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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage wegen Raubkopien


TheFallenAngel
2004-08-25, 12:33:29
hi!

Sowit ich weiß ist es ja legal z.b einen no-cd crack zu besitzen solange man ihn nicht benutzt - sprich man darf ihn besitzen solange man keinen kopierschutz damit umgeht - ich glaube das mal irgenwo gelesen zu haben kann euch aber leider keine quelle angeben....

jetzt würde mich interessieren ob es bei illegal kopierter software genauso ist - ist der besitz legal aber die benutzung illegal?

thx,
cya

User007
2004-08-25, 12:42:11
Du hast die Lösung bereits gepostet:
"jetzt würde mich interessieren ob es bei illegal kopierter software genauso ist"

Imho ist das ganze Illegal, egal ob mans nutzt oder nicht.

P.S. du darfst ja auch nicht z. B. Waffen besitzen (ohne Waffenschein), auch wenn du die gar nicht verwenden willst...

TheFallenAngel
2004-08-25, 12:59:12
Du hast die Lösung bereits gepostet:
"jetzt würde mich interessieren ob es bei illegal kopierter software genauso ist"

Imho ist das ganze Illegal, egal ob mans nutzt oder nicht.

P.S. du darfst ja auch nicht z. B. Waffen besitzen (ohne Waffenschein), auch wenn du die gar nicht verwenden willst...

naja, es ist auch legal geringe mengen marhijuana besitzen - aber auch diese geringe mengen müssen dennoch auf illegalen weg beschafft werden, denn der erwerb von nicht-legalisierten rauschgiften egal welcher menge ist nun mal illegal....

es würde mir auch logisch erscheinen dass es illegal ist raubkopien zu besitzen, aber gesetze haben oft nichts mit logik zu tun - siehe beispiel mit marhijuana.... deshalb frage meine frage :)

cya

dav133
2004-08-25, 15:21:19
Nein, den Crack darfst du auch nicht runterladen, IIRC nicht mal solche Seiten benutzen. NUR wenn du das original hast (selbst dann gibt es Einschränkungen).

Disclaimer von einer Crackseite


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TheFallenAngel
2004-08-25, 15:57:42
Nein, den Crack darfst du auch nicht runterladen, IIRC nicht mal solche Seiten benutzen. NUR wenn du das original hast (selbst dann gibt es Einschränkungen).

Disclaimer von einer Crackseite

k, thx

cya

x-dragon
2004-08-25, 16:11:49
Nein, den Crack darfst du auch nicht runterladen, IIRC nicht mal solche Seiten benutzen. NUR wenn du das original hast (selbst dann gibt es Einschränkungen).

Disclaimer von einer Crackseite Die Einschränkung dabei ist das man nicht ohne Genehmigung die Originalsoftware mit einem Crack verändern darf (ob mit Kopierschutz oder auch ohne).

Für welches Land soll denn der Disclaimer gelten?

Duran05
2004-08-25, 16:34:24
Nein, den Crack darfst du auch nicht runterladen, IIRC nicht mal solche Seiten benutzen. NUR wenn du das original hast (selbst dann gibt es Einschränkungen).Runterladen darf man das, aber nicht benutzen ;)

- illegale Kopien (= Verbreitung/Veränderung ohne Zustimmung des Herstellers) sind IMMER illegal, auch wenn man das Original besitzt!

- Cracks darf man herunterladen

- Software darf ohne Zustimmung des Herstellers nicht verändert werden.

... Wer einen Crack benutzt, der verstößt auf jeden Fall gegen die Lizenzvereinbarung.
Allerdings werden Verstöße die im privaten Rahmen bleiben bisher nicht geahndet.
So lange du die Sachen NUR auf DEINEM Rechner benutzt - und das Original besitzt, sollte es keine Probleme geben.

Gast
2004-08-25, 16:38:52
ach gottchen machen sie sich wieder ins höschen unsere angsthasen

Benutze seid 10 Jahren NOCD Cracks für fast ALLE games die ich kaufe

wad seid ihr für memmen das ihr rumheult ob man NOCD benutzen darf hahahahahaha
man geht ins kloster

ich hab sogar schon mal ein gebranntes game ausversehen gespielt , bin isch jetzt n vörbröcher??

hahahahaha

roadfragger
2004-08-25, 17:31:10
naja, es ist auch legal geringe mengen marhijuana besitzen - aber auch diese geringe mengen müssen dennoch auf illegalen weg beschafft werden, denn der erwerb von nicht-legalisierten rauschgiften egal welcher menge ist nun mal illegal....

Das ganze gehört ja eigentlich nicht zum Thema, aber so einen Schwachsinn(sorry an Mods und den Schreiber) möchte ich so nicht stehenlassen.

1. Seit wann ist es legal, geringe Mengen Cannabis zu besitzen? Das war es noch nie und wird es vermutlich auch nicht so schnell. Das geringe Mengen "erlaubt" sind, ist ein Trugschluß, den ich so schon oft gehört habe. Es gibt ein BVG-Urteil von 1994, in welchem das Bundesverfassungsgericht den einzelnen Ländern empfahl, das Verfahren, welches bei einem nachweislichen Beitz von Cannabis immer beginnt, einzustellen, wenn es wirklich um geringe Mengen geht(was von Bundesland zu Bundesland anders ist) und kein "öffentliches Interesse" vorliegt, d.h., wenn man dich kiffend auf dem Schulhof mit ein paar 10-jährigen erwischt, wird das Verfahren vermutlich nicht eingestellt. ;-)
Hier zwei Links zum Nachlesen:

http://www.hls-ksh.de/Service/Berichte___Texte/Cannabisurteil/body_cannabisurteil.html

http://www.drogen-aufklaerung.de/texte/sachtext/canabis01.htm

2. Richtig ist: Der Konsum ist immer straffrei, der Erwerb und Besitz im Allgemeinen illegal(mit Ausnahme von Cannabis halt, allerdings in der Praxis auch bei geringen Mengen nicht immer, da vom jeweiligen Gericht abhängig).


So, jetzt hab ich hoffentlich mal etwas Licht ins Dunkel gebracht.... sry nochmal für Themenabweichung, aber ich konnte das so nicht stehen lassen.

roadfragger
2004-08-25, 17:32:29
Und schon wieder ein dämlicher Gastbeitrag....REGISTRIERUNGSPFLICHT BITTE!!!! ICH BIN DAFÜR!!!! :mad:

Gast
2004-08-25, 20:32:48
Und schon wieder ein dämlicher Gastbeitrag....REGISTRIERUNGSPFLICHT BITTE!!!! ICH BIN DAFÜR!!!! :mad:
Und schon wieder ein dämlicher Regbeitrag....
MEHR NIVEAU BITTE!!!!

dav133
2004-08-25, 21:20:55
Und schon wieder ein dämlicher Regbeitrag....
MEHR NIVEAU BITTE!!!!


Mensch, is doch gut jetz. Jedem das seine. Dann lad' du fleißig deine Cracks und wenn de mal durch nen doofen Zufall erwischt wirst und hier im Forum um Rechtshilfe flehst, lachen wir mal kräftig.

Bitte nicht böse nehmen aber jetzt Schluss zu diesem Thema ;)