte.



Wie gesagt, werden auf jedenfall ein Gegengutachten erstellen mit allen mögliche Faktoren.
Werde mir eine Kopie des Unfallprotokolls vom Rettungsdienst besorgen, sowie eine schriftliche Aussage vom Autohändler wo ich das Fahrzeug damals erworben habe, denn der Vorschaden was beim Autokauf schon vorhanden.

MixItBaby
2004-08-19, 12:06:18
Bin bei der gleichen Versicherung. Wird trotzdem gekündigt. Wenn ich mal selber in so eine Situation komme soll die Versicherung gefälligst in meinem Sinne arbeiten, sprich den von mir angerichteten Schaden begleichen und kein Theater machen.

Die Versicherung handelt in Deinem Sinne. Rein rechtlich sieht es so aus, daß die Haftpflicht den Geschädigten so stellt, als wenn der Schaden nicht eingetreten wäre. Hierbei wird berücksichtigt, daß berechtigte Ansprüche beglichen werden und nicht berechtigte (im Umfang oder Art) abgelehnt/abgewehrt werden. Durch den sogenannten passiven Rechtsschutz übernimmt die Haftpflicht im Zweifel auch die Abwehr vor Gericht.
Wenn Du nun derjenige bist, der die Stoßstange mit dem Gesicht eingeschlagen hat, was würdest Du OHNE Haftpflicht tun? Einen Vorschaden mitbezahlen, sprich dem Geschädigten die Renovierung der Stoßstange ermöglichen? Oder versuchen, den Vorschaden in irgendeiner Art bei Deiner Begleichung des Schadens zu berücksichtigen? Nur weil das ganze über eine Versicherung läuft, heißt das nicht, daß diese ihr Füllhorn ausschüttet und alles zahlt, was eingereicht wird. Bei vielen Gesellschaften handelt es sich VVaG - Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Hier muß schon im Sinne der Gemeinschaft ein Schaden geprüft werden - alles, was ein Mitglied dieses Vereins (jeder Kunde ist Mitglied) bekommt, steht auch allen anderen Mitgliedern zu.

AlfredENeumann
2004-08-19, 15:43:52
In meinem Falle war es aber so, daß dieser Vorschaden durch eine kleine Lackierung hätte behoben werden können, denn es waren nur leichte risse im Lack. Durch diesen Unfall ist dieser Schaden aber so dermaßen stark vergößert worden das man dies nicht mehr mit einem Lackierung mehr hätte richten können. Die Stoßstange ist richtig gerissen, sodaß eine Reparaturlackierung nicht mehr möglich ist, sprich eine neue hätte her gemusst.

Zu dem anderen was du geschrieben hast. Es ist für mich da schon ein himmelweiter Unterschied zwischen leichter Beschädigung, aber funktionstüchtig und "absolut Kaputt". Egal ob da schon vorher was war oder nicht.
Wenn du ein leicht Verbeultes Auto gegen eine Wand fährst ist das genauso. Da kannste dem Besitzer nicht einfach sagen, daß er nix bekommt weil vorher schon Beulen drin waren. So geht das nicht.

Stormtrooper
2004-08-19, 17:17:25
In meinem Falle war es aber so, daß dieser Vorschaden durch eine kleine Lackierung hätte behoben werden können, denn es waren nur leichte risse im Lack. Durch diesen Unfall ist dieser Schaden aber so dermaßen stark vergößert worden das man dies nicht mehr mit einem Lackierung mehr hätte richten können. Die Stoßstange ist richtig gerissen, sodaß eine Reparaturlackierung nicht mehr möglich ist, sprich eine neue hätte her gemusst.


Also war vorher nur ein Lackschaden?
Und jetzt ist die Stoßstange richtig kaputt?
Durch den Kopf von nem Fahrradfahrer??? :ucrazy2:
Sorry, hatte der ne Stahlplatte im Kopf?
Dann versteh ich das wirklich das die Versicherung nicht zahlen will!!! :P

MixItBaby
2004-08-19, 17:34:30
In meinem Falle war es aber so, daß dieser Vorschaden durch eine kleine Lackierung hätte behoben werden können, denn es waren nur leichte risse im Lack. Durch diesen Unfall ist dieser Schaden aber so dermaßen stark vergößert worden das man dies nicht mehr mit einem Lackierung mehr hätte richten können. Die Stoßstange ist richtig gerissen, sodaß eine Reparaturlackierung nicht mehr möglich ist, sprich eine neue hätte her gemusst.

Wie hier schon mal erwähnt: Mit dem Gesicht eines Fahrradfahrers die Stoßstange derartig zu beschädigen OHNE daß sie vorher massiv vorgeschädigt war, halte ich für ziemlich ausgeschlossen. Und genauso wird ein einigermaßen logisch denkender Schadensachbearbeiter denken.

Zu dem anderen was du geschrieben hast. Es ist für mich da schon ein himmelweiter Unterschied zwischen leichter Beschädigung, aber funktionstüchtig und "absolut Kaputt". Egal ob da schon vorher was war oder nicht.
Wenn du ein leicht Verbeultes Auto gegen eine Wand fährst ist das genauso. Da kannste dem Besitzer nicht einfach sagen, daß er nix bekommt weil vorher schon Beulen drin waren. So geht das nicht.

Es geht um die Frage, ob der Vorschaden dazu führte, daß der nachfolgenden Schaden überhaupt in dem Umfang geschehen konnte. Daher auch mein Beispiel mit dem Reifen. Wenn der Vorschaden zwar vorhanden, aber für den weiteren Schaden nicht relevant war, wird natürlich der 2. Schaden ersetzt, gegebenenfalls mit einem Abzug wegen dem Vorschaden.

Ich zweifele ganz stark an Deiner Schilderung, einzig aufgrund der Konstellation Gesicht-Stoßstange. Hättest Du gesagt, der wäre mit dem Fahrrad derartig dumm exakt an die Stelle gerauscht, würde weder ich, noch der Sachbearbeiter der Versicherung hier so :confused: sitzen.
Stand denn auch Dein Auto ordnungsgemäß 5 Meter vom Kreuzungsbereich entfernt? Nicht daß der Radfahrer Dir da noch einen verpasst....

AlfredENeumann
2004-08-19, 23:34:18
Phenomenal was hier jetzt einem unterstellt wird.

MixItBaby
2004-08-20, 00:12:53
Phenomenal was hier jetzt einem unterstellt wird.

Sorry, ich bin 16 Jahre in dem Gewerbe und habe schon so manche Schadenschilderung gehört... Aber noch nie hat einer mit seinem Gesicht eine Stoßstange eines Fahrzeugs zum Reißen gebracht.
Ich bin nicht Angstellter einer Versicherung, sonder selbstständig. Wenn Du mit der Schilderung zu mir gekommen wärest, hätte ich erstmal vorsichtig gefragt, wie es denn wirklich passiert ist. Wenn Du auf der Version bestanden hättest, hätte ich den Schaden mit einem entsprechenden Vermerk weitergegeben.
Ich unterstelle ja gar nichts :wink:, aber allein der gesunde Menschenverstand, der sicherlich auch bei Schadensachbearbeitern vorhanden ist, verbietet es mir, der Schilderung zu folgen. Ich behaupte, daß Gesetz dem Fall, Deine Version ist richtig, der Fahrradfahrer nicht mehr zu befragen ist, da er entweder direkt verstorben wäre ode rmit schwersten Schädel-Hirn-Trauma im KH läge. Mit ein paar blauen Flecken und vielleicht 'ner geplatzten Lippe und blutender Nase allein ist das nicht zu schaffen.

Wie gesagt, dies ist meine Meinung. Du batest im Eingangsposting um das kollektive Gedankengut - dies sind meine Gedanken. Und aufgrund der bereits erwähnten 16 Jahre im Gewerbe kann ich Dir versichern, daß speziell die Sachbearbeiter in den Haftpflichtschadenabteilungen noch einiges mehr gelesen/gehört/gesehen haben und bei denen in gewissen Situationen die Alarmglocken angehen.
Nur wegen dem Vorschaden allein schickt die Versicherung keinen GA bei dem Betrag, zumal ich davon ausgehe, daß die Lackierwerkstatt diesen Vorschaden sicherlich in der Kalkulation berücksichtigt hat.

Informiere uns doch bitte über den weiteren Verlauf - sollte ich falsch liegen, habe ich kein Problem damit, mich für meine Postings zu entschuldigen.

AlfredENeumann
2004-08-20, 12:25:44
Hatte mir schon gedacht du was mit der Branche zu tun hast.
wie gesagt es ist genauso gewesen wie ich es geschildert habe.
Und wie ich schrieb sah der Typ auch ziemlich lecker uas. Schließlich war ja ein Rettungswagen da der den Typen auch ins Krankenhaus gebracht hat. Dieser Typ hatte sich am nächsten Tag auf eigenen wunsch aus dem Krhs entlassen.

MixItBaby
2004-09-09, 17:09:56
Any news?

MixItBaby
2004-10-15, 12:42:41
Huhu Alfred - jetzt spann uns nicht so auf die Folter. Was hat's gegeben in der Angelegenheit?

AlfredENeumann
2004-10-15, 22:03:59
Läuft noch der gane Verkehr zwischen Anwalt und Versicherung. Bisher nix neues. Wäre ja auch kompromissbereit und würde nur die hälfte haben wollen. Sprich das was die Stoßstange gekostet hätte ohne Lackierung. Mal schauen was draus wird.